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Weitere Entscheidung unten: AG Ludwigslust, 28.02.2012

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.02.2012 - 4 UF 261/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,10261
OLG Frankfurt, 02.02.2012 - 4 UF 261/10 (https://dejure.org/2012,10261)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.02.2012 - 4 UF 261/10 (https://dejure.org/2012,10261)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Februar 2012 - 4 UF 261/10 (https://dejure.org/2012,10261)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1573 Abs. 2; BGB § 1578; BGB § 1578b
    Aussetzung der Kürzung der Versorgungsansprüche aufgrund durchgeführten Versorgungsausgleichs im Hinblick auf Unterhaltsansprüche des Ausgleichsberechtigten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Aussetzung der Kürzung von Versorgungsansprüchen aufgrund eines durchgeführten Versorgungsausgleichs im Hinblick auf Unterhaltsansprüche des Ausgleichsberechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1811
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.12.2011 - XII ZR 151/09

    Nachehelicher Unterhalt: Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse; Bemessung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2012 - 4 UF 261/10
    Zwar handelt es sich insoweit um eine schon in den ehelichen Lebensverhältnissen angelegte und damit bedarfsprägende Reduzierung des Einkommens des Ehemanns (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 7.12.2011, XII ZR 151/09, zitiert nach juris).

    Ein etwaiger Splittingvorteil aus der Zusammenveranlagung mit der neuen Ehefrau bleibt bei der Bedarfsberechnung außen vor, weil es sich insoweit nicht um Einkommen handelt, welches die ehelichen Lebensverhältnisse der geschiedenen Ehegatten prägte (vgl. BGH, Urteil vom 7.12.2011, XII ZR 151/09, zitiert nach juris).

    Eine etwaige Unterhaltspflicht des Ehemanns gegenüber seiner neuen Ehefrau wirkt sich auf seine Leistungsfähigkeit gegenüber der geschiedenen Ehefrau wegen der langen Dauer der geschiedenen Ehe und des daraus gemäß § 1609 Nr. 2 und 3 BGB resultierenden unterhaltsrechtlichen Nachrangs der neuen Ehefrau nicht aus (vgl. BVerfG, FamRZ 2011, 437; BGH, Urteil vom 7.12.2011, XII ZR 151/09, zitiert nach juris).

    Rn. 34 Der Unterhalt für volljährige Kinder geschiedener Ehegatten prägt - unabhängig vom Unterhaltsrang, dem nur im Mangelfall, also bei fehlender Leistungsfähigkeit zur Befriedigung aller Unterhaltspflichten, Bedeutung zukommt - die für den Unterhaltsbedarf maßgeblichen ehelichen Lebensverhältnisse, weil davon ausgegangen werden muss, dass das hierfür aufzuwendende Einkommen den Ehegatten auch im Falle einer Fortführung ihrer Ehe nicht zur Bedarfsdeckung zur Verfügung gestanden hätte (vgl. BGH, Urteil vom 7.12.2011, XII ZR 151/09, zitiert nach juris).

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2012 - 4 UF 261/10
    Vielmehr orientiert sich diese ausdrücklich an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 28.2.1980 (FamRZ 1980, 326).
  • OLG Düsseldorf, 02.05.2011 - 8 UF 21/11

    Anforderungen an die Titulierung des Aussetzungsbetrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2012 - 4 UF 261/10
    Die Kürzung ist daher in Höhe des Unterhaltsanspruchs auszusetzen, hier also derzeit in voller Höhe, für die Zukunft allerdings beschränkt auf den vereinbarten monatlichen Unterhalt von 1.270,- EUR (§ 33 Abs. 3 VersAusglG, vgl. zur Möglichkeit der Aussetzung der Kürzung um den vollen Kürzungsbetrag ohne die Titulierung eines konkreten Aussetzungsbetrags OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2.5.2011, 8 UF 21/11, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 24.02.2011 - 2 UF 317/10

