Rechtsprechung
| OLG Dresden, 17.08.2010 - 17 W 840/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
§§ 2091, 2067 BGB
Benennung von mehreren Erben im Testament, die nicht im selben Grad mit dem alleinstehenden Erblasser verwandt sind; im Zweifel Erben zu gleichen Bruchteilen (§ 2091 BGB); keine Anwendbarkeit von § 2067 BGB - Justiz Sachsen
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- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 2067, 2091
Erbeinsetzung verschiedengradiger Verwandtschaft ohne Angabe von Erbquoten bedingt Erbeinsetzung zu gleichen Teilen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auslegung eines Testaments
Verfahrensgang
- AG Annaberg, 06.05.2010 - VI 573/09
- OLG Dresden, 17.08.2010 - 17 W 840/10
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 403
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 18.02.1957 - II ZR 287/54
Ostenteignung
Auszug aus OLG Dresden, 17.08.2010 - 17 W 840/10
Insoweit wäre im rechtlichen Ausgangspunkt zunächst zu beantworten, ob der in § 61 Abs. 1 FamFG bezeichnete "Wert des Beschwerdegegenstandes" bei jedem einzelnen Beschwerdeführer vorliegen muss oder ob es - entsprechend der für zivil- und finanzgerichtliche Rechtsmittelstreitverfahren vertretenen Auffassung (vgl. BGHZ 23, 333 und 105, 386; BFHE 95, 512) - ausreicht, wenn die "Einzelbeschwer" der (noch) beteiligten Rechtsmittelführer in der Summe die Beschwergrenze übersteigt. - BGH, 10.11.1988 - III ZR 63/87
Zusammenrechnung der Beschwerdewerte in dem Baulandverfahren; Änderung einer …
Auszug aus OLG Dresden, 17.08.2010 - 17 W 840/10
Insoweit wäre im rechtlichen Ausgangspunkt zunächst zu beantworten, ob der in § 61 Abs. 1 FamFG bezeichnete "Wert des Beschwerdegegenstandes" bei jedem einzelnen Beschwerdeführer vorliegen muss oder ob es - entsprechend der für zivil- und finanzgerichtliche Rechtsmittelstreitverfahren vertretenen Auffassung (vgl. BGHZ 23, 333 und 105, 386; BFHE 95, 512) - ausreicht, wenn die "Einzelbeschwer" der (noch) beteiligten Rechtsmittelführer in der Summe die Beschwergrenze übersteigt. - OLG Hamm, 11.06.1986 - 15 W 7/86
Analoge Anwendung der Auslegungsregeln; Erbteile; Bestimmte Gruppe von Verwandten …
Auszug aus OLG Dresden, 17.08.2010 - 17 W 840/10
Die Beschwerdeführer verkennen, dass die vorrangig zu beachtenden Zweifelssätze der in § 2091 BGB genannten §§ 2066 bis 2069 BGB - insbesondere § 2067 BGB - keine Anwendung finden, weil die Erblasserin im Testament als ihre Erben die Verwandten mütterlicherseits gerade nicht "ohne nähere Bestimmung bedacht" (vgl. zu solchen Konstellationen, in denen statt des Kopfteils- das Stammesprinzip angewandt wird: BayObLG FamRZ 1986, 610; OLG Hamm Rpfleger 1986, 480; OLG Franfurt FamRZ 1994, 327 jeweils m.w.N.), sondern aus dem Kreis eben dieser seinerzeit lebenden Verwandten genau drei namentlich bezeichnete Personen eingesetzt hat.
