Rechtsprechung
| AG Berlin-Lichtenberg, 23.05.2011 - 105 C 394/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
EStG § 35 a; BGB §§ 241, 242, 535
Keine Vergütung des Vermieters für Ausstellen der Bescheinigung über "haushaltsnahe Dienstleistungen" 2009 - Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)
Haushaltsnahe Dienstleistungen
- mietrechtsiegen.de
Betriebskosten - Erteilung einer Aufstellung zu haushaltsnahen Dienstleistungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 11 Abs. 2; BGB § 241 Abs. 2
Unentgeltliche Erteilung einer Aufgliederung über die Kosten der steuerlich relevanten haushaltsnahen Dienstleistungen i.R.e. Betriebskostenabrechnung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unentgeltliche Erteilung einer Aufgliederung über die Kosten der steuerlich relevanten haushaltsnahen Dienstleistungen i.R.e. Betriebskostenabrechnung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bescheinigung über "haushaltsnahe Dienstleistungen": Kostenlos!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Aufstellung zu haushaltsnahen Dienstleistungen ist kostenlos zu erstellen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Auflistung haushaltsnaher Dienstleistungen muss kostenlos erfolgen - Verwalter darf kein zusätzliches Entgelt erheben
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Vergütung für Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen
Papierfundstellen
- NZM 2012, 236
- GE 2012, 1325
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- AG Hamburg, 09.09.2009 - 49 C 157/09
Vermieter muss Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen erteilen!
Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 23.05.2011 - 105 C 394/10
Den Klägern steht der begehrte Anspruch auf Erteilung einer Aufstellung zu den haushaltsnahen Dienstleistungen als Nebenpflicht aus den §§ 241 Abs. 2, 242 BGB i.V.m. dem Mietvertrag zu (vgl. AG Charlottenburg, Urteil vom 01.07.2009, Az.: 222 C 90/09; AG Hamburg, Urteil vom 09.09.2009, Az.: 49 C 157/09).Kann der Auskunftsverpflichtete eine Auskunft unschwer geben und ist andererseits der Berechtigte ohne die Auskunft an der Wahrnehmung seiner Rechte gehindert, so ergibt sich eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung (vgl. AG Hamburg, Urteil vom 09.09.2009, Az.: 49 C 157/09; BGH, NJW 1995, 387; Beuermann, GE 2006, 1600).
Die Heranziehung von Entscheidungen aus dem Bereich des Wohnungseigentumsrecht stößt aber auch insofern auf Bedenken, als eine Aufwandspauschale gerade anhand des Einzelfalles zu bemessen ist (vgl. AG Hamburg, Entscheidung vom 09.09.2009, Az.: 49 C 157/09) und dabei zum Teil auch berücksichtigt wird, dass die steuerlichen Neuerungen eine Umstellung und damit Aufwand verursachen, dieser sich aber mit der Zeit reduziert.
- AG Berlin-Charlottenburg, 01.07.2009 - 222 C 90/09
Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 23.05.2011 - 105 C 394/10
Den Klägern steht der begehrte Anspruch auf Erteilung einer Aufstellung zu den haushaltsnahen Dienstleistungen als Nebenpflicht aus den §§ 241 Abs. 2, 242 BGB i.V.m. dem Mietvertrag zu (vgl. AG Charlottenburg, Urteil vom 01.07.2009, Az.: 222 C 90/09; AG Hamburg, Urteil vom 09.09.2009, Az.: 49 C 157/09).Die Annahme der Unentgeltlichkeit steht auch im Einklang mit der Entscheidung des Amtsgericht Charlottenburg vom 01.07.2009 (Az.: 222 C 90/09).
- LG Düsseldorf, 08.02.2008 - 19 T 489/07
Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen: Kosten?
Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 23.05.2011 - 105 C 394/10
Von einer Unentgeltlichkeit auszugehen, widerspricht auch nicht dem Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 08.02.2008 (Az.: 19 T 489/07). - AG Hannover, 29.06.2007 - 73 II 382/07
Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 23.05.2011 - 105 C 394/10
So gewährt das Amtsgericht Hannover in seinem Beschluss vom 29.06.2007 (Az.: 73 II 382/07) zwar eine Aufwandspauschale, bemisst diese aber mit 1, 00 EUR pro Monat und dies explizit nur für das erste Jahr, in dem die Aufgliederung erfolgt.
- LG Berlin, 18.10.2017 - 18 S 339/16
Vermieter muss in gewissem Umfang Bescheinigung über haushaltsnahe …
Die bisher veröffentlichten Judikate bejahen einen Anspruch des Mieters auf gesonderten Ausweis der auf haushaltsnahe Dienstleistungen entfallenden Nebenkosten (…vgl. AG Charlottenburg - 222 C 90/09 -, Urt. v. 01.07.2009, GE 2010, 550;… AG Hamburg - 49 C 157/09 -, Urt. v. 09.09.1009; AG Lichtenberg -105 C 394/10 -, Urt. v. 23.05.2011, GE 2012, 1325). - AG Chemnitz, 28.08.2018 - 20 C 168/18
Betriebskostenabrechnung - Aufschlüsselung haushaltsnaher Dienstleistungen
Bei dem durch die Aufgliederung entstehenden Mehraufwand handelt es sich um nicht umlagefähige Verwaltungskosten (vgl. AG Lichtenberg, Urteil vom 23.05.2011, Az. 105 C 394/10).
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Rechtsprechung
| AG Berlin-Mitte, 06.09.2012 - 27 C 30/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- grundeigentum-verlag.de
BGB §§ 535 Abs. 2, 536 Abs. 1, 536 a Abs. 2
Keine Nachrüstpflicht für leicht verzogene historische Doppelflügeltür; Sicherheit vor Diebstahl; Einbruch, Instandhaltungspflicht; keine Modernisierungspflicht des Vermieters; Wohnungseingangstür - rechtsportal.de
BGB § 535 Abs. 2; BGB § 536 Abs. 1
Sicherheitsstandard als Mietmangel wegen angeblichen Nichtentsprechens einer Doppelflügeltür als Wohnungstür in einem Berliner Altbau - ibr-online
Vermieter nicht zur Verbesserung der Mietsache verpflichtet!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Vermieter muss kein zweites Schloss zahlen!
- anwalt.de (Kurzinformation)
Vermieter schuldet keine Verbesserung der Mietsache
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Anspruch des Mieters auf Anbringung eines zusätzlichen Schlosses - Vermieter ist lediglich zur Instandhaltung und nicht zur Modernisierung verpflichtet
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Sicherheitsstandard als Mietmangel wegen angeblichen Nichtentsprechens einer Doppelflügeltür als Wohnungstür in einem Berliner Altbau
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vermieter nicht zur Verbesserung der Mietsache verpflichtet! (IMR 2013, 99)
Papierfundstellen
- GE 2012, 1325
Wird zitiert von ...
- AG Dresden, 04.03.2016 - 141 C 1707/15
Vermieter muss Einbruchsschutz nicht verschärfen!
Ein über eine Instandsetzung von vorhandenen Fenstern und Schließanlagen hinausgehender Anspruch auf Modernisierung der Sicherheitssysteme des Anwesens ergibt sich auch aus gehäuften Einbrüchen in der Nachbarschaft oder in dem Anwesen selbst grundsätzlich nicht (vgl. AG Berlin-Mitte, Urteil vom 06.09.2012, 27 C 30/12, vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.06.2002, 10 U 12/01).
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