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Weitere Entscheidung unten: KG, 08.11.2010

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 21.10.2010 - 12 W 1990/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9764
OLG Nürnberg, 21.10.2010 - 12 W 1990/10 (https://dejure.org/2010,9764)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21.10.2010 - 12 W 1990/10 (https://dejure.org/2010,9764)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21. Oktober 2010 - 12 W 1990/10 (https://dejure.org/2010,9764)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kostenrecht: Zweckbindung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs im Hinblick auf die Vergütung des Prozessbevollmächtigten; Entstehen des Kostenerstattungsanspruchs nach Insolvenzeröffnung als insolvenzrechtlicher Neuerwerb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Pfändung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs der obsiegenden Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Prozess gewonnen - Mandant insolvent - Wer zahlt den Advokaten?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Pfändung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs der obsiegenden Partei

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 592 (Ls.)
  • MDR 2011, 322
  • FamRZ 2011, 588
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.12.2008 - IX ZB 232/08

    Unterbrechung eines Rechtsstreits nach Einreichung der Klage bei Gericht

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.10.2010 - 12 W 1990/10
    Mithin ist die der Wirksamkeit einer Zustellung an Prozessunfähige entgegenstehende Vorschrift des § 170 Abs. 1 Satz 2 ZPO unanwendbar und auch eine nach Insolvenzeröffnung gegenüber dem Schuldner bewirkte Klagezustellung wirksam (BGH, Beschluss vom 11.12.2008 - IX ZB 232/08, ZInsO 2009, 202 m. w. N.).

    Die Unterbrechungswirkung des § 240 ZPO setzt ein bereits rechtshängiges Verfahren voraus; eine Unterbrechung des Verfahrens kommt damit erst nach Zustellung der Klage in Betracht und scheidet stets aus, wenn das Insolvenzverfahren schon vor Klageeinreichung und damit vor Anhängigkeit eröffnet wurde (BGH, Beschluss vom 11.12.2008 - IX ZB 232/08, ZInsO 2009, 202 m. w. N.).

    Eine gleichwohl gegen den Schuldner erhobene Klage ist unzulässig, weil ihm die passive Prozessführungsbefugnis und dem Gläubiger, der seine Forderung nur noch durch Anmeldung im Insolvenzverfahren realisieren kann (§ 87 InsO), das Rechtsschutzbedürfnis fehlt (BGH, Beschluss vom 11.12.2008 - IX ZB 232/08, ZInsO 2009, 202 m. w. N.).

    Der Schuldner ist vielmehr berechtigt, im Falle seiner persönlichen Inanspruchnahme nach Insolvenzeröffnung einen Prozessvertreter zur weiteren Wahrnehmung seiner verfahrensmäßigen Rechte zu bevollmächtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 14.07.1982 - VIII ZB 18/82, VersR 1982, 1054; Beschluss vom 14.05.1998 - IX ZR 256/96, NJW 1998, 2364; Beschluss vom 11.12.2008 - IX ZB 232/08, ZInsO 2009, 202 m. w. N.).

    Da der Kostenerstattungsanspruch mit der Rechtshängigkeit und folglich der Zustellung der Klage aufschiebend bedingt durch eine mindestens vorläufig vollstreckbare Kostengrundentscheidung entsteht (BGH, Urteil vom 22.05.1992 - V ZR 108/91, NJW 1992, 2575), handelt es sich bei dem Kostenerstattungsanspruch des Beklagten aus § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO wegen der erst nach Insolvenzeröffnung bewirkten Klagezustellung um einen Neuerwerb (BGH, Beschluss vom 11.12.2008 - IX ZB 232/08, ZInsO 2009, 202 m. w. N.).

    Der prozessuale Kostenerstattungsanspruch ist uneingeschränkt abtretbar und damit pfändbar (BGH, Urteil vom 25.03.1999 - IX ZR 223/97, BGHZ 141, 173; Versäumnisurteil vom 01.02.2007 - IX ZR 178/05, ZInsO 2007, 545; Beschluss vom 11.12.2008 - IX ZB 232/08, ZInsO 2009, 202), so dass er in die Insolvenzmasse fällt.

