Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 27.10.2010 - 9 UF 73/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 823 BGB, § 214 FamFG, § 1 GewSchG, § 22 KunstUrhG
Gewaltschutzanordnung: Voraussetzungen eines Beweisverwertungsverbotes von Videoaufzeichnungen im öffentlichen Verkehrsraum, die dem Nachweis einer Rechtsverletzung i.S. von § 1 GewSchG dienen - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1 ; KUG § 22 ; GewSchG § 1
Verwertbarkeit von Videoaufzeichnungen über das Verhalten des Antragsgegners im Gewaltschutzverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Heimliches Video darf bei Stalking Beweis sein
- haufe.de (Kurzinformation)
Stalking darf mit heimlicher Videoaufnahme bewiesen werden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verwertbarkeit von Videoaufzeichnungen über das Verhalten des Antragsgegners im Gewaltschutzverfahren
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken, 16.12.2009 - 52 F 535/09
- OLG Saarbrücken, 03.02.2010 - 9 WF 17/10
- AG Saarbrücken, 05.05.2010 - 52 F 535/09
- AG Saarbrücken, 05.05.2010 - 9 UF 535/09
- OLG Saarbrücken, 27.10.2010 - 9 UF 73/10
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 985
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94
Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person
Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.10.2010 - 9 UF 73/10
Ob und in welchem Umfang bereits die Fertigung derartiger Bilder rechtswidrig und unzulässig ist oder aber vom Betroffenen hinzunehmen ist, kann nur unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und durch Vornahme einer unter Berücksichtigung aller rechtlich, insbesondere auch verfassungsrechtlich geschützten Positionen der Beteiligten durchgeführten Güter- und Interessenabwägung ermittelt werden (BGH, Urt. v. 25. April 1995, VI ZR 272/94, NJW 1995, 1955). - BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06
Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes; Besetzung des …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.10.2010 - 9 UF 73/10
Rn. 8 Zur im einstweiligen Anordnungsverfahren ausreichenden Glaubhaftmachung einer Tatsachenbehauptung - auch im Sinne von §§ 51 Abs. 1 S. 2, 31 FamFG - bedarf es nicht der vollen gerichtlichen Überzeugung, sondern genügt nach allgemeinem Verständnis ein geringerer Grad der richterlichen Überzeugungsbildung, der bereits vorliegt, sofern bei freier Würdigung des gesamten Verfahrensstoffes eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zutrifft (BGH, MDR 2007, 669; Senat, Beschl.v. 26. April 2010, 9 UF 18/10, m.w.N.; Saarländisches Oberlandesgericht, 6. Zivilsenat, Beschl.v. 12. Juli 2010, 6 UF 42/10, m.w.N.). - OLG Saarbrücken, 12.07.2010 - 6 UF 42/10
Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer Tatsachenbehauptung im einstweiligen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.10.2010 - 9 UF 73/10
Rn. 8 Zur im einstweiligen Anordnungsverfahren ausreichenden Glaubhaftmachung einer Tatsachenbehauptung - auch im Sinne von §§ 51 Abs. 1 S. 2, 31 FamFG - bedarf es nicht der vollen gerichtlichen Überzeugung, sondern genügt nach allgemeinem Verständnis ein geringerer Grad der richterlichen Überzeugungsbildung, der bereits vorliegt, sofern bei freier Würdigung des gesamten Verfahrensstoffes eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zutrifft (BGH, MDR 2007, 669; Senat, Beschl.v. 26. April 2010, 9 UF 18/10, m.w.N.; Saarländisches Oberlandesgericht, 6. Zivilsenat, Beschl.v. 12. Juli 2010, 6 UF 42/10, m.w.N.).
