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   BGH, 28.06.1979 - X ZR 13/78   

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https://dejure.org/1979,2209
BGH, 28.06.1979 - X ZR 13/78 (https://dejure.org/1979,2209)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1979 - X ZR 13/78 (https://dejure.org/1979,2209)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1979 - X ZR 13/78 (https://dejure.org/1979,2209)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Besetzung eines Gerichtes - Nicht vertretbare Verteuerung und Verzögerung des Rechtsstreits durch eine Zurückverweisung an das Landgericht - Einstandspflicht des Lizenzgebers für vertragliche Zusicherungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 933
  • GRUR 1979, 768
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 22.05.1959 - I ZR 46/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.06.1979 - X ZR 13/78
    Die Beklagten hätten die vorzeitige Kündigung des Lizenzvertrages auch schuldhaft veranlaßt und sich deshalb wegen positiver Vertragsverletzung schadensersatzpflichtig gemacht (vgl. BGH GRUR 1959, 616, 618).

    Das Berufungsgericht hat die Verurteilung ausschließlich darauf gestützt, daß die Beklagten durch ihr Verhalten die vorzeitige Beendigung des Lizenzvertrages herbeigeführt hätten und deshalb nach den in der Entscheidung "Metallabsatz" (BGH GRUR 1959, 616, 618) aufgestellten Grundsätzen in entsprechender Anwendung der §§ 628 Abs. 2 BGB, 89 a Abs. 2 HGB zum Ersatz der Aufwendungen verpflichtet seien, die die Klägerin im Vertrauen auf die erfolgreiche Durchführung des Vertrages gemacht habe.

  • BGH, 22.05.1959 - I ZR 51/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.06.1979 - X ZR 13/78
    Der Lizenznehmer kann jedoch seine Forderung auf die gemachten Aufwendungen beschränken, wenn festzustellen ist, daß er bei Einhaltung der vertraglichen Zusicherung Gewinn in Höhe dieser Aufwendungen erzielt hätte (BGH GRUR 1960, 44, 46 - Uhrgehäuse).

    Aber auch ohne spezielle Zusicherung hat der Lizenzgeber, besonders bei Geheimverfahren, für die Brauchbarkeit des Verfahrens zu dem vertraglich vorausgesetzten Zweck einzustehen (RG MuW 1931, 441, 442; RGZ 163, 1, 6; BGH GRUR 1960, 44, 46 re.Sp. oben - Uhrgehäuse; BGH GRUR 1965, 298, 301 - Reaktions-Meßgerät; Reimer, Patentgesetz und Gebrauchsmustergesetz 3. Aufl. § 9 PatG Rdn. 37 S. 502/503) und dem Lizenznehmer, wenn die Brauchbarkeit fehlt, Schadensersatz zu leisten (Lindenmaier, Das Patentgesetz 6. Aufl. § 9 Rdn. 44 i.V.m. Rdn. 19; Rasch, Der Lizenzvertrag in rechtsvergleichender Darstellung 1933 S. 26; Reimer a.a.O. Rdn. 40; H. Tetzner, Das materielle Patentrecht 1972 § 9 Rdn. 17; wohl auch RGZ 163, 1, 6 und BGH GRUR 1960, 44, 46 - Uhrgehäuse).

  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77

    nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§

    Auszug aus BGH, 28.06.1979 - X ZR 13/78
    Ob die ursprüngliche Steuerersparnis der späteren Steuerpflicht betragsmäßig entspricht, bedarf dabei keiner Klärung (BGHZ 53, 132, 138; BGH WM 1979, 530, 533).
  • BGH, 18.12.1969 - VII ZR 121/67

    Steuerersparnis als anzurechnender Vorteil beim Schadensersatz

    Auszug aus BGH, 28.06.1979 - X ZR 13/78
    Ob die ursprüngliche Steuerersparnis der späteren Steuerpflicht betragsmäßig entspricht, bedarf dabei keiner Klärung (BGHZ 53, 132, 138; BGH WM 1979, 530, 533).
  • BGH, 09.04.1970 - KZR 7/69

    Ausschließlichkeitsvereinbarung als Vertrag zugunsten

    Auszug aus BGH, 28.06.1979 - X ZR 13/78
    Das Berufungsgericht wird deshalb, wenn es bei der erneuten Verhandlung zu dem Ergebnis gelangen sollte, daß die Verwendbarkeit der Mineralfasern für die Herstellung von Brandschutzunterdecken Vertragsgegenstand war oder die Vereinbarung in sonstiger Weise ergänzend auszulegen ist, prüfen müssen, ob der Lizenzvertrag wirksam zustande gekommen ist (vgl. BGHZ 53, 304, 307/308 - Diskothek; BGHZ 54, 145, 148 [BGH 09.04.1970 - KZR 7/69] /149 - Biesenkate; BGH GRUR 1974, 742, 744 - Großkücheneinrichtung).
  • BGH, 26.02.1970 - KZR 5/69

