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Rechtsprechung
   BGH, 01.06.2023 - I ZB 65/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,18235
BGH, 01.06.2023 - I ZB 65/22 (https://dejure.org/2023,18235)
BGH, Entscheidung vom 01.06.2023 - I ZB 65/22 (https://dejure.org/2023,18235)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 2023 - I ZB 65/22 (https://dejure.org/2023,18235)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF

    Silver Horse/Power Horse

  • rechtsinformationen.bund.de

    Markenrechtliches Widerspruchsverfahren: Unterlassung einer an sich gebotenen Zulassung der Rechtsbeschwerde; Anforderungen an das Bestreiten der Benutzung einer Widerspruchsmarke - Silver Horse/Power Horse

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Silver Horse/Power Horse

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 43 Abs 1 MarkenG, § 83 Abs 3 Nr 6 MarkenG
    Markenrechtliches Widerspruchsverfahren: Unterlassung einer an sich gebotenen Zulassung der Rechtsbeschwerde; Anforderungen an das Bestreiten der Benutzung einer Widerspruchsmarke - Silver Horse/Power Horse

  • IWW

    § 83 Abs. 3 Nr. 6 MarkenG, § ... 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG, § 100 Abs. 3 Nr. 5 PatG, § 100 Abs. 3 Nr. 6 PatG, Art. 20 Abs. 3 GG, § 83 Abs. 2 MarkenG, § 70 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 FamFG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 43 Abs. 1 MarkenG, § 90 Abs. 2 Satz 1 MarkenG

  • Wolters Kluwer

    Unterlassung einer an sich gebotenen Zulassung der Rechtsbeschwerde; Erforderlichkeit einer eindeutigen Erklärung für das Bestreiten der Benutzung einer Widerspruchsmarke gemäß § 43 Abs. 1 MarkenG; Eröffnung der Verfassungsbeschwerde gegen eine nicht gerechtfertigte ...

  • Betriebs-Berater

    Silver Horse/Power Horse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Unterlassung einer an sich gebotenen Zulassung der Rechtsbeschwerde; Erforderlichkeit einer eindeutigen Erklärung für das Bestreiten der Benutzung einer Widerspruchsmarke gemäß § 43 Abs. 1 MarkenG ; Eröffnung der Verfassungsbeschwerde gegen eine nicht gerechtfertigte ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrecht: Silver Horse/Power Horse

  • datenbank.nwb.de

    Silver Horse/Power Horse

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Gegen unterlassene Zulassung der Rechtsbeschwerde in Markenlöschungsverfahren kann nur Verfassungsbeschwerde eingelegt werden

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Welches Rechtsmittel gegen eine nicht gerechtfertigte Unterlassung der Zulassung der Rechtsbeschwerde?

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Welches Rechtsmittel gegen eine nicht gerechtfertigte Unterlassung der Zulassung der Rechtsbeschwerde?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erforderlichkeit einer eindeutigen Erklärung bei Bestreiten einer Widerspruchsmarke

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 1261
  • GRUR 2023, 1293
  • MIR 2023, Dok. 055
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 06.07.2017 - I ZB 59/16

    Beschwerde gegen eine Markenlöschung: Gewährung einer Schriftsatzfrist zur …

    Auszug aus BGH, 01.06.2023 - I ZB 65/22
    Darauf, ob die Rügen durchgreifen, kommt es für die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde nicht an (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 6. Juli 2017 - I ZB 59/16, GRUR 2018, 111 [juris Rn. 7] = WRP 2018, 197 - PLOMBIR;… Beschluss vom 15. September 2022 - I ZB 32/22, GRUR 2023, 513 [juris Rn. 11], mwN).

    Das Verfahren der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde dient nicht der Überprüfung, ob die Entscheidung des Bundespatentgerichts in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht fehlerfrei ist (st. Rspr.; vgl. BGH, GRUR 2018, 111 [juris Rn. 11] - PLOMBIR, mwN).

  • BGH, 22.05.2014 - I ZB 34/12

    S-Bahn - Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Markenlöschungsverfahren: …

    Auszug aus BGH, 01.06.2023 - I ZB 65/22
    Dies setzt voraus, dass die Rechtsbeschwerde erfolgreich rügt, das Bundespatentgericht habe unter Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör entscheidungserhebliches Vorbringen des Beschwerdeführers übergangen, mit dem dieser geltend gemacht habe, der Streitfall erfordere eine Zulassung der Rechtsbeschwerde nach § 83 Abs. 2 MarkenG (BGH, Beschluss vom 22. Mai 2014 - I ZB 34/12, GRUR 2014, 1232 [juris Rn. 14] = WRP 2015, 53 - S-Bahn).