    Aussetzung der Kürzung der Versorgung des Ausgleichspflichtigen nach § 33 …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2012 - 4 UF 261/10
    Rn. 47 Andere Stimmen wenden sich gegen ein solches Kausalitätserfordernis und vertreten unter Verweis auf die vom Bundesverfassungsgericht gestellten Anforderungen an den Ausgleich von Härten bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs die Auffassung, die Kürzung der Versorgung sei auch dann in Höhe des ohne die Kürzung bestehenden Unterhaltsanspruchs auszusetzen, wenn sich die Kürzung auf die Höhe des Unterhaltsanspruchs überhaupt nicht auswirke (OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 24.2.2011, 2 UF 317/10, BeckRS 2011, 06466, FamRZ 2011, 1595; Gutdeutsch, FamRB 2010, 149; Glockner/Hoenes/Weil, Der neue Versorgungsausgleich, S. 165; Schwamb, NJW 2011, 1648;… den von Schwamb ebenfalls zitierten Fundstellen Bergner, NJW 2010, 3545 und Breuers in JurisPK-BGB, 5. Auflage, 2010, § 33 VersAusglG, Rdnr. 29, lässt sich diese Auffassung hingegen nicht entnehmen).
  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10

    Dreiteilungsmethode

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2012 - 4 UF 261/10
    Eine etwaige Unterhaltspflicht des Ehemanns gegenüber seiner neuen Ehefrau wirkt sich auf seine Leistungsfähigkeit gegenüber der geschiedenen Ehefrau wegen der langen Dauer der geschiedenen Ehe und des daraus gemäß § 1609 Nr. 2 und 3 BGB resultierenden unterhaltsrechtlichen Nachrangs der neuen Ehefrau nicht aus (vgl. BVerfG, FamRZ 2011, 437; BGH, Urteil vom 7.12.2011, XII ZR 151/09, zitiert nach juris).
  • BGH, 21.09.2011 - XII ZR 121/09

    Abänderungsklage für Nachehelichenunterhalt: Beweiswürdigung des Familiengerichts …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2012 - 4 UF 261/10
    Vor diesem Hintergrund erscheint im vorliegenden Fall auch für das Jahr 2011 eine Anwendung des sogenannten Für- Prinzips, also eine Bedarfsberechnung unter Berücksichtigung der für das betreffende Jahr zu zahlenden Steuern, geboten, weshalb konsequenterweise auch die vom Ehemann im Jahr 2011 vereinnahmte Steuererstattung für das Jahr 2010 außer acht bleiben muss (vgl. zur Zulässigkeit der Anwendung des Für-Prinzips im Einzelfall: BGH, FamRZ 2011, 1851, MDR 2011, 1359).
  • BGH, 11.12.2002 - XII ZR 27/00

    Bewertung einer gesellschaftsrechtlich ausgestalteten Mitarbeiterbeteiligung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2012 - 4 UF 261/10
    Würden sie bei der Unterhaltsregelung nun nochmals berücksichtigt, wäre das ein Verstoß gegen das sich aus Treu und Glauben ergebende Doppelverwertungsverbot (vgl. insoweit BGH, FamRZ 2003, 432; FamRZ 1994, 1100).
  • BGH, 29.06.1994 - XII ZR 79/93

    Berücksichtigung mietfreien Wohnens bei der Unterhaltsberechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2012 - 4 UF 261/10
    Würden sie bei der Unterhaltsregelung nun nochmals berücksichtigt, wäre das ein Verstoß gegen das sich aus Treu und Glauben ergebende Doppelverwertungsverbot (vgl. insoweit BGH, FamRZ 2003, 432; FamRZ 1994, 1100).
  • BGH, 10.09.1997 - XII ZB 31/96

    Zulässigkeit des Versorgungsausgleichs durch Realteilung durch privatrechtlich …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2012 - 4 UF 261/10
    Rn. 16 Im vorliegenden Fall beläuft sich der im Falle einer Aussetzung der Kürzung der Versorgung des Ehemanns bestehende gesetzliche Unterhaltsanspruch der Ehefrau mindestens auf den von den geschiedenen Ehegatten vereinbarten Betrag von 1.270,- EUR monatlich, weshalb es sich insoweit nicht um einen vertraglichen Unterhaltsanspruch, sondern um die zulässige vertragliche Ausgestaltung des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs der Ehefrau aus § 1573 Abs. 2 BGB handelt (vgl. insoweit BGH, NJW 1998, 64).
  • BGH, 26.02.2020 - XII ZB 531/19