    Rn. 21 Der Bundesgerichtshof hat die Frage einer solchen Zweckbindung des Kostenerstattungsanspruchs aus § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO im Beschluss vom 11.12.2008 (IX ZB 232/08, ZInsO 2009, 202) letztlich offen gelassen und insoweit lediglich ausgeführt, während dem Prozesskostenvorschuss aus § 1360 a Abs. 4 BGB wegen eines aus diesen Mitteln zu bestreitenden künftigen Rechtsstreits eine entsprechende Zweckbindung innewohne, sei dem mit der vorläufig vollstreckbaren Kostengrundentscheidung auflösend bedingt und fällig werdenden prozessualen Kostenerstattungsanspruch eine derartige Zweckbindung im allgemeinen fremd.

  • BFH, 30.07.1996 - VII B 7/96
    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.10.2010 - 12 W 1990/10
    An diese Wertung des Gesetzgebers - keine besondere Stellung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs im gerichtlichen Verfahren - ist der Richter gebunden (BFH, Beschluss vom 30.07.1996 - VII B 7/96, BFH/NV 1997, 93;… Beschluss vom 19.01.2007 - VII B 318/06, BFH/NV 2007, 1144).

    Bei einem nicht bedürftigen Beteiligten steht es dem Prozessbevollmächtigten frei, bei Annahme des Mandats einen angemessenen Vorschuss zu fordern (§ 9 RVG) und damit das Risiko eines späteren Ausfalls seiner Honorarforderung in Grenzen zu halten (vgl. zum Ganzen auch: BFH, Beschluss vom 30.07.1996 - VII B 7/96, BFH/NV 1997, 93).

    Die Frage einer Privilegierung des Vergütungsanspruchs des Prozessbevollmächtigten der durch den Kostenerstattungsanspruch begünstigten Partei hat keine grundsätzliche Bedeutung (vgl. BFH, Beschluss vom 30.07.1996 - VII B 7/96, BFH/NV 1997, 93).

  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 178/05

    Anspruch auf Prozesskostenerstattung in der Insolvenz des Gläubigers

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.10.2010 - 12 W 1990/10
    Der prozessuale Kostenerstattungsanspruch ist uneingeschränkt abtretbar und damit pfändbar (BGH, Urteil vom 25.03.1999 - IX ZR 223/97, BGHZ 141, 173; Versäumnisurteil vom 01.02.2007 - IX ZR 178/05, ZInsO 2007, 545; Beschluss vom 11.12.2008 - IX ZB 232/08, ZInsO 2009, 202), so dass er in die Insolvenzmasse fällt.

    Rn. 18 Eine Freigabe des Kostenerstattungsanspruchs durch den Insolvenzverwalter (vgl. hierzu: BGH, Versäumnisurteil vom 01.02.2007 - IX ZR 178/05, ZInsO 2007, 545) ist nicht erfolgt.

    Unzulässig ist ferner die Aufrechnung mit einer Forderung gegen den eigenständigen Kostenerstattungsanspruch des dem bedürftigen Schuldner im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts (§ 126 Abs. 2 Satz 1 ZPO; vgl. BGH, Urteil vom 22.06.1994 - XII ZR 39/93, NJW 1994, 3292; Versäumnisurteil vom 01.02.2007 - IX ZR 178/05, ZInsO 2007, 545).