- OLG Frankfurt, 03.09.1993 - 20 W 344/93
Erteilung eines Erbscheins; Einsetzung der Ersatzerben nicht nach Kopfteilen, …
Auszug aus OLG Dresden, 17.08.2010 - 17 W 840/10
Die Beschwerdeführer verkennen, dass die vorrangig zu beachtenden Zweifelssätze der in § 2091 BGB genannten §§ 2066 bis 2069 BGB - insbesondere § 2067 BGB - keine Anwendung finden, weil die Erblasserin im Testament als ihre Erben die Verwandten mütterlicherseits gerade nicht "ohne nähere Bestimmung bedacht" (vgl. zu solchen Konstellationen, in denen statt des Kopfteils- das Stammesprinzip angewandt wird: BayObLG FamRZ 1986, 610; OLG Hamm Rpfleger 1986, 480; OLG Franfurt FamRZ 1994, 327 jeweils m.w.N.), sondern aus dem Kreis eben dieser seinerzeit lebenden Verwandten genau drei namentlich bezeichnete Personen eingesetzt hat. - BayObLG, 22.10.1985 - BReg. 1 Z 73/85
Nacherbschaft der Kinder der Vorerben; Nacherbfolge nach Stämmen; Nacherbfolge …
Auszug aus OLG Dresden, 17.08.2010 - 17 W 840/10
Die Beschwerdeführer verkennen, dass die vorrangig zu beachtenden Zweifelssätze der in § 2091 BGB genannten §§ 2066 bis 2069 BGB - insbesondere § 2067 BGB - keine Anwendung finden, weil die Erblasserin im Testament als ihre Erben die Verwandten mütterlicherseits gerade nicht "ohne nähere Bestimmung bedacht" (vgl. zu solchen Konstellationen, in denen statt des Kopfteils- das Stammesprinzip angewandt wird: BayObLG FamRZ 1986, 610; OLG Hamm Rpfleger 1986, 480; OLG Franfurt FamRZ 1994, 327 jeweils m.w.N.), sondern aus dem Kreis eben dieser seinerzeit lebenden Verwandten genau drei namentlich bezeichnete Personen eingesetzt hat. - BFH, 25.03.1969 - II R 68/68
Zulässigkeit der Revision - Revisionssumme - Beschwer - Grundstückserwerb - …
Auszug aus OLG Dresden, 17.08.2010 - 17 W 840/10
Insoweit wäre im rechtlichen Ausgangspunkt zunächst zu beantworten, ob der in § 61 Abs. 1 FamFG bezeichnete "Wert des Beschwerdegegenstandes" bei jedem einzelnen Beschwerdeführer vorliegen muss oder ob es - entsprechend der für zivil- und finanzgerichtliche Rechtsmittelstreitverfahren vertretenen Auffassung (vgl. BGHZ 23, 333 und 105, 386; BFHE 95, 512) - ausreicht, wenn die "Einzelbeschwer" der (noch) beteiligten Rechtsmittelführer in der Summe die Beschwergrenze übersteigt.
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Rechtsprechung
| OLG München, 05.08.2010 - 31 Wx 1/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Testamentsauslegung: Vermächtnisanordnung verbunden mit dem Satz: "Eine Erbeinsetzung möchte ich heute nicht treffen."
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Alleinerbeneinsetzung - weitere Zuwendungen trotzdem möglich!
- paluka.de (Kurzinformation)
Auslegung einer Vermächtnisanordnung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Auslegung eines privatschriftlichen Testaments mit dem Satz "Eine Erbeinsetzung möchte ich heute nicht treffen"; Tatrichterliche Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Beschränkung des Testierwillens des Erblassers auf die in der letztwilligen Verfügung getroffene ...
