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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 17.12.2009 - 6 UF 38/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4514
OLG Saarbrücken, 17.12.2009 - 6 UF 38/09 (https://dejure.org/2009,4514)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17.12.2009 - 6 UF 38/09 (https://dejure.org/2009,4514)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - 6 UF 38/09 (https://dejure.org/2009,4514)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • fr-blog.com

    Vermietete Immobilie, ehebedingte Nachteile

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1570; BGB § 1573 Abs. 2
    Berücksichtigung des Tilgungsanteils für die Finanzierung vermieteten Wohneigentums bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten; Berücksichtigung verbrauchsunabhängiger Nebenkosten bei Berechnung des Wohnwerts des von einem Ehegatten genutzten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung des Tilgungsanteils für die Finanzierung vermieteten Wohneigentums bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten; Berücksichtigung verbrauchsunabhängiger Nebenkosten bei Berechnung des Wohnwerts des von einem Ehegatten genutzten ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 654
  • FuR 2010, 235
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (33)

  • BGH, 27.05.2009 - XII ZR 78/08

    Berücksichtigung eines vom Unterhaltspflichtigen geschuldeten …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.12.2009 - 6 UF 38/09
    Verbrauchsunabhängige Nebenkosten sind regelmäßig nicht von einem Wohnwert beziehungsweise Mieteinnahmen abzusetzen, da sie inzwischen typischerweise auf den Mieter umgelegt werden (Anschluss an BGH FamRZ 2009, 1300).

    Rn. 63 Vom Einkommen des Antragstellers ist nach der unangefochtenen Handhabung des Familiengerichts der von ihm an die Antragsgegnerin für R. geleistete Kindesunterhaltszahlbetrag (siehe dazu - grundlegend - BGH FamRZ 2009, 1300) in Höhe von 434 EUR abzusetzen, nachdem die Antragsgegnerin - vom Antragsteller unwidersprochen - behauptet hat, der Antragsteller zahle nur noch diesen Betrag.

    Rn. 71 Dass sie auch bei genügenden Bemühungen nach Ablauf der ihr nach der Kündigung ihrer Stelle bei der Firma R... einzuräumenden Karenzzeit, die der Senat bis einschließlich Mai 2009 bemisst, bis zum Beginn des hier streitgegenständlichen Unterhaltszeitraums keine entsprechende Vollzeitstelle hätte finden können, hat die für das Fehlen einer realen Beschäftigungschance darlegungs- und beweisbelastete Antragsgegnerin (BGH FamRZ 2009, 1300; 2008, 2104; 1993, 789) nicht dargetan.

    Fehlt es an hinreichendem Vortrag oder ist dieser nicht bewiesen, so kann der Senat das von ihr bei geschuldeter Anstrengung erzielbare Einkommen nach § 287 ZPO schätzen, wobei die Einzelfallumstände zu berücksichtigen sind (vgl. BGH FamRZ 2009, 1300; 2008, 2104; 1993, 789).

    Denn nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat beigetreten ist, können verbrauchsunabhängige Nebenkosten nicht vom Wohnwert bzw. von Mieteinnahmen abgesetzt werden, da diese inzwischen typischerweise auf den Mieter umgelegt werden, so dass der Eigentümer insoweit nicht billiger als ein Mieter lebt (BGH FamRZ 2009, 1300; Senatsurteil vom 6. August 2009 - 6 UF 22/09).

  • BGH, 27.01.1993 - XII ZR 206/91

    Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs bei Arbeitslosigkeit eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.12.2009 - 6 UF 38/09
    Rn. 36 Der für sein Einkommen aus selbständiger Tätigkeit darlegungs- und beweispflichtige (vgl. BGH FamRZ 1993, 789 m.w.N.) Antragsteller hat seine Einnahmen und behaupteten Aufwendungen im Einzelnen so dargestellt, dass die allein steuerlich beachtlichen Aufwendungen von solchen, die unterhaltsrechtlich von Bedeutung sind, abgegrenzt werden können (BGH FamRZ 1980, 770), was die Antragsgegnerin auch nicht in Frage stellt.

    Denn in der Regel genügt der Unterhaltspflichtige seiner Darlegungslast durch Vorlage von Gewinn- und Verlustrechnungen, Einkommensteuererklärungen und Steuerbescheiden für die in Rede stehenden Jahre (vgl. BGH FamRZ 1993, 789 m.w.N.).

