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Weitere Entscheidung unten: LG Berlin, 16.01.2007

Rechtsprechung
   LG Berlin, 15.01.2007 - 62 T 5/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,32968
LG Berlin, 15.01.2007 - 62 T 5/07 (https://dejure.org/2007,32968)
LG Berlin, Entscheidung vom 15.01.2007 - 62 T 5/07 (https://dejure.org/2007,32968)
LG Berlin, Entscheidung vom 15. Januar 2007 - 62 T 5/07 (https://dejure.org/2007,32968)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GE 2007, 449
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • LG Berlin, 21.03.2013 - 18 T 45/13

    Keine einstweilige Verfügung für Kautionsrückzahlung!

    Das Gericht schließt sich insoweit den Entscheidungen des Kammergerichts (Beschluss v. 08.05.2008, Az. 8 W 33/08) sowie des Landgerichts Berlin (Beschluss v. 15.01.2007, Az. 62 T 5/07, wo es zutreffend heißt, dass die Notwendigkeit einen Rechtsstreit zu führen, keinen Verfügungsgrund darstellt) an.
  • AG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 33 C 3695/17

    Kann Zugriff auf verpfändetes Kautionssparbuch per einstweiliger Verfügung …

    Es ist umstritten, ob der Mieter im Wege der einstweiligen Verfügung den Zugriff des Vermieters auf ein verpfändetes Kautionssparbuch verhindern kann (bejahend: LG Darmstadt, Beschluss vom 13.12.2004 - 11 T 11/04; LG Wuppertal, Urteil vom 27.11.2003 - 9 S 194/03; LG Berlin, Beschluss vom 05.09.2002 - 65 T 64/02; verneinend: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.08.2008 - 8 W 34/08; LG Berlin, Beschluss vom 21.03.2013 - 18 T 45/13; AG Charlottenburg, Beschluss vom 12.01.2011 - 203 C 1001/11; KG, Beschluss vom 08.05.2008 - 8 W 33/08; LG Berlin, Beschluss vom 15.01.2007 - 62 T 5/07).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 12.01.2011 - 203 C 1001/11

    Einstweilige Verfügung zur Verhinderung der Befriedigung des Vermieters aus der …

    Dieser soll sich wegen bestehender mietvertraglicher Ansprüche während und nach Beendigung des Mietverhältnisses auf einfache Weise und ohne die Verschaffung eines gerichtlichen Vollstreckungstitels befriedigen können (vgl. auch LG Potsdam, Urteil vom 21.06.2007, Az. 11 S 192/06, GE 2007, 1253-1254, Juris Rz. 13 m.w.N. und sinngemäß auch LG Berlin, 62 T 5/07, Beschluss vom 15.01.2007, GE 2007, 449-451, juris-Rz. 4).
  • AG Berlin-Mitte, 04.05.2011 - 9 C 89/11

    Kaution als Spareinlage: Auszahlung ohne Nachweis der Fälligkeit?

    Wegen der im konkreten Fall zwischen dem Kläger als ehemaligem Mieter und seinen ehemaligen Vermietern vereinbarten "Verpfändungserklärung" als gesetzlich zugelassene Abweichung von §§ 1282 Absatz 1 Satz 1, 1228 Absatz 2 Satz 1 BGB (§ 1284 BGB) braucht hier auch nicht entschieden zu werden, ob der Rechtsauffassung der Vorzug zu geben ist, dass - ohne eine solche "Verpfändungserklärung" - aus dem Wesen der Mietsicherheit folgt, dass sich der Vermieter aus ihr nach Beendigung des Mieterverhältnisses bei streitigen Ansprüchen gegen den Mieter sofort befriedigen darf (so zum Beispiel Oberlandesgericht Karlsruhe, jeweils am angegebenen Ort; Landgericht Berlin, GE 2007, 449 f.) oder aber erst nach entsprechender rechtskräftiger Feststellung dieser Ansprüche (so zum Beispiel Landgericht Halle, NZM 2008, 685; Amtsgericht Bremen, WuM 2007, 399).
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 16.01.2007 - 63 S 267/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,32807
LG Berlin, 16.01.2007 - 63 S 267/05 (https://dejure.org/2007,32807)
LG Berlin, Entscheidung vom 16.01.2007 - 63 S 267/05 (https://dejure.org/2007,32807)
LG Berlin, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - 63 S 267/05 (https://dejure.org/2007,32807)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GE 2007, 449
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.03.2004 - VIII ZR 44/03

    Abweichung der anrechenbaren von der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche

    Auszug aus LG Berlin, 16.01.2007 - 63 S 267/05
    Rn. 10 "Zwar kann grundsätzlich bei einer Abweichung der tatsächlichen Größe der gemieteten Wohnung nach unten von der im Mietvertrag angegebenen Fläche einen Mangel der Mietsache vorliegen, der den Mieter zur Mietminderung berechtigt, wenn die Abweichung mehr als 10 % beträgt (BGH VIII ZR 295/03, Urteil vom 24. März 2004; VIII ZR 44/03, Urteil vom 24. März 2004; VIII ZR 192/03, Urteil vom  7. Juli 2004; VIII ZR 133/03, Urteil vom 24. März 2004).

    Hierbei ist der Begriff der Wohnfläche auslegungsbedürftig, wobei Vereinbarungen der Parteien oder eine Bezugnahme auf andere Regelungen und ihre Berechnung ausdrücklich für möglich erachtet werden (BGH VIII ZR 44/03, Urteil vom 24. März 2004).