    Das Bundespatentgericht muss deshalb im Regelfall eine unterbliebene Zulassung der Rechtsbeschwerde nur begründen, wenn ein Verfahrensbeteiligter einen entsprechenden Zulassungsgrund geltend gemacht hat (BGH, GRUR 2014, 1232 [juris Rn. 15] - S-Bahn, mwN).

  • BPatG, 31.05.2006 - 29 W (pat) 127/04

    VisionArena / @rena vision

    Auszug aus BGH, 01.06.2023 - I ZB 65/22
    Es ist ihm daher insbesondere verwehrt, auf die Möglichkeit der Erhebung der Nichtbenutzungseinrede hinzuweisen (BPatG, Beschluss vom 31. Mai 2006 - 29 W (pat) 127/04, juris Rn. 49;… BeckOK.MarkenR/Draheim aaO § 43 MarkenG Rn. 7;… Schmitz-Fohrmann in Ingerl/Rohnke/Nordemann aaO § 43 Rn. 13).
  • BVerfG, 28.05.2019 - 1 BvR 2006/16

    Stattgebender Kammerbeschluss: Willkürliche Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde …

    Auszug aus BGH, 01.06.2023 - I ZB 65/22
    Liegt wie im Streitfall eine Rechtsmittelzulassung objektiv nahe und finden sich weder in der Entscheidung noch anderweitig Anhaltspunkte zu Überlegungen des Gerichts, warum es in möglicherweise sachlich gerechtfertigter Weise von der Zulassung abgesehen hat, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich von einer verfassungswidrigen Nichtzulassung auszugehen (zur unterbliebenen Zulassung der Rechtsbeschwerde gemäß § 70 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 FamFG vgl. BVerfG, FamRZ 2019, 1643 [juris Rn. 11]; zur unterbliebenen Zulassung der Revision BVerfG…, Beschluss vom 13. April 2023 - 1 BvR 667/22, WuM 2023, 364 [juris Rn. 15 f.]).
  • BGH, 14.05.1998 - I ZB 9/96

    "DRAGON"; Geltendmachung der Einrede der Nichtbenutzung einer Marke

    Auszug aus BGH, 01.06.2023 - I ZB 65/22
    Rn. 24 (1) Das Bestreiten der Benutzung einer Widerspruchsmarke gemäß § 43 Abs. 1 MarkenG unterliegt dem Beibringungs- und Verhandlungsgrundsatz und stellt damit eine Ausnahme von dem das patentamtliche und patentgerichtliche Verfahren ansonsten beherrschenden Grundsatz dar, dass der Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen und das Vorbringen der Beteiligten bis zum Erlass der Entscheidung in jeder Lage des Verfahrens zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 1998 - I ZB 9/96, GRUR 1998, 938 [juris Rn. 24] = WRP 1998, 993 - DRAGON).
  • BVerfG, 13.04.2023 - 1 BvR 667/22

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch …

    Auszug aus BGH, 01.06.2023 - I ZB 65/22
    Liegt wie im Streitfall eine Rechtsmittelzulassung objektiv nahe und finden sich weder in der Entscheidung noch anderweitig Anhaltspunkte zu Überlegungen des Gerichts, warum es in möglicherweise sachlich gerechtfertigter Weise von der Zulassung abgesehen hat, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich von einer verfassungswidrigen Nichtzulassung auszugehen (…zur unterbliebenen Zulassung der Rechtsbeschwerde gemäß § 70 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 FamFG vgl. BVerfG, FamRZ 2019, 1643 [juris Rn. 11]; zur unterbliebenen Zulassung der Revision BVerfG, Beschluss vom 13. April 2023 - 1 BvR 667/22, WuM 2023, 364 [juris Rn. 15 f.]).
  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 01.06.2023 - I ZB 65/22
    Sie dient dagegen nicht der Gewährleistung einer einheitlichen Rechtsprechung (zu § 100 Abs. 3 Nr. 5 PatG aF [§ 100 Abs. 3 Nr. 6 PatG nF] vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1962 - I ZB 27/62, BGHZ 39, 333, 341 - Warmpressen).
  • BGH, 22.06.1993 - X ZB 22/92

    Ausreichende Begründung durch Bezugnahme auf angefochtene Einspruchsentscheidung …