    Rn. 71 Dass sie auch bei genügenden Bemühungen nach Ablauf der ihr nach der Kündigung ihrer Stelle bei der Firma R... einzuräumenden Karenzzeit, die der Senat bis einschließlich Mai 2009 bemisst, bis zum Beginn des hier streitgegenständlichen Unterhaltszeitraums keine entsprechende Vollzeitstelle hätte finden können, hat die für das Fehlen einer realen Beschäftigungschance darlegungs- und beweisbelastete Antragsgegnerin (BGH FamRZ 2009, 1300; 2008, 2104; 1993, 789) nicht dargetan.

    Fehlt es an hinreichendem Vortrag oder ist dieser nicht bewiesen, so kann der Senat das von ihr bei geschuldeter Anstrengung erzielbare Einkommen nach § 287 ZPO schätzen, wobei die Einzelfallumstände zu berücksichtigen sind (vgl. BGH FamRZ 2009, 1300; 2008, 2104; 1993, 789).

  • BGH, 16.04.2008 - XII ZR 107/06

    Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.12.2009 - 6 UF 38/09
    Ist der Unterhaltsberechtigte verpflichtet und in der Lage, eine vollschichtige Tätigkeit in seinem vorehelich erlernten und ausgeübten Beruf aufzunehmen, so spricht dieser Umstand zwar gegen fortdauernde ehebedingte Nachteile (vgl. BGH FamRZ 2008, 1325).

    Diesen Wohnwert kann das Gericht in der Regel in eigener Sachkunde nach § 287 ZPO feststellen (BGH FamRZ 2008, 1325 und 963; 2007, 1532; 1995, 869).

    Wenn die dafür ausschlaggebenden Umstände im Zeitpunkt der Entscheidung bereits eingetreten oder zuverlässig voraussehbar sind, ist eine Begrenzung nicht einer späteren Abänderung nach § 323 Abs. 2 ZPO vorzubehalten, sondern schon im Ausgangsverfahren auszusprechen (BGH, Urteil vom 14. Oktober 2009 - XII ZR 146/08 -, juris; BGH FamRZ 2008, 1325; Senatsurteil vom 10. Dezember 2009 - 6 UF 110/08).

    Rn. 96 Ist der Unterhaltsberechtigte - wie hier - verpflichtet und in der Lage, eine vollschichtige Tätigkeit in seinem vorehelich erlernten oder ausgeübten Beruf aufzunehmen, so spricht dieser Umstand zwar gegen fortdauernde ehebedingte Nachteile (vgl. BGH FamRZ 2008, 1325).

  • BGH, 30.07.2008 - XII ZR 126/06

    Voraussetzungen des Volljährigenunterhalts wegen Erwerbslosigkeit; Umfang der …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.12.2009 - 6 UF 38/09
    Rn. 71 Dass sie auch bei genügenden Bemühungen nach Ablauf der ihr nach der Kündigung ihrer Stelle bei der Firma R... einzuräumenden Karenzzeit, die der Senat bis einschließlich Mai 2009 bemisst, bis zum Beginn des hier streitgegenständlichen Unterhaltszeitraums keine entsprechende Vollzeitstelle hätte finden können, hat die für das Fehlen einer realen Beschäftigungschance darlegungs- und beweisbelastete Antragsgegnerin (BGH FamRZ 2009, 1300; 2008, 2104; 1993, 789) nicht dargetan.

    Fehlt es an hinreichendem Vortrag oder ist dieser nicht bewiesen, so kann der Senat das von ihr bei geschuldeter Anstrengung erzielbare Einkommen nach § 287 ZPO schätzen, wobei die Einzelfallumstände zu berücksichtigen sind (vgl. BGH FamRZ 2009, 1300; 2008, 2104; 1993, 789).

    Rn. 73 Bezüglich des der Antragsgegnerin fiktiv zuzurechnenden Einkommens - das von ihr realistisch erzielbar sein muss (BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 1 BvR 443/09 - BVerfGK 9, 437; BVerfG FamRZ 2006, 469; BGH FamRZ 2008, 2104; 1996, 345) - stellt der Senat vorliegend auf das Einkommen ab, das die Antragsgegnerin tatsächlich bei der Firma R... verdient hat.

  • OLG Brandenburg, 07.05.2009 - 9 UF 85/08

    Nachehelichenunterhalt: Verwirkung des Unterhaltsanspruch wegen versuchten …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.12.2009 - 6 UF 38/09
    Die Bewerbungen der Antragsgegnerin sind zudem von ihrer Zahl her diskontinuierlich und weisen zeitliche Lücken auf (siehe dazu Urteil des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 13. Mai 2009 - 9 UF 85/08).