  • BGH, 22.06.1994 - XII ZR 39/93

    Verstrickung des Kostenerstattungsanspruchs zugunsten eines im Wege der …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.10.2010 - 12 W 1990/10
    Unzulässig ist ferner die Aufrechnung mit einer Forderung gegen den eigenständigen Kostenerstattungsanspruch des dem bedürftigen Schuldner im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts (§ 126 Abs. 2 Satz 1 ZPO; vgl. BGH, Urteil vom 22.06.1994 - XII ZR 39/93, NJW 1994, 3292; Versäumnisurteil vom 01.02.2007 - IX ZR 178/05, ZInsO 2007, 545).
  • BFH, 19.01.2007 - VII B 318/06

    Kostenfestsetzung; Antrag des Bevollmächtigten auf Vollstreckung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.10.2010 - 12 W 1990/10
    An diese Wertung des Gesetzgebers - keine besondere Stellung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs im gerichtlichen Verfahren - ist der Richter gebunden (BFH…, Beschluss vom 30.07.1996 - VII B 7/96, BFH/NV 1997, 93; Beschluss vom 19.01.2007 - VII B 318/06, BFH/NV 2007, 1144).
  • BGH, 03.12.2009 - IX ZB 247/08

    Die Entscheidung über Restschuldbefreiung muss 6 Jahre nach Eröffnung des …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.10.2010 - 12 W 1990/10
    Da das Insolvenzverfahren noch andauert, der Insolvenzbeschlag somit bislang nicht entfallen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 03.12.2009 - IX ZB 247/08, BGHZ 183, 258; Beschluss vom 15.07.2010 - IX ZB 229/07, ZInsO 2010, 1496), ist der Beklagte nicht zur Geltendmachung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs berechtigt.
  • BGH, 26.01.2006 - IX ZR 282/03

    Rechtsstellung des Insolvenzverwalters; Anforderungen an die Bezeichnung der …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.10.2010 - 12 W 1990/10
    Die Partei- und Prozessfähigkeit des Schuldners (§§ 50, 51 ZPO) wird durch die Insolvenzeröffnung nicht berührt (BGH, Urteil vom 26.01.2006 - IX ZR 282/03, ZInsO 2006, 260).
  • BGH, 15.07.2010 - IX ZB 229/07

    Insolvenzverfahren: Behandlung eines Erbschaftsanfalls zwischen Ankündigung der …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.10.2010 - 12 W 1990/10
    Da das Insolvenzverfahren noch andauert, der Insolvenzbeschlag somit bislang nicht entfallen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 03.12.2009 - IX ZB 247/08, BGHZ 183, 258; Beschluss vom 15.07.2010 - IX ZB 229/07, ZInsO 2010, 1496), ist der Beklagte nicht zur Geltendmachung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs berechtigt.
  • BGH, 22.05.1992 - V ZR 108/91

    Prozessualer Kostenanspruch bei Klage durch Prozeßunfähigen - Aufrechnung eines …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.10.2010 - 12 W 1990/10
    Da der Kostenerstattungsanspruch mit der Rechtshängigkeit und folglich der Zustellung der Klage aufschiebend bedingt durch eine mindestens vorläufig vollstreckbare Kostengrundentscheidung entsteht (BGH, Urteil vom 22.05.1992 - V ZR 108/91, NJW 1992, 2575), handelt es sich bei dem Kostenerstattungsanspruch des Beklagten aus § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO wegen der erst nach Insolvenzeröffnung bewirkten Klagezustellung um einen Neuerwerb (BGH, Beschluss vom 11.12.2008 - IX ZB 232/08, ZInsO 2009, 202 m. w. N.).
  • BGH, 25.03.1999 - IX ZR 223/97

    Rechtsfolgen einer zwischen einer Bank, ihrem Kunden und dessen Bürgen …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.10.2010 - 12 W 1990/10
    Der prozessuale Kostenerstattungsanspruch ist uneingeschränkt abtretbar und damit pfändbar (BGH, Urteil vom 25.03.1999 - IX ZR 223/97, BGHZ 141, 173; Versäumnisurteil vom 01.02.2007 - IX ZR 178/05, ZInsO 2007, 545; Beschluss vom 11.12.2008 - IX ZB 232/08, ZInsO 2009, 202), so dass er in die Insolvenzmasse fällt.
  • BGH, 14.05.1998 - IX ZR 256/96

    Wirkungen eines nicht rechtskräftigen Titels im Konkurs des Schuldners

  • BGH, 14.07.1982 - VIII ZB 18/82

    Konkursverfahren - Eröffnung - Rechtsmittel

  • SG Berlin, 16.10.2017 - S 173 AS 16394/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - prozessualer Kostenerstattungsanspruch gem §§ …

