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Weitere Entscheidungen unten: OLG Oldenburg, 09.11.2010 | OLG Hamm, 05.05.2010

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 09.12.2010 - 6 WF 130/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9115
OLG Saarbrücken, 09.12.2010 - 6 WF 130/10 (https://dejure.org/2010,9115)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.12.2010 - 6 WF 130/10 (https://dejure.org/2010,9115)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - 6 WF 130/10 (https://dejure.org/2010,9115)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Begründung einer mit Rechtsmitteln anfechtbaren Entscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 745
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.05.2009 - XII ZR 111/08

    Dauer des nachehelichen Krankheitsunterhalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.12.2010 - 6 WF 130/10
    Rn. 10 Ferner wird das Familiengericht zu beachten haben, dass die vom Antragsgegner geltend gemachten monatlichen Aufwendungen für ergänzende Altersvorsorge die - von Rechts wegen und daher auch ohne ein entsprechendes Bestreiten der Antragstellerin zu 1) zu beachtende - Grenze von 4 % seines monatlichen Bruttoeinkommens, bis zu der ihm solche Aufwendungen höchstens gutgebracht werden können (vgl. nur BGH FamRZ 2009, 1207 m.w.N.), deutlich übersteigen.
  • BGH, 31.03.2010 - I ZR 75/08

    Ohne 19 % Mehrwertsteuer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.12.2010 - 6 WF 130/10
    Rn. 4 Der Begründungszwang als Bestandteil einer geordneten Rechtspflege verlangt, dass einer mit Rechtsmitteln anfechtbaren Entscheidung eine nachvollziehbare Begründung beigegeben wird, wobei eine nur floskelhafte Begründung einer fehlenden gleichsteht (OLG Frankfurt, Rpfleger 2010, 111; OLG Hamburg, MDR 2010, 1274).
  • BGH, 03.11.2010 - XII ZB 197/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsirrtum eines Rechtsanwalts über das …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.12.2010 - 6 WF 130/10
    Rn. 1 Die Senatsentscheidung richtet sich gemäß Art. 111 Abs. 1 S. 1 FGG-RG nach dem bis zum 31. August 2009 geltenden Recht (BGH, Beschluss vom 3. November 2010 - XII ZB 197/10 -, juris, m.w.N.).
  • BGH, 27.04.1988 - IVb ZR 58/87

    Darlegungs- und Beweislast des angeblich nicht leistungsfähigen …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.12.2010 - 6 WF 130/10
    Rn. 9 Denn der für das Fehlen seiner Leistungsfähigkeit darlegungs- und beweisbelastete (BGH FamRZ 1988, 930) Antragsgegner hat zwar einen Einkommensrückgang infolge des Wegfalls des kindbezogenen Familienzuschlags ab Januar 2009 auf 1.688,29 EUR behauptet.
  • OLG Saarbrücken, 13.07.2007 - 2 W 122/07

    Zum Begründungserfordernis eines Kostenfestsetzungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.12.2010 - 6 WF 130/10
    Unbeschadet des auch für die Begründung von Beschlüssen geltenden Gebots der "bündigen Kürze" müssen die Entscheidungsgründe zumindest so präzise und ausführlich sein, dass den am Verfahren Beteiligten und auch dem Rechtsmittelgericht auf ihrer Grundlage eine Überprüfung der Entscheidung möglich ist (Beschluss des 2. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 13. Juli 2007 - 2 W 122/07-14- -, OLGR 2007, 802, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 17.09.2009 - 10 WF 20/09

    Erfallen der Terminsgebühr für die Teilnahme an einer Anhörung vor dem ersuchten …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.12.2010 - 6 WF 130/10
    Rn. 4 Der Begründungszwang als Bestandteil einer geordneten Rechtspflege verlangt, dass einer mit Rechtsmitteln anfechtbaren Entscheidung eine nachvollziehbare Begründung beigegeben wird, wobei eine nur floskelhafte Begründung einer fehlenden gleichsteht (OLG Frankfurt, Rpfleger 2010, 111; OLG Hamburg, MDR 2010, 1274).
  • VerfGH Bayern, 22.07.2005 - 72-VI-04