- VG Ansbach, 27.09.2012 - AN 1 K 09.01923
Antrag auf Gewährung von Unfallausgleich, Entscheidung zu Lasten des Klägers nach …
Damit ist eine Güter- und Interessenabwägung zwischen der Rechtsgutbeeinträchtigung des Klägers und den Interessen der Beklagten zulässig, die diese zur Beauftragung der Detektei bewogen haben (…vgl. Münchner Kommentar, ZPO, Rn. 69 zu § 284;… Musielak, a.a.O., Rn. 8 zu § 288;… Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O., Rn. 113 ff. zu § 86;… BGH, a.a.O.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 9 UF 73/10, FamRZ 2011, 985; OLG Düsseldorf, Urteil vom 5.5.1997 - 5 U 82/96, NJW-RR 1998, 241).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| KG, 11.01.2011 - 13 UF 199/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 894 Abs 1 ZPO, § 79 Abs 2 S 4 BVerfGG, Art 2 Abs 1 GG
Elternunterhalt: Begründung einer Unterhaltspflicht durch Gewährung eines grundpfandrechtlich gesicherten Darlehens durch den Träger von Sozialleistungen - Deutsches Notarinstitut
ZPO § 894; BVerfGG § 79 Abs. 2
Zur Verfassungswidrigkeit der Begründung einer Unterhaltspflicht durch im Nachhinein vorgenommene Gewährung eines grundpfandrechtlich gesicherten Darlehens durch Träger von Sozialleistungen - rechtsportal.de
BVerfGG § 79 Abs. 2 S. 4; ZPO § 894
Anwendung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf einen gleichgelagerten Sachverhalt; Begründung einer Unterhaltspflicht durch Gewährung eines grundpfandrechtlich gesicherten Darlehens durch den Träger der Sozialhilfe - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anwendung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf einen gleichgelagerten Sachverhalt; Begründung einer Unterhaltspflicht durch Gewährung eines grundpfandrechtlich gesicherten Darlehens durch den Träger der Sozialhilfe
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 26.08.2010 - 80 F 175/10
- KG, 11.01.2011 - 13 UF 199/10
- BGH, 20.03.2013 - XII ZB 81/11
- BGH, 24.04.2013 - XII ZB 81/11
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 985
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 1905/02
Analoge Anwendung des § 79 Abs. 2 Satz 3 BVerfGG
Auszug aus KG, 11.01.2011 - 13 UF 199/10
Dabei wirkt über § 138 BGB auch das im Grundgesetz verkörperte Wertsystem in das Privatrecht ein (BVerfGE 7, 206; BVerfG ZIP 2006, 60).Zwar erfasst diese Vorschrift auch Fälle, in denen das Bundesverfassungsgericht später eine der vollstreckbaren Gerichtsentscheidung zugrunde liegende Auslegung einer Norm für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt oder durch eine spätere verfassungsgerichtliche Entscheidung die Zivilgerichte anhält, bei der Auslegung und Anwendung von Generalklauseln und auslegungsbedürftigen Regelungstatbeständen die einschlägigen Grundrechte interpretationsleitend zu berücksichtigen, sofern es sich um eine Entscheidung handelt, die - wie hier - für die Auslegung des Zivilrechts über den Einzelfall hinausgehende Maßstäbe setzt (BVerfGE 115, 51 ff; vgl. auch OLG Hamm ZUM 2010, 453;… Schmidt-Bleibtreu u.a. - Bethge, BVerfGG-Kommentar, Stand: Mai 2009, Rn. 65 zu § 79).
- BVerfG, 07.06.2005 - 1 BvR 1508/96
Elternunterhalt
Auszug aus KG, 11.01.2011 - 13 UF 199/10
Zur Verfassungswidrigkeit der Begründung einer Unterhaltspflicht durch die im Nachhinein vorgenommene Gewährung eines grundpfandrechtlich gesicherten Darlehens durch den Träger von Sozialleistungen (vergleiche BVerfG, 7. Juni 2005, 1 BvR 1508/96, FamRZ 2005, 1051 ff.).Rn. 29 Der vorliegend zur Entscheidung gestellte Sachverhalt entspricht hinsichtlich seiner verfassungsrechtlichen Bedeutung der von der Antragstellerin angeführten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juni 2005 (FamRZ 2005, 1051 ff).
- BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71
Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen
Auszug aus KG, 11.01.2011 - 13 UF 199/10
Die sich für die Zukunft aus der Durchsetzung fehlerhafter Akte der öffentlichen Gewalt ergebenden Folgen können hingegen abgewendet werden (vgl. BVerfGE 97, 35; BVerfGE 37, 217; BVerfGE 20, 230).
- BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91
Hamburger Ruhegeldgesetz
Auszug aus KG, 11.01.2011 - 13 UF 199/10
Die sich für die Zukunft aus der Durchsetzung fehlerhafter Akte der öffentlichen Gewalt ergebenden Folgen können hingegen abgewendet werden (vgl. BVerfGE 97, 35; BVerfGE 37, 217; BVerfGE 20, 230). - BVerfG, 11.10.1966 - 1 BvR 164/64
Verfassungsmäßigkeit des § 55c Abs. 1 LAG
Auszug aus KG, 11.01.2011 - 13 UF 199/10
Die sich für die Zukunft aus der Durchsetzung fehlerhafter Akte der öffentlichen Gewalt ergebenden Folgen können hingegen abgewendet werden (vgl. BVerfGE 97, 35; BVerfGE 37, 217; BVerfGE 20, 230). - BGH, 30.08.2006 - XII ZR 98/04
Zum Schonvermögen beim Elternunterhalt
Auszug aus KG, 11.01.2011 - 13 UF 199/10
Daraus und aus den nachfolgenden Ausführungen in dem Urteil ergibt sich aber, dass das Amtsgericht die der hiesigen Antragstellerin zumutbare Verwertung ihres Vermögensstammes nicht etwa in einer Veräußerung oder Vermietung des selbst genutzten Hausgrundstückes sah, was wohl schon damals der inzwischen verfestigten Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes kaum entsprochen hätte (vgl. BGH FamRZ 1992, 795; BGH FamRZ 2002, 1700; BGH FamRZ 2006, 1511), sondern in der Belastung des Miteigentumsanteil am Grundstück durch Eintragung einer Sicherheitshypothek für das vom Antragsgegner angebotene Darlehn. - BGH, 11.03.2003 - XI ZR 403/01
Zur Kündigung eines NPD-Girokontos
Auszug aus KG, 11.01.2011 - 13 UF 199/10
Rn. 28 Darüber hinaus ist der Antragstellerin darin zuzustimmen, dass die Grundrechtsartikel gegenüber Körperschaften des öffentlichen Rechts wie dem Antragsgegner als unmittelbare Verbotsnormen im Sinne des § 134 BGB wirken und damit zur Nichtigkeit eines gegen sie verstoßenden Rechtsgeschäfts führen (BGH NJW 2003, 1658). - BGH, 11.10.1995 - XII ZR 62/94
Rechte und Pflichten in einer Ehegattengesellschaft; Rechte des Sicherungsgebers …
Auszug aus KG, 11.01.2011 - 13 UF 199/10
Der Sicherungsnehmer - hier der Antragsgegner - ist in diesem Fall nach Wahl des Sicherungsgebers zur Abtretung der Grundschuld, zur Aufhebung oder zum Verzicht verpflichtet (BGH NJW-RR 1996, 234). - BGH, 03.05.1978 - IV ARZ 26/78
Bindungswirkung der Abgabe oder Verweisung zwischen Familiengericht und einem …
Auszug aus KG, 11.01.2011 - 13 UF 199/10
Als Unterhaltssachen i.S.d. § 231 Abs. 1 Nr. 1 FamFG sind auch Streitigkeiten über Ansprüche anzusehen, die im Gewand eines Befreiungs-, Schadensersatz- oder Bereicherungsanspruches geltend gemacht werden, aber ihre Wurzeln in einem durch Verwandtschaft begründeten unterhaltsrechtlichen Verhältnis haben (BGH FamRZ 1978, 582; BGH FamRZ 1994, 1416;… Zöller-Philippi, ZPO, 27. Aufl. Rn. 4 ff zu § 621). - BGH, 26.02.1992 - XII ZR 93/91
Erhöhung des Selbstbehaltes gegenüber volljährigem Kind bei Unterhaltsbegehren …
Auszug aus KG, 11.01.2011 - 13 UF 199/10
Daraus und aus den nachfolgenden Ausführungen in dem Urteil ergibt sich aber, dass das Amtsgericht die der hiesigen Antragstellerin zumutbare Verwertung ihres Vermögensstammes nicht etwa in einer Veräußerung oder Vermietung des selbst genutzten Hausgrundstückes sah, was wohl schon damals der inzwischen verfestigten Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes kaum entsprochen hätte (vgl. BGH FamRZ 1992, 795; BGH FamRZ 2002, 1700; BGH FamRZ 2006, 1511), sondern in der Belastung des Miteigentumsanteil am Grundstück durch Eintragung einer Sicherheitshypothek für das vom Antragsgegner angebotene Darlehn. - OLG Hamm, 17.02.2010 - 3 U 106/09
Bühnenstück "Ehrensache" darf auch in Hagen aufgeführt werden
- LG Duisburg, 03.05.1996 - 24 (4) S 285/95
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des Bescheids eines Sozialträgers bzgl. der …
- BGH, 20.03.2013 - XII ZB 81/11
Darlehen eines Sozialhilfeträgers zur Deckung von Elternunterhalt: Einwand …
Rn. 7 1. Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung in FuR 2011, 329 veröffentlicht ist, hat zur Begründung ausgeführt:.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".