    Hierfür muss der Unterhaltsberechtigte im Einzelnen darlegen, dass er bei den bestehenden objektiven Gegebenheiten (z.B. Alter, Ausbildung, fehlende Berufspraxis, äußere Erscheinung, Gesundheitszustand, Arbeitsmarkt) nicht vermittelbar ist und auch durch eigene Bemühungen keine Beschäftigung erlangen kann (Urteil des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 13. Mai 2009 - 9 UF 85/08 m.w.N.).

    Es besteht vielmehr ihre grundsätzliche Erwerbspflicht bis zum Erreichen des allgemeinen Renteneintrittsalters (vgl. hierzu BGH, FamRZ 1999, 708; Urteil des 9. Senats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 13. Mai 2009 - 9 UF 85/08).

  • BGH, 05.03.2008 - XII ZR 22/06

    Keine einseitige Vermögensbildung des Unterhaltspflichtigen zu Lasten des …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.12.2009 - 6 UF 38/09
    Ab Zustellung des Scheidungsantrags ist der Tilgungsanteil für ein zur Finanzierung vermieteten Wohnungseigentums aufgenommenes Ehe prägendes Darlehen bei der Bedarfsermittlung regelmäßig nicht mehr zu berücksichtigen (Anschluss an BGH FamRZ 2008, 963).

    Rn. 50 In Ansehung dessen kann dahinstehen, ob insoweit eine Vermögensbildung anzunehmen wäre, die der Antragsteller der Antragsgegnerin nicht entgegenhalten kann (so BGH FamRZ 2008, 963 zu Tilgungen auf Hausschulden).

    Ist das nicht (mehr) der Fall, muss der Tilgungsanteil grundsätzlich als einseitige Vermögensbildung zu Lasten der Unterhaltsansprüche des anderen Ehegatten unberücksichtigt bleiben (BGH FamRZ 2008, 963; Senatsurteil vom 6. August 2009 - 6 UF 22/09).

  • BGH, 14.10.2009 - XII ZR 146/08

    Bemessungkriterien für die Festlegung des angemessenen Lebensbedarfs eines …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.12.2009 - 6 UF 38/09
    Wenn hingegen das jetzt erzielbare Einkommen hinter dem Einkommen aus der früher ausgeübten Tätigkeit zurückbleibt, weil eine Wiederaufnahme der früheren Erwerbstätigkeit nach längerer Unterbrechung nicht mehr möglich ist, bleibt es insoweit bei einem ehebedingten Nachteil, den der Unterhaltsschuldner widerlegen muss (Anschluss an BGH FamRZ 2009, 1990).

    Wenn die dafür ausschlaggebenden Umstände im Zeitpunkt der Entscheidung bereits eingetreten oder zuverlässig voraussehbar sind, ist eine Begrenzung nicht einer späteren Abänderung nach § 323 Abs. 2 ZPO vorzubehalten, sondern schon im Ausgangsverfahren auszusprechen (BGH, Urteil vom 14. Oktober 2009 - XII ZR 146/08 -, juris; BGH FamRZ 2008, 1325; Senatsurteil vom 10. Dezember 2009 - 6 UF 110/08).

    Nur wenn das jetzt erzielbare Einkommen hinter dem Einkommen aus der früher ausgeübten Tätigkeit zurückbleibt, weil eine Wiederaufnahme der früheren Erwerbstätigkeit nach längerer Unterbrechung nicht mehr möglich ist, bleibt es insoweit bei einem ehebedingten Nachteil, den der Unterhaltsschuldner widerlegen muss (BGH, Urteil vom 14. Oktober 2009 - XII ZR 146/08 -, juris; Senatsurteil vom 10. Dezember 2009 - 6 UF 110/08).

  • BGH, 27.05.2009 - XII ZR 111/08

    Dauer des nachehelichen Krankheitsunterhalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.12.2009 - 6 UF 38/09
    Rn. 53 Nach der unangefochtenen und mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Einklang stehenden Handhabung des Familiengerichts sind die Krankenversicherungs- und Krankentagegeldversicherungsaufwendungen des Antragsteller abzuziehen (BGH FamRZ 2009, 1207).

    Er darf zu diesem Zweck als Selbständiger von seinem Gesamtbruttogewinnanteil für die Altersversorgung einen Anteil in Höhe des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung zuzüglich 4% ergänzender Vorsorge einsetzen (BGH FamRZ 2009, 1207; 2006, 387; 2005, 1817).

