Weitere Entscheidung unten: KG, 07.09.2007

Rechtsprechung
   BGH, 17.04.2007 - X ZB 41/03   

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https://dejure.org/2007,1974
BGH, 17.04.2007 - X ZB 41/03 (https://dejure.org/2007,1974)
BGH, Entscheidung vom 17.04.2007 - X ZB 41/03 (https://dejure.org/2007,1974)
BGH, Entscheidung vom 17. April 2007 - X ZB 41/03 (https://dejure.org/2007,1974)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Stellung des Rechtsnachfolgers bei einem Patentinhaberwechsel im Einspruchsverfahren; Befugnis des Sequesters zur Einlegung der Beschwerde gegen die Widerrufsentscheidung der Patentabteilung in Vertretung des Patentinhabers; Zulässigkeit des Eintritts des ...

  • Judicialis

    ZPO § 66; ; ZPO § 265 Abs. 2; ; ZPO § 938 Abs. 2; ; PatG § 30 Abs. 3; ; PatG § 74 Abs. 1; ; PatG § 99 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Patentinhaberwechsel im Einspruchsverfahren"; Rechtsfolgen der Sequestration eines Patents; Geltendmachung von Rechten durch den Sequester

  • rechtsportal.de

    "Patentinhaberwechsel im Einspruchsverfahren"; Rechtsfolgen der Sequestration eines Patents; Geltendmachung von Rechten durch den Sequester

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Beschwerde gegen die Widerrufsentscheidung der Patentabteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Patentinhaberwechsel jetzt auch im Einspruchsverfahren nach § 265 (2) ZPO

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 172, 98
  • NJW-RR 2008, 487
  • GRUR 2008, 87
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 02.07.1998 - I ZB 24/97

    "Sanopharm"; Veräußerung einer Marke während des Widerspruchsverfahrens

    Auszug aus BGH, 17.04.2007 - X ZB 41/03
    Denn die Regelung des § 265 Abs. 2 ZPO dient nicht nur dem Schutz des Gegners der Partei, auf deren Seite eine Änderung der sachlichen Legitimation eingetreten sein soll, sondern auch der Ökonomie des Verfahrens, unbeeinflusst von einer materiell-rechtlichen Änderung der Inhaberschaft des streitbefangenen Gegenstands das Verfahren fortzusetzen (BGH, Beschl. v. 2.7.1998 - I ZB 24/97, GRUR 1998, 940, 941 - Sanopharm).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Vorschrift nicht nur im markenrechtlichen Widerspruchsverfahren anzuwenden (Beschl. v. 2.7.1998 - I ZB 24/97, GRUR 1998, 940 - Sanopharm), sondern auch im Verfahren der Anmelderbeschwerde, obwohl auch dieses Verfahren kein echtes Streitverfahren darstellt (Beschl. v. 27.1.2000 - I ZB 39/97, GRUR 2000, 892 - MTS).

    Entgegen der Auffassung des Bundespatentgerichts ist die Nebenintervention des Erwerbers eines im Einspruchsverfahren befindlichen Patents - nicht anders als im markenrechtlichen Verfahren (BGH, Beschl. v. 2.7.1998 - I ZB 24/97, GRUR 1998, 940, 941 - Sanopharm) - zuzulassen.

  • BGH, 24.10.1978 - X ZR 42/76

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Feststellung der Erfinderschaft

    Auszug aus BGH, 17.04.2007 - X ZB 41/03
    Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, das Patentgesetz verfolge mit der Regelung des § 81 Abs. 1 Satz 2 und der in § 99 Abs. 1 erfolgten Verweisung auf die Zivilprozessordnung (hier auf § 265 Abs. 2 ZPO) den Zweck, dass der Kläger aus einem öffentlichen Register ersehen könne, gegen wen er seine Klage zu richten hat, und ihm der Verklagte als Prozessgegner erhalten bleibe, wenn das Patent im Laufe des Prozesses veräußert werde, weil allgemein die Durchführung eines Rechtsstreits nicht aufgrund der Veräußerung des Schutzrechts durch einen Parteiwechsel belastet werden solle (BGHZ 72, 236, 242 - Aufwärmvorrichtung).

