Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 27.01.2011 - II-7 UF 99/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- openjur.de
Berücksichtigung von Umgangskosten für die Besuche des im Heim lebenden Elternteils beim Elternunterhalt
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 94 Abs. 1 S. 1 SGB XII
Berücksichtigung von Umgangskosten für die Besuche des im Heim lebenden Elternteils beim Elternunterhalt - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung der Kosten für Besuchsfahrten im Rahmen des Elternunterhalts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- blogspot.com (Kurzinformation)
Elternunterhalt - Wer seine Eltern im Heim besucht, kann beim Sozialhilfe-Regress die Besuchskosten gegenrechnen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Elternunterhalt: Sind die Fahrtkosten für regelmäßige Besuche der Eltern im Heim abzugsfähig?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigung der Kosten für Besuchsfahrten im Rahmen des Elternunterhalts
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Aufwendung von Kosten für die Besuchsfahrten eines unterhaltspflichtigen Kindes zum im Heim lebenden Elternteil i.R.e. Anspruchsübergangs
Verfahrensgang
- AG Hagen - 9-3655547-0
- AG Neuss, 21.05.2010 - 50 F 244/09
- OLG Düsseldorf, 27.01.2011 - II-7 UF 99/10
- BGH, 17.10.2012 - XII ZR 17/11
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 1657
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- BGH, 28.07.2010 - XII ZR 140/07
Elternunterhalt: Ermittlung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2011 - 7 UF 99/10
Rn. 19 Die folgende unterhaltsrechtliche Einkommensberechnung orientiert sich an der Berechnung in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. Juli 2010 (FamRZ 2010, 1535).Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an (BGH FamRZ 2010, 1535).
- BGH, 30.08.2006 - XII ZR 98/04
Zum Schonvermögen beim Elternunterhalt
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2011 - 7 UF 99/10
Rn. 22 Die Beklagte ist berechtigt, eine zusätzliche Altersvorsorge in Höhe von 5 % (BGH FamRZ 2006, 1511; FamRZ 2004, 792) gemessen an dem jeweiligen Vorjahresbruttoeinkommen geltend zu machen; dies ergibt einen Betrag in Höhe von monatlich (35.119 EUR nach Bl. 161 GA x 5 % = 1.755,95 EUR : 12 =) 146 EUR. - BGH, 23.02.2005 - XII ZR 56/02
Berücksichtigung der Kosten des Umgangs eines barunterhaltspflichtigen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2011 - 7 UF 99/10
gesondert zu berücksichtigen sind (BVerfG FamRZ 2003, 1370; BGH FamRZ 2005, 706).
- BGH, 15.09.2010 - XII ZR 148/09
Elternunterhalt - Heranziehung des unterhaltspflichtigen Kindes durch den …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2011 - 7 UF 99/10
Danach können Belange und Beziehungen in der Familie zu berücksichtigen sein, wie dies auch in § 16 SGB XII seinen gesetzlich geregelten Ausdruck findet (BGH Urteil vom 15.09.2010 - XII ZR 148/09 = FamRZ 2010, 1888). - BGH, 27.05.2009 - XII ZR 78/08
Berücksichtigung eines vom Unterhaltspflichtigen geschuldeten …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2011 - 7 UF 99/10
An Belastungen sind lediglich die Zins- und die Tilgungsleistungen (BGH FamRZ 200, 1179) zu berücksichtigen, hingegen nicht alle mit dem Grundeigentum verbundenen weiteren Kosten, weil und soweit diese im Rahmen eines Mietverhältnisses über den Nebenkostenansatz ebenfalls anfielen und hiermit im Ergebnis keine besondere berücksichtigenswerte Belastung des Eigentümers (gegenüber einem Mieter) verbunden ist (BGH FamRZ 2009, 1300). - BGH, 19.03.2003 - XII ZR 123/00
Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2011 - 7 UF 99/10
Rn. 26 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der angemessene und konkret zu berechnende Wohnvorteil (BGH FamRZ 2003, 1179) maßgeblich; danach ist zu fragen, welche Miete die Beklagte konkret unter den gegebenen Umständen ersparen würde, wenn sie eine angemessene Wohnung anmietete. - BGH, 14.01.2004 - XII ZR 149/01
