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Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 05.04.2016

Rechtsprechung
   OLG München, 29.01.2016 - 34 Wx 50/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,1051
OLG München, 29.01.2016 - 34 Wx 50/15 (https://dejure.org/2016,1051)
OLG München, Entscheidung vom 29.01.2016 - 34 Wx 50/15 (https://dejure.org/2016,1051)
OLG München, Entscheidung vom 29. Januar 2016 - 34 Wx 50/15 (https://dejure.org/2016,1051)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Nachweis der Erbenstellung des von einer Erbausschlagung Begünstigten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auslegungsbedürftiger Erbvertrag erfordert Ermittlungen zum Willen der Vertragsparteien

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auslegungsbedürftiger Erbvertrag erfordert Ermittlungen zum Willen der Vertragsparteien

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an den Nachweis der Erbenstellung des von einer Erbausschlagung Begünstigten

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1400
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (16)

  • LG Aschaffenburg, 12.08.2009 - 4 T 113/09

    Grundbuchberichtigungsantrag wegen Erbfolge: Prüfungspflichten des Grundbuchamts …

    Auszug aus OLG München, 29.01.2016 - 34 Wx 50/15
    Nach instanzgerichtlicher Rechtsprechung (LG Aschaffenburg ZEV 2009, 577) ergibt sich der Wegfall aus der notariellen Ausschlagungserklärung und damit aus einer öffentlichen Urkunde im Sinne von § 29 Abs. 1 GBO.

    Rn. 24 Nach anderer Ansicht ist dagegen die Beweismittelbeschränkung des Grundbuchrechts zu berücksichtigen, die einer eigenen Prüfung der Ausschlagung durch das Grundbuchamt entgegenstehe (…Hügel/Wilsch § 35 Rn. 123; L. Böttcher ZEV 2009, 577/580).

    Zudem sei es nicht zwingend offenkundig im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 2 GBO, dass die Ausschlagungsfrist noch nicht abgelaufen ist, da nicht immer ohne tatsächliche Ermittlungen feststünde, wann die erforderliche Kenntnis nach § 1944 Abs. 2 Satz 1 BGB bestand (L. Böttcher ZEV 2009, 577/580; ähnlich OLG Frankfurt FGPrax 2012, 100/101 zur Frage, ob durch die Ausschlagungserklärung die Vermutung des § 891 BGB widerlegt wird).

  • BayObLG, 09.02.2000 - 2Z BR 139/99

    Zur Aufklärungspflicht des Grundbuchamts

    Auszug aus OLG München, 29.01.2016 - 34 Wx 50/15
    Rn. 15 aa) Liegt neben der Eröffnungsniederschrift eine Verfügung von Todes wegen in formgültiger öffentlicher Urkunde vor, steht das Verlangen nach einem Erbschein nicht im Belieben des Grundbuchamts (BayObLG Rpfleger 2000, 266; Böhringer ZEV 2001, 387).

    Rn. 20 aa) Allerdings hat das Grundbuchamt einen notariell errichteten Erbvertrag gemäß § 35 GBO auch dann selbst auszulegen, wenn rechtlich schwierige Fragen zu beurteilen sind (z. B. OLG Köln Rpfleger 2000, 157; BayObLG Rpfleger 2000, 266).

    So ist etwa die Frage, ob der in der notariellen Verfügung bestimmten Erbfolge ein weiteres eigenhändig errichtetes Testament entgegensteht, ebenfalls vom Grundbuchamt zu klären, wenn nicht Zweifel tatsächlicher Art nur durch weitere Ermittlungen über den Willen des Erblassers oder über die tatsächlichen Verhältnisse ausgeräumt werden können (BayObLG Rpfleger 2000, 266 m. w. N.).

  • OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 278/08

    Rechtliche Betreuung: Betreuerbestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht bei …

    Auszug aus OLG München, 29.01.2016 - 34 Wx 50/15
    Rn. 16 Ist der positive Nachweis fehlender Testierfähigkeit nicht zu erbringen, hat es nach den Regeln der Feststellungslast beim Regelfall, nämlich ihrem Vorliegen, zu verbleiben (…Palandt/Weidlich § 2229 Rn. 11;… Palandt/Ellenberger § 104 Rn. 8; aus der Rechtspr. OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 1159; OLG München - 3. Zivilsenat - FGPrax 2009, 221/223 für Vorsorgevollmacht).
  • BayObLG, 14.09.2001 - 1Z BR 124/00

    Testierunfähigkeit

    Auszug aus OLG München, 29.01.2016 - 34 Wx 50/15
    Andernfalls sind krankhafte Vorstellungen und Empfindungen für die Gültigkeit der letztwilligen Verfügung nicht erheblich (BayObLG FamRZ 2002, 1066/1067; 2006, 68/69; OLG Celle FGPrax 2006, 268;… Palandt/Weidlich a. a. O.).
  • OLG München, 31.10.2014 - 34 Wx 293/14

    Grundbuchberichtigung: Nachweis der Erbfolge durch notarielles Testament; Zweifel …

    Auszug aus OLG München, 29.01.2016 - 34 Wx 50/15
    Vielmehr bedarf es "wirklicher" (OLG Hamm ZfIR 2015, 216; OLGZ 1969, 301), d. h. begründeter bzw. konkreter Zweifel (…Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 788), etwa gestützt auf fachärztliche Gutachten oder Urteile (…Hügel/Wilsch a. a. O.), die das Verlangen, einen Erbschein vorzulegen, rechtfertigen können, da eine weitere Aufklärung im Grundbuchverfahren nicht möglich, im Nachlassverfahren aber zu erwarten ist (siehe Senat vom 31.10.2014, 34 Wx 293/14 = FamRZ 2015, 698/700).
  • BayObLG, 24.03.2005 - 1Z BR 107/04

    Testierfreiheit und Einflüsse interessierter Dritter - tatrichterliche Prüfung …

    Auszug aus OLG München, 29.01.2016 - 34 Wx 50/15
    Andernfalls sind krankhafte Vorstellungen und Empfindungen für die Gültigkeit der letztwilligen Verfügung nicht erheblich (BayObLG FamRZ 2002, 1066/1067; 2006, 68/69; OLG Celle FGPrax 2006, 268;… Palandt/Weidlich a. a. O.).
  • OLG Frankfurt, 05.01.2012 - 20 W 242/11

    Grundbuch: Vermutungswirkung des § 891 BGB

    Auszug aus OLG München, 29.01.2016 - 34 Wx 50/15
    Zudem sei es nicht zwingend offenkundig im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 2 GBO, dass die Ausschlagungsfrist noch nicht abgelaufen ist, da nicht immer ohne tatsächliche Ermittlungen feststünde, wann die erforderliche Kenntnis nach § 1944 Abs. 2 Satz 1 BGB bestand (L. Böttcher ZEV 2009, 577/580; ähnlich OLG Frankfurt FGPrax 2012, 100/101 zur Frage, ob durch die Ausschlagungserklärung die Vermutung des § 891 BGB widerlegt wird).
  • OLG Köln, 05.11.1999 - 2 Wx 41/99

    Testamentsauslegung durch das Grundbuchamt

    Auszug aus OLG München, 29.01.2016 - 34 Wx 50/15
    Rn. 20 aa) Allerdings hat das Grundbuchamt einen notariell errichteten Erbvertrag gemäß § 35 GBO auch dann selbst auszulegen, wenn rechtlich schwierige Fragen zu beurteilen sind (z. B. OLG Köln Rpfleger 2000, 157; BayObLG Rpfleger 2000, 266).
  • OLG Zweibrücken, 15.11.2000 - 3 W 175/00

    Prüfungskompetenz des Grundbuchamtes - Verfügung des Testamentsvollstreckers über …