    Die Darlegung des Senats in dem genannten Urteil vom 24. Oktober 1978 (BGHZ 72, 236), dass die Änderung der Legitimation gemäß § 30 Abs. 3 Satz 2 PatG nach Eintritt der Rechtshängigkeit auf das Prozessrechtsverhältnis keinen Einfluss habe, sei daher, auch wenn es sich dort um einen Vindikationsrechtsstreit gehandelt habe, von grundsätzlicher Bedeutung und nicht auf eine bestimmte Verfahrensart eingeschränkt (BGHZ 117, 144, 146 f. - Tauchcomputer).

  • BPatG, 17.07.2001 - 23 W (pat) 37/00

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen einen Zurückweisungsbeschluss des

    Auszug aus BGH, 17.04.2007 - X ZB 41/03
    Insbesondere kann er jederzeit dem Einspruchsverfahren beitreten und gegen den Widerruf des Patents Beschwerde einlegen (§ 66 Abs. 2 ZPO), ohne dass es hierzu der mit § 74 Abs. 1 PatG schwerlich vereinbaren Annahme bedarf, die Befugnis, sich am Verfahren zu beteiligen und Beschwerde einzulegen, ergebe sich für den Rechtsnachfolger eines Patentanmelders oder Patentinhabers nicht erst mit dem Vollzug der Umschreibung in der Rolle, sondern bereits mit der Stellung eines ordnungsgemäßen Umschreibungsantrags (so aber BPatGE 44, 156; zustimmend Benkard/Schäfers, PatG, 10. Aufl., § 73 Rdn. 55a).
  • BGH, 04.02.1992 - X ZR 43/91

    Nichtigkeitsklage bei Übertragung des Patents - Lehre zum technischen Handeln bei

    Auszug aus BGH, 17.04.2007 - X ZB 41/03
    Die Darlegung des Senats in dem genannten Urteil vom 24. Oktober 1978 (BGHZ 72, 236), dass die Änderung der Legitimation gemäß § 30 Abs. 3 Satz 2 PatG nach Eintritt der Rechtshängigkeit auf das Prozessrechtsverhältnis keinen Einfluss habe, sei daher, auch wenn es sich dort um einen Vindikationsrechtsstreit gehandelt habe, von grundsätzlicher Bedeutung und nicht auf eine bestimmte Verfahrensart eingeschränkt (BGHZ 117, 144, 146 f. - Tauchcomputer).
  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 9.03

    Windfarm; Merkmale einer -; Einzelanlagen; Genehmigungspflicht; Baugenehmigung;

    Auszug aus BGH, 17.04.2007 - X ZB 41/03
    Auch die Rechtslage im markenrechtlichen Verfahren spricht für eine Anwendung des im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ebenfalls anwendbaren (BVerwGE 121, 182, 184) § 265 Abs. 2 ZPO.
  • BGH, 10.11.1980 - II ZR 96/80

    Anfechtbarkeit eines einen Parteiwechsel auf Seiten des Beklagten für zulässig

    Auszug aus BGH, 17.04.2007 - X ZB 41/03
    Die Entscheidung darüber, ob im Einspruchsbeschwerdeverfahren auf Seiten des Patentinhabers ein Parteiwechsel stattgefunden hat, ist - anders als für den infolge einer derartigen Entscheidung gegen seinen Willen aus dem Prozessrechtsverhältnis Ausscheidenden (vgl. dazu BGH Urt. v. 10.11.1980 - II ZR 96/80, NJW 1981, 989) - entsprechend § 557 Abs. 2 ZPO für den Einsprechenden nicht selbständig, sondern nur mit der endgültigen Entscheidung über den Einspruch anfechtbar.
  • BGH, 09.11.2000 - III ZR 314/99

    Rechtsstellung des Gerichtsvollziehers bei einer Sequestration

    Auszug aus BGH, 17.04.2007 - X ZB 41/03
    Gegenstand der Sequestration einer Sache oder eines Rechts, die § 938 Abs. 2 ZPO ausdrücklich als Inhalt einer einstweiligen Verfügung vorsieht, ohne hierüber näheres zu bestimmen, ist deren Sicherstellung, Verwahrung und Verwaltung (BGHZ 146, 17, 20).
  • BGH, 27.01.2000 - I ZB 39/97

