Rechtsprechung
| KG, 11.03.2002 - 8 U 9211/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
BGB § 535 Satz 2; ; BGB § 537 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; ZPO § 543 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 Satz 2
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 536
Mietminderung für Gewerberäume wg. nicht ausreichender Temperaturen; Beheizung und offene Kneipentür - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Minderung des Mietzinses für Wohnraum wegen geringer Temperatur in den Mieträumen; Fehlerhaftigkeit einer Mietsache wegen geringer Raumtemperatur
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gewerberaummietrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kalte Räume - Minderung?
- wkblog.de (Rechtsprechungsübersicht)
Heizen oder Geizen? Mietminderung bei nicht ordnungsgemäßer Beheizung oder gar Recht auf außerordentliche Kündigung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 11.08.2000 - 32 O 120/00
- KG, 11.03.2002 - 8 U 9211/00
Papierfundstellen
- NZM 2002, 917
- GE 2002, 730
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 06.12.2007 - 10 U 134/99
Mietminderung bei Undichtigkeit des Dachs über dem Lichthof eines Möbelhauses, …
Dementsprechend ist die Beheizbarkeit der Räume auf eine erträgliche Raumtemperatur (KG NZM 2002, 917) gleichermaßen zu gewährleisten wie ein Schutz vor ungehinderter Sonneneinstrahlung. - KG, 11.01.2021 - 8 U 32/19
Geschäftsraummiete: Schadensersatzanspruch des Alleingesellschafters einer GmbH …
Auch für Büroräume, in denen überwiegend sitzende, bewegungsarme Tätigkeiten ausgeführt werden, sind mindestens 20 0 C Raumtemperatur erforderlich (…Bub/Treier/Kraemer/Schüller, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 5. Auflage, III., Rn 3092 mNW; vgl. KG GE 2002, 730).
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Rechtsprechung
| KG, 10.04.2002 - 24 U 65/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
BTOElt § 1; ; BTOElt § 12; ; BGB § 197; ; BGB § ... 315; ; BGB § 315 Abs. 3; ; BGB § 315 Abs. 3 Satz 2; ; BGB § 812; ; GWB § 14; ; EnWG § 1; ; ZPO § 283; ; ZPO § 546; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 1
- grundeigentum-verlag.de
BGB §§ 315, 812
Beweislast des Stromkunden für Unbilligkeit der Bewag-Tarife - rechtsportal.de
- Wolters Kluwer
Überhöhte Strompreise; Darlegung günstigerer Preise von Konkurrenzanbietern; Öffnung des Strommarktes; Verjährung von Bereicherungsansprüchen auf Rückzahlung überzahlter Leistungsentgelte; Tarifverträge von Unternehmen der Daseinsvorsorge; Darlegungslast hinsichtlich der ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 04.01.2001 - 10 O 380/00
- KG, 10.04.2002 - 24 U 65/01
Papierfundstellen
- GE 2002, 730
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- LG Berlin, 04.01.2001 - 10 O 380/00
Auszug aus KG, 10.04.2002 - 24 U 65/01
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 4. Januar 2001 - 10 O 380/00 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Berlin vom 4. Januar 2001 - 10 O 380/00 - die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 5.752,50 DM nebst 4 % Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
- BGH, 02.07.1998 - III ZR 287/97
Wirksamkeit der "Tarifreform 1996" der Deutschen Telekom AG
- BGH, 26.04.1989 - VIII ZR 12/88
Verjährung von Ansprüchen auf Rückzahlung zuviel entrichteter Leistungsentgelte; …
Auszug aus KG, 10.04.2002 - 24 U 65/01
Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung auf Rückzahlung zuviel gezahlter Leistungsentgelte, die aufgrund eines für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossenen Vertrages regelmäßig zu bestimmten Zeitpunkten zu zahlen waren, unterliegen der vierjährigen Verjährungsfrist gemäß § 197 BGB (BGH NJW-RR 1989, 1013 ff, 1015, 1016).
- BGH, 02.10.1991 - VIII ZR 240/90
Billigkeit der Preisbestimmung eines Stromlieferanten; Offenlegung der …
Auszug aus KG, 10.04.2002 - 24 U 65/01
Soweit das Landgericht Berlin einerseits davon ausgeht, dass das Energieversorgungsunternehmen die Darlegungs- und Beweislast für ihre Stromtarife trägt und in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des BGH vom 2. Oktober 1991, NJW-RR 1992, 183 ff Bezug nimmt, verkennt es, dass der dieser Entscheidung zugrundeliegende Sachverhalt nicht mit dem vorliegenden und dem ihm zur Entscheidung gestellten Sachverhalt, der Behauptung der Unbilligkeit des Stromtarifes durch einen Tarifkunden, vergleichbar ist. - LG Berlin, 31.07.2001 - 55 S 369/00
Auszug aus KG, 10.04.2002 - 24 U 65/01
Ist die Genehmigung auf der Grundlage des § 12 BTOElt erteilt, wirkt sich dies entgegen der Ansicht des Klägers und der von der Zivilkammer 55 des Landgerichts Berlin in seinem Urteil vom 31. Juli 2001 (55 S 369/00; Bl. 202-206 d. A.) vertretenen Ansicht grundsätzlich auf die Darlegungs- und Beweislast für eine etwaige Billigkeit der Stromtarife aus. - OLG Celle, 22.10.1992 - 12 U 2/92
Auszug aus KG, 10.04.2002 - 24 U 65/01
Es wäre nunmehr Aufgabe des Klägers gewesen, darzulegen, dass die Beklagte zu kostengünstigerer Stromlieferung im Streitgegenstand liehen Zeitraum in der Lage war und ihre Preisbestimmung deshalb unangemessen hoch war (OLG Celle, NJW-RR 1993, 630 ff).
- OLG Stuttgart, 17.02.2005 - 2 U 84/04
Stromdurchleitung durch das Netz eines ehemaligen Gebietsmonopolisten: Ablehnung …
Ihr kommt jedoch gleichwohl Indizwirkung für die Angemessenheit und Billigkeit der Tarife zu (KG ZNER 2002, 209, 210; m. krit. Anm. Säcker 211). - LG Potsdam, 15.05.2006 - 3 S 147/05
Klage des Stromversorgers auf Zahlung der Stromkosten: Prüffähigkeit der …
Außerdem komme der Genehmigung des allgemeinen Tarifs eine Indizwirkung für die Billigkeit des Entgelts zu (KG Berlin, RdE 2002, 243). - OLG Stuttgart, 17.02.2005 - 2 U 83/04
Stromdurchleitung durch das Netz eines ehemaligen Gebietsmonopolisten: Ablehnung …
Ihr kommt jedoch gleichwohl Indizwirkung für die Angemessenheit und Billigkeit der Tarife zu (KG ZNER 2002, 209, 210; m.krit.Anm. Säcker 211).
- OLG München, 22.05.2003 - U (K) 4604/02
Verjärung von Rückzahlungsansprüche wegen zuviel gezahlter Entgelte aus …
Die Anwendung dieser Vorschrift ist nach Sinn und Zweck auch auf Rückzahlungsansprüche nach § 812 BGB wegen zuviel gezahlter Entgelte aus Stromlieferungsverträgen wie im Streitfall geboten (vgl. KG ZNER 2002, 209, 210 f). - LG Berlin, 25.05.2004 - 9 O 253/03 Hinsichtlich der nach § 12 BTO Elt erforderlichen Höchstpreisgenehmigung wird von den Instanzgerichten die Auffassung vertreten, dass diese zumindest Indizwirkung für die Billigkeit der Tarife hat (vgl. dazu etwa nur Kammergericht, Urteil vom 10. April 2002 - 24 U 65/01 - ausdrücklich offen gelassen vom Bundesgerichtshof im Urteil vom 5. Februar 2003 - VIII ZR 111/02 -).
- LG Landshut, 22.01.2010 - 12 S 2565/09
Stromlieferungsvertrag: Billigkeitskontrolle für Strompreise bei Widerspruch des …
Trotz einer derartigen Genehmigung unterliegen einseitige Leistungsbestimmungen der richterlichen Inhaltskontrolle mit dem möglichen Ergebnis, dass der einseitig bestimmte und von der zuständigen Behörde gebilligte Preis die von § 315 BGB gesetzten Grenzen überschreitet (BGH, Urteil vom 02.10.1991, NJW-RR 1992, 183; mit Modifikationen OLG Celle, Urteil vom 22.10.1992, NJW-RR 1993, 630; anderer Ansicht KG Berlin, Urteil vom 10.04.2002, RdE 2002, 243). - AG Friedberg (Hessen), 28.09.2006 - 2 C 1544/06
Indizwirkung der Genehmigung des Stromtarifes eines …
Die Genehmigung des Stromtarifes eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens durch die zuständige Aufsichtsbehörde hat eine Indizwirkung im Hinblick auf die Angemessenheit des festgesetzten Strompreises (KG Berlin, 24 U 65/01, zitiert nach Juris). - KG, 16.02.2004 - 8 U 216/03
Müllentsorgungsentgelt in Berlin: Berechnung sog. Komforttarife bei …
Ob sich aus der Genehmigung ein gewichtiges Indiz für die Billigkeit entnehmen lässt (so KG, Urteil vom 10. April 2002, 24 U 65/01; offengelassen in BGH, Urteil vom 5. Februar 2003, VIII ZR 111/02, NJW 2003, 1449 = MDR 2003, 676), kann insoweit ebenfalls offen bleiben, wie sich aus dem Nachstehenden ergibt.
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