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen der Verletzung verfassungsmäßiger …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.12.2010 - 6 WF 130/10
    Eine nicht oder nicht angemessen begründete gerichtliche Entscheidung kann - sofern das Gericht nicht durch Gesetz von einer Begründung freigestellt ist - auch das Willkürverbot verletzen; ob eine Entscheidungsbegründung angemessen ist, kann dabei nicht abstrakt bestimmt werden, sondern hängt von den tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten des Einzelfalls ab (vgl. BayVerfGH NJW 2005, 3771 m.w.N.).
  • BVerfG, 23.04.1992 - 1 BvR 462/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs im Abänderungsverfahren wegen …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.12.2010 - 6 WF 130/10
    Zudem verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG das Gericht, die Ausführungen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen; dieses grundrechtsgleiche Recht ist verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht seiner Pflicht zur Kenntnisnahme und Erwägung von Parteivorbringen nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfG FamRZ 1992, 782; Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2010 - 6 W 233/10-6- -).
  • OLG Saarbrücken, 19.10.2010 - 6 W 233/10

    Anforderungen an die Gewährung rechtlichen Gehörs im Abhilfeverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.12.2010 - 6 WF 130/10
    Zudem verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG das Gericht, die Ausführungen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen; dieses grundrechtsgleiche Recht ist verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht seiner Pflicht zur Kenntnisnahme und Erwägung von Parteivorbringen nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfG FamRZ 1992, 782; Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2010 - 6 W 233/10-6- -).
  • OLG Saarbrücken, 22.03.2011 - 6 UF 34/11

    Strafverfahren: Voraussetzungen einer Ergänzungspflegschaft im Zusammenhang mit …

    Rn. 8 Dabei kann dahinstehen, ob es der Entscheidung - deren Gründe sich in einer Paragrafenkette erschöpfen - bei den gegebenen Umständen nicht bereits an einer Begründung im Rechtssinne ermangelt (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2010 - 6 WF 130/10 - m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 19.07.2012 - 6 WF 360/12

    Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Erforderlichkeit der Begründung der …

    Dies gilt umso mehr, wenn - wie vorliegend, nachdem die angefochtene Kostenentscheidung an § 81 FamFG auszurichten ist - das Gesetz richterlichem Ermessen Raum gibt (siehe zum Ganzen eingehend Senatsbeschluss vom 17. März 2011 - 6 UF 10/11 - vgl. auch Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2010 - 6 WF 130/10 -, FamRZ 2011, 745, jeweils m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 20.03.2019 - 6 UF 36/19

    Familiensache: Kostenentscheidung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren

    Dies gilt nach ständiger Senatsrechtsprechung umso mehr, wenn - wie hier bei der vom Familiengericht im Ausgangspunkt zutreffend an §§ 80, 81 FamFG ausgerichteten Kostenentscheidung - das Gesetz richterlichem Ermessen Raum gibt (siehe dazu nur Senatsbeschlüsse vom 29. Juni 2018 - 6 WF 88/18 - und vom 19. Juli 2012 - 6 WF 360/12 -, juris; vgl. auch Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2010 - 6 WF 130/10 -, FamRZ 2011, 745, jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 09.11.2010 - 13 UF 90/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,19459
OLG Oldenburg, 09.11.2010 - 13 UF 90/10 (https://dejure.org/2010,19459)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 09.11.2010 - 13 UF 90/10 (https://dejure.org/2010,19459)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 09. November 2010 - 13 UF 90/10 (https://dejure.org/2010,19459)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Einstweilige Anordnung in Familiensachen: Zulässigkeit der Beschwerde bei Anordnung der Herausgabe des Kindes an das Jugendamt

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung auf Herausgabe eines Kindes an das Jugendamt als Ergänzungspfleger; Wegfall der Beschwer durch Herausgabe des Kindes

  • rechtsportal.de

    FamFG § 57 S. 2 Nr. 2
    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung auf Herausgabe eines Kindes an das Jugendamt als Ergänzungspfleger; Wegfall der Beschwer durch Herausgabe des Kindes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung auf Herausgabe eines Kindes an das Jugendamt als Ergänzungspfleger; Wegfall der Beschwer durch Herausgabe des Kindes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 745
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • OLG Bamberg, 12.03.1982 - 2 WF 142/81
    Auszug aus OLG Oldenburg, 09.11.2010 - 13 UF 90/10
    Rn. 10 b) Die Beschwerdeberechtigung ist auch nicht durch den Vollzug der Herausgabeanordnung entfallen, weil diese weiter wirkt (so bereits OLG Bamberg, FamRZ 1983, 82, 83 zu § 620c ZPO aF;… ferner MünchKommZPO/Finger, aaO, § 620c Rn. 5 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 24.10.2019 - 3 UF 129/19

    Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung über die Herausgabe eines Kindes an …

    Es erscheint zweifelhaft, ob auf die solcherart tenorierte einstweilige Anordnung zur Herausgabe an das Jugendamt - und nicht an den anderen Elternteil - , der Ausnahmetatbestand des § 57 Satz 2 Nr. 2 FamFG von der in § 57 Satz 1 FamFG grundsätzlich normierten Unanfechtbarkeit von Entscheidungen im Verfahren der einstweiligen Anordnungen erfüllt ist (der Senat verweist auf die überzeugenden Ausführungen des OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21.12.2012, 6 UF 416/12, FamRZ 2013, 1153ff zit. nach juris , mit zustimmender Anmerkung Burschel FamFR 2013, 140;… ebenso Schlünder in BeckOK, FamFG 31. Edition, Stand Juli 2019 Rz. 13 zu § 57; OLG Oldenburg, Beschluss vom 26.05.2014, 4 UF 74/14, FamRZ 2014, 1929; a.A. OLG Oldenburg, Beschluss vom 09.11.2010, 13 UF 90/10, FamRZ 2011, 745).".

    Rn. 7 Es fehlt jedenfalls an einer belastbaren Annahme, eine Regelungslücke, welche angesichts der ausdrücklichen Regelung in § 57 S. 1 FamFG wie ausgeführt bereits fraglich ist, sei planwidrig, weil diese Problematik grundsätzlich (s.o.) als auch konkret (alle Rechtsprechungszitate nach juris: z.B. durch die Entscheidung des OLG Oldenburg, Beschluss vom 09.11.2010, 13 UF 90/10, FamRZ 2011, 745) zu § 57 S. 2 Nr. 2 FamFG zumindest zum Zeitpunkt der Änderung u.a. des FamFG im Jahre 2012 durch Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess und zur Änderung anderer Vorschriften vom 05.12.2012, als in anderen Angelegenheiten ein Klarstellungsbedürfnis formuliert wurde, bekannt war (BT-Drs. 16/6308 S. 202 und BT-Drs. 17/10490 S. 11) und sogar mit dem genannten Gesetz Satz 2 des § 57 FamFG anderweitig geändert worden ist (BGBl. I 2012, 2418, 2420), worauf auch in der Literatur ausdrücklich und mit Recht hingewiesen wird (vgl. Beck OK FamFG, Schlünder in Hahne/Schlögel/Schlünder Stand 01.07.2019, FamFG § 57 Rz 13).

  • OLG Saarbrücken, 21.12.2012 - 6 UF 416/12

    Einstweilige Anordnung in Familiensachen: Anfechtbarkeit der einstweiligen …

    Ordnet das Familiengericht nach mündlicher Erörterung im Wege einstweiliger Anordnung die Herausgabe des Kindes durch einen Elternteil an das Jugendamt als Aufenthaltsbestimmungspfleger an, so ist dies unanfechtbar (entgegen OLG Oldenburg FamRZ 2011, 745).

    1a Z 16/90">FamRZ 1990, 1379 zu § 33 FGG a.F.; Keidel/Sternal, FamFG, 17. Aufl., § 22, Rz. 36; a.A. OLG Oldenburg, FamRZ 2011, 745 m.w.N.).

    Rn. 11 Das Oberlandesgericht Oldenburg (FamRZ 2011, 745, dem folgend Prütting/ Helms/Stößer, FamFG, 2. Aufl., § 57, Rz. 5;… Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 33. Aufl., § 57 FamFG, Rz. 6) hält die entsprechende Anwendung dieser Vorschrift in diesem Fall für geboten.