    Eine Pfändung dieses Anspruchs durch Dritte ist auch insoweit zulässig, als der Prozessbevollmächtigte noch nicht befriedigt ist (OLG Nürnberg, Beschluss vom 21.10.2010 - 12 W 1990/10).
  • OLG Stuttgart, 05.11.2013 - 1 Sch 1/11

    Schiedsrichterliches Verfahren: Zulässigkeit eines Verfahrens auf …

    Deshalb ist unerheblich, ob der Schuldner eines Konkursverfahrens im Falle unberechtigter persönlicher Inanspruchnahme nach Konkurseröffnung einen Prozessvertreter zur Wahrnehmung seiner verfahrensmäßigen Rechte bevollmächtigen könnte (vgl. BGH…, Beschluss vom 11.12.2008 - IX ZB 232/08 - ZIP 2009, 240, juris Rn. 14; OLG Nürnberg MDR 2011, 322, juris Rn. 13).
  • OLG Karlsruhe, 10.07.2021 - 17 W 6/21

    Notwendige Kosten eines Scheinbeklagten sind vom Kläger zu tragen!

    Zudem ist anerkannt, dass die Stellung eines Kostenantrags ebenfalls allein dem Insolvenzverwalter obliegt und andernfalls nur er das Kostenfestsetzungsverfahren nach Umschreibung der Kostengrundentscheidung betreiben könnte (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - 12 W 1990/10 - Jaspersen, in: BeckOK ZPO, Stand: 01.03.2021, § 91 Rn. 18).
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Rechtsprechung
   KG, 08.11.2010 - 19 WF 112/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,21329
KG, 08.11.2010 - 19 WF 112/10 (https://dejure.org/2010,21329)
KG, Entscheidung vom 08.11.2010 - 19 WF 112/10 (https://dejure.org/2010,21329)
KG, Entscheidung vom 08. November 2010 - 19 WF 112/10 (https://dejure.org/2010,21329)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 86 FamFG, § 89 FamFG, § 156 Abs 2 FamFG
    Ordnungsmittel: Auslegung einer Umgangsvereinbarung; Widerlegen der Verschuldensvermutung bei einer Zuwiderhandlung

  • rechtsportal.de

    FamFG § 86; FamFG § 89; FamFG § 156 Abs. 2
    Auslegung und Vollstreckung einer gerichtlich gebilligten Einigung der Beteiligten über den Umgang mit einem Kind

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auslegung und Vollstreckung einer gerichtlich gebilligten Einigung der Beteiligten über den Umgang mit einem Kind

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 588
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 31.10.2006 - 3 S 1748/05

    Entstehung einer Terminsgebühr für eine auf Verfahrensvermeidung oder …

    Auszug aus KG, 08.11.2010 - 19 WF 112/10
    Ordnungsmittel sind nicht nur - wie Zwangsmittel - Maßnahmen zur Beugung des Willens des Verpflichteten, sondern enthalten auch strafrechtliche (repressive) Elemente (BVerfG NJW 2007, 860).

    Daher setzt die Verhängung eines Ordnungsmittel Verschulden voraus (BVerfG NJW 2007, 860).

  • BGH, 07.12.2005 - XII ZR 94/03

    Verpflichtung des Gerichts zu Hinweisen auf prozessuale Gestaltungsmöglichkeiten …

    Auszug aus KG, 08.11.2010 - 19 WF 112/10
    Der Vollstreckungstitel muss aus sich heraus für eine Auslegung genügend bestimmt sein oder jedenfalls sämtliche Kriterien für seine Bestimmbarkeit eindeutig festlegen (BGH NJW 2006, 695 für ZPO-Vergleich).
  • BGH, 16.08.2007 - 4 StR 62/07