Umfang des Anspruchs auf Elternunterhalt; Berücksichtigung von …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2011 - 7 UF 99/10
Rn. 22 Die Beklagte ist berechtigt, eine zusätzliche Altersvorsorge in Höhe von 5 % (BGH FamRZ 2006, 1511; FamRZ 2004, 792) gemessen an dem jeweiligen Vorjahresbruttoeinkommen geltend zu machen; dies ergibt einen Betrag in Höhe von monatlich (35.119 EUR nach Bl. 161 GA x 5 % = 1.755,95 EUR : 12 =) 146 EUR. - BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01
Kindesunterhalt
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2011 - 7 UF 99/10
gesondert zu berücksichtigen sind (BVerfG FamRZ 2003, 1370; BGH FamRZ 2005, 706). - OLG Köln, 05.07.2001 - 14 UF 13/01
Ausnahmsweise Einsatz fiktiven Einkommens im Elternunterhalt
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2011 - 7 UF 99/10
Hierzu haben die Parteien auf widersprechende obergerichtliche Rechtsprechung hingewiesen (OLG Köln FamRZ 2002, 572; OLG Hamm FamRZ 2001, 123). - OLG Düsseldorf, 03.05.2000 - 3 Wx 21/00
Rechtsmittelbefugnis des Testamentsvollstreckers
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2011 - 7 UF 99/10
Hierzu haben die Parteien auf widersprechende obergerichtliche Rechtsprechung hingewiesen (OLG Köln FamRZ 2002, 572; OLG Hamm FamRZ 2001, 123).
- BGH, 07.11.2012 - XII ZB 229/11
Nachehelicher Unterhalt: Nachträgliche Erhöhung des nach dem Auskunftsbegehren …
Rn. 40 Ob der Unterhaltsberechtigte, der vom Unterhaltspflichtigen zunächst Auskunft begehrt und später seinen Anspruch beziffert hat, im Nachhinein die ursprüngliche Bezifferung rückwirkend erhöhen kann, ist streitig (dafür Frerix FamRZ 2000, 1046;… Johannsen/Henrich/Graba Familienrecht 5. Aufl. § 1613 BGB Rn. 3; aA OLG Düsseldorf Urteil vom 27. Februar 2011 - 7 UF 99/10 - juris Rn. 14; AG Wesel FamRZ 2000, 1045; Keuter FamRZ 2009, 1024 mwN zum Meinungsstand).
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Rechtsprechung
| OLG Dresden, 15.02.2011 - 23 WF 576/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
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- rechtsportal.de
BGB § 1612b; RegelBetrV § 2
Anrechnung des Kindergeldes in einem dynamischen Unterhaltstitel - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Berechenbarkeit des Anteils des anzurechnenden Kindergeldes aus dem Titel heraus bei Anrechnung des Kindergeldes in einem dynamischen Unterhaltstitel; Anrechnung des Kindergeldes in einem dynamischen Unterhaltstitel
Verfahrensgang
- AG Dresden, 06.06.2001 - 305 F 2681/00
- AG Dresden, 16.07.2009 - 305 F 2681/00
- OLG Dresden, 15.02.2011 - 23 WF 576/10
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 1305
- FamRZ 2011, 1657
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 28.05.2008 - XII ZB 34/05
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im vereinfachten Verfahren auf …
Auszug aus OLG Dresden, 15.02.2011 - 23 WF 576/10
Der Senat folgt daher der Auffassung, dass eine Bezifferung des anzurechnenden Kindergelds nicht erforderlich ist (OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 14.01.2002, 1 UF 219/01, juris, Rn. 11 ff; so auch der Tenor im Beschluss des BGH vom 28.05.2008, XII ZB 34/05,juris; a. A. OLG Naumburg, Urteil vom 23.10.2003, 8 UF 100/03, juris;… unklar Wendl/Scholz, aaO., 6. Aufl., § 2 Rn. 516).Der Anteil des Kindergeldes, der abzuziehen ist, muss daher angegeben werden, z. B. die Hälfte (so z.B. der vom OLG Düsseldorf akzeptierte Tenor im Beschluss vom 14.01.2002, 1 UF 219/01, juris; ebenso in OLG Schleswig, Beschluss vom 02.04.2001, 15 UF 55/01, juris; so auch der Tenor von BGH, Beschluss vom 28.05.2008, XII ZB 34/05, juris; jeweils ohne Problematisierung der hier diskutierten Fragestellung).