    Auszug aus OLG München, 29.01.2016 - 34 Wx 50/15
    Rn. 22 Eine Auslegung scheidet daher aus, wenn das Grundbuchamt aufgrund der Eintragungsunterlagen nicht zu einer abschließenden Würdigung in der Lage ist (OLG Zweibrücken Rpfleger 2001, 173;… Demharter § 35 Rn. 42) oder Ermittlungen zu tatsächlichen Umständen außerhalb der Urkunde erforderlich sind (…Meikel/Krause § 35 Rn. 117; L. Böttcher ZEV 2009, 579/580).
  • OLG Frankfurt, 15.11.1995 - 20 W 144/94

    Voraussetzungen für die Einziehung eines Erbscheins; Ausschöpfung der …

    Auszug aus OLG München, 29.01.2016 - 34 Wx 50/15
    Rn. 16 Ist der positive Nachweis fehlender Testierfähigkeit nicht zu erbringen, hat es nach den Regeln der Feststellungslast beim Regelfall, nämlich ihrem Vorliegen, zu verbleiben (…Palandt/Weidlich § 2229 Rn. 11;… Palandt/Ellenberger § 104 Rn. 8; aus der Rechtspr. OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 1159; OLG München - 3. Zivilsenat - FGPrax 2009, 221/223 für Vorsorgevollmacht).
  • BayObLG, 05.04.1989 - BReg. 2 Z 33/89

    Zum Umfang der Prüfungspflicht des Grundbuchamts bei Zweifeln an der …

  • OLG Hamm, 01.08.2014 - 15 W 427/13

    Anforderungen an den Nachweis der Wirksamkeit der Erbeinsetzung gegenüber dem …

  • OLG Celle, 26.09.2006 - 6 W 43/06

    Anfechtung einer Entscheidung über die Erteilung eines Erbscheins wegen …

  • OLG Stuttgart, 10.09.1991 - 8 W 227/91

    Notwendigkeit der Beachtung gesetzlicher Auslegungsregeln bei Auslgeung …

  • OLG Hamm, 02.01.1969 - 15 W 490/68
  • BayObLG, 15.10.1991 - BReg. 2 Z 134/91
  • OLG München, 09.04.2018 - 34 Wx 13/18

    Zur Voraussetzung von Voreintragung der Erbengemeinschaft

    Für den Nachweis der Erbfolge ist § 35 GBO zu beachten, wonach ein Erbschein nur dann nicht erforderlich ist, wenn sich die Unrichtigkeit des Grundbuchs schon aus einer Verfügung von Todes wegen in formgültiger öffentlicher Urkunde sowie der Niederschrift über ihre Eröffnung ergibt (Senat vom 29.1.2016, 34 Wx 50/15, vom 4.8.2016, 34 Wx 139/16, beide juris;… vgl. Demharter GBO 30. Aufl. § 35 Rn. 31;… Hügel/Wilsch GBO 3. Aufl. § 35 Rn. 111).
  • OLG München, 14.03.2016 - 34 Wx 239/15

    Keine Verfügungsbeschränkung (§ 2113 BGB) des zum Vorerben berufenen überlebenden …

    Der Vorlage eines Erbscheins (vgl. Senat vom 26.11.2014, 34 Wx 50/15, juris Rn. 30 f.; BayObLG Rpfleger 2000, 324;… Hügel/Wilsch § 35 Rn. 123; Bestelmeyer notar 2013, 147/151) bedarf es daher hier nicht.
  • BayObLG, 25.06.2020 - 1 VA 43/20

    Zum Nachweis der Erbenstellung im Hinterlegungsverfahren

    Rn. 34 Andererseits obliegt es dem Grundbuchamt nach herrschender Meinung, die formgerecht vorgelegte letztwillige Verfügung selbständig auszulegen und rechtlich zu würdigen (OLG München, Beschluss vom 29. Januar 2016, 34 Wx 50/15, juris Rn. 24; OLG Hamm…, Beschluss vom 26. Juli 2013, I-15 W 248/13 juris Rn. 15;… kritisch Egerland in Burandt/Rojahn, Erbrecht, 3. Aufl. 2019, § 35 GBO Rn. 12, der die Entscheidung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Auslegung der letztwilligen Verfügung vorrangig dem Nachlassgericht und dem Erbscheinsverfahren zuweist).
  • OLG Hamm, 22.03.2017 - 15 W 354/16