    MTS; Eintragung des Rechtsübergangs einer angemeldeten Marke

    Auszug aus BGH, 17.04.2007 - X ZB 41/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Vorschrift nicht nur im markenrechtlichen Widerspruchsverfahren anzuwenden (Beschl. v. 2.7.1998 - I ZB 24/97, GRUR 1998, 940 - Sanopharm), sondern auch im Verfahren der Anmelderbeschwerde, obwohl auch dieses Verfahren kein echtes Streitverfahren darstellt (Beschl. v. 27.1.2000 - I ZB 39/97, GRUR 2000, 892 - MTS).
  • BGH, 18.05.2000 - IX ZB 114/98

    Prozeßführungsbefugnis des Sequesters

    Auszug aus BGH, 17.04.2007 - X ZB 41/03
    Ein solcher Fall könne gegeben sein, wenn es darum gehe, ein gegen den Schuldner ergangenes Leistungsurteil nicht vor der Verfahrenseröffnung rechtskräftig werden zu lassen, da die Rechtskraft dem späteren Insolvenzverwalter die Möglichkeit nehme, den ausgeurteilten Anspruch des Gläubigers von der Masse fernzuhalten (BGH, Beschl. v. 18.5.2000 - IX ZB 114/98, ZIP 2000, 116).
  • BPatG, 11.04.2001 - 8 W (pat) 64/99

    Zwischenbeschluss im Einspruchsbeschwerdeverfahren zur Klärung der

    Auszug aus BGH, 17.04.2007 - X ZB 41/03
    Mit "Zwischenbeschluss" vom 11. April 2001 hat das Bundespatentgericht festgestellt, dass E. mit Wirkung ihrer Eintragung in die Rolle als Patentinhaberin Beschwerdeführerin an Stelle des bisherigen Patentinhabers W. geworden sei (BPatGE 44, 95 = GRUR 2002, 371).
  • LG Magdeburg, 04.03.1997 - 2 S 698/96
  • OLG Hamburg, 28.01.1987 - 11 U 14/87
  • BGH, 06.02.2020 - I ZB 21/19

    INJEKT/INJEX - Markenrecht: Benutzung für Spezialware kann auch in Bezug auf

    Damit ist sie als Rechtsnachfolgerin in die Verfahrensposition der früheren Markeninhaberin eingetreten (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2007 - X ZB 41/03, BGHZ 172, 98 Rn. 28 - Patentinhaberwechsel im Einspruchsverfahren) und muss in entsprechender Anwendung von § 265 Abs. 2 ZPO sämtliche Handlungen der früheren Markeninhaberin im Widerspruchs- und Beschwerdeverfahren gegen sich gelten lassen (zu § 265 ZPO vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 2005 - V ZR 230/04, NJW 2006, 1351 Rn. 25; zur grundsätzlichen Geltung des § 265 ZPO im Anwendungsbereich von § 28 MarkenG vgl. BGHZ 172, 98 Rn. 28 - Patentinhaberwechsel im Einspruchsverfahren).
  • BGH, 07.05.2013 - X ZR 69/11

    Fräsverfahren

    Für den Zeitraum zwischen Rechtsübergang und Eintragung fallen deshalb die materielle Berechtigung und die Verfahrensbeteiligung auseinander (BGH, Beschluss vom 17. April 2007 - X ZB 41/03, BGHZ 172, 98 = GRUR 2008, 87 Rn. 26 - Patentinhaberwechsel im Einspruchsverfahren).
  • BGH, 23.09.2008 - X ZR 135/04

    Sachverständigenablehnung III

    Dabei ist es jedenfalls nicht erforderlich, dass der materiell Berechtigte dem Verfahren beitritt (a.A. Keukenschrijver aaO); der Senatsbeschluss BGHZ 172, 98, 106 ff. - Patentinhaberwechsel im Einspruchsverfahren steht dem schon deshalb nicht entgegen, weil dort nicht ausgesagt ist, dass der materiell Berechtigte nur im Weg des Beitritts seine Rechte geltend machen kann.
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Rechtsprechung
   KG, 07.09.2007 - 5 W 266/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,670
KG, 07.09.2007 - 5 W 266/07 (https://dejure.org/2007,670)
KG, Entscheidung vom 07.09.2007 - 5 W 266/07 (https://dejure.org/2007,670)
KG, Entscheidung vom 07. September 2007 - 5 W 266/07 (https://dejure.org/2007,670)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • webshoprecht.de