Nur dann kann das Vollstreckungsorgan anhand der allgemein zugänglichen Kindergeldsätze das anzurechnende Kindergeld ohne Ermittlung von weiteren Tatsachen, die sich aus dem Titel selbst nicht ergeben, berechnen (…OLG Düsseldorf vom 14.01.2002 a.a.O. Rn. 17; OLG Koblenz, Urteil vom 28.11.2001, 9 UF 291/01, FPR 2002, 660, 661;… Palandt/Brudermüller, BGB, 70 Aufl. § 1612a Rn. 23; die Angabe ist jeweils enthalten - ohne Erörterung der Frage - in den Entscheidungen des OLG Schleswig vom 02.04.2001 a.a.O. und des BGH Beschluss vom 28.05.2008 a.a.O.; sie ist nicht enthalten in OLG Jena…, Beschluss vom 22.11.2004 a.a.O., ebenfalls ohne Erörterung).
Eine genauere Angabe wäre hingegen wohl jedenfalls erforderlich gewesen, wenn auch ein Aufstieg in eine höhere Altersgruppe angestanden hätte (vgl. den Tenor in BGH, Beschluss vom 28.05.2008, a.a.O.).
- OLG Düsseldorf, 14.01.2002 - 1 UF 219/01
Zur Frage der Zulässigkeit der "Dynamisierung" der Kindergeldanrechnung
Auszug aus OLG Dresden, 15.02.2011 - 23 WF 576/10
Der Senat folgt daher der Auffassung, dass eine Bezifferung des anzurechnenden Kindergelds nicht erforderlich ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.01.2002, 1 UF 219/01, juris, Rn. 11 ff; so auch der Tenor im Beschluss des BGH vom 28.05.2008, XII ZB 34/05,juris; a. A. OLG Naumburg, Urteil vom 23.10.2003, 8 UF 100/03, juris;… unklar Wendl/Scholz, aaO., 6. Aufl., § 2 Rn. 516).Der Anteil des Kindergeldes, der abzuziehen ist, muss daher angegeben werden, z. B. die Hälfte (so z.B. der vom OLG Düsseldorf akzeptierte Tenor im Beschluss vom 14.01.2002, 1 UF 219/01, juris; ebenso in OLG Schleswig, Beschluss vom 02.04.2001, 15 UF 55/01, juris; so auch der Tenor von BGH, Beschluss vom 28.05.2008, XII ZB 34/05, juris; jeweils ohne Problematisierung der hier diskutierten Fragestellung).
Nur dann kann das Vollstreckungsorgan anhand der allgemein zugänglichen Kindergeldsätze das anzurechnende Kindergeld ohne Ermittlung von weiteren Tatsachen, die sich aus dem Titel selbst nicht ergeben, berechnen (OLG Düsseldorf vom 14.01.2002 a.a.O. Rn. 17; OLG Koblenz, Urteil vom 28.11.2001, 9 UF 291/01, FPR 2002, 660, 661;… Palandt/Brudermüller, BGB, 70 Aufl. § 1612a Rn. 23;… die Angabe ist jeweils enthalten - ohne Erörterung der Frage - in den Entscheidungen des OLG Schleswig vom 02.04.2001 a.a.O. und des BGH Beschluss vom 28.05.2008 a.a.O.; sie ist nicht enthalten in OLG Jena…, Beschluss vom 22.11.2004 a.a.O., ebenfalls ohne Erörterung).
- OLG Schleswig, 02.04.2001 - 15 UF 55/01
Kindesunterhalt - Abänderungsverfahren - Einwand fehlender Leistungsfähigkeit
Auszug aus OLG Dresden, 15.02.2011 - 23 WF 576/10
Der Anteil des Kindergeldes, der abzuziehen ist, muss daher angegeben werden, z. B. die Hälfte (so z.B. der vom OLG Düsseldorf akzeptierte Tenor im Beschluss vom 14.01.2002, 1 UF 219/01, juris; ebenso in OLG Schleswig, Beschluss vom 02.04.2001, 15 UF 55/01, juris; so auch der Tenor von BGH, Beschluss vom 28.05.2008, XII ZB 34/05, juris; jeweils ohne Problematisierung der hier diskutierten Fragestellung).Nur dann kann das Vollstreckungsorgan anhand der allgemein zugänglichen Kindergeldsätze das anzurechnende Kindergeld ohne Ermittlung von weiteren Tatsachen, die sich aus dem Titel selbst nicht ergeben, berechnen (…OLG Düsseldorf vom 14.01.2002 a.a.O. Rn. 17; OLG Koblenz, Urteil vom 28.11.2001, 9 UF 291/01, FPR 2002, 660, 661;… Palandt/Brudermüller, BGB, 70 Aufl. § 1612a Rn. 23; die Angabe ist jeweils enthalten - ohne Erörterung der Frage - in den Entscheidungen des OLG Schleswig vom 02.04.2001 a.a.O. und des BGH Beschluss vom 28.05.2008 a.a.O.; sie ist nicht enthalten in OLG Jena…, Beschluss vom 22.11.2004 a.a.O., ebenfalls ohne Erörterung).