    Ausschlagung im Grundbucheintragungsverfahren

    Die Grenze der Prüfungspflicht ist aber dort erreicht, wo hinsichtlich des behaupteten Erbrechts Zweifel tatsächlicher Art verbleiben, die nur durch weitere Ermittlungen - etwa über die tatsächlichen Verhältnisse - geklärt werden können; zu solchen Ermittlungen ist das Grundbuchamt weder verpflichtet noch berechtigt (OLG München RNotZ 2016, 683 - 686; FamRZ 2016, 1400 ff).
  • OLG München, 24.08.2016 - 34 Wx 216/16

    Zum Nachweis der Erbfolge durch öffentliche Urkunde, wenn Grundbuchberichtigung …

    Für den Nachweis der Erbfolge ist § 35 GBO zu beachten, wonach ein Erbschein dann nicht erforderlich ist, wenn sich die Unrichtigkeit des Grundbuchs schon aus einer Verfügung von Todes wegen in formgültiger öffentlicher Urkunde sowie der Niederschrift über ihre Eröffnung ergibt (Senat vom 29.1.2016, 34 Wx 50/15, vom 4.8.2016, 34 Wx 139/16, beide juris;… vgl. Demharter § 35 Rn. 31;… Hügel/Wilsch GBO 3. Aufl. § 35 Rn. 111; Böhringer ZEV 2001, 387).

    Doch deckt auch ein förmlicher Nachweis über Form und Frist der Ausschlagung nicht weitere tatsächliche Fragen zur Wirksamkeit der Ausschlagung ab, zu denen etwa diejenige gehört, ob wegen vorheriger Annahme (§ 1943 BGB) nicht mehr wirksam ausgeschlagen werden konnte (§ 1943 BGB; siehe dazu Senat vom 29.1.2016, 34 Wx 50/15 = FamRZ 2016, 1400).

  • OLG Saarbrücken, 21.10.2019 - 5 W 62/19

    Grundbuchberichtigungsantrag wegen Erbfolge: Prüfungspflichten des Grundbuchamts …

    Ob es das tut, steht nicht in seinem Belieben (OLG München, FamRZ 2016, 1400).

    Nur wenn Zweifel tatsächlicher Art auftreten, die weitere Ermittlungen gebieten würden, darf es auf der Vorlage eines Erbscheins bestehen, weil solche Ermittlungen nur dem Nachlassgericht möglich wären, dem Grundbuchamt wegen der Beschränkung des § 29 Abs. 1 GBO indessen untersagt sind (OLG Hamm, FamRZ 2014, 341; OLG München, FamRZ 2016, 1400; OLG Köln, FGPrax 2000, 89;… Demharter, GBO, 31. Auflage 2018, § 35 Rdn. 39, 40, 43).

  • OLG München, 07.03.2016 - 34 Wx 32/16

    Konkurrenzverhältnis zwischen einem öffentlichen Testament und einer später …

    Auch wenn dem zeitnahen Gutachten vom 9.7.2007 in Verbindung mit den notariellen Feststellungen im Beurkundungstermin ein Beweiswert nicht abzusprechen ist (vgl. Senat vom 29.1.2016, 34 Wx 50/15, juris, m. w. N.; auch OLG Hamm ZfIR 2015, 216/217), so bestehen doch tatsächliche Zweifel über das Ausmaß der von beiden Gutachtern attestierten wahnhaften Störung.
  • OLG München, 09.01.2017 - 34 Wx 396/16