    Schriftform bei Ausschließlichkeitsbindungen

    Auszug aus BGH, 28.06.1979 - X ZR 13/78
    Das Berufungsgericht wird deshalb, wenn es bei der erneuten Verhandlung zu dem Ergebnis gelangen sollte, daß die Verwendbarkeit der Mineralfasern für die Herstellung von Brandschutzunterdecken Vertragsgegenstand war oder die Vereinbarung in sonstiger Weise ergänzend auszulegen ist, prüfen müssen, ob der Lizenzvertrag wirksam zustande gekommen ist (vgl. BGHZ 53, 304, 307/308 - Diskothek; BGHZ 54, 145, 148 [BGH 09.04.1970 - KZR 7/69] /149 - Biesenkate; BGH GRUR 1974, 742, 744 - Großkücheneinrichtung).
  • BGH, 26.06.1972 - KZR 64/71

    Ausschließliche Einführung und Veräußerung von Waren (Großkücheneinrichtungen) -

    Auszug aus BGH, 28.06.1979 - X ZR 13/78
    Das Berufungsgericht wird deshalb, wenn es bei der erneuten Verhandlung zu dem Ergebnis gelangen sollte, daß die Verwendbarkeit der Mineralfasern für die Herstellung von Brandschutzunterdecken Vertragsgegenstand war oder die Vereinbarung in sonstiger Weise ergänzend auszulegen ist, prüfen müssen, ob der Lizenzvertrag wirksam zustande gekommen ist (vgl. BGHZ 53, 304, 307/308 - Diskothek; BGHZ 54, 145, 148 [BGH 09.04.1970 - KZR 7/69] /149 - Biesenkate; BGH GRUR 1974, 742, 744 - Großkücheneinrichtung).
  • BGH, 24.02.1975 - KZR 3/74

    Formbedürftigkeit eines Lizenzvorvertrages wegen Beschränkungen im

    Auszug aus BGH, 28.06.1979 - X ZR 13/78
    Dabei ist es für die Anwendung des § 34 GWB unerheblich, ob diese Beschränkungen über den Inhalt des Schutzrechts hinausgehen oder nach § 20 Abs. 2 GWB zulässig sind (BGH GRUR 1975, 498 - Werkstück-Verbindungsmaschinen), so daß sowohl die vereinbarte Bezugsverpflichtung der Klägerin nach Ziff. VII des Vertrages (vgl. Reimer a.a.O. § 9 PatG Rdn. 143) und auch die Geheimhaltungsverpflichtung der Klägerin nach Ziff. IV Abs. 5 des Vertrages (vgl. Reimer a.a.O. Rdn. 165 S. 662 Mitte) die Einhaltung der Schriftform erforderlich machten.
  • BGH, 21.06.1967 - VIII ZR 26/65

    Erfüllungsgehilfe des Werklieferers

    Auszug aus BGH, 28.06.1979 - X ZR 13/78
    Eine Zusicherung hat jedoch einen weitergehenden Inhalt; ihr muß zu entnehmen sein, daß der Lizenznehmer die Gewähr für das Vorhandensein einer bestimmten Eigenschaft übernimmt und damit seine Bereitschaft zu erkennen gibt, für alle Folgen einzustehen, wenn diese Eigenschaft fehlt (vgl. BGHZ 48, 118, 122; 59, 158, 160).
  • BGH, 05.07.1972 - VIII ZR 74/71

    Stillschweigend zugesicherte Eigenschaft

    Auszug aus BGH, 28.06.1979 - X ZR 13/78
    Eine Zusicherung hat jedoch einen weitergehenden Inhalt; ihr muß zu entnehmen sein, daß der Lizenznehmer die Gewähr für das Vorhandensein einer bestimmten Eigenschaft übernimmt und damit seine Bereitschaft zu erkennen gibt, für alle Folgen einzustehen, wenn diese Eigenschaft fehlt (vgl. BGHZ 48, 118, 122; 59, 158, 160).
  • BGH, 16.12.1952 - I ZR 29/52

    Wertpapierbereinigung. Rückgriff

  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 78/53

    Rückgriff bei Rückerstattung

  • BGH, 11.06.1970 - X ZR 23/68

    Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft einer lizenzierten Erfindung -

  • BGH, 01.12.1964 - Ia ZR 212/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.07.1969 - V ZR 199/68

    Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung durch Grundschulderwerb - Absehen von