    Angabe einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung nach altem Recht war unzulässig

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Rückgabebelehrung mit einer Telefonnummer ist nicht wettbewerbswidrig

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    LG Lübeck u.a.: Fehlender Hinweis auf Versandkosten in das Ausland abmahnfähig?

  • JurPC

    Bagatellverstoß bei fehlender Angabe der Auslandsversandkosten

  • aufrecht.de

    Widerrufsbelehrung mit Telefonnummer unzulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruchs hinsichtlich der Angabe einer Telefonnummer in einer Widerrufsbelehrung; Fehlende Information über die Höhe von Versandkosten in das Ausland als bloßer Bagatellverstoß nach § 3 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

  • kanzlei.biz

    Fehlende Preisangaben zum Versand ins Ausland

  • info-it-recht.de

    Die Angabe einer Telefonnummer in einer Widerrufsbelehrung

  • Judicialis

    UWG § 3; ; PAngV § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; ; PAngV § 1 Abs. 2 S. 2

  • winheller.com PDF

    Angabe der Telefonnummer in Widerrufsbelehrung

  • kammergericht.de PDF
  • rechtsportal.de

    Bagatellverstoß bei fehlender Angabe der Auslandsversandkosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • damm-legal.de (Rechtsprechungsübersicht)

    §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 PAngV
    Rechtsprechung: Ist fehlender Hinweis auf Versandkosten in das Ausland abmahnfähig?

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Angabe einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung und zur Angabe von Auslandsversandkosten

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Telefonnummer - Widerrufsbelehrung - Widerrufsrecht - Widerrufsausschluss

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Die Angabe einer Telefonnummer innerhalb einer Belehrung über das Rückgaberecht ist nicht wettbewerbswidrig

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Fehlende Auslands-Versandkostenangaben nicht abmahnfähig, sofern sich das Angabeot in aller erster Linie an Inländer richtet

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Die Angabe einer Telefonnummer innerhalb einer Belehrung über das Rückgaberecht ist nicht wettbewerbswidrig

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Fehlende Auslands-Versandkostenangaben nicht abmahnfähig, sofern sich das Angabeot in aller erster Linie an Inländer richtet

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Problematische Angabe der Telefonnummer bei Verbraucherbelehrung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Fehlende Auslands-Versandkosten bei Online-Shop nicht abmahnfähig

  • anwaltzentrale.de (Kurzinformation)

    Online-Versandhändler - Abmahn- und Klageopfer?

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Telefonnummernangabe bei Verbraucherbelehrung kann das Deutlichkeitsgebot verletzen

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Die häufigsten Abmahnungen - Abmahngründe beim Warenverkauf im Internet

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Telefonnummer in Rückgabebelehrung zulässig

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Fehlende Nennung der Auslandsversandkosten kann Bagatellverstoß sein

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Auslandsversandkosten und Telefonnummer in Rückgabebelehrung

  • beck.de (Leitsatz)

    Belehrung über Rückgaberecht und Versandkosten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Telefonnummer in Rückgabebelehrung kein Grund zur Abmahnung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fehlende Auslands-Versandkosten bei Online-Shop nicht abmahnfähig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 352
  • GRUR 2008, 87 (Ls.)
  • GRUR-RR 2008, 23
  • GRUR-RR 2008, 328
  • MMR 2008, 45
  • MIR 2007, Dok. 370
  • K&R 2007, 530
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 28.03.2007 - 4 W 19/07

    Ohne Einschränkung des Liefergebietes müssen Versandkosten für das Ausland

    Auszug aus KG, 07.09.2007 - 5 W 266/07
    Ein Bagatellverstoß nach § 3 UWG kann vorliegen, wenn ein nicht als marktstark erkennbarer Händler von Elektro-Haushaltsgeräten in einem deutschsprachigen Internet-Auftritt unter der Top-Level Domain "de" einen "Versand nach Europa" anbietet, ohne die Kosten entgegen § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PAngV der Höhe nach zu beziffern oder entgegen § 1 Abs. 2 Satz 2 PAngV die Einzelheiten der Berechnung anzugeben (a. A. OLG Hamm, Beschluss vom 28.03.2007, 4 W 19/07).