  • OLG Saarbrücken, 10.12.2009 - 6 UF 110/08

    Berücksichtigung kindbezogener Gründe im Rahmen des nachehelichen …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.12.2009 - 6 UF 38/09
    Wenn die dafür ausschlaggebenden Umstände im Zeitpunkt der Entscheidung bereits eingetreten oder zuverlässig voraussehbar sind, ist eine Begrenzung nicht einer späteren Abänderung nach § 323 Abs. 2 ZPO vorzubehalten, sondern schon im Ausgangsverfahren auszusprechen (BGH, Urteil vom 14. Oktober 2009 - XII ZR 146/08 -, juris; BGH FamRZ 2008, 1325; Senatsurteil vom 10. Dezember 2009 - 6 UF 110/08).

    Nur wenn das jetzt erzielbare Einkommen hinter dem Einkommen aus der früher ausgeübten Tätigkeit zurückbleibt, weil eine Wiederaufnahme der früheren Erwerbstätigkeit nach längerer Unterbrechung nicht mehr möglich ist, bleibt es insoweit bei einem ehebedingten Nachteil, den der Unterhaltsschuldner widerlegen muss (BGH, Urteil vom 14. Oktober 2009 - XII ZR 146/08 -, juris; Senatsurteil vom 10. Dezember 2009 - 6 UF 110/08).

  • BGH, 04.07.2007 - XII ZR 141/05

    Bemessung der für den Unterhalt ausschlaggebenden ehelichen Lebensverhältnisse

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.12.2009 - 6 UF 38/09
    Diesen Wohnwert kann das Gericht in der Regel in eigener Sachkunde nach § 287 ZPO feststellen (BGH FamRZ 2008, 1325 und 963; 2007, 1532; 1995, 869).
  • BGH, 11.05.2005 - XII ZR 211/02

    Voraussetzungen des Aufstockungsunterhalts; Berechnung des unterhaltsrelevanten …

  • BGH, 18.03.2009 - XII ZR 74/08

    Zur Dauer des nachehelichen Betreuungsunterhalts

  • BGH, 06.02.2008 - XII ZR 14/06

    Berücksichtigung späterer Änderungen des verfügbaren Einkommens bei der Bemessung …

  • BGH, 02.06.2004 - XII ZR 217/01

    Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens eines Selbständigen

  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99

    Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts

  • BGH, 23.11.2005 - XII ZR 51/03

    Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse bei Anfall einer Erbschaft nach …

  • BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 510/80

    Ermittlung des die Leistungsfähigkeit bestimmenden Einkommens; Rückschluß auf die …

  • BGH, 14.11.2007 - XII ZR 16/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Begehren auf Befristung oder Beschränkung der …

  • BGH, 29.03.1995 - XII ZR 45/94

    Berücksichtigung und Bewertung des Wohnvorteils

  • BGH, 15.11.1995 - XII ZR 231/94

    Rechtsfolgen der Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners

  • BGH, 03.02.1999 - XII ZR 146/97

    Erwerbsobliegenheit eines Unterhaltsberechtigten vor Vollendung des 65. …

  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 624/80

    Bemessung des ehelichen und nachehelichen Unterhalts nach den ehelichen …

  • BGH, 01.10.1986 - IVb ZR 68/85

    Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens

  • BVerfG, 29.12.2005 - 1 BvR 2076/03

    Umfang der Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern; Aufnahme einer …

  • BGH, 05.05.2004 - XII ZR 15/03

    Unterhaltsrechtliche Berücksichtigung der Herabsetzung der Bezüge des …

  • BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 443/09

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für ein in …

  • BVerfG, 20.11.2006 - 1 BvR 346/06

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beurteilung der Erfolgsaussicht der …

  • OLG Saarbrücken, 29.03.2006 - 9 UF 5/05

    Ermittlung des Einkommens von Selbstständigen im Unterhaltsrecht

  • OLG Saarbrücken, 14.01.2009 - 9 UF 54/07

    Höhe des nachehelichen Unterhalts bei erhöhtem Betreuungsbedarf eines …

  • OLG Saarbrücken, 22.10.2009 - 6 UF 13/09

    Zeitliche Begrenzung des nachehelichen Unterhalts

  • BGH, 17.06.2009 - XII ZR 102/08

    Verlängerung des nachehelichen Betreuungsunterhalts über die Vollendung des …

  • OLG Brandenburg, 29.06.2009 - 9 UF 102/08

    Umgang: Recht eines Vaters zum Umgang mit seiner Tochter trotz einer …

  • OLG Karlsruhe, 14.08.2008 - 2 UF 4/08

    Erfüllung der Verpflichtung zur Rückführung eines entführten Kindes

  • OLG Saarbrücken, 12.05.2010 - 6 UF 132/09

    Betreuungsunterhalt für den geschiedenen Ehegatten: Berücksichtigung des …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt (vgl. Senatsurteil vom 17. Dezember 2009 - 6 UF 38/09 -), ist die - grundsätzlich gebotene - Anwendung des In-Prinzips nur dann nicht gerechtfertigt, wenn offensichtlich ist, dass sich Verschiebungen zwischen dem Entstehen der Steuerschuld und ihrer Begleichung innerhalb eines repräsentativen Zeitraums nicht weitgehend ausgleichen (BGH FamRZ 1977, 1178;… Eschenbruch/Klinkhammer/ Eschenbruch, a.a.O., Kapitel 1, Rz. 703).