    Auszug aus BGH, 01.06.2023 - I ZB 65/22
    Das ist auch dann der Fall, wenn zwar Gründe vorhanden sind, diese aber ganz unverständlich und so verworren sind, dass objektiv nicht mehr zu erkennen ist, welche Erwägungen tatsächlicher oder rechtlicher Art die Entscheidung tragen sollen oder wenn die Gründe sachlich inhaltslos sind und sich in leeren Redensarten oder der einfachen Wiedergabe des Gesetzestextes erschöpfen (BGH, Beschluss vom 22. Juni 1993 - X ZB 22/92, GRUR 1993, 896 [juris Rn. 6] mwN - Leistungshalbleiter).
  • BGH, 15.09.2022 - I ZB 32/22

    Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines …

    Auszug aus BGH, 01.06.2023 - I ZB 65/22
    Darauf, ob die Rügen durchgreifen, kommt es für die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde nicht an (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Beschluss vom 6. Juli 2017 - I ZB 59/16, GRUR 2018, 111 [juris Rn. 7] = WRP 2018, 197 - PLOMBIR; Beschluss vom 15. September 2022 - I ZB 32/22, GRUR 2023, 513 [juris Rn. 11], mwN).
  • BGH, 07.10.2020 - I ZB 123/19

    Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessbeteiligten durch das Gericht …

    Auszug aus BGH, 01.06.2023 - I ZB 65/22
    Nicht entscheidend ist, ob die Beurteilung in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht fehlerfrei ist (BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2020 - I ZB 123/19, juris Rn. 26 mwN).
  • BPatG, 24.01.1991 - 25 W (pat) 242/89
  • BPatG, 14.10.1982 - 25 W (pat) 27/82
  • BPatG, 30.10.2009 - 24 W (pat) 54/08
  • BGH, 22.10.2025 - I ZB 1/25

    Antrag auf Schutzentziehung für die Marke "HUQQA"

    Darauf, ob die Rügen durchgreifen, kommt es für die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde nicht an (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Beschluss vom 21. April 2022 - I ZB 39/21, GRUR 2023, 511 [juris Rn. 9]; Beschluss vom 1. Juni 2023 - I ZB 65/22, GRUR 2023, 1293 [juris Rn. 9] = WRP 2023, 1089 - Silver Horse/Power Horse;… Beschluss vom 24. April 2025 - I ZB 50/24, juris Rn. 8).

    Das Verfahren der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde dient nicht der Überprüfung, ob die Entscheidung des Bundespatentgerichts in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht fehlerfrei ist (BGH…, Beschluss vom 6. Juli 2017 - I ZB 59/16, GRUR 2018, 111 [juris Rn. 11] = WRP 2018, 197 - PLOMBIR; BGH, GRUR 2023, 1293 [juris Rn. 20] - Silver Horse/Power Horse; BGH…, Beschluss vom 18. Juni 2025 - I ZB 53/24, juris Rn. 17).

  • BGH, 29.01.2026 - I ZB 37/25

    Markenschutz für Nahrungsergänzungsmittel (Klasse 5)

    Das Verfahren der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde dient nicht der Überprüfung, ob die Entscheidung des Bundespatentgerichts in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht fehlerfrei ist (BGH…, Beschluss vom 6. Juli 2017 - I ZB 59/16, GRUR 2018, 111 [juris Rn. 11] = WRP 2018, 197 - PLOMBIR; Beschluss vom 1. Juni 2023 - I ZB 65/22, GRUR 2023, 1293 [juris Rn. 20] = WRP 2023, 1089 - Silver Horse/Power Horse;… Beschluss vom 20. November 2025 - I ZB 31/25, juris Rn. 23).
  • BGH, 29.01.2026 - I ZB 38/25

    Markenschutz für Nahrungsergänzungsmittel (Klasse 5)