  • OLG Karlsruhe, 18.11.2025 - 20 UF 59/25

    Fehlende Beschwerdemöglichkeit nach § 57 S. 2 Nr. 2 und 3 FamFG

    Der zur Herausgabe verpflichtete Elternteil sei dabei nicht weniger beschwert, als es bei der Herausgabe an den anderen Elternteil der Fall wäre (OLG Oldenburg, Beschluss vom 9. November 2010 - 13 UF 90/10 -, Rn. 9, juris).
  • OLG Oldenburg, 26.05.2014 - 4 UF 74/14

    Anfechtbarkeit der Herausgabe eines Kindes an den Ergänzungspfleger

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur ist es streitig, ob diese Vorschrift analog anzuwenden ist, wenn die Kindesherausgabe an dritte Personen - also nicht an den anderen Elternteil - vorzunehmen ist (siehe hierzu insbesondere die Entscheidung des OLG Oldenburg, 4. Senat für Familiensachen v. 09.11.2010 - Aktenzeichen 13 UF 90/10, FamRZ 2011, 745 sowie die Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgericht Saarbrücken 1. Senat für Familiensachen v. 21.12.2012 - Aktenzeichen 6 UF 416/12, FamRZ 2013, 1153 m. zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • OLG Koblenz, 26.03.2021 - 13 UF 111/21
    Der Ansicht, dass diese Vorschrift auch für die Herausgabe an den Ergänzungspfleger gilt (OLG Oldenburg, Beschl. v. 09.11.2010 - 13 UF 90/10), schließt sich das OLG Koblenz mit der herrschenden Gegenansicht (u.a. OLG Saarbrücken, Beschl. v. 21.12.2012 - 6 UF 416/12; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24.10.2019 - II-3 UF 129/19) jedoch nicht an.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.05.2010 - II-8 UF 209/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,18845
OLG Hamm, 05.05.2010 - II-8 UF 209/09 (https://dejure.org/2010,18845)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.05.2010 - II-8 UF 209/09 (https://dejure.org/2010,18845)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Mai 2010 - II-8 UF 209/09 (https://dejure.org/2010,18845)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entscheidung des Gerichts bei Erhebung einer Widerklage im Verfahren über den Zugewinnausgleich; Zulässigkeit eines Teilurteils

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 745
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • OLG Brandenburg, 08.05.2003 - 9 UF 113/02

    Heilung der unterbliebenen Verkündung eines Urteils; Zulässigkeit eines …

    Auszug aus OLG Hamm, 05.05.2010 - 8 UF 209/09
    Diese Gesamtabrechnung lässt sich nicht in Teilentscheidungen über den Zugewinnausgleichsanspruch eines Ehegatten vollziehen (OLG Brandenburg, FamRZ 2005, 1920; OLG Brandenburg FamRZ 2004, 384; OLG Köln, FamRZ 1989, 296; OLG Hamm FamRZ 2003, 1393;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Auflage, § 301 Rn 3).
  • OLG Hamm, 10.01.2003 - 11 UF 295/02

    Klage auf Zugewinnausgleich; Zulässigkeit eines Teilurteils nach § 301 …

    Auszug aus OLG Hamm, 05.05.2010 - 8 UF 209/09
    Diese Gesamtabrechnung lässt sich nicht in Teilentscheidungen über den Zugewinnausgleichsanspruch eines Ehegatten vollziehen (OLG Brandenburg, FamRZ 2005, 1920; OLG Brandenburg FamRZ 2004, 384; OLG Köln, FamRZ 1989, 296; OLG Hamm FamRZ 2003, 1393;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Auflage, § 301 Rn 3).
  • OLG Köln, 01.12.1988 - 14 UF 102/88

    Zugewinnausgleich; Vorabentscheidung; Teilurteil; Vorabentscheidung durch …

    Auszug aus OLG Hamm, 05.05.2010 - 8 UF 209/09
    Diese Gesamtabrechnung lässt sich nicht in Teilentscheidungen über den Zugewinnausgleichsanspruch eines Ehegatten vollziehen (OLG Brandenburg, FamRZ 2005, 1920; OLG Brandenburg FamRZ 2004, 384; OLG Köln, FamRZ 1989, 296; OLG Hamm FamRZ 2003, 1393;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Auflage, § 301 Rn 3).
  • OLG Brandenburg, 17.03.2005 - 9 UF 128/04
    Auszug aus OLG Hamm, 05.05.2010 - 8 UF 209/09
    Diese Gesamtabrechnung lässt sich nicht in Teilentscheidungen über den Zugewinnausgleichsanspruch eines Ehegatten vollziehen (OLG Brandenburg, FamRZ 2005, 1920; OLG Brandenburg FamRZ 2004, 384; OLG Köln, FamRZ 1989, 296; OLG Hamm FamRZ 2003, 1393;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Auflage, § 301 Rn 3).
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