  • RG, 21.10.1908 - V 598/07

    Bauabstand zum Landgerichtsgebäude - §§ 434, 440 BGB <Fassung bis 31.12.01>

  • BGH, 22.01.1976 - X ZR 3/73

    Schadensersatz infolge positiver Vertragsverletzung eines Lizenzvertrags -

  • RG, 11.07.1939 - I 4/39

    1. Nach welchen Grundsätzen richtet sich bei Veräußerungs- und Lizenzverträgen

  • BGH, 04.11.1987 - VIII ZR 314/86

    Umfang des Wandelungsrechts beim Erwerb von Hard- und Software

    ee) Die mit dem Verkauf des Datenträgers einhergehende, auf dauernden Erwerb angelegte Überlassung vorgefertigter Standardsoftware läßt sich schließlich auch nicht mit Lizenzverträgen über ein Fertigungsverfahren oder eine Erfindung vergleichen, auf die der Bundesgerichtshof nur beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften die §§ 463, 538, 581 BGB entsprechend angewendet hat (BGH Urteil vom 11. Juni 1970 - X ZR 23/68 - "Kleinfilter« - GRUR 1970, 547), ansonsten aber bei technischer Unbrauchbarkeit des Vertragsgegenstandes die allgemeinen schuldrechtlichen Grundsätze über das anfängliche Unvermögen heranzieht, weil die Vorschriften über die Sachmängelhaftung beim Kauf auf Überlegungen beruhten, die auf den Lizenzvertrag nicht zuträfen (BGH Urteil vom 28. Juni 1979 - X ZR 13/78 - "Mineralwolle« = GRUR 1979, 768).
  • BGH, 10.05.2011 - X ZR 156/10

    Übertragung der Rechte und Pflichten aus der Kooperationsvereinbarung als

    Die Frage der Haftung für die Ausführbarkeit und Brauchbarkeit beantwortet sich bei einem Lizenzvertrag danach, was geschuldet ist und welche Risikoverteilung die Parteien vereinbart haben (BGH, Urteil vom 28. Juni 1979 X ZR 13/78, GRUR 1979, 768 Mineralwolle; Benkard/ Ullmann, PatG, 10. Aufl., § 15 Rn. 159; Busse/ Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 15 Rn. 110; Schulte/ Kühnen, PatG, 8. Aufl., § 15 Rn. 53; Groß, Der Lizenzvertrag, 9. Aufl. Rn. 64).
  • LG München I, 20.02.2008 - 21 O 19128/05

    Patentlizenzvertrag: Risikoverteilung bei Vereinbarung einer Ausübungspflicht;

    Der Kläger ist der Auffassung, seine Haftung für die technische Brauchbarkeit sei nach den Grundsätzen von BGH GRUR 1979, 768, 771 - Mineralwolle ausgeschlossen, da die Beklagte gewusst habe, dass das Verfahren zur Meerwasserentsalzung bei Abschluss des Vertrages noch nicht ausreichend erprobt gewesen sei und deshalb weitere Versuche erforderlich sein würden.

    da die Kl. ohnehin nur Ersatz in Höhe ihrer Aufwendungen beansprucht." (gesamter Absatz zitiert aus BGH GRUR 1979, 768, 769 - Mineralwolle).

  • OLG Frankfurt, 17.07.2014 - 6 U 41/13

    Gewährleistung des Lizenzgebers für technische Ausführbarkeit des Patents

    Einer speziellen Zusicherung bedarf es insoweit nicht (BGH GRUR 1979, 768 - Mineralwolle).
  • BGH, 15.01.1985 - X ZR 33/83

    Verschulden bei Vertragsschluss - Positive Vertragsverletzung - Auslegung eines

    Bei Geheimverfahren hat der Lizenzgeber, wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, bei fehlender Brauchbarkeit der lizenzierten technischen Lehre zu dem vertraglich vorausgesetzten Zweck auch ohne eine besondere Zusicherung grundsätzlich Schadensersatz zu leisten (BGH GRUR 1979, 768, 769 - Mineralwolle m.w.Nachw.).
  • LG Düsseldorf, 02.12.2004 - 4a O 171/04

    Lawinen-Verschütteten-Suchsystem

    Zwar ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Recht vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 anerkannt, dass der Lizenzgeber für anfängliches Unvermögen wegen fehlender Ausführbarkeit oder Brauchbarkeit auch ohne eine besondere Zusicherung zum Schadensersatz verpflichtet ist, sofern sich nicht aus den Umständen des Falles eine andere Risikoverteilung ergibt (BGH, GRUR 1979, 768, 769 - Mineralwolle).
  • LG Düsseldorf, 16.03.2010 - 4a O 464/04

    Brandschutzglas

    Entsprechendes gilt auch für die Lizensierung von Know-how (BGH, GRUR 1979, 768-771 - Mineralwolle; OLG Hamm NJW-RR 1993, 1270; a.A.: Bartenbach, Patentlizenz- und Know-how-Vertrag, 6. Auflage, Rn 2785, der eine Haftung für die technische Brauchbarkeit des Know-hows ablehnt).
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