    Darüber hinaus hat das Landgericht zutreffend einen bloßen Bagatellverstoß nach § 3 UWG angenommen (a. A. OLG Hamm, Beschluss vom 28.März 2007, 4 W 19/07, juris Rdn. 8).

  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00

    Belehrungszusatz

    Auszug aus KG, 07.09.2007 - 5 W 266/07
    Um die vom Gesetz bezweckte Verdeutlichung des Rechts nicht zu beeinträchtigen, darf die Belehrung grundsätzlich keine anderen Erklärungen enthalten (BGH, GRUR 2002, 1085 - Belehrungszusatz, juris Rdn. 16 zur gleichlautenden Regelung in § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB).
  • OLG Frankfurt, 17.06.2004 - 6 U 158/03

    Angabe einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung; Deutlichkeitsgebot

    Auszug aus KG, 07.09.2007 - 5 W 266/07
    Die Angabe der Telefonnummer ist dann geeignet, den Leser von dem zutreffenden Inhalt der Widerrufsbelehrung abzulenken und sie verletzt deshalb das Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB (OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.06.2004, 6 U 158/03).
  • KG, 02.10.2015 - 5 W 196/15

    Unvollständige Angabe der Höhe der Versandkosten bei dem Angebot eines Versands

    Angesichts der Begrenzung der Informationspflichten hinsichtlich der Höhe der Versandkosten auf das Zumutbare bedarf es keines Rückgriffs mehr auf die Bagatellklausel des § 3 Abs. 2 UWG (anders noch Senat, 7. September 2007, 5 W 266/07, GRUR-RR 2008, 23 und 13. April 2010, 5 W 62/10, GRUR-RR 2010, 440 zu § 1 Abs. 2 Satz 2, Satz 3 PAngV in der Fassung vom 1. August 2012).(Rn.10).

    Dem stehen auch nicht die Entscheidungen des Senats in GRUR-RR 2008, 23 und GRUR-RR 2010, 440 entgegen.

    In der Entscheidung GRUR-RR 2008, 23 ging es nicht - wie vorliegend - um ein eBay-Angebot mit einer internationalen Ausrichtung, sondern um einen deutschsprachigen Internet-Auftritt unter der TOP-Level-Domain "de".

  • OLG Hamm, 02.07.2009 - 4 U 43/09

    Telefonnummer in Widerrufsbelehrung wettbewerbswidrig

    Eine solche gesetzwidrige Irritierung kann auch durch die Hinzufügung einer Telefonnummer bewirkt werden, wenn dadurch für den Verbraucher der Eindruck erweckt wird, er könne den Widerruf entgegen § 355 Abs. 1 BGB auch telefonisch erklären und nicht nur in Textform (KG NJW-RR 2008, 352).
  • LG Berlin, 24.06.2008 - 16 O 894/07

    Abmahnung bei fehlenden Auslandsversandkosten berechtigt

    Das Kammergericht (GRUR-RR 2008, 23, 24) hat allein in einem, nach eigenen Worten besonders gelagerten Ausnahmefall die Wettbewerbserheblichkeit verneint.
  • LG Lübeck, 22.04.2008 - 11 O 9/08

    Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung nun doch nicht abmahnfähig

    Vorliegend eröffnet die Telefonnummer dem Verbraucher nur die Möglichkeit, ohne weitere Suche bei dem Verfügungsbeklagten weitere Informationen zur Rücksendung einzuholen (vgl. u. a. KG, Urt. v. 07.09.2007 - 5 W 266/07 ).
  • LG Frankfurt/Main, 27.11.2007 - 18 O 291/07
    Zwar hat das KG in der Entscheidung vom 7.9.2007 Az 5 W 266/07 (zitiert nach juris) die Angabe der Telefonnummer im konkreten Fall für unbedenklich erklärt.
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