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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.01.2013 - 4 UF 143/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,2729
OLG Frankfurt, 17.01.2013 - 4 UF 143/12 (https://dejure.org/2013,2729)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.01.2013 - 4 UF 143/12 (https://dejure.org/2013,2729)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Januar 2013 - 4 UF 143/12 (https://dejure.org/2013,2729)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1696 BGB, § 166 FamFG
    Sachentscheidung bei Abänderungsverfahren nach § 1696 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1696; FamFG § 166
    Anforderungen an die gerichtliche Sachentscheidung im Abänderungsverfahren nach § 1696 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Sachentscheidung bei Abänderungsverfahren nach § 1696 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1238
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.10.1993 - XII ZB 88/92

    Anforderungen an die Regelung des Umgangsrechts durch das Familiengericht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2013 - 4 UF 143/12
    Rn. 9 Es war lediglich der Tenor der angefochtenen Entscheidung in diesem Sinne klarzustellen, da solche Verfahren mangels Antragsrechts einer Person keine Antragsverfahren im Sinne von § 23 FamFG sind (…zu diesem allgemeinen Grundsatz: Keidel-Sternal, § 24 FamFG, Rz. 3 m.w.N.), also auch keine Antragszurückweisung in Betracht kommt, sondern es sich vielmehr um Amtsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt (…Palandt-Diederichsen, § 1696 BGB, Rz. 24;… Keidel-Engelhardt, § 166 FamFG, Rz. 2), so dass die instanzabschließende Endentscheidung eine inhaltliche Sachentscheidung zu sein hat (für das insofern identische Umgangsverfahren: BGH NJW 1994, 312; OLG Celle, NJW-RR 1990, 1290f. mit vielen weiteren Nachweisen).
  • OLG Celle, 12.02.1990 - 10 UF 197/89
    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2013 - 4 UF 143/12
    Rn. 9 Es war lediglich der Tenor der angefochtenen Entscheidung in diesem Sinne klarzustellen, da solche Verfahren mangels Antragsrechts einer Person keine Antragsverfahren im Sinne von § 23 FamFG sind (…zu diesem allgemeinen Grundsatz: Keidel-Sternal, § 24 FamFG, Rz. 3 m.w.N.), also auch keine Antragszurückweisung in Betracht kommt, sondern es sich vielmehr um Amtsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt (…Palandt-Diederichsen, § 1696 BGB, Rz. 24;… Keidel-Engelhardt, § 166 FamFG, Rz. 2), so dass die instanzabschließende Endentscheidung eine inhaltliche Sachentscheidung zu sein hat (für das insofern identische Umgangsverfahren: BGH NJW 1994, 312; OLG Celle, NJW-RR 1990, 1290f. mit vielen weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 19.03.2013 - 4 UF 261/12

    Umgang des Kindes mit den Großeltern

    Anfängliche begleitete Umgänge zur Kindesmutter, der das Sorgerecht wegen des Verdachts einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung seitens des AG Usingen am 27.01.2010, 4 F 201/08 SO, entzogen worden war, woran der Senat im Rahmen eines Abänderungsverfahrens mit Beschluss vom 17.01.2013, 4 UF 143/12, keinen Änderungsbedarf sah, scheiterten.

    Dies entspricht zudem ständiger Senatsrechtsprechung, vergl. u.a. Beschluss vom 20.06.2011, Az. 4 UF 165/11, vom 17.01.2013, 4 UF 143/12.

    Aber auch unabhängig hiervon führte ein unbegleiteter Umgang von Großvater (und unweigerlich der Kindesmutter) mit A zu dessen Gefährdung, da die Kindesmutter, wie ihr im Rahmen des Senatsverfahren 4 UF 143/12 gezeigten Verhaltens belegt, nicht in der Lage ist, die vom Kindesvater im Rahmen seines Sorgerechts getroffene Aufenthaltsentscheidung zu akzeptieren, vielmehr eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, die Kindesmutter würde A aus der ihm nun seit Sommer 2011 vertrauten Umgebung der Pflegefamilie herausreißen.

  • OLG Frankfurt, 17.05.2013 - 4 UF 45/13

    Rechte des Umgangspflegers und Durchführung des begleiteten Umgangs

    Dies entspricht zudem ständiger Senatsrechtsprechung, vergl. u.a. Beschluss vom 20.06.2011, Az. 4 UF 165/11, vom 17.01.2013, 4 UF 143/12.
  • AG Hanau, 12.10.2023 - 60 AR 1410/23

    Ablehnung der Einleitung eines Abänderungsverfahrens

    Bei Abänderungsverfahren nach §§ 166 Abs. 1 FamFG, 1696 BGB handelt es sich um von Amts wegen zu führende Verfahren im Sinne des § 24 FamFG (OLG Frankfurt a. M. Beschl. v. 17.1.2013 - 4 UF 143/12, BeckRS 2013, 4084 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 05.03.2013 - 18 UF 298/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,5243
OLG Karlsruhe, 05.03.2013 - 18 UF 298/12 (https://dejure.org/2013,5243)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.03.2013 - 18 UF 298/12 (https://dejure.org/2013,5243)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. März 2013 - 18 UF 298/12 (https://dejure.org/2013,5243)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anzuwendendes Recht für Sorgerechtsregelung bei Auslandsberührung; Wandelbarkeit des Sorgerechtsstatuts bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes; Verlust der sorgerechtlichen Position eines Elternteils durch Aufenthaltswechsel des Kindes vor Inkrafttreten ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 8 EGV 2201/2003, Art 15 KSÜ, Art 16 KSÜ, Art 53 KSÜ, Art 21 BGBEG
    Anzuwendendes Recht für Sorgerechtsregelung bei Auslandsberührung; Wandelbarkeit des Sorgerechtsstatuts bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes; Verlust der sorgerechtlichen Position eines Elternteils durch Aufenthaltswechsel des Kindes vor Inkrafttreten ...

  • unalex.eu

    Allgemeine Grundsätze Brüssel II bis-VO, 5, 16 KSÜ1996

  • rechtsportal.de

    Zuständigkeit der deutschen gerichte für die Entscheidung über das Sorgerecht für ein in Russland geborenes Kind

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sorgerechtsstatut nach dem Haager Kinderschutzübereinkommen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kindesmutter kann alleinige elterliche Sorge zustehen, wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    BGB § 1626a; EGB... GB Art. 21; EGBGB Art. 220; EGBGB Art. 236; EuEheVO 2201/2003 Art. 8; EuEheVO 2201/2003 Art. 61; FamGB 1995 (Russ. Föderation) Art. 61; KSÜ Art. 1; KSÜ Art. 3; KSÜ Art. 5; KSÜ Art. 5 ff.; KSÜ Art. 15; KSÜ Art. 16; KSÜ Art. 53
    Kindschaftsrecht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kindesmutter kann alleinige elterliche Sorge zustehen, wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1157
  • FamRZ 2013, 1238
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.03.2011 - XII ZB 407/10

    Sorgerecht - Voraussetzungen für einen Aufenthaltswechsel des Kindes (hier von …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.03.2013 - 18 UF 298/12
    Das Sorgerechtsstatut ist danach grundsätzlich durch die Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts ex nunc wandelbar (BGH FamRZ 2011, 796 Tz. 32; Finger, FamRB international 2010, 95, 99; Rauscher, NJW 2011, 2332, 2333;… Bamberger/Roth/Heiderhoff, BGB, 3. Auflage 2012, Art. 21 EGBGB Rz. 13; zu Art. 21 EGBGB: Henrich, FamRZ 1998, 1401, 1404).

    Rn. 18 In Hinblick darauf, dass sich das Sorgerechtsstatut sowohl nach Art. 16 Abs. 1 KSÜ als auch nach Art. 21 EGBGB nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes richtet, stellt sich die Frage der Rückwirkung des Art. 16 Abs. 1 KSÜ für die bis zum Inkrafttreten des Abkommens am 1.1.2011 abgeschlossenen Tatbestände zunächst nicht (offen gelassen BGH FamRZ 2011, 796 Tz. 39; OLG Karlsruhe FamRZ 2011, 1963 Tz. 27).

    Rn. 24 Ob jedoch Art. 16 Abs. 3 KSÜ zur Anwendung gebracht werden kann, wenn sich - wie hier - der Aufenthaltswechsel des Kindes und somit der Verlust der sorgerechtlichen Position eines Elternteils bereits zu einer Zeit vollzogen hat, zu der das KSÜ in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht in Kraft getreten war, mit der Folge, dass nunmehr mit Inkrafttreten des Abkommens das gemeinsame Sorgerecht (wieder) auflebt, ist zweifelhaft (offen gelassen BGH FamRZ 2011, 796 Tz. 39 mit Anmerkung Rauscher NJW 2011, 2332; OLG Karlsruhe FamRZ 2011, 1963 Tz. 27).

  • BVerfG, 01.03.2004 - 1 BvR 738/01

    Verfassungsmäßigkeit einer Sorgerechtsentscheidung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.03.2013 - 18 UF 298/12
    Eine dem Kindeswohl entsprechende gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung setzt somit ein Mindestmaß an Übereinstimmung in wesentlichen Bereichen der elterlichen Sorge und insgesamt eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern voraus (BVerfG FamRZ 2004, 354; BVerfG FamRZ 2004, 1015).

    Es gibt - nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - kein milderes Mittel (etwa eine teilweise Übertragung der elterlichen Sorge), da insgesamt keinerlei tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern erkennbar ist (BVerfG FamRZ 2004, 1015; BGH FamRZ 2005, 1167).

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09

    Elternrecht des Vaters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.03.2013 - 18 UF 298/12
    Er strebt die Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge an und beruft sich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21.7.2010 (1 BvR 420/09), mit der das Recht der Väter gestärkt worden sei.

    Rn. 39 Zwar greift der generelle Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der Sorgetragung für sein Kind unverhältnismäßig in dessen Elternrecht ein, wenn die Weigerung der Kindesmutter, der gemeinsamen elterlichen Sorge mit dem Vater oder dessen Alleinsorge zuzustimmen, gerichtlich nicht - am Maßstab des Kindeswohls - überprüft werden kann (BVerfG, Beschluss vom 21.07.2010, 1 BvR 420/09, FamRZ 2010, 1403 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 19.08.2011 - 16 UF 140/11
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.03.2013 - 18 UF 298/12
    Rn. 18 In Hinblick darauf, dass sich das Sorgerechtsstatut sowohl nach Art. 16 Abs. 1 KSÜ als auch nach Art. 21 EGBGB nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes richtet, stellt sich die Frage der Rückwirkung des Art. 16 Abs. 1 KSÜ für die bis zum Inkrafttreten des Abkommens am 1.1.2011 abgeschlossenen Tatbestände zunächst nicht (offen gelassen BGH FamRZ 2011, 796 Tz. 39; OLG Karlsruhe FamRZ 2011, 1963 Tz. 27).

    Rn. 24 Ob jedoch Art. 16 Abs. 3 KSÜ zur Anwendung gebracht werden kann, wenn sich - wie hier - der Aufenthaltswechsel des Kindes und somit der Verlust der sorgerechtlichen Position eines Elternteils bereits zu einer Zeit vollzogen hat, zu der das KSÜ in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht in Kraft getreten war, mit der Folge, dass nunmehr mit Inkrafttreten des Abkommens das gemeinsame Sorgerecht (wieder) auflebt, ist zweifelhaft (offen gelassen BGH FamRZ 2011, 796 Tz. 39 mit Anmerkung Rauscher NJW 2011, 2332; OLG Karlsruhe FamRZ 2011, 1963 Tz. 27).

  • BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 1140/03

    Zur elterlichen Sorge für Kinder aus geschiedener Ehe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.03.2013 - 18 UF 298/12
    Eine dem Kindeswohl entsprechende gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung setzt somit ein Mindestmaß an Übereinstimmung in wesentlichen Bereichen der elterlichen Sorge und insgesamt eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern voraus (BVerfG FamRZ 2004, 354; BVerfG FamRZ 2004, 1015).
  • BGH, 11.05.2005 - XII ZB 33/04

    Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil allein wegen Uneinigkeit …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.03.2013 - 18 UF 298/12
    Es gibt - nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - kein milderes Mittel (etwa eine teilweise Übertragung der elterlichen Sorge), da insgesamt keinerlei tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern erkennbar ist (BVerfG FamRZ 2004, 1015; BGH FamRZ 2005, 1167).
  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.03.2013 - 18 UF 298/12
    Rn. 26 (1) Unverzichtbare Grundvoraussetzung für eine Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge ist, dass zwischen den Eltern objektiv Kooperationsfähigkeit und subjektiv Kooperationsbereitschaft besteht; nur so kann die Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach der Trennung der Eltern dem Kindeswohl dienen (BGH FamRZ 1999, 1646).
  • OLG Bamberg, 12.05.2016 - 2 UF 58/16

    Wirksamkeit der in Syrien geschlossenen Ehe einer zum Eheschließungszeitpunkt …

    Dies gilt unabhängig davon, ob ein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland besteht oder nicht, da Art. 61 EUEheVO der Anwendung der Kollisionsnormen der Art. 15 ff. KSÜ jedenfalls dann nicht entgegensteht, wenn die internationale Zuständigkeit (gegebenenfalls nur hypothetisch) auch nach dem KSÜ vorliegen würde (OLG Karlsruhe, FamRZ 2013, 1238;… Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, Art. 61 EuEheVO Rdnr. 5 m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 16.01.2015 - 5 UF 202/14

    Elterliche Sorge: Übertragung des Rechts zur Beantragung der Namensänderung für …

    Rn. 21 Dabei bestimmen die Kollisionsnormen des KSÜ auch dann das maßgebende Recht, wenn sich die internationale Zuständigkeit wie vorliegend aus der vorrangigen Brüssel IIa-VO ergibt ( OLG Karlsruhe vom 05.03.2013 - 18 UF 298/12 , FamRZ 2013, 1238 , juris Rn. 11 m.w.N.;… Palandt/Thorn, a.a.O., Anh. zu Art. 24 EGBGB Rn. 21;… Staudinger/Henrich, BGB, Neubearbeitung 2014, Art. 21 EGBGB Rn. 10, 81).
  • KG, 23.12.2020 - 16 UF 10/20

    Umgangsausschluss mit minderjährigem Kind bei hohen Aggressions- und …

    Dabei ist unerheblich, ob das betroffene Kind Angehöriger eines Vertragsstaates oder eines Drittstaates ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. März 2013 - 18 UF 298/12, FamRZ 2013, 1238 [Rz. 13]).
  • OLG Karlsruhe, 26.08.2015 - 18 UF 92/15

    Bestellung eines Vormundes im Verfahren auf Feststellung des Ruhens der …

    Dies gilt jedenfalls, wenn eine Zuständigkeit (auch) aus den Artikel 5 ff. KSÜ - bei einer fiktiven Anwendung - begründet wäre ( OLG Karlsruhe vom 05.03.2013 - 18 UF 298/12 , FamRZ 2013, 1238 , juris Rn. 11 ; Solomon, FamRZ 2004, 1409, 1416).
  • KG, 20.06.2014 - 3 UF 159/12

    Umgangssache: Ausschluss von Besuchskontakten bei vehementer Verweigerungshaltung …

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn eine Zuständigkeit (auch) aus den Art. 5 ff. KSÜ - bei einer fiktiven Anwendung - begründet wäre (so im Falle vorrangiger Anwendbarkeit der Brüssel IIa-VO OLG Karlsruhe, Beschluss v. 5. März 2013 - 18 UF 298/12 unter Hinweis auf Heiderhoff in: Beck-Online-Kommentar, BGB, Stand 01.02.2013, Art. 21 EGBGB Rz. 12; Solomon, FamRZ 2004, 1409, 1416).
  • OLG Karlsruhe, 10.07.2024 - 18 UF 69/24

    Ruhen der elterlichen Sorge und Anordnung der Vormundschaft bei einem aus …

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn eine Zuständigkeit - bei einer fiktiven Anwendung - auch aus den Art. 5 ff. KSÜ begründet wäre (…Senat vom 26.08.2015 - 18 UF 92/15 , juris Rn. 18 und vom 05.03.2013 - 18 UF 298/12 , juris Rn. 11 ).
  • OLG Karlsruhe, 17.01.2018 - 18 UF 185/17

    Elterliche Sorge: Einrichtung der gemeinsamen elterlichen Sorge; Ablehnung der …

    Auch die zuletzt genannte Voraussetzung ist vorliegend jedoch erfüllt, so dass diese Streitfrage offen bleiben kann (…vgl. ebenso auch Senatsbeschlüsse vom 26.08.2015 - 18 UF 92/15 , FamRZ 2015, 2182 , juris Rn. 18 , und vom 05.03.2013 - 18 UF 298/12 , FamRZ 2013, 1238 , juris Rn. 11 , jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 08.12.2016 - 25 UF 109/16

    Zulässigkeit der Anordnung begleiteten Umgangs in Polen

    Nach Art. 15 Abs. 1 KSÜ gilt das lex fori-Prinzip: Ist die Zuständigkeit eines Vertragsstaates begründet, wendet dieses sein eigenes Recht an (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.03.2016 - 18 UF 298/12 - zitiert nach juris, Rn. 13).
  • OLG Karlsruhe, 26.08.2015 - 18 UF 112/15

    Bestellung eines Vormundes im Verfahren auf Feststellung des Ruhens der …

    Dies gilt jedenfalls, wenn eine Zuständigkeit (auch) aus den Artikeln 5 ff. KSÜ - bei einer fiktiven Anwendung - begründet wäre ( OLG Karlsruhe vom 05.03.2013 - 18 UF 298/12 , FamRZ 2013, 1238 , juris Rn. 11 ; Solomon, FamRZ 2004, 1409, 1416).
  • OLG Frankfurt, 26.03.2015 - 4 UF 365/14

    Brüssel- IIa-Verordnung und Anwendbarkeit Artikel 3 MSA

    Selbst wenn man von einem im deutschen Kollisionsrecht anerkannten Prinzip der Nichtrückwirkung von Abkommen auf abgeschlossene Tatbestände ausgeht (so OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5.3.2013 - 18 UF 298/12, BeckRS 2013, 06051), lassen sich daraus keine Rückschlüsse auf ein Fortbestehen eines nach Art. 3 MSA anerkannten Sorgerechtsstatuts nach Inkrafttreten des KSÜ ziehen.
  • VG Aachen, 10.01.2019 - 5 K 1863/17

    Familienasyl, Antrag auf Familienasyl, Sorgerecht, Syrisches Personenstandsrecht, …

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.11.2012 - II-11 UF 250/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,43042
OLG Hamm, 27.11.2012 - II-11 UF 250/12 (https://dejure.org/2012,43042)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.11.2012 - II-11 UF 250/12 (https://dejure.org/2012,43042)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. November 2012 - II-11 UF 250/12 (https://dejure.org/2012,43042)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Art 3; 12; 13 HKÜ

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Art. 3; 12; 13 HKÜ
    Rückgabe eines Kindes, Widerrechtliches Vorbringen, Versagungsgründe der Rückführung

  • IWW
  • rechtsportal.de

    HKÜ Art. 3; HKÜ Art. 12; HKÜ Art. 13 Abs. 2
    Versagung der Rückführung eines Kindes wegen schwerwiegender Beeinträchtigungen des Kindeswohls; Anforderungen an die Feststellung des entgegenstehenden Kindeswillens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die zwangsweise nach Deutschland verbrachten Kinder

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Versagung einer Rückführung nur bei ungewöhnlich schwerwiegenden Beeinträchtigungen des Kindeswohles

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    EMRK Art. 8; FamFG §§ 58 ff.; HKÜ Art. 3; HKÜ Art. 12; HKÜ Art. 13; IntFamRVG § 15; IntFamRVG § 24; IntFamRVG § 40
    Kindschaftsrecht --> Kindesentführung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kinder sollen zum Vater in die Slowakei zurück

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zwei widerrechtlich nach Deutschland verbrachte Kinder müssen in die Slowakei zurückkehren

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versagung der Rückführung eines Kindes wegen schwerwiegender Beeinträchtigungen des Kindeswohls; Anforderungen an die Feststellung des entgegenstehenden Kindeswillens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 580
  • FamRZ 2013, 1238
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • EGMR, 06.07.2010 - 41615/07

    Neulinger and Shuruk v. Switzerland

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2012 - 11 UF 250/12
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung der sogenannten Neulinger-Entscheidung des EGMR (Entscheidung vom 6. Juli 2010, Nr. 41615/07).
  • BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvR 1465/05

    Verpflichtung zur sofortigen Rückführung des Kindes nach Belgien; Vertretung des …

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2012 - 11 UF 250/12
    Dabei enthält die Vorschrift keine starre Altersgrenze im Sinne eines Mindestalters für die Berücksichtigung des Willens des Kindes, es kommt vielmehr auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an (BVerfG FamRZ 2006, 1261; 1999, 1053).
  • BVerfG, 03.05.1999 - 2 BvR 6/99

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Rückführung von Kindern nach Art. 12 …

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2012 - 11 UF 250/12
    Dabei enthält die Vorschrift keine starre Altersgrenze im Sinne eines Mindestalters für die Berücksichtigung des Willens des Kindes, es kommt vielmehr auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an (BVerfG FamRZ 2006, 1261; 1999, 1053).
  • OLG Stuttgart, 22.06.2011 - 17 UF 150/11

    Internationale Kindesentführung: Rückführung eines Kindes nach Australien

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2012 - 11 UF 250/12
    Eine Prüfung des Kindeswohls unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles sieht das HKÜ im Rahmen des Art. 13 bereits vor (vgl. auch OLG Stuttgart, 17 UF 150/11, Entscheidung vom 22.06.2011,- iuris-).
  • OLG Saarbrücken, 12.07.2017 - 6 UF 98/15

    Internationale Kindesentführung: Berücksichtigung des Kindeswillens aus …

    Die Vorschrift des Art. 13 Abs. 2 HKÜ enthält keine starre Altersgrenze im Sinne eines Mindestalters für die Berücksichtigung des Kindeswillens (BVerfG FamRZ 1999, 1053; siehe zu dieser Entscheidung auch Niemeyer, FuR 1999, 362; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 2013, 1238; OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 949; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 689; OLG Celle FamRZ 1995, 955; Niethammer-Jürgens, DAVorm 2000, 1071; Weitzel, DAVorm 2000, 1059).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2014 - 2 UF 266/14

    Internationale Kindesentführung: Unzumutbarkeit der Kindesrückführung in den …

    Auch die von der Mutter angeführte Rückgabe des Kindes durch den Vater nach den Umgangskontakten kann nicht als Genehmigung verstanden werden (OLG Hamm, NJW-RR 2013, 580 Rn. 42).
  • OLG Stuttgart, 23.12.2019 - 17 UF 198/19

    Internationale Kindesentführung: Rückgabeanordnung trotz Ablehnung einer Rückkehr …

    Insbesondere ist im Einzelfall, auch unter Berücksichtigung der Äußerungen des Kindes im ersten Rechtszug, positiv durch das Gericht festzustellen, ob der Wille des Kindes, das sich gegen eine Rückführung ausspricht, autonom und unabhängig vom Willen des entführenden Elternteils gebildet wurde (OLG Hamm, NJW-RR 2013, 580 LS 2).

    Rn. 39 bb) Allerdings bestehen zumindest gewisse Anhaltspunkte dafür, dass der zweifellos vorhandene Wille des Kindes, in Deutschland zu bleiben, nicht völlig "unabhängig vom Willen des entführenden Elternteils gebildet wurde" (Niethammer-Jürgens, FamRBint 2013, 32).

  • OLG Stuttgart, 16.11.2023 - 17 UF 205/23

    Internationale Kindesentführung: Berechnung der Jahresfrist für die Durchführung …

    Rn. 53 Nachdem es sich bei Art. 13 Abs. 2 HKÜ um eine eng auszulegende Ausnahmevorschrift handelt, ist ein etwaiges "Widersetzen" eines Kindes positiv festzustellen (OLG Hamm, NJW-RR 2013, 580;… Hausmann, IntEuFamR, 2. Aufl. 2018, U 223), d.h. es muss mit Gewissheit feststehen, dass die Voraussetzungen des Art. 13 Abs. 2 HKÜ vorliegen.
  • OLG Stuttgart, 14.03.2017 - 17 UF 37/17

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts i.S. von Art. 3 S. 1 HKÜ

    Ein "Widersetzen" des Kindes muss positiv festgestellt werden können (OLG Hamm, NJW-RR 2013, 580 vgl. auch Niethammer-Jürgens, FamRBint 2013, 32).
  • OLG Stuttgart, 15.03.2017 - 17 UF 37/17

    Internationale Kindesentführung: Rückführung trotz Begründung eines neuen …

    Ein "Widersetzen" des Kindes muss positiv festgestellt werden können (OLG Hamm, NJW-RR 2013, 580 vgl. auch Niethammer-Jürgens, FamRBint 2013, 32).
  • AG Karlsruhe, 14.11.2019 - 2 F 1701/19

    Rückführung eines minderjährigen Kindes zum Vater in die USA nach dem Haager …

    Eine Prüfung des Kindeswohls unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles sieht das HKÜ im Rahmen des Art. 13 bereits vor (OLG Hamm FamFR 2013, 143; Hausmann, Internationales und Europäisches Ehescheidungsrecht, 2013, Seite 1260; vgl. auch OLG Stuttgart FamRZ 2012, 238).
  • OLG Celle, 23.01.2017 - 15 UF 254/16
    Die Vorschrift enthält dabei keine starre Altersgrenze im Sinne eines Mindestalters für die Berücksichtigung des Willens des Kindes, es kommt vielmehr auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an (BVerfG, FamRZ 2006, 1261; 1999, 1053 (IPRspr. 1999 Nr. 83); OLG Hamm, NJW-RR 2013, 580 ff. (IPRspr 2012-122) Rz. 47).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 05.03.2013 - 4 UF 10/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,8635
OLG Bremen, 05.03.2013 - 4 UF 10/13 (https://dejure.org/2013,8635)
OLG Bremen, Entscheidung vom 05.03.2013 - 4 UF 10/13 (https://dejure.org/2013,8635)
OLG Bremen, Entscheidung vom 05. März 2013 - 4 UF 10/13 (https://dejure.org/2013,8635)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    HKÜ Art. 3 Abs. 1b, Art. 15, IntFamRVG § 40
    Familienrecht

  • rechtsportal.de

    HKÜ Art. 3 Abs. 1b; HKÜ Art. 15; IntFamRVG § 40
    Begriff des widerrechtlichen Verbringens oder Zurückhaltens eines Kindes im Sinne von Art. 3 HKÜ

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die tatsächliche Ausübung des Sorgerechts und die Widerrechtlichkeitsbescheinigung nach dem Haager Übereinkommen

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    BGB § 1626; BGB § 1687; HKÜ Art. 3; HKÜ Art. 15
    Kindschaftsrecht --> Kindesentführung

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Nur wer das Sorgerecht tatsächlich ausübt, hat die Möglichkeit einen Antrag gemäß HKÜ zustellen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Widerrechtlichkeit des Verbringens oder Zurückhaltens eines Kindes i.S.v. Art. 3 HKÜ

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1351
  • FamRZ 2013, 1238
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • OLG Nürnberg, 26.02.2010 - 7 UF 20/10

    Internationale Kindesentführung: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde; …

    Auszug aus OLG Bremen, 05.03.2013 - 4 UF 10/13
    Letzteres wäre der richtige Adressat der Beschwerde gewesen, weil sich das Beschwerdeverfahren gemäß § 40 Abs. 2 IntFamRVG nach Unterabschnitt 1 des Abschnitts 5 des Buches 1 des FamFG richtet, so dass gemäß § 64 Abs. 1 FamFG die Beschwerde beim Amtsgericht Bremen hätte eingelegt werden müssen (so auch OLG Nürnberg, FamRZ 2010, 1575).

    Eine nochmalige Vorlage der Beschwerde beim Amtsgericht war entbehrlich, da dem Amtsgericht gemäß §§ 14 Nr. 2 IntFamRVG, 68 Abs. 1 S. 2 FamFG ohnehin keine Abhilfemöglichkeit offen steht (so auch OLG Nürnberg, FamRZ 2010, 1575).

    So ist es schon als ausreichend angesehen worden, dass der Sorgeberechtigte regelmäßigen persönlichen und telefonischen Kontakt zu seinem Kind gehalten hat (vgl. OLG Dresden, FamRZ 2002, 1136) bzw. sein Umgangsrecht mit dem Kind wahrgenommen hat (OLG Nürnberg, FamRZ 2010, 1575).

    Durch das Erfordernis der tatsächlichen Ausübung sollen die Sorgerechtsverhältnisse ausgeschlossen werden, bei denen die gesetzlichen oder vereinbarten Rechte und Pflichten überhaupt nicht, auch nicht hin und wieder oder in Ansätzen auch im Umfang eines Umgangsrechtes wahrgenommen werden (KG, FamRZ 1996, 691; OLG Nürnberg, FamRZ 2010, 1575 Rz. 35;… Henrich, Zum Tatbestand der Kindesentführung, Festschrift für Meo-Micaela Hahne, S. 87 ff.).

  • OLG Dresden, 21.01.2002 - 10 UF 753/01

    Voraussetzungen der Rückführung eines Kindes

    Auszug aus OLG Bremen, 05.03.2013 - 4 UF 10/13
    So ist es schon als ausreichend angesehen worden, dass der Sorgeberechtigte regelmäßigen persönlichen und telefonischen Kontakt zu seinem Kind gehalten hat (vgl. OLG Dresden, FamRZ 2002, 1136) bzw. sein Umgangsrecht mit dem Kind wahrgenommen hat (OLG Nürnberg, FamRZ 2010, 1575).
  • KG, 13.12.1995 - 3 UF 1573/95
    Auszug aus OLG Bremen, 05.03.2013 - 4 UF 10/13
    Durch das Erfordernis der tatsächlichen Ausübung sollen die Sorgerechtsverhältnisse ausgeschlossen werden, bei denen die gesetzlichen oder vereinbarten Rechte und Pflichten überhaupt nicht, auch nicht hin und wieder oder in Ansätzen auch im Umfang eines Umgangsrechtes wahrgenommen werden (KG, FamRZ 1996, 691;… OLG Nürnberg, FamRZ 2010, 1575 Rz. 35;… Henrich, Zum Tatbestand der Kindesentführung, Festschrift für Meo-Micaela Hahne, S. 87 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2014 - 2 UF 266/14

    Internationale Kindesentführung: Unzumutbarkeit der Kindesrückführung in den …

    Denn das HKÜ bezweckt nicht, allein formale Rechtspositionen der Eltern zu schützen, sondern soll dazu dienen, das Recht des Kindes auf Beachtung seines Lebensgleichgewichts zu wahren, insbesondere dadurch, dass seine emotionalen, sozialen und anderen Bindungen, unter denen sich sein Leben bisher abgespielt hat, nicht tatsächlich beeinträchtigt werden (OLG Bremen, FamRZ 2013, 1238 Rn. 9).
  • OLG Dresden, 17.01.2023 - 21 UF 752/22

    Zulässigkeit der Rückführung eines Kindes nach dem HKÜ in ein anderes Land als …

    Durch dieses Erfordernis sollen nur Sorgerechtsverhältnisse ausgeschlossen werden, bei denen die gesetzlichen oder vereinbarten Rechte und Pflichten überhaupt nicht, auch nicht hin und wieder oder auch nicht in Ansätzen im Umfang eines Umgangsrechts wahrgenommen werden (…vgl. nur Hausmann, a.a.O., Rn. 116 m.w.N.; OLG Bremen, ZKJ 2013, 367, 368; OLG Nürnberg FamRZ 2010, 1575, 1576; OLG Dresden FamRZ 2002, 1136, 1137).
  • KG, 08.06.2021 - 16 UF 40/21

    Beschwerde gegen Erteilung einer Widerrechtlichkeitsbescheinigung

    Aber dabei handelt es sich, was der Gesetzgeber in § 41 Satz 2 IntFamRVG ersichtlich vorausgesetzt hat, dennoch um eine Entscheidung, gegen die, obwohl es sich hierbei lediglich um eine grundsätzlich nicht angreifbare Zwischenentscheidung handelt (§ 58 Abs. 1, 2. HS FamFG), aufgrund ausdrücklicher, anderweitiger gesetzlicher Bestimmung in § 40 Abs. 2 Satz 1 IntFamRVG die Beschwerde eröffnet ist (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 5. März 2013 - 4 UF 10/13, NJW-RR 2013, 1351 [bei juris Rz. 5]; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 23. Dezember 2004 - 16 UF 156/04, FamRZ 2005, 1004 [bei juris Rz. 1f.] sowie Nomoskommentar BGB AT, EGBGB/Erb-Klünemann [4. Aufl. 2021], Art. 15 HKÜ Rn. 2;… Hausmann, IntEuFamR [2. Aufl. 2018], Teil U Rn. 236).
  • OLG Frankfurt, 16.10.2013 - 1 UF 323/13

    Rückführung eines Kindes nach Art. 12 Abs. 1 HKÜ in die USA

    Zwar kann in einem solchen Fall eine Rückführung nach dem HKÜ nicht angeordnet werden (vgl. nur OLG Bremen, ZKJ 2013, S. 367ff.).
  • OLG Koblenz, 31.08.2021 - 13 UF 377/21
    Denn durch das Erfordernis der tatsächlichen Ausübung sollen nur Sorgerechtsverhältnisse ausgeschlossen werden, bei denen die gesetzlichen oder vereinbarten Rechte und Pflichten überhaupt nicht, auch nicht hin und wieder oder in Ansätzen auch im Umfang eines Umgangsrechtes wahrgenommen werden (OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 16.12.2014 - 2 UF 266/14 (IPRspr 2014-106) - , Rn. 45 m. w. Nachw., juris; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 05.03.2013 - 4 UF 10/13 (IPRspr 2013-120) Rn. 9 m.w.N, juris).
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