    Vermittlung von Sportwetten ohne behördliche Genehmigung

    Auszug aus KG, 08.11.2010 - 19 WF 112/10
    Die von dieser erhaltene Antwort konnte die Mutter berechtigtermaßen zur Grundlage ihres Handelns machen (vgl. z.B BGH NJW 2007, 3078).
  • BGH, 11.05.2005 - XII ZB 120/04

    Rechtsnatur der Bestätigung einer von den Eltern getroffenen Umgangsregelung …

    Auszug aus KG, 08.11.2010 - 19 WF 112/10
    2 Grundlage der Vollstreckung ist der Beschluss des Amtsgerichts vom 25. Januar 2010, mit dem es die Einigung der Beteiligten zum Umgang gerichtlich gebilligt und auf die Verhängung von Ordnungsmitteln hingewiesen hat (vgl. Stößer in Prütting/Helms § 86 FamFG Rz 15; zum früheren Recht BGH FamRZ 2005, 1471).
  • KG, 23.06.2017 - 13 WF 97/17

    Umgangsregelung: Vollstreckungsfähigkeit; Zuwiderhandlung gegen gerichtlich …

    Rn. 19 (bb) Dafür, dass die Mutter einem Verbotsirrtum unterlegen wäre, so dass ein Verschulden, soweit der Irrtum unvermeidbar gewesen wäre, entfallen würde (§ 19 StGB; vgl. KG, Beschluss vom 8. November 2010 - 19 WF 112/10, FamRZ 2011, 588 [bei juris Rz. 6]) ist nichts ersichtlich; aufgrund des tatsächlichen Verlaufs ist das vielmehr ausgeschlossen.
  • OLG Karlsruhe, 08.05.2019 - 5 WF 239/18

    Vollstreckbarkeit einer formnichtig protokollierten Umgangsvereinbarung durch …

    Rn. 34 Nach anderer Auffassung ist nicht der Vergleich, sondern die gerichtliche Billigung Grundlage der Vollstreckung (KG Berlin FamRZ 2011, 588, juris Rn. 2;… OLG Frankfurt FamRZ 2012, 573, juris Rn. 5;… Prütting/Helms/Hammer, a.a.O., § 86 Rn. 18 und § 156 Rn. 68;… Musielak/Borth, FamFG, 6. Auflage 2018, § 86 Rn. 3;… Bork/Jacoby/Schwab/Althammer, FamFG, 3. Auflage 2018, § 86 Rn. 4).
  • OLG Frankfurt, 06.01.2020 - 8 WF 162/19

    Ordnungsgeld gegen Elternteil wegen Verstoß gegen Umgangsvergleich

    Da es vorliegend jedoch nach dem unbestritten gebliebenen Vortrag der Kindesmutter einen entsprechenden (rechtlich unzutreffenden) Hinweis des Jugendamts gegeben hat, befand sich die Kindesmutter insoweit in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum und hat folglich die verspäteten Umgangszeiten des Kindesvaters mit seinem Sohn nicht zu vertreten (vgl. zum Ausschluss des Verschuldens bei unvermeidbarem Verbotsirrtum KG FamRZ 2011, 588;… Prütting/Helms/Hammer, FamFG, 4. Auflage 2018, § 89 Rn. 38).

    Aber auch insoweit lag ein zur Exkulpierung führender Verbotsirrtum der Kindesmutter vor (vgl. KG FamRZ 2011, 588;… Prütting/Helms/Hammer, FamFG, 4. Auflage 2018, § 89 Rn. 38).

  • OLG Frankfurt, 02.11.2011 - 5 WF 151/11

    Vollstreckungsvoraussetzung für einen gerichtlich gebilligten Umgangsvergleich

    Die Billigung des Vergleiches, die nur nach Kindeswohlprüfung erfolgen darf, ist aber auch nach neuem Recht weiterhin die Grundlage der Vollstreckung (vgl. KG Berlin, FamRZ 2011, S. 588;… Prütting/Helms/Stößer, Rdnr. 15 zu § 86 FamFG).
  • OLG Schleswig, 30.12.2011 - 10 UF 230/11

