Rechtsprechung
   BGH, 09.11.2011 - I ZR 123/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,43047
BGH, 09.11.2011 - I ZR 123/10 (https://dejure.org/2011,43047)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2011 - I ZR 123/10 (https://dejure.org/2011,43047)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2011 - I ZR 123/10 (https://dejure.org/2011,43047)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,43047) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (23)

  • lexetius.com

    Überschrift zur Widerrufsbelehrung

    UWG §§ 3, 4 Nr. 11; BGB § 312c Abs. 1; EGBGB Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Überschrift zur Widerrufsbelehrung - Eine Widerrufsbelehrung mit dem einleitenden Satz "Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht" verstößt nicht gegen das Deutlichkeitsgebot gemäß § 312c Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB.

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Einleitung der Widerrufsbelehrung mit dem Satz "Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht” stellt KEINEN Wettbewerbsverstoß dar

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Überschrift zur Widerrufsbelehrung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 312c Abs 1 BGB, Art 246 § 1 Abs 1 Nr 10 BGBEG
    Wettbewerbsverstoß im Internet-Versandhandel: Inhaltliche Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung und Prüfungspflichten des Unternehmers - Überschrift zur Widerrufsbelehrung

  • webshoprecht.de

    Zur Begrenzung der Widerrufsbelehrung auf Verbraucher

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verstoß einer Widerrufsbelehrung mit dem einleitenden Satz "Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht" gegen das Deutlichkeitsgebot gem. § 312c Abs. 1 BGB

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Widerrufsbelehrung gegenüber Verbrauchern im Fernabsatz ("Überschrift zur Widerrufsbelehrung")

  • info-it-recht.de
  • Betriebs-Berater

    Überschrift zur Widerrufsbelehrung

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß im Internet-Versandhandel: Inhaltliche Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung und Prüfungspflichten des Unternehmers - Überschrift zur Widerrufsbelehrung

  • ra.de
  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß im Internet-Versandhandel: Inhaltliche Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung und Prüfungspflichten des Unternehmers - Überschrift zur Widerrufsbelehrung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    UWG § 3; UWG § 4 Nr. 11; BGB § 312 c Abs. 1; EGBGB Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10
    Zulässigkeit eines in der Überschrift zur Widerrufsbelehrung gegebenen Hinweises auf den persönlichen Anwendungsbereich des Widerrufsrechts

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß einer Widerrufsbelehrung mit dem einleitenden Satz "Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht" gegen das Deutlichkeitsgebot gem. § 312c Abs. 1 BGB

  • rechtsportal.de

    Verstoß einer Widerrufsbelehrung mit dem einleitenden Satz "Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht" gegen das Deutlichkeitsgebot gem. § 312c Abs. 1 BGB

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überschrift zur Widerrufsbelehrung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Widerrufsbelehrung gemäß § 312c Abs. 1 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (24)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung: Überschrift "Für Verbraucher” ist in Ordnung

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Keine Irreführung durch zutreffende Überschrift über der Widerrufsbelehrung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung mit dem Einleitungssatz "Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht" ist nicht wettbewerbswidrig

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    "Verbraucher haben das folgende gesetzliche Widerrufsrecht" ist zulässig!

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zulässige Ergänzung der Musterwiderrufsbelehrung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Überschrift zur Widerrufsbelehrung möglich

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Überschrift zur Widerrufsbelehrung und Adressat der Widerrufsbelehrung

  • heise.de (Pressemeldung, 04.05.2012)

    Widerrufsbelehrung mit Einleitung erlaubt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überschrift zur Widerrufsbelehrung

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Nicht jeglicher Zusatz zur Widerrufsbelehrung ist ausgeschlossen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zulässige Ergänzung der Musterwiderrufsbelehrung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Nicht jeglicher Zusatz zur Widerrufsbelehrung ist ausgeschlossen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Überschrift zur Widerrufsbelehrung

  • ipweblog.de (Kurzinformation)
  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Hinweis auf "Gilt nur für Verbraucher" beim Widerrufsrecht

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Überschrift über Widerrufsbelehrung Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht ist erlaubt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung mit einleitendem Satz "Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht" nicht wettbewerbswidrig

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    "Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht” ist zulässig

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Zulässiger Einleitungssatz "Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht"

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    "Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht" nicht wettbewerbswidrig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Überschrift über Widerrufsbelehrung Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht ist erlaubt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Formulierung Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht ist nicht wettbewerbswidrig

  • widerruf-immobiliendarlehen.de (Kurzinformation)

Besprechungen u.ä. (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1814
  • ZIP 2012, 981
  • MDR 2012, 862
  • GRUR 2012, 643
  • VersR 2012, 1130
  • WM 2012, 913
  • MMR 2012, 454
  • MIR 2012, Dok. 019
  • BB 2012, 1166
  • BB 2012, 2334
  • K&R 2012, 428
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00

    Belehrungszusatz

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - I ZR 123/10
    Dies kommt darin zum Ausdruck, dass Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB nF (nach altem Recht § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV) eine Gestaltung der Belehrung verlangt, die dem Verbraucher seine Rechte klar und deutlich macht (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2002 - I ZR 55/00, GRUR 2002, 1085, 1086 = WRP 2002, 1263 - Belehrungszusatz, zu § 355 Abs. 2 BGB aF mwN).

    Nicht hierzu zählen jedoch Erklärungen, die einen eigenen Inhalt aufweisen und weder für das Verständnis noch für die Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung von Bedeutung sind und die deshalb von ihr ablenken (BGH, GRUR 2002, 1085, 1086 - Belehrungszusatz, mwN).