- BGH, 07.12.2005 - XII ZR 94/03
Verpflichtung des Gerichts zu Hinweisen auf prozessuale Gestaltungsmöglichkeiten …
Auszug aus OLG Dresden, 15.02.2011 - 23 WF 576/10
Dabei muss der Titel jedoch aus sich heraus für eine Auslegung genügend bestimmt sein oder jedenfalls sämtliche Kriterien für seine Bestimmbarkeit eindeutig festlegen (BGH, Urteil vom 07.12.2005, XII ZR 94/03, juris, Rn. 25). - OLG Jena, 24.01.2000 - 6 W 622/99
Unterhaltspfändung
Auszug aus OLG Dresden, 15.02.2011 - 23 WF 576/10
Die Berechnung des geschuldeten Betrags nach Wohnort des Kindes gemäß der Regelbetragverordnung ist auch einem Drittschuldner zumutbar (OLG Jena, Beschluss vom 24.01.2000, 6 W 622/99, juris). - OLG Jena, 22.11.2004 - 1 UF 305/04
Kindesunterhalt: "dynamisierte" Kindergeldanrechnung
Auszug aus OLG Dresden, 15.02.2011 - 23 WF 576/10
Dem steht die von den Klägern zitierte Entscheidung des OLG Jena (Beschluss vom 22.11.2004, 1 UF 305/04, juris) nicht entgegen. - OLG Koblenz, 28.11.2001 - 9 UF 291/01
Einbeziehung des anzurechnenden Kindergeldanteils in die Dynamisierung des Tenors …
Auszug aus OLG Dresden, 15.02.2011 - 23 WF 576/10
Nur dann kann das Vollstreckungsorgan anhand der allgemein zugänglichen Kindergeldsätze das anzurechnende Kindergeld ohne Ermittlung von weiteren Tatsachen, die sich aus dem Titel selbst nicht ergeben, berechnen (…OLG Düsseldorf vom 14.01.2002 a.a.O. Rn. 17; OLG Koblenz, Urteil vom 28.11.2001, 9 UF 291/01, FPR 2002, 660, 661;… Palandt/Brudermüller, BGB, 70 Aufl. § 1612a Rn. 23;… die Angabe ist jeweils enthalten - ohne Erörterung der Frage - in den Entscheidungen des OLG Schleswig vom 02.04.2001 a.a.O. und des BGH Beschluss vom 28.05.2008 a.a.O.; sie ist nicht enthalten in OLG Jena…, Beschluss vom 22.11.2004 a.a.O., ebenfalls ohne Erörterung). - OLG Naumburg, 23.10.2003 - 8 UF 100/03
Anrechnung des Kindergeldes und Höhe des Unterhaltes nach der …
Auszug aus OLG Dresden, 15.02.2011 - 23 WF 576/10
Der Senat folgt daher der Auffassung, dass eine Bezifferung des anzurechnenden Kindergelds nicht erforderlich ist (OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 14.01.2002, 1 UF 219/01, juris, Rn. 11 ff; so auch der Tenor im Beschluss des BGH vom 28.05.2008, XII ZB 34/05,juris; a. A. OLG Naumburg, Urteil vom 23.10.2003, 8 UF 100/03, juris;… unklar Wendl/Scholz, aaO., 6. Aufl., § 2 Rn. 516).
- OLG Koblenz, 04.03.2020 - 9 UF 674/19
Kindesunterhalt: Berücksichtigung luxemburgischer Familienzulagen
- OLG Köln, 03.08.2021 - 10 UF 44/21
Anspruch auf Kindesunterhalt Erzielbare Einkünfte bei nicht ausreichenden …
Rn. 34 c. Entsprechend ist die amtsgerichtliche Tenorierung ab Mai 2021 abzuändern, wobei der Tenor für Zwecke der Vollstreckungsfähigkeit zugleich auszuweisen hat, ob Kindergeld für das erste, zweite oder dritte Kind anzurechnen ist (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 15.02.2011 - 23 WF 576/10, FamRZ 2011, 1657).
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Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 17.02.2011 - 6 UF 114/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 1569 S 2 BGB, § 1573 Abs 2 BGB, § 1578 Abs 1 S 1 BGB, § 238 Abs 1 S 2 FamFG, § 238 Abs 2 FamFG
Nachehelichenunterhalt: Unterhaltsberechnung auf der Grundlage eines fiktiven Renteneinkommens des Unterhaltsverpflichteten - ra.de
- fr-blog.com
Fiktives Einkommen setzt sich bis über Rentenbezug hinaus fort
- rechtsportal.de
BGB § 1578
Höhe des nachehelichen Unterhalts bei Inanspruchnahme von Altersteilzeit - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unterhaltsberechnung auf der Grundlage eines fiktiven Renteneinkommens des Unterhaltsverpflichteten
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Höhe des nachehelichen Unterhalts bei Inanspruchnahme von Altersteilzeit
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken, 30.06.2010 - 40 F 383/09
- OLG Saarbrücken, 17.02.2011 - 6 UF 114/10
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 1657
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (14)
- BGH, 10.11.2010 - XII ZR 197/08
Nachehelicher Unterhalt: Voraussetzungen eines Anspruchs auf …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.02.2011 - 6 UF 114/10
Rn. 28 Insbesondere bekämpft sie ohne Erfolg, dass das Familiengericht - zutreffend unter Abzug eines Anreizsiebtels (vgl. dazu BGH FamRZ 2011, 192 m.w.N.) - auf ihren Seiten weiterhin die ihr im abzuändernden Urteil fiktiv beigemessenen 900 EUR netto als Erwerbseinkommen berücksichtigt hat. - BGH, 27.01.2010 - XII ZR 100/08
Nachehelicher Unterhalt: Maßgeblichkeit der Feststellungen im Vorprozess zur …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.02.2011 - 6 UF 114/10
Belastbare Anhaltspunkte dafür, dass sie im streitgegenständlichen Unterhaltszeitraum abweichend vom vorangegangenen Zeitraum (vgl. BGH FamRZ 2010, 538) einer solchen ungelernten Tätigkeit seit Beginn des hier in Rede stehenden Unterhaltszeitraums nicht mehr hätte nachgehen können, weil sie eine entsprechende Stelle zwischenzeitlich verloren hätte oder hätte aufgeben müssen, sind weder vorgetragen noch ersichtlich. - BGH, 30.07.2008 - XII ZR 177/06
Zum Unterhaltsbedarf und zum Rang der Ansprüche, wenn der Unterhaltspflichtige …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.02.2011 - 6 UF 114/10
Auf dieser Grundlage ist im Abänderungsverfahren unter Berücksichtigung der neuen Verhältnisse festzustellen, welche Veränderungen in diesen Umständen eingetreten sind und welche Auswirkungen sich daraus für die Höhe des Unterhalts ergeben (vgl. etwa BGH FamRZ 2008, 1911; 2003, 848; 1994, 1100).