    Aussetzung der Kürzung einer laufenden Versorgung im Versorgungsausgleich: …

    Rn. 35 Schließlich wird auch vertreten, dass auf § 42 Abs. 1 FamGKG unter Berücksichtigung der Wertungen des § 50 FamGKG (OLG Frankfurt [4. FS] Beschluss vom 2. Februar 2012 - 4 UF 261/10 - juris Rn. 54; Hauß FamRB 2010, 251, 257) oder des § 51 FamGKG (Thiel/Schneider FamFR 2010, 409, 413) zurückgegriffen werden müsse, weil § 50 Abs. 1 FamGKG als Wertvorschrift für Versorgungsausgleichssachen schon vom Wortlaut her nicht die Anpassungsverfahren nach dem Versorgungsausgleichsgesetz erfasse.
  • OLG Nürnberg, 21.08.2015 - 11 UF 887/15

    Aussetzung der Kürzung des Versorgungsausgleichs bei Unterhaltsvereinbarung

    Rn. 28 Die Festsetzung des Verfahrenswerts gemäß § 50 Abs. 3 FamGKG i. V. m. § 42 Abs. 1 FamGKG auf der Grundlage des Verfahrenswerts einer vergleichbaren Unterhaltssache (OLG Karlsruhe FamRZ 2014, 1805; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.02.2012, Az.: 4 UF 261/10 - juris; Thiel/Schneider, FamFR 2010, 409 ff.; Schwamb, NJW 2011, 1648, 1651) kann zwar für sich anführen, dass das Anpassungsverfahren gemäß § 33 VersAusglG von Umfang und Inhalt her häufig eher mit einer Unterhaltssache als mit einer Festsetzung des Versorgungsausgleichs bei der Scheidung zu vergleichen ist.
  • KG, 24.10.2012 - 25 UF 50/12

    Versorgungsausgleich: Anpassung der Versorgung des Ausgleichspflichtigen wegen …

    Daher muss die vorgenommene Kürzung auch kausal für den Wegfall oder die Verringerung des Unterhaltes sein (…vgl. Borth, Versorgungsausgleich, 6. Aufl., Rn. 957 f;… Johannsen/Henrich-Hahne, Familienrecht, 5. Aufl., Rn. 5 zu § 33 VersAusglG;… Palandt-Brudermüller, BGB, 71. Aufl., Rn. 6 zu § 33 VersAusglG), d.h. die Kürzung muss Einfluss auf den Unterhalt haben (vgl. OLG Hamm NJW 2011, 1682; OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. Februar 2012, Az. 4 UF 261/10, veröffentlicht in juris).

    Diese Vorschrift kann jedoch nicht dahingehend verstanden werden, dass in allen Fällen eines Verfahrens nach § 33 VersAusglG eine Billigkeitskorrektur geboten und die Wertfestsetzung etwa in entsprechender Anwendung des § 42 Abs. 1 FamGKG auf der Grundlage des Streitwertes einer vergleichbaren Unterhaltssache zu erfolgen hat (so im Ergebnis OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 8. September 2010, Az.: 5 UF 198/10, und vom 2. Februar 2012, Az.: 4 UF 261/10, jeweils veröffentlicht in juris; Hauß FamRB 2010, 251 ff).