    Ausdrücklich hat der BGH in seinem Urteil vom 24. März 2004 (VIII ZR 44/03) ausgeführt, dass es für zulässig erachtet werde, dass die Parteien dem Begriff der Wohnfläche im Einzelfall eine von den §§ 42 bis 44 II. Berechnungsverordnung abweichende Bedeutung beimessen; es sei möglich, dass ein anderer Berechnungsmodus nach der Art der Wohnung naheliegender sei, so dass es bei einer Maisonettewohnung mit Dachschrägen im ausgebauten Spitzboden auch denkbar sei, als Wohnfläche die reine Grundfläche der Wohnung nach der DIN 277 anzusetzen, ohne dabei einen Abzug von Flächen mit einer lichten Höhe unter zwei Metern vorzunehmen.

    Rn. 18 Im Zuge der gegen die vorbezeichnete Entscheidung eingelegten Revision (VIII ZR 150/05) hat der Bundesgerichtshof die Auffassung vertreten, dass das vorbezeichnete Urteil zu Recht von den im Urteil des BGH vom 24. März 2004 (VIII ZR 44/03, NJW 2004, 2230) dargelegten Grundsätzen zur Problematik der Wohnflächenabweichung bei einer Dachgeschoss-Maisonette-Wohnung (mit ausgebautem Spitzboden) ausgegangen und auch nicht davon abgewichen sei.

  • BGH, 24.03.2004 - VIII ZR 295/03

    Minderung der Miete wegen Abweichung der angegebenen Wohnfläche

    Auszug aus LG Berlin, 16.01.2007 - 63 S 267/05
    Rn. 10 "Zwar kann grundsätzlich bei einer Abweichung der tatsächlichen Größe der gemieteten Wohnung nach unten von der im Mietvertrag angegebenen Fläche einen Mangel der Mietsache vorliegen, der den Mieter zur Mietminderung berechtigt, wenn die Abweichung mehr als 10 % beträgt (BGH VIII ZR 295/03, Urteil vom 24. März 2004; VIII ZR 44/03, Urteil vom 24. März 2004; VIII ZR 192/03, Urteil vom  7. Juli 2004; VIII ZR 133/03, Urteil vom 24. März 2004).
  • BGH, 07.07.2004 - VIII ZR 192/03

    Ansprüche des Mieters bei Unterschreitung der in einem Mieterhöhungsverlangen …

    Auszug aus LG Berlin, 16.01.2007 - 63 S 267/05
    Rn. 10 "Zwar kann grundsätzlich bei einer Abweichung der tatsächlichen Größe der gemieteten Wohnung nach unten von der im Mietvertrag angegebenen Fläche einen Mangel der Mietsache vorliegen, der den Mieter zur Mietminderung berechtigt, wenn die Abweichung mehr als 10 % beträgt (BGH VIII ZR 295/03, Urteil vom 24. März 2004; VIII ZR 44/03, Urteil vom 24. März 2004; VIII ZR 192/03, Urteil vom  7. Juli 2004; VIII ZR 133/03, Urteil vom 24. März 2004).
  • BGH, 24.03.2004 - VIII ZR 133/03

    Abweichung von der angegebenen Wohnflächer einer Mietwohnung als Mangel

    Auszug aus LG Berlin, 16.01.2007 - 63 S 267/05
    Rn. 10 "Zwar kann grundsätzlich bei einer Abweichung der tatsächlichen Größe der gemieteten Wohnung nach unten von der im Mietvertrag angegebenen Fläche einen Mangel der Mietsache vorliegen, der den Mieter zur Mietminderung berechtigt, wenn die Abweichung mehr als 10 % beträgt (BGH VIII ZR 295/03, Urteil vom 24. März 2004; VIII ZR 44/03, Urteil vom 24. März 2004; VIII ZR 192/03, Urteil vom  7. Juli 2004; VIII ZR 133/03, Urteil vom 24. März 2004).
  • LG Berlin, 10.05.2005 - 63 S 170/04
    Auszug aus LG Berlin, 16.01.2007 - 63 S 267/05
    Rn. 9 Die Kammer hat bereits mit Urteil vom 10. Mai 2005 zum Aktenzeichen 63 S 170/04 (3 C 418/03 Amtsgericht Schöneberg) in einem Rechtsstreit umgekehrten Rubrums hierzu ausgeführt:.
  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 150/05
    Auszug aus LG Berlin, 16.01.2007 - 63 S 267/05
    Rn. 18 Im Zuge der gegen die vorbezeichnete Entscheidung eingelegten Revision (VIII ZR 150/05) hat der Bundesgerichtshof die Auffassung vertreten, dass das vorbezeichnete Urteil zu Recht von den im Urteil des BGH vom 24. März 2004 (VIII ZR 44/03, NJW 2004, 2230) dargelegten Grundsätzen zur Problematik der Wohnflächenabweichung bei einer Dachgeschoss-Maisonette-Wohnung (mit ausgebautem Spitzboden) ausgegangen und auch nicht davon abgewichen sei.
  • AG Berlin-Charlottenburg, 20.12.2011 - 214 C 53/11

    Formularmäßiger Wohnraummietvertrag - Berechnung der Wohnfläche nach DIN 277

    Nach zutreffender herrschender Meinung ist eine solche Vereinbarung nicht nur individualvertraglich möglich, sondern auch durch eine Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (LG Berlin 63 S 267/05 und 63 S 170/04).
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