    Nachweis der Erbfolge, wenn Grundbuchberichtigung durch Eintragung der …

    Immerhin kann für eine Annahme der Erbschaft bereits schlüssiges Verhalten genügen (…Palandt/Weidlich § 1943 Rn. 2), was sich aber erst unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles ergibt (vgl. auch Senat vom 29.1.2016 - 34 Wx 50/15 = FamRZ 2016, 1400).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 05.04.2016 - 2 Ws 90/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,6771
OLG Karlsruhe, 05.04.2016 - 2 Ws 90/16 (https://dejure.org/2016,6771)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.04.2016 - 2 Ws 90/16 (https://dejure.org/2016,6771)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. April 2016 - 2 Ws 90/16 (https://dejure.org/2016,6771)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rechtsmittel gegen Zwangsbehandlung bei einstweiliger Unterbringung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1906 BGB, § 312 S 1 Nr 3 FamFG, § 312 S 2 FamFG, § 321 FamFG, Art 72 Abs 2 GG
    Einstweilige strafrechtliche Unterbringung in Baden-Württemberg: Rechtsmittel gegen ärztliche Zwangsbehandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zwangsbehandlung bei einstweiliger Unterbringung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gerichtliche Zustimmung zur Zwangsbehandlung wirkt nur bis Ende der einstweiligen Unterbringung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Beschwerde des Verfahrenspflegers gegen die vom LG erteilte Zustimmung zur zwangsweisen Behandlung des Untergebrachten mit einem antipsychotisch wirksamen Medikament

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 399
  • FamRZ 2016, 1400
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.04.2016 - 2 Ws 90/16
    Denn die Strafprozessordnung enthält für diesen Teilbereich keinerlei Regelungen, obwohl nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in diesem Bereich besondere verfahrensmäßige Sicherungen zum Schutz der Grundrechte verfassungsrechtlich geboten sind (BVerfGE 128, 282; 129; 269).

    Rn. 25 1. Die Strafvollstreckungskammer hat bei der Prüfung, ob die gerichtliche Zustimmung zur Zwangsbehandlung erteilt werden kann, auch zu prüfen und in den Beschlussgründen darzulegen, ob - unabhängig von der Einwilligungsfähigkeit des Betroffenen (BVerfGE 128, 282, bei juris Rn. 58 f.) - zuvor von ärztlicher Seite auf der Grundlage angemessener Aufklärung versucht worden ist, die Zustimmung des Betroffenen zur vorgeschlagenen Behandlung einzuholen.

  • BGH, 20.06.2012 - XII ZB 99/12

    Keine hinreichende gesetzliche Grundlage für eine betreuungsrechtliche …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.04.2016 - 2 Ws 90/16
    Anlass für die Ergänzung waren denn auch zu § 1906 BGB ergangene Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 20.6.2012 (BGHZ 193, 337; PaPfleReQ 2012, 98), nach denen § 1906 BGB keine ausreichende gesetzliche Ermächtigung für eine Zwangsbehandlung darstellte, die deshalb vom Gesetzgeber geschaffen werden sollte.
  • BVerfG, 20.01.1981 - 2 BvL 2/80

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Verwendung von Beamten des gehobenen …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.04.2016 - 2 Ws 90/16
    Eine Kodifikation durch den Bund schließt Regelungen durch den Landesgesetzgeber aber nur aus, wenn die bundesgesetzliche Regelung eine abschließende und erschöpfende Regelung darstellt (BVerfGE 56, 110;… Maunz in Maunz/Dürig, GG, 23. Lfg. 1984, Art. 74 Rn. 75).
  • OLG Karlsruhe, 08.07.2015 - 2 Ws 239/15

    Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Notwendige Begründung der gerichtlichen …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.04.2016 - 2 Ws 90/16
    Dass die Behandlung von vornherein auf mehr als sechs Wochen angelegt ist, steht der Erteilung der gerichtlichen Zustimmung dabei nicht entgegen (Senat FamRZ 2015, 2008 ).
  • OLG Stuttgart, 10.10.2013 - 4a Ws 207/13

    Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Rechtsbehelf gegen die Erteilung der …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.04.2016 - 2 Ws 90/16
    Zur Vorgängervorschrift des § 8 Abs. 5 UBG war aber im Gesetzentwurf ausdrücklich ausgeführt, dass es für die Strafvollstreckungskammern "bei der Anwendung deren Prozessordnung, insbesondere auch hinsichtlich des Beschwerderechts" verbleiben sollte (LT-Drs. 15/3408 S. 15; OLG Stuttgart Die Justiz 2014, 33 ).
  • OLG Frankfurt, 18.02.1985 - 3 VAs 78/84
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.04.2016 - 2 Ws 90/16
    Zwar handelt es sich bei der einstweiligen Unterbringung im Unterschied zur Untersuchungshaft, die allein der Verfahrenssicherung dient, um einen Vorläufer der späteren Unterbringung nach §§ 63, 64 StGB (OLG Frankfurt NStZ 1985, 284).
  • BGH, 19.01.2017 - 2 ARs 426/16

    Einstweilige Unterbringung (Zuständigkeit für Genehmigung einer medizinischen …

    Mit Beschluss vom 16. November 2016 lehnte das Landgericht Freiburg eine Übernahme des Verfahrens unter Berufung auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 5. April 2016 (2 Ws 90/16) ab, wonach der Landesgesetzgeber für die Anordnung medizinischer Zwangsmedikation in Ausfüllung einer insoweit bestehenden bundesgesetzlichen Regelungslücke die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammern begründet habe; gemäß §§ 32 Abs. 2, 38 Abs. 1 und § 20 Abs. 5 Satz 1 PsychKHG Baden-Württemberg sei hierfür die Strafvollstreckungskammer und nicht die erkennende Strafkammer zuständig.
  • OLG Karlsruhe, 26.03.2018 - 2 Ws 79/18

    Zwangsbehandlung bei einstweiliger Unterbringung: Notwendigkeit erneuter …

    Rn. 4 Die gemäß § 304 Abs. 1 StPO statthafte (zur Anwendbarkeit der strafprozessualen Vorschriften vgl. Senat, Beschlüsse vom 05.04.2016 - 2 Ws 90/16 = Die Justiz 2017, 217 und vom 16.03.2018 - 2 Ws 58/18 , juris) Beschwerde führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache wegen eines schwer wiegenden Verfahrensfehlers.

    Rn. 15 a) Im Hinblick auf den dabei im Vordergrund stehenden Sicherungszweck wird die Behandlung zur Wiederherstellung der tatsächlichen Voraussetzungen freier Selbstbestimmung während der einstweiligen Unterbringung nur ganz ausnahmsweise dann in Betracht kommen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass durch die Verzögerung der Behandlung der Erfolg eines zu erwartenden nachfolgenden Maßregelvollzugs nachhaltig in Frage gestellt wäre (Senat, Beschluss vom 05.04.2016 - 2 Ws 90/16 = Die Justiz 2017, 217 ).

    Abschließend ist das Gewicht möglicher Nebenwirkungen in Bezug zu dem voraussichtlichen Nutzen der vorgeschlagenen Behandlung zu setzen (…BVerfG a.a.O., bei juris Rn. 61; Senat FamRZ 2015, 2008; Die Justiz 2017, 217 ).

  • OLG Karlsruhe, 09.12.2016 - 2 Ws 364/16

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Abwägung zwischen Belastung …

    Rn. 4 Im Rahmen der derzeit noch vollzogenen einstweiligen Unterbringung nach § 126a StPO ist das statthafte, vorliegend zulässig eingelegte Rechtsmittel gegen die Erteilung der Zustimmung zur Zwangsbehandlung nach §§ 20 Abs. 1, Abs. 3 bis 5, 38 Abs. 1, 32 PsychKHG die (einfache) Beschwerde nach § 304 Abs. 1 StPO (vgl. Senatsbeschluss vom 05.04.2016 - 2 Ws 90/16 -, juris Rn. 4 ff. mwN).