  • OLG Stuttgart, 06.06.2012 - 16 WF 118/12

    Versorgungsausgleichsverfahren: Bestimmung des Verfahrenswerts für …

    Während die Ansicht vertreten wird, wegen des Ausgleichs nach der Scheidung habe die Verfahrenswertfestsetzung gemäß § 50 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. FamGKG mit 20 % für jedes betroffene Anrecht aus dem Dreimonatsnettoeinkommen der Eheleute zu erfolgen (so Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 7.11.2011, 2 UF 227/10; Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 24.2.2011, 2 UF 317/10; Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 14.5.2012, 13 UF 131/11; Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 8.10.2010, 5 UF 20/10 OLG Hamm Beschluss vom 21.9.2010, 2 UF 76/2010 - zitiert jeweils nach juris -), muss nach anderer Ansicht auf § 42 Abs. 1 FamGKG unter Berücksichtigung der Wertungen des § 50 FamGKG zurückgegriffen werden, weil § 50 Abs. 1 FamGKG als Wertvorschrift für Versorgungsausgleichssachen schon vom Wortlaut her nicht die Anpassungsverfahren nach dem Versorgungsausgleichsgesetz erfasse (OLG Frankfurt, Beschluss vom 2.2.2012, 4 UF 261/10; Hauß in FamRB 2010, 251 bis 257 - zitiert jeweils nach juris -).
  • OLG Frankfurt, 02.12.2013 - 2 UF 293/13

    Dynamische Tenorierung des Aussetzungsbetrages

    Rn. 12 Da die Unterhaltsvereinbarung Anzeichen für eine irgendwie geartete Manipulation oder ein kollusives Zusammenwirken zu Lasten der Deutschen Rentenversicherung vermissen lässt, ist das Amtsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass der so geschaffene Unterhaltstitel bei der Entscheidung über die Anpassung der Versorgungskürzung zugrunde gelegt werden muss (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 8. Oktober 2010 zu 5 UF 20/10, zitiert nach Juris, Rn. 34; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 8. September 2010 zu 5 UF 198/10, zitiert nach Juris, Rn. 8; OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. Februar 2012 zu 4 UF 261/10, zitiert nach Juris, Rn. 41; OLG Schleswig…, Beschluss vom 19. Dezember 2012 zu 15 UF 178/11, zitiert nach Juris, Rn. 20 ff.; OLG Oldenburg…, Beschluss vom 30. April 2012 zu 13 UF 131/11, zitiert nach Juris, Rn. 13).
  • KG, 17.05.2018 - 17 UF 6/18
    Ohnehin ist bei der Prüfung der zeitlichen Begrenzung des Unterhaltsanspruchs im Rahmen der nach § 33 Abs. 1 VersAusglG gebotenen Prüfung Zurückhaltung geboten, wenn die beteiligten Ehegatten sich - wie hier - über eine jedenfalls bis zum eigenen Rentenbezug durch die Ehefrau dem Grunde nach bestehende Unterhaltspflicht einig waren und Anhaltspunkte für eine Schädigungsabsicht zu Lasten des beteiligten Versorgungsträgers nicht ersichtlich sind (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. Februar 2012 - 4 UF 261/10 -, Rn. 41, juris;… Breuers in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK- BGB , 8. Aufl., § 33 VersAusglG , Rn. 50).
  • KG, 22.05.2018 - 17 UF 6/18
    Ohnehin ist bei der Prüfung der zeitlichen Begrenzung des Unterhaltsanspruchs im Rahmen der nach § 33 Abs. 1 VersAusglG gebotenen Prüfung Zurückhaltung geboten, wenn die beteiligten Ehegatten sich - wie hier - über eine jedenfalls bis zum eigenen Rentenbezug durch die Ehefrau dem Grunde nach bestehende Unterhaltspflicht einig waren und Anhaltspunkte für eine Schädigungsabsicht zu Lasten des beteiligten Versorgungsträgers nicht ersichtlich sind (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. Februar 2012 - 4 UF 261/10 -, Rn. 41, juris;… Breuers in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Aufl., § 33 VersAusglG, Rn. 50).
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Rechtsprechung
   AG Ludwigslust, 28.02.2012 - 5 F 69/11   

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AG Ludwigslust, Entscheidung vom 28.02.2012 - 5 F 69/11 (https://dejure.org/2012,53773)
AG Ludwigslust, Entscheidung vom 28. Februar 2012 - 5 F 69/11 (https://dejure.org/2012,53773)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1811
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