Verfahrensgang
- AG Augsburg - VI 2837/08
- LG Augsburg, 22.12.2009 - 5 T 2789/09
- OLG München, 05.08.2010 - 31 Wx 1/10
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 403
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BGH, 07.11.1984 - IVa ZR 77/83
Umfassende Neuordnung der erbrechtlichen Verhältnisse mit einem späteren …
Auszug aus OLG München, 05.08.2010 - 31 Wx 1/10
Rn. 19 a) Ein Widerspruch im Sinne des § 2258 Abs. 1 BGB liegt zum einen dann vor, wenn mehrere letztwillige Verfügungen sachlich nicht vereinbar sind, die getroffenen Anordnungen also nicht nebeneinander Geltung erlangen können, sondern sich gegenseitig ausschließen (BGH NJW 1985, 969).Aber auch bei inhaltlicher Vereinbarkeit mehrerer letztwilliger Verfügungen kann ein Widerspruch dann bestehen, wenn nach dem durch Auslegung zu ermittelnden Willen des Erblassers die spätere Verfügung allein und ausschließlich gelten soll, weil der Erblasser mit dem späteren Testament die Erbfolge abschließend und umfassend regeln wollte, sei es insgesamt oder auch nur für einen bestimmten Teilbereich (BGH NJW 1981, 2746; 1985, 969; BayObLG NJW-RR 2002, 1160).
- BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments
Auszug aus OLG München, 05.08.2010 - 31 Wx 1/10
Dabei geht es nicht um die Ermittlung eines von der Erklärung losgelösten Willens, sondern um die Klärung der Frage, was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte (BGH NJW 1993, 256). - BGH, 10.02.1960 - V ZR 39/58
Haftung des Erben eines Handelsgeschäftes für vor dem Erbfall begründete …
Auszug aus OLG München, 05.08.2010 - 31 Wx 1/10
Denn es ist anerkannt, dass auch neben einer Alleinerbeneinsetzung eine weitere Zuwendung in Form eines Vermächtnisses grundsätzlich möglich ist, wobei die weitere Zuwendung dann ein Vorausvermächtnis im Sinne des § 2150 BGB darstellt (BGH NJW 1960, 959;… Reimann/Bengel/J. Mayer, Testament und Erbvertrag, 5. Auflage Rn. A 270).
- BGH, 24.02.1993 - IV ZR 239/91
Testamentsauslegung bei Auflagenanordnung - Beweislast für Vollziehungsanspruch
Auszug aus OLG München, 05.08.2010 - 31 Wx 1/10
Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen oder wesentliche Umstände übersehen wurden (vgl. BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270;… Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 42;… MünchKomm BGB/Leipold 5. Aufl. § 2084 Rn. 157 ff.). - BGH, 22.03.1972 - IV ZR 134/70
Abgrenzung von Vermächtnisanordnung und testamentarischer Erbeinsetzung - …
Auszug aus OLG München, 05.08.2010 - 31 Wx 1/10
Es genügt, wenn sie nur möglich ist (BGH FamRZ 1972, 561/562; BayObLG FamRZ 2005, 1933/1934). - BayObLG, 18.03.2002 - 1Z BR 46/01
Aufhebung des Erbvertrages durch nachfolgendes Ehegattentestament - Auslegung …
Auszug aus OLG München, 05.08.2010 - 31 Wx 1/10
Aber auch bei inhaltlicher Vereinbarkeit mehrerer letztwilliger Verfügungen kann ein Widerspruch dann bestehen, wenn nach dem durch Auslegung zu ermittelnden Willen des Erblassers die spätere Verfügung allein und ausschließlich gelten soll, weil der Erblasser mit dem späteren Testament die Erbfolge abschließend und umfassend regeln wollte, sei es insgesamt oder auch nur für einen bestimmten Teilbereich (BGH NJW 1981, 2746; 1985, 969; BayObLG NJW-RR 2002, 1160). - BayObLG, 22.02.2005 - 1Z BR 94/04
Alleinerbschaft bei Zuwendung des Immobilienvermögens und des verbleibenden …