    Außerdem muss die Zwangsbehandlung jedenfalls bei planmäßiger Behandlung dem Betroffenen rechtzeitig vorher angekündigt worden sein (Senatsbeschluss vom 05.04.2016 - 2 Ws 90/16 -, juris Rn. 25 mwN).

    Um die Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit der vorgeschlagenen Behandlung überprüfen zu können, bedarf es dabei einer ärztlichen, durch ein Gutachten nach § 321 FamFG überprüften Beurteilung, aus dem sich die Indikation und die voraussichtlichen Auswirkungen der vorgeschlagenen Behandlung sowie deren voraussichtliche Dauer (dazu unten 3.) ergeben (…BVerfGE aaO, juris Rn. 64 f.; zum Ganzen Senatsbeschluss vom 05.04.2016 - 2 Ws 90/16 -, juris Rn. 26 mwN).

  • OLG Karlsruhe, 16.03.2018 - 2 Ws 58/18

    Verfahrenspflegerbestellung wegen Zwangsbehandlung bei einstweiliger …

    Rn. 9 a) Außerhalb der Bereichsverweisung auf die Vorschriften über das Verfahren in Unterbringungssachen nach dem FamFG in § 20 Abs. 5 Satz 4 PsychKHG richtet sich das Verfahren über die gerichtliche Zustimmung zur Zwangsbehandlung während der einstweiligen Unterbringung nach den allgemeinen strafprozessualen Regelungen, so dass gerichtliche Entscheidungen mit der Beschwerde nach § 304 Abs. 1 StPO anfechtbar sind (Senat, Beschluss vom 05.04.2016 - 2 Ws 90/16 , Die Justiz 2017, 217 ; vgl. auch BGH RuP 2017, 167 zum bayerischen Recht).

    Der Senat hält dabei an seiner im Beschluss vom 05.04.2016 - 2 Ws 90/16 (Die Justiz 2017, 217 ) geäußerten Auffassung fest, dass der Landesgesetzgeber zur näheren Ausgestaltung des Vollzugs der einstweiligen Unterbringung berechtigt war.

  • OLG Frankfurt, 03.01.2023 - 3 Ws 488/22

    Verfahrensrechtliche Anforderungen an Entscheidung über Zwangsmedikation in …

    Sie wird aber nach dem die Zwangsbehandlung bestimmenden Gedanken, dass dies nur letzte Mittel sein darf, nur in Fällen in Betracht kommen, in denen tatsächliche Anhaltspunkte von großem Gewicht dafür bestehen, dass durch die Verzögerung der Behandlung der Erfolg eines zu erwartenden nachfolgenden Maßregelvollzugs nachhaltig in Frage gestellt wäre (vgl. hierzu auch die Entscheidung OLG Karlsruhe Beschluss vom 5. April 2016 - 2 Ws 90/16 Rdnr.21, OLG Karlsruhe Beschluss vom 26. März 2018 - 2 Ws 79/18 Rdnr. 15).
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2018 - 2 Ws 329/17

    Maßregelvollstreckungssache: Vollstreckung mehrfacher Anordnungen der …

    Ebenfalls besonders kritisch zu prüfen wird sein, ob - wie dies § 20 Abs. 3 Satz 4 und 5 PsychKHG vorschreiben - die mit der Behandlung verbundenen Belastungen nicht außer Verhältnis zum erwartbaren Nutzen stehen und letzterer mögliche Schäden der Nichtbehandlung deutlich überwiegt (zu den hohen Begründungsanforderungen kann im Übrigen auf die dazu ergangenen Beschlüsse des Senats vom 07.05.2014 - 2 Ws 150/14 = Die Justiz 2016, 58 [den Untergebrachten betreffend], vom 08.07.2015 - 2 Ws 239/15 = FamRZ 2015, 2008 , vom 05.04.2016 - 2 Ws 90/16 = Die Justiz 2017, 217 , vom 09.12.2016 - 2 Ws 364/16 = RuP 2017, 101 , vom 16.02.2017 - 2 Ws 36/17 = NStZ-RR 2017, 125 und vom 16.03.2018 - 2 Ws 58/18 , juris, sowie die dazu ergangene verfassungsgerichtliche Rechtsprechung, namentlich BVerfGE 128, 282, verwiesen werden).
  • OLG München, 01.02.2017 - 5 Ws 43/16