    Darin unterscheidet sich der Streitfall von dem Sachverhalt, über den der Senat mit Urteil vom 4. Juli 2002 entschieden hat (BGH, GRUR 2002, 1085 - Belehrungszusatz).

  • BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 7/09

    Klärung des Verbraucherbegriffs in § 13 BGB bei natürlichen Personen, die auch

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - I ZR 123/10
    Dies ergebe sich aus einem Urteil des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 30. September 2009 (VIII ZR 7/09, WRP 2010, 103 = NJW 2009, 3780), wonach der Wortlaut des § 13 BGB nicht erkennen lasse, ob für die Abgrenzung von Verbraucher- und Unternehmerhandeln allein objektiv auf den von der handelnden Person verfolgten Zweck abzustellen sei oder ob es für die Zurechnung des Handelns auf die dem Vertragspartner erkennbaren Umstände ankomme (BGH, WRP 2010, 103 Rn. 8).

    Der VIII. Zivilsenat habe diese in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ungeklärte Frage offengelassen und sich mit der für den Streitfall ausreichenden rechtlichen Erwägung beholfen, aus der vom Gesetzgeber gewählten negativen Formulierung des zweiten Halbsatzes des § 13 BGB werde deutlich, dass rechtsgeschäftliches Handeln einer natürlichen Person grundsätzlich als Verbraucherhandeln anzusehen sei und etwa verbleibende Zweifel, welcher Sphäre das konkrete Handeln zuzuordnen sei, zugunsten der Verbrauchereigenschaft zu entscheiden seien (BGH, WRP 2010, 103 Rn. 9 f.).

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 66/08

    Holzhocker

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - I ZR 123/10
    Zu den Vorschriften, die im Interesse der Marktteilnehmer, insbesondere der Verbraucher, auch das Verhalten von Unternehmen bestimmen, zählt auch die Verpflichtung zur Erteilung einer Widerrufsbelehrung nach altem wie nach neuen Recht (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 2006 - I ZR 228/03, GRUR 2007, 159, 161 = WRP 2006, 1507 - Anbieterkennzeichnung im Internet; Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 66/08, GRUR 2010, 1142 Rn. 22 = WRP 2010, 1517 - Holzhocker, jeweils mwN).
  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 122/09

    Zwangsversteigerungsverfahren: Immobilienmakler als Vertreter eines Gläubigers -

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - I ZR 123/10
    Zudem muss die Handlung auch schon zum Zeitpunkt ihrer Begehung wettbewerbswidrig gewesen sein, da es andernfalls an der erforderlichen Wiederholungsgefahr fehlt (st. Rspr.; vgl. nur, BGH, Versäumnisurteil vom 20. Januar 2011 - I ZR 122/09, GRUR 2011, 352 Rn. 15 = WRP 2011, 463 - Makler als Vertreter im Zwangsversteigerungsverfahren, mwN).
  • BGH, 20.07.2006 - I ZR 228/03

    Anbieterkennzeichnung im Internet

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - I ZR 123/10
    Zu den Vorschriften, die im Interesse der Marktteilnehmer, insbesondere der Verbraucher, auch das Verhalten von Unternehmen bestimmen, zählt auch die Verpflichtung zur Erteilung einer Widerrufsbelehrung nach altem wie nach neuen Recht (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 2006 - I ZR 228/03, GRUR 2007, 159, 161 = WRP 2006, 1507 - Anbieterkennzeichnung im Internet; Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 66/08, GRUR 2010, 1142 Rn. 22 = WRP 2010, 1517 - Holzhocker, jeweils mwN).
  • OLG Hamburg, 03.06.2010 - 3 U 125/09

    "Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht"

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - I ZR 123/10
    Die dagegen gerichtete Berufung des Beklagten ist erfolglos geblieben (OLG Hamburg, MMR 2011, 100).
  • BGH, 23.02.2016 - XI ZR 101/15

    Zur Gestaltung von Widerrufsinformationen bei Verbraucherdarlehensverträgen

    a) Eine Widerrufsinformation darf zwar grundsätzlich keine anderen Erklärungen enthalten, womit die durch die Vorgaben ihrer Klarheit und Verständlichkeit bezweckte Verdeutlichung des Rechts zum Widerruf sichergestellt werden soll (vgl. dazu BGH, Urteile vom 4. Juli 2002 - I ZR 55/00, WM 2002, 1989, 1991 und vom 10. März 2009 - XI ZR 33/08, BGHZ 180, 123 Rn. 18; Senatsbeschluss vom 15. Februar 2011 - XI ZR 148/10, WM 2011, 655 Rn. 10, jeweils zu § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB aF sowie Urteil vom 9. November 2011 - I ZR 123/10, WM 2012, 913 Rn. 24 zu Art. 246 § 1 EGBGB in der Fassung vom 29. Juli 2009).
  • OLG Frankfurt, 27.04.2016 - 23 U 50/15

    Berechnung der Rückgewähransprüche nach Darlehenswiderruf

    Die von der Beklagten zitierte Entscheidung des BGH vom 09.11.2011 - I ZR 123/10 - steht dem nicht entgegen.
  • OLG Frankfurt, 27.01.2016 - 17 U 16/15

    Zu den Voraussetzungen für die Schutzwirkung von § 14 Abs. 1 BGB-InfoV und zur

    Dies gilt auch für die Fußnote 1 und den Zusatz in der Überschrift, da die Überschrift selbst nicht Bestandteil der Belehrung ist (vgl. BGH, Urteil vom 09.11.2011, Az. I ZR 123/10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht