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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.08.2013 - 18 UF 151/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,23288
OLG Karlsruhe, 20.08.2013 - 18 UF 151/13 (https://dejure.org/2013,23288)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.08.2013 - 18 UF 151/13 (https://dejure.org/2013,23288)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. August 2013 - 18 UF 151/13 (https://dejure.org/2013,23288)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Aufhebung der Anordnung der sofortigen Wirksamkeit durch das Beschwerdegericht

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 116 Abs 3 S 3 FamFG, § 120 Abs 1 FamFG, § 120 Abs 2 S 3 FamFG, § 707 Abs 1 ZPO, § 718 ZPO
    Familienstreitsache: Aufhebung der Anordnung der sofortigen Wirksamkeit einer Endentscheidung über Unterhalt durch das Beschwerdegericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 16 Abs. 3 S. 3
    Aufhebung der Anordnung der sofortigen Wirksamkeit durch das Beschwerdegericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Trenungsunterhalt - und die Aufhebung der Anordnung der sofortigen Wirksamkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufhebung der Anordnung der sofortigen Wirksamkeit durch das Beschwerdegericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 869
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 28.02.2013 - 18 UF 363/12

    Familienstreitsache: Nachholung der Anordnung der sofortigen Wirksamkeit durch …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.2013 - 18 UF 151/13
    Insofern fehlt es in § 120 Abs. 2 FamFG an einem Verweis auch auf § 718 ZPO ( OLG Karlsruhe, Beschluss v. 28.02.2013 - 18 UF 363/12 ;… im Ergebnis ebenso Wendl/Dose/Schmitz, a.a.O., § 10 Rn 85;… Bumiller/Harders, FamFG, 10. Auflage 2011, § 120 Rn 2 - 4, die die Anwendung anderer Vorschriften als §§ 120 Abs. 2 FamFG, 707, 719 ZPO gar nicht erörtern, sondern davon ausgehen, dass die Einstellung der Zwangsvollstreckung abweichend von den ZPO-Vorschriften geregelt wurde;… s. auch MüKo/Fischer, ZPO, 3. Auflage 2010, § 120 FamFG Rn 8 m.w.N.;… a.A. ohne nähere Begründung Keidel/Weber, FamFG, 17. Auflage 2011, § 116 Rn 9; vgl. auch OLG Bamberg FamRZ 2013, 481, 482 zur Frage der Nachholbarkeit der Anordnung der sofortigen Wirksamkeit in der Beschwerdeinstanz;… zweifelnd Prütting/Helms, FamFG, 2. Auflage 2011, § 116 Rn 30, anders aber wohl in § 120 Rn 6 ff.).
  • OLG Bamberg, 22.06.2012 - 2 UF 296/11

    Anordnung der sofortigen Wirksamkeit einer Endentscheidung der ersten Instanz …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.2013 - 18 UF 151/13
    Insofern fehlt es in § 120 Abs. 2 FamFG an einem Verweis auch auf § 718 ZPO ( OLG Karlsruhe, Beschluss v. 28.02.2013 - 18 UF 363/12 ;… im Ergebnis ebenso Wendl/Dose/Schmitz, a.a.O., § 10 Rn 85;… Bumiller/Harders, FamFG, 10. Auflage 2011, § 120 Rn 2 - 4, die die Anwendung anderer Vorschriften als §§ 120 Abs. 2 FamFG, 707, 719 ZPO gar nicht erörtern, sondern davon ausgehen, dass die Einstellung der Zwangsvollstreckung abweichend von den ZPO-Vorschriften geregelt wurde;… s. auch MüKo/Fischer, ZPO, 3. Auflage 2010, § 120 FamFG Rn 8 m.w.N.;… a.A. ohne nähere Begründung Keidel/Weber, FamFG, 17. Auflage 2011, § 116 Rn 9; vgl. auch OLG Bamberg FamRZ 2013, 481, 482 zur Frage der Nachholbarkeit der Anordnung der sofortigen Wirksamkeit in der Beschwerdeinstanz;… zweifelnd Prütting/Helms, FamFG, 2. Auflage 2011, § 116 Rn 30, anders aber wohl in § 120 Rn 6 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 30.11.2017 - 18 UF 227/17

    Kindes-und Trennungsunterhalt: Schadensersatzanspruch des Unterhaltsschuldners …

    Die §§ 714 bis 720 ZPO sind von der Globalverweisung des § 120 Abs. 1 FamFG umfasst, soweit sie nicht mit vorrangigen Regelungen des FamFG in Konflikt geraten (vgl. Senatsbeschluss vom 20.08.2013 - 18 UF 151/13 , FamRZ 2014, 869 , juris Rn. 7 m.w.N.), was hier nicht der Fall ist.
  • VerfG Brandenburg, 22.05.2015 - VfGBbg 17/15

    Eine Verfassungsbeschwerde ist aus Gründen der Subsidiarität unzulässig, wenn in …

    Zwar sieht der Beschwerdeführer den Verfassungsverstoß gerade in der nachträglichen Anordnung der sofortigen Wirksamkeit, für die es aus seiner Sicht keine Rechtsgrundlage gibt und die nicht isoliert anfechtbar ist (…Hüßtege, in: Thomas/Putzo, ZPO, 35. Aufl., § 116 FamFG Rn. 12;… Borth/Grandel, in: Musielak/Borth, Familiengerichtliches Verfahren, 5. Aufl., § 116 Rn. 7 a. E.;… Schmitz, in: Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis, 8. Aufl., § 10 Rn. 85, 87; OLG Karlsruhe FamRZ 2014, 869).
  • OLG Rostock, 12.06.2025 - 10 UF 16/25

    Vollstreckungsschutz: Geltendmachung eines nicht zu ersetzenden Nachteils gegen …

    Rn. 9 Soweit der Antragsgegner beantragt, die sofortige Wirksamkeit des angefochtenen Beschlusses "aufzuheben", scheidet dies nämlich deshalb aus, weil die als Grundlage für eine solche Entscheidung allenfalls in Betracht kommende Regelung des § 120 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 718 ZPO durch die mit ihrem Verweis auf die §§ 707 Abs. 1, 719 Abs. 1 ZPO speziellere Regelung des § 120 Abs. 2 Satz 3 FamFG ausgeschlossen wird (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.08.2013 - 18 UF 151/13 -, juris; OLG München, Beschluss vom 19.06.2013, 12 UF 98/13, juris).
  • OLG Jena, 24.03.2024 - 3 UF 143/23

    Nachträgliche Anordnung der sofortigen Wirksamkeit in unterhaltsrechtlichen …

    Die hierzu herangezogenen Vorschriften der §§ 113 Abs. 1 S.1, 64 Abs. Abs. 3 FamFG bzw. § 120 Abs. 1 FamFG, 718 Abs. 1 ZPO bieten für eine entsprechende Anordnung des Beschwerdegerichts keine hinreichende gesetzliche Grundlage (so auch Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, FamRZ 2022, 1387-1389; OLG Brandenburg FamRZ 2016, 161-162; OLG Karlsruhe FamRZ 2014, 869-870).
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