    Keine Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bei Zwangsmedikation im Rahmen …

    Ebenso wie bei Zwangsbehandlungen im Rahmen der zivilrechtlichen Unterbringung nach § 1906 BGB muss daher die gerichtliche Genehmigung durch den angefochtenen Beschluss mit Wirkung ex nunc aufgehoben werden, weil es eines solchen Eingriffs als ultima ratio nicht mehr bedarf (…vgl. Beschluss des BayObLG vom 14.02.1996, 3Z BR 15/96, und Palandt/Götz a. a. O. § 1906 Rdn. 6, 26 und 37 für Zwangsmaßnahmen im Rahmen der zivilrechtlichen Unterbringung;… Beschluss des BVerfG vom 28.11.2013, 2 BvR 2784/12, zitiert nach juris, dort Rdn. 23 für eine medizinische Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug; Beschluss des OLG Karlsruhe vom 05.04.2016, 2 Ws 90/16, zitiert nach juris, dort Rdn. 25).
  • OLG Karlsruhe, 13.04.2018 - 2 Ws 102/18

    Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Anfechtbarkeit der durch einstweilige …

    Danach ist die Entscheidung über die gerichtliche Zustimmung zwar grundsätzlich mit der Rechtsbeschwerde gemäß § 116 StVollzG anfechtbar (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 08.07.2015 - 2 Ws 239/15 = FamRZ 2015, 2008 , vom 05.04.2016 - 2 Ws 90/16 = Die Justiz 2017, 217 , vom 16.02.2017 - 2 Ws 36/17 = NStZ-RR 2017, 125 und vom 11.09.2017 - 2 Ws 242/17 , juris; OLG Stuttgart Die Justiz 2014, 33 - zur Vorgängervorschrift des § 8 UBG).
  • LG Freiburg, 03.03.2021 - 4 T 39/21

    Amtsermittlungspflicht hinsichtlich der Voraussetzungen der Zwangsbehandlung …

    In erster Linie geht es darum, auszuschließen, dass ein nicht zu vernachlässigendes Risiko irreversibler Gesundheitsschäden besteht (…vgl. BVerfG, NJW 2011, 2113 Rn. 61 zur Zwangsbehandlung von im Maßregelvollzug untergebrachten Betroffenen; BVerfG…, Beschluss vom 14. Juli 2015 - 2 BvR 1549/14, 2 BvR 1550/14, BeckRS 2015, 52111 Rn. 35, beck-online; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. April 2016 - 2 Ws 90/16 , BeckRS 2016, 6892 Rn. 24, beck-online zu § 20 Abs. 3 PsychKHG ;… ebenso für § 1906a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 BGB: BeckOGK/Brilla, BGB, Stand 01.11.2020, § 1906a Rn. 40;… BeckOK/Müller-Engels, BGB, 57. Ed. 1.11.2020, § 1906a Rn. 16;… Palandt/Götz, BGB, 80. Aufl. 2021, § 1906a Rn. 8).
  • OLG Nürnberg, 24.08.2016 - 2 Ws 449/16
    Das OLG Karlsruhe führte in einer Entscheidung vom 05.04.2016 (2 Ws 90/16) aus, der Landesgesetzgeber sei nicht durch bundesgesetzliche Vorschriften an der Ausgestaltung des gerichtlichen Verfahrens über die Zwangsbehandlung im Rahmen der einstweiligen Unterbringung nach § 126a StPO gehindert, solange der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen Gebrauch gemacht hat (…bei Rn. 17, 18).
  • LG Kassel, 28.04.2017 - 3 T 438/16
  • AG Kassel, 01.08.2016 - 784 XVII W 13/15
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