Auszug aus OLG München, 05.08.2010 - 31 Wx 1/10
Es genügt, wenn sie nur möglich ist (BGH FamRZ 1972, 561/562; BayObLG FamRZ 2005, 1933/1934). - BayObLG, 09.08.2001 - 1Z BR 29/01
Auslegung eines Testaments
Auszug aus OLG München, 05.08.2010 - 31 Wx 1/10
Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen oder wesentliche Umstände übersehen wurden (vgl. BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270;… Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 42;… MünchKomm BGB/Leipold 5. Aufl. § 2084 Rn. 157 ff.). - BGH, 16.03.1981 - II ZB 9/80
Zulässigkeit der Firma einer GmbH & Co. KG
Auszug aus OLG München, 05.08.2010 - 31 Wx 1/10
Aber auch bei inhaltlicher Vereinbarkeit mehrerer letztwilliger Verfügungen kann ein Widerspruch dann bestehen, wenn nach dem durch Auslegung zu ermittelnden Willen des Erblassers die spätere Verfügung allein und ausschließlich gelten soll, weil der Erblasser mit dem späteren Testament die Erbfolge abschließend und umfassend regeln wollte, sei es insgesamt oder auch nur für einen bestimmten Teilbereich (BGH NJW 1981, 2746; 1985, 969; BayObLG NJW-RR 2002, 1160). - BayObLG, 15.11.1988 - BReg. 1a Z 55/88
Einziehung eines unrichtigen Erbscheins; Erteilung eines neuen gleichlautenden …
Auszug aus OLG München, 05.08.2010 - 31 Wx 1/10
Dabei ist es unmaßgeblich, ob der Erblasser bei seiner (späteren) Testierung noch an seine frühere Verfügung überhaupt noch gedacht hat (BayObLG FamRZ 1989, 441).
- OLG Hamm, 09.01.2014 - 10 U 10/13
Enttäuschtes Vermächtnis
Allerdings geht es nicht um die Klärung eines von der Erklärung losgelösten Willens, sondern um die Klärung der Frage, was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte (vgl. etwa. BGH, NJW 1993, 256; OLG München, ZErb 2010, 296 - Juris-Rz. 27). - OLG Saarbrücken, 07.09.2020 - 5 W 30/20
Zur Auslegung letztwilliger Verfügungen in dem Fall, dass zwei …
Auch bei inhaltlicher Vereinbarkeit mehrerer letztwilliger Verfügungen kann ein Widerspruch dann bestehen, wenn nach dem Willen des Erblassers die spätere Verfügung allein und ausschließlich gelten soll, weil der Erblasser mit ihr die Erbfolge abschließend regeln wollte (BGH, Urteil vom 07.11.1984 - IVa ZR 77/83 - NJW 1985, 969; Senat, Beschluss vom 18.07.1991 - 5 W 16/91 - FamRZ 1992, 109; BayOBLG, FamRZ 2005, 310; OLG München, FamRZ 2017, 1967 und FamRZ 2011, 403).Wie sich schon aus § 2150 BGB ergibt, behält die Einsetzung eines Erben auch dann ihren Sinn, wenn dieselbe Person mit einem Vermächtnis bedacht wird (vgl. OLG München, FamRZ 2011, 403).
- OLG Düsseldorf, 22.07.2013 - 3 Wx 163/12
Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Einsetzung eines Nacherben
Rn. 34 Ein Widerspruch besteht, wenn und soweit der positive Inhalt des jüngeren mit dem des älteren Testaments sachlich nicht vereinbar ist und sie sich deshalb gegenseitig ausschließen (BGH NJW 1985, 969; OLG München, BeckRS 2010, 20344).Die Feststellung, ob ein Widerspruch vorhanden ist oder nicht erfordert demnach einen Vergleich der Inhalte der Testamente, die - soweit erforderlich - zunächst durch Auslegung der einzelnen Testamente gemäß §§ 133, 2084 BGB zu ermitteln (BGH, NJW 1993, 256; OLG München, BeckRS 2010, 20344;… Palandt- Weidlich, BGB 71. Auflage 2012, § 2258 Rdz. 2) und sodann in einem zweiten Schritt zueinander in Beziehung zu setzen sind (BGH NJW 1981, 2745).
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