- BGH, 18.11.2009 - XII ZR 65/09
Gleichbehandlung von Unterhaltsansprüchen aus erster und zweiter Ehe im Hinblick …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.02.2011 - 6 UF 114/10
Vielmehr besteht die Abänderungsentscheidung in einer unter Wahrung der bindenden (BGH FamRZ 2010, 111) Grundlagen des Unterhaltstitels vorzunehmenden Anpassung desselben an veränderte Verhältnisse. - BGH, 05.02.2003 - XII ZR 29/00
Bemessung des nachehelichen Unterhalts bei reduziertem Einkommen des …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.02.2011 - 6 UF 114/10
Auf dieser Grundlage ist im Abänderungsverfahren unter Berücksichtigung der neuen Verhältnisse festzustellen, welche Veränderungen in diesen Umständen eingetreten sind und welche Auswirkungen sich daraus für die Höhe des Unterhalts ergeben (vgl. etwa BGH FamRZ 2008, 1911; 2003, 848; 1994, 1100). - BGH, 20.02.2008 - XII ZR 101/05
Abänderung eines auf der Annahme eines fiktiven Einkommens beruhenden …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.02.2011 - 6 UF 114/10
Bei solcher Fallgestaltung gebietet es der Schutz des Unterhaltsberechtigten, den Unterhaltsverpflichteten an den fortwirkenden Folgen seines Verhaltens festzuhalten (vgl. BGH FamRZ 2008, 872). - BGH, 25.10.2006 - XII ZR 190/03
Zeitlicher Umfang und Höhe des Aufstockungsunterhalts
Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.02.2011 - 6 UF 114/10
Die Darlegungs- und Beweislast für die Abänderungsvoraussetzungen trägt der Abänderungskläger (BGH FamRZ 1995, 665), der auch die wesentlichen Umstände, die für die Ersttitulierung maßgebend waren, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen hat (BGH FamRZ 2007, 200; vgl. zum Ganzen auch Senatsurteile vom 11. November 2010 - 6 UF 12/10 - und vom 4. März 2010 - 6 UF 86/09 -). - BGH, 15.10.1986 - IVb ZR 78/85
Berücksichtigung von vor Schluß der mündlichen Verhandlung eingetretenen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.02.2011 - 6 UF 114/10
Die rechtliche Bindung des Gerichts der Abänderungsklage an die Grundlagen des früheren Urteils erfasst diejenigen unverändert gebliebenen tatsächlichen Verhältnisse, die der Richter des ersten Verfahrens - nach dem Vortrag der Beteiligten und einer etwa durchgeführten Beweisaufnahme - festgestellt und denen er Bedeutung für die Unterhaltsbemessung beigelegt hat (BGH FamRZ 1987, 259; 1984, 374). - BGH, 29.09.2010 - XII ZR 205/08
Anspruch auf Aufstockungsunterhalt: Abänderungsklage wegen Änderung der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.02.2011 - 6 UF 114/10
Dabei ist zu beachten, dass die Grundlagen der Ausgangsentscheidung im Abänderungsverfahren zu wahren sind und eine Fehlerkorrektur wegen der Rechtskraft des Ausgangsurteils nicht zulässig ist (vgl. BGH FamRZ 2010, 1884, 1318 und 1150). - BGH, 29.06.1994 - XII ZR 79/93
Berücksichtigung mietfreien Wohnens bei der Unterhaltsberechnung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.02.2011 - 6 UF 114/10
Auf dieser Grundlage ist im Abänderungsverfahren unter Berücksichtigung der neuen Verhältnisse festzustellen, welche Veränderungen in diesen Umständen eingetreten sind und welche Auswirkungen sich daraus für die Höhe des Unterhalts ergeben (vgl. etwa BGH FamRZ 2008, 1911; 2003, 848; 1994, 1100). - BGH, 11.01.1984 - IVb ZR 10/82
Bindungswirkung eines Unterhaltstitels im Abänderungsverfahren
- BGH, 15.03.1995 - XII ZR 257/93
Zeitliche Begrenzung eines durch Prozeßvergleich titulierten Unterhaltsanspruchs
- OLG Saarbrücken, 04.03.2010 - 6 UF 86/09
Zulässigkeit einer Abänderungsklage
- OLG Saarbrücken, 11.11.2010 - 6 UF 12/10
Anforderungen an die Darlegungspflicht des Unterhaltsgläubigers bzgl. einer …
- OLG Saarbrücken, 11.05.2017 - 6 UF 32/17
Nachehelicher Unterhalt: Begrenzung des Aufstockungsunterhalts bei Zusammenleben …
Die Darlegungs- und Beweislast für die Abänderungsvoraussetzungen trägt der Abänderungsantragsteller, der auch die wesentlichen Umstände, die für die Ersttitulierung maßgebend waren, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen hat (vgl. BGH FamRZ 2010, 1150 und 1884; 2007, 1459; Senatsbeschlüsse vom 17. Februar 2011 - 6 UF 114/10 -, FamFR 2011, 153, und vom 19. Mai 2011 - 6 UF 159/10 - Beschlüsse des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 3. Dezember 2014 - 9 UF 50/14 -, vom 29. Oktober 2014 - 9 UF 34/14 - und vom 27. Juni 2012 - 9 UF 6/12 -).
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