    Das Verfahren der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde dient nicht der Überprüfung, ob die Entscheidung des Bundespatentgerichts in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht fehlerfrei ist (BGH…, Beschluss vom 6. Juli 2017 - I ZB 59/16, GRUR 2018, 111 [juris Rn. 11] = WRP 2018, 197 - PLOMBIR; Beschluss vom 1. Juni 2023 - I ZB 65/22, GRUR 2023, 1293 [juris Rn. 20] = WRP 2023, 1089 - Silver Horse/Power Horse;… Beschluss vom 20. November 2025 - I ZB 31/25, juris Rn. 23).
  • BGH, 18.06.2025 - I ZB 53/24
    Das Verfahren der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde dient nicht der Überprüfung, ob die Entscheidung des Bundespatentgerichts in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht fehlerfrei ist (BGH…, Beschluss vom 6. Juli 2017 - I ZB 59/16, GRUR 2018, 111 [juris Rn. 11] = WRP 2018, 197 - PLOMBIR;… BGH, MarkenR 2023, 329 [juris Rn. 11]; BGH, Beschluss vom 1. Juni 2023 - I ZB 65/22, GRUR 2023, 1293 [juris Rn. 20] = WRP 2023, 1089 - Silver Horse/Power Horse).
  • BGH, 15.01.2026 - I ZA 3/25

    Notanwalt nur bei Erfolgsaussichten!

    Rn. 7 (1) Eine Verletzung der Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV kann weder nach § 83 Abs. 3 Nr. 1 MarkenG (vgl. BGH…, Beschluss vom 3. April 2014 - I ZB 6/12, GRUR 2014, 1132 [juris Rn. 15 bis 18] = WRP 2014, 1320 - Schwarzwälder Schinken I) noch nach § 83 Abs. 3 Nr. 6 MarkenG (zur unterlassenen Zulassung einer Rechtsbeschwerde vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juni 2023 - I ZB 65/22, GRUR 2023, 1293 [juris Rn. 18] = WRP 2023, 1089 - Silver Horse/Power Horse) gerügt werden.
  • BPatG, 25.06.2026 - 29 W (pat) 521/23
    Selbst für die von der Widersprechenden angeführte komplexe Ähnlichkeit, deren Anwendbarkeit bislang höchstrichterlich nicht geklärt ist (vgl. BGH GRUR 2023, 1293, Rn. 16 f - Silver Horse/Power Horse), reicht die in nur einem übereinstimmenden Bestandteil bestehende Gemeinsamkeit angesichts des weiteren, nicht zu vernachlässigenden Elements "RAINBOW" nicht aus.
  • BPatG, 29.11.2024 - 26 W (pat) 558/22
    Dies steht der Wirksamkeit der Einrede jedoch nicht entgegen: Eine solche setzt eine Äußerung "in eindeutiger Weise" voraus (BGH GRUR 2023, 1293, 1296, Rn. 27 - Silver Horse / Power Horse), weil die Absicht, sich gegenüber dem Inhaber der älteren Marke mit der Einrede der Nichtbenutzung verteidigen zu wollen, hinreichend deutlich erkennbar werden muss.

    Der Senat war vielmehr aus Rechtsgründen an einem derartigen Hinweis gehindert: Ebensowenig, wie das erkennende Gericht (bzw. auch das DPMA im Widerspruchsverfahren) auf eine etwaige fehlende Eindeutigkeit der Erhebung der Einrede gem. § 43 MarkenG hinweisen darf (vgl. Ströbele/Hacker/Thiering, 14. Aufl., § 43 MarkenG, Rn. 35 m.w.N. sowie BGH GRUR 2023, 1293, 1296, Rn. 27 - Silver Horse / Power Horse), weil andernfalls eine Verletzung der Pflicht zur Unparteilichkeit droht, ist bei fehlender Reaktion der Widersprechenden auf die Einrede der Nichtbenutzung dem Gericht unter dem Aspekt der prozessualen Fairness ein Hinweis gestattet.

  • BPatG, 28.11.2024 - 26 W (pat) 558/22
    Dies steht der Wirksamkeit der Einrede jedoch nicht entgegen: Eine solche setzt eine Äußerung "in eindeutiger Weise" voraus (BGH GRUR 2023, 1293, 1296, Rn. 27 - Silver Horse / Power Horse), weil die Absicht, sich gegenüber dem Inhaber der älteren Marke mit der Einrede der Nichtbenutzung verteidigen zu wollen, hinreichend deutlich erkennbar werden muss.

    Erhebung der Einrede gem. § 43 MarkenG hinweisen darf (vgl. Ströbele/Hacker/Thiering, 14. Aufl., § 43 MarkenG, Rn. 35 m.w.N. sowie BGH GRUR 2023, 1293, 1296, Rn. 27 - Silver Horse / Power Horse), weil andernfalls eine Verletzung der Pflicht zur Unparteilichkeit droht, ist bei fehlender Reaktion der Widersprechenden auf die Einrede der Nichtbenutzung dem Gericht unter dem Aspekt der prozessualen Fairness ein Hinweis gestattet.

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