Rechtsprechung
| AG Villingen-Schwenningen, 24.06.2011 - 2 F 328/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Feststellung rückständiger Unterhaltsforderungen zur Insolvenztabelle: Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Feststellung des Stammens von Unterhaltsrückständen aus vorsätzlich unerlaubten Handlungen in der Insolvenztabelle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Feststellung rückständiger Unterhaltsforderungen zur Insolvenztabelle
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Unterhaltsansprüche können Ansprüche aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung sein
- anwalt.de (Kurzinformation)
Unterhaltsansprüche können Ansprüche aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung sein
Papierfundstellen
- FamRZ 2012, 730
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- BGH, 26.02.1993 - V ZR 74/92
Quasinegatorische Unterlassungsklage zur Durchsetzung von Lärmschutzauflagen …
Auszug aus AG Villingen-Schwenningen, 24.06.2011 - 2 F 328/09
Rn. 43 3) Die erforderliche Rechtswidrigkeit wird durch die Schutzgesetzverletzung indiziert (BGH NJW 1993, 1580). - BGH, 30.10.2007 - VI ZR 132/06
Schadensersatz bei einer tätlichen Auseinandersetzung auf einem Straßenfest
Auszug aus AG Villingen-Schwenningen, 24.06.2011 - 2 F 328/09
Vortrag des Beklagten, der gegen die Annahme der Rechtswidrigkeit spricht, ist im Übrigen nicht ersichtlich; der ihn treffenden Beweislast hat der Beklagte nicht genügt (vgl. BGH NJW 2008, 571). - BGH, 13.12.1984 - III ZR 20/83
Nachbarrechtliche Vorschriften als Schutzgesetze; Beweislast bei Verletzung eines …
Auszug aus AG Villingen-Schwenningen, 24.06.2011 - 2 F 328/09
Umstände, die geeignet sind, die Annahme des Verschuldens am Verstoß gegen das Schutzgesetz auszuräumen, hat der Beklagte nicht dargelegt und bewiesen (BGH, Urteil vom 13.12.1994, Az. III ZR 20/83, NJW 1985, 1774 (1775) unter IV2a).
- OLG München, 28.06.1961 - 1 St 183/61
Auszug aus AG Villingen-Schwenningen, 24.06.2011 - 2 F 328/09
Rn. 35 Was die Klägerin zu Ziffer 3 angeht ist die erforderliche konkrete Gefährdung schon dann verwirklicht, wenn und soweit vorliegend die Klägerin zu Ziffer 3 notgedrungen selbst den Unterhalt durch eine Erwerbstätigkeit bestreitet, die ihr nur durch unzumutbare Anstrengungen möglich war (vgl. OLG München, Entscheidung vom 28.06.1961, Az. 1 St 183/61 = FamRZ 1962, 120). - BGH, 18.01.2007 - IX ZR 176/05
Zulässigkeit der Klage auf Feststellung einer Forderung aus einer vorsätzlich …
Auszug aus AG Villingen-Schwenningen, 24.06.2011 - 2 F 328/09
Nachdem der Beklagte Widerspruch gegen die Anmeldung der Forderungen als aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen eingelegt hat, dürfen die Insolvenzgläubiger Klage auf Feststellung dieses Rechtsgrundes erheben, §§ 184 Abs. 1, 302 Nr. 1 InsO (analog, vgl. BGH, Urteil vom 18.01.2007, Az. IX ZR 176/05 = NJW-RR 2007, 991). - BGH, 11.05.2010 - IX ZB 163/09
Strafnorm über Verletzung der Unterhaltspflicht als Schutzgesetz zugunsten des …
Auszug aus AG Villingen-Schwenningen, 24.06.2011 - 2 F 328/09
§ 170 StGB ist ein Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB, weshalb eine deliktische Qualifikation möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11.05.2010, Az. IX ZB 163/09 = NJW 2010, 2353; BGH, Urteil vom 02.07.1974, Az. VI ZR 56/73 = NJW 1974, 1868 zur Vorgängervorschrift § 170b StGB;… Palandt, 40. Aufl. 2011, § 823, Rn. 69). - OLG Celle, 23.02.2009 - 7 W 2/09
Rechtsschutzbedürfnis einer negativen Feststellungsklage bei einem gegen den …
Auszug aus AG Villingen-Schwenningen, 24.06.2011 - 2 F 328/09
Dies ist auch und gerade bei Unterhaltsansprüchen möglich (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 23.02.2009, Az. 7 W 2/09, BeckRS 2009, 08698). - BGH, 02.07.1974 - VI ZR 56/73
Schadensersatzpflicht - Unterhaltspflicht - Versorgungsträger - Verletzung der …
Auszug aus AG Villingen-Schwenningen, 24.06.2011 - 2 F 328/09
§ 170 StGB ist ein Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB, weshalb eine deliktische Qualifikation möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11.05.2010, Az. IX ZB 163/09 = NJW 2010, 2353; BGH, Urteil vom 02.07.1974, Az. VI ZR 56/73 = NJW 1974, 1868 zur Vorgängervorschrift § 170b StGB;… Palandt, 40. Aufl. 2011, § 823, Rn. 69).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 30.09.2011 - II-10 UF 196/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Einstellung der Zwangsvollstreckung in Unterhaltssachen
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 120 Abs. 2 FamFG
Einstellung der Zwangsvollstreckung in Unterhaltssachen - rechtsportal.de
FamFG § 120 Abs. 2
Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Unterhaltstitel wegen eines nicht zu ersetzenden Nachteils - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Unterhaltstitel wegen eines nicht zu ersetzenden Nachteils
Verfahrensgang
- AG Essen, 15.06.2011 - 105 F 116/11
- OLG Hamm, 30.09.2011 - II-10 UF 196/11
Papierfundstellen
- FamRZ 2012, 730
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 07.09.2010 - 11 UF 155/10
Voraussetzungen der Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstrckung im …
Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2011 - 10 UF 196/11
Rn. 8 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats gilt dieser Grundsatz nach Einführung des FamFG unter Berücksichtigung von § 116 Abs. 3 S. 3 FamFG aber nicht mehr zwangsläufig für Unterhaltsforderungen (vgl. auch OLG Hamm - 11. FamS - FamRZ 2011, 589; Griesche, FamRB 2009, 258, 261 m.w.N.; Rasch, FPR 2010, 150, 152;… Weber, in: Keidel, Kommentar zum FamFG, 16. Auflage 2010, § 120 FamFG Rn 17).Durch § 116 Abs. 3 S. 3 FamFG hat er die sofortige Wirksamkeit von Unterhaltstiteln wegen deren besonderer Bedeutung zur Sicherung des Lebensbedarfs vielmehr zum Regelfall erklärt und die Einstellung der Vollstreckung ausdrücklich an das enge Kriterium des nicht zu ersetzenden Nachteils geknüpft (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2011, 589, 590).
- BGH, 30.01.2007 - X ZR 147/06
Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen eines nicht zu ersetzenden Nachteils; …
Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2011 - 10 UF 196/11
Die Vollstreckung führt grundsätzlich zu einem nicht zu ersetzenden Nachteil, wenn im Falle der Abänderung des Vollstreckungstitels der Gläubiger voraussichtlich wegen Mittellosigkeit nicht in der Lage sein wird, den zu Unrecht gezahlten Geldbetrag zurückzuzahlen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1138 für Forderungen außerhalb des Unterhaltsrechts; OLG Rostock FamFR 2011, 306;… Herget, in: Zöller, a.a.O., § 707 ZPO Rn 13). - OLG Rostock, 07.03.2011 - 10 UF 219/10
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Unterhaltsbeschluss; …
Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2011 - 10 UF 196/11
Die Vollstreckung führt grundsätzlich zu einem nicht zu ersetzenden Nachteil, wenn im Falle der Abänderung des Vollstreckungstitels der Gläubiger voraussichtlich wegen Mittellosigkeit nicht in der Lage sein wird, den zu Unrecht gezahlten Geldbetrag zurückzuzahlen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1138 für Forderungen außerhalb des Unterhaltsrechts; OLG Rostock FamFR 2011, 306;… Herget, in: Zöller, a.a.O., § 707 ZPO Rn 13).
- KG, 09.05.2014 - 18 UF 43/13
Anordnung der sofortigen Wirksamkeit einer Unterhaltsverpflichtung in der …
Der Umstand, daß der gezahlte Unterhalt möglicherweise von der früheren Ehefrau nicht zurückzuerlangen sein wird, ist für die Interessenabwägung in der Zwangsvollstreckung grundsätzlich nicht von Belang (OLG Hamm FamRZ 2012, 730 zu § 120 Abs. 2 Satz 2, 3 FamFG ; ebenso Senat in ständiger Rechtsprechung, Beschl. v. 11.12.2011 - 18 UF 197/11 - und vom 20.12.2011 - 18 UF 217/11). - OLG Karlsruhe, 30.11.2017 - 18 UF 227/17
Kindes-und Trennungsunterhalt: Schadensersatzanspruch des Unterhaltsschuldners …
Denn es ist typisch für das Unterhaltsverhältnis, dass die zur Sicherung des Lebensbedarfs benötigten Mittel vom Unterhaltsbedürftigen verbraucht werden und in der Regel nicht zurückgezahlt werden können (OLG Hamm vom 30.09.2011 - 10 UF 196/11, juris Rn. 4). - OLG Brandenburg, 14.12.2015 - 10 UFH 8/15
Vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Kindesunterhaltstitel: …
Mithin reicht es, um eine vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung bewirken zu können, nicht aus, wenn der Unterhaltsschuldner geltend macht, ein etwaiger Anspruch auf Rückzahlung überzahlten Unterhalts gegen den Unterhaltsgläubiger sei voraussichtlich nicht realisierbar (OLG Hamm, FamRZ 2012, 730). - OLG Frankfurt, 16.07.2025 - 7 UF 18/25
Anordnung der sofortigen Wirksamkeit eines Beschlusses wegen laufendem …
Der Umstand, dass der gezahlte Unterhalt möglicherweise von der Unterhaltsberechtigten nicht zurückzuerlangen sein wird, ist für die Interessenabwägung in der Zwangsvollstreckung grundsätzlich nicht von Belang (OLG Hamm, Beschluss vom 30.09.2011, 10 UF 196/11, in FamRZ 2012, 730;… KG a.a.O.).
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