    Rn. 42 Von den Einkünften des Beklagten ist ferner nach der unangegriffenen Handhabung des Familiengerichts der vom Beklagten für A. geleistete Kindesunterhalt mit seinem Zahlbetrag (dazu - grundlegend - BGH FamRZ 2009, 1300 und - dieses Urteil bestätigend und zwischenzeitlich in der Literatur geäußerte Kritik verwerfend - BGH, Urteile vom 14. April 2010 - XII ZR 89/08 - und vom 17. März 2010 - XII ZR 204/08 - ebenso Senatsurteile vom 17. Dezember 2009 - 6 UF 38/09 -, FuR 2010, 235, und vom 10. Dezember 2009 - 6 UF 110/08 -, ZFE 2010, 113) von 257 EUR abzusetzen.

    Nur wenn das jetzt erzielbare Einkommen hinter dem Einkommen aus der früher ausgeübten Tätigkeit zurückbleibt, weil eine Wiederaufnahme der früheren Erwerbstätigkeit nach längerer Unterbrechung nicht mehr möglich ist, bleibt es insoweit bei einem ehebedingten Nachteil, den der Unterhaltsschuldner widerlegen muss (BGH FamRZ 2010, 629; 2009, 1990; Senatsurteile vom 17. Dezember 2009 - 6 UF 38/09 -, FuR 2010, 235, und vom 10. Dezember 2009 - 6 UF 110/08 -, ZFE 2010, 113).

  • OLG Saarbrücken, 15.07.2010 - 6 UF 4/10

    Nachehelicher Unterhalt: Vertrauensschutz in Überleitungsfällen

    Ein allgemeiner Erfahrungssatz, dass wegen hoher Arbeitslosigkeit oder sonstiger ungünstiger Bedingungen trotz gehöriger Bemühungen keine Beschäftigungsmöglichkeit besteht, existiert nicht (Senatsurteil vom 17. Dezember 2009 - 6 UF 38/09 -, FuR 2010, 235; Urteil des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 24. Juni 2009 - 9 UF 93/08 -).Auf Seiten der Ehefrau des Klägers ist daher ein fiktives Einkommen aus vollschichtiger abhängiger Beschäftigung einzustellen; denn sie ist ihrer Eigenverantwortung, für ihren Unterhalt zu sorgen (§ 1569 S. 1 BGB), und der sich daraus ergebenden Erwerbsobliegenheit nicht nachgekommen.

    Allerdings wird der Versorgungsausgleich nur bezüglich der ehezeitlichen Versorgungsanwartschaften der Ehegatten durchgeführt, so dass für den dem Ende der Ehezeit nachgelagerten Zeitraum ein ehebedingter Nachteil darin bestehen kann, dass der Ehegatte aufgrund der vormaligen ehelichen Rollenverteilung im Berufsleben keinen vollständigen Anschluss mehr bekommen kann (vgl. BGH FamRZ 2010, 629; 2009, 1990; Senatsurteile vom 12. Mai 2010 - 6 UF 132/09 -, vom 17. Dezember 2009 - 6 UF 38/09 -, FuR 2010, 235, und vom 10. Dezember 2009 - 6 UF 110/08 -, ZFE 2010, 113), mit der Folge einer bedeutsam geringeren Möglichkeit, für sein Alter vorzusorgen.

  • OLG Saarbrücken, 04.03.2010 - 6 UF 86/09

    Zulässigkeit einer Abänderungsklage

    Bleibt das jetzt erzielbare Einkommen hinter dem Einkommen aus der früher ausgeübten Tätigkeit zurück, weil eine Wiederaufnahme der früheren Erwerbstätigkeit nach längerer Unterbrechung nicht mehr möglich ist, bleibt es insoweit bei einem ehebedingten Nachteil, den der Unterhaltsschuldner widerlegen muss (BGH FamRZ 2009, 1990 ; Senatsurteile vom 17. Dezember 2009 - 6 UF 38/09 -, juris, und vom 10. Dezember 2009 - 6 UF 110/08 -, juris).
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