    Rechtsfolgen der Erledigungserklärung im Umgangsverfahren

    Während das Oberlandesgericht Nürnberg (FamRZ 2011, 1533) der Ansicht ist, ein Beschluss, in dem eine Umgangsvereinbarung gebilligt werde, habe rein deklaratorischen Charakter, ist der Gesetzesbegründung (BT-Drucks 16/6308 Seite 237) und der herrschenden Rechtsprechung (KG BeckRS 2010, 29600; OLG Frankfurt FamRZ 2011, 394 ; OLG Naumburg, Beschluss vom 10.08.2011, Az. 3 UF 170/11, zitiert nach juris; BVerfG FamRZ 2011, 957 ; AG Ludwigslust FamRZ 2010, 488; BGH FamRZ 2005, 1471 zur alten Rechtslage) eher zu entnehmen, dass ein gesonderter Billigungsbeschluss erforderlich ist.
  • OLG Karlsruhe, 24.10.2025 - 16 WF 98/25

    Ordnungsgeld; Verstoß; Umgangsregelung

    Ein unvermeidbarer Irrtum wird etwa bejaht bei falscher anwaltlicher Beratung über die konkreten Verpflichtungen aus der Umgangsregelung (vgl. OLG Frankfurt…, Beschluss vom 6. Januar 2020 - 8 WF 162/19 -, Rn. 21, juris; KG Berlin, Beschluss vom 8. November 2010 - 19 WF 112/10 -, Rn. 6, juris).
  • AG Detmold, 26.10.2016 - 33 F 219/15

    Auslegung eines Umgangsvergleichs im Vollstreckungsverfahren

    Rn. 24 Wenn der Titel versehentlich unzureichend konkretisiert ist oder dies im Hinblick auf künftige Entwicklungen nicht in vollem Umfange möglich war, ist das jeweilige Vollstreckungsorgan berechtigt und verpflichtet, den Inhalt des Titels durch Auslegung festzustellen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 08. November 2010 - 19 WF 112/10 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 21.01.2014 - 5 WF 310/13

    Kostenentscheidung in Famiiensachen erst, wenn Verfahren beendet

    Rn. 6 Die Vereinbarung hätte im Übrigen auch nicht gebilligt werden dürfen, weil im Hinblick auf die Vollstreckungsfähigkeit einer Umgangsregelung zwingend darauf zu achten ist, dass ein Umgangsvergleich hinreichend bestimmt ist und einen vollstreckungsfähigen Inhalt hat (BGH FamRZ 12, 533; KG FamRZ 11, 588; Hammer FamRZ 2011, 1268, 1270).
  • KG, 17.08.2016 - 13 WF 116/16

    Gerichtlich gebilligte Umgangsvereinbarung: Verhängung eines Ordnungsgelds wegen …

    Rn. 20 In der Gesamtschau führen diese Grundsätze dazu, dass der Mutter ein schuldhafter, vorwerfbarer Verstoß gegen die eingegangene Verpflichtung nicht angelastet werden kann (vgl. auch KG, Beschluss vom 8. November 2010 - 19 WF 112/10 , FamRZ 2011, 588 [bei juris Rz. 6 ]: unvermeidbarer Verbotsirrtum nach § 17 StGB).
  • OLG Brandenburg, 27.01.2015 - 10 WF 37/14

    Prüfungsmaßstab des Beschwerdegerichts hinsichtlich der erstinstanzlichen Kosten- …

    In Kindschaftssachen ist hinsichtlich der Auferlegung der Kostenerstattungspflicht auf einen Beteiligten Zurückhaltung geboten (…Keidel/Zimmermann, a.a.O., § 81 Rn. 48;… Prütting/Helms/Feskorn, a.a.O., § 81, Rn. 13; OLG Köln, FamRZ 2012, 1162; KG, FamRZ 2012, 1162, FamRZ 2011, 588 ; OLG Nürnberg, FamRZ 2010, 998 ).
  • KG, 23.06.2022 - 16 WF 29/22

    Verhängung familiengerichtlicher Ordnungsmittel; Verschulden des …

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