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Rechtsprechung
   BAG, 21.04.1971 - GS 1/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,64
BAG, 21.04.1971 - GS 1/68 (https://dejure.org/1971,64)
BAG, Entscheidung vom 21.04.1971 - GS 1/68 (https://dejure.org/1971,64)
BAG, Entscheidung vom 21. April 1971 - GS 1/68 (https://dejure.org/1971,64)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitskampf - Gebot der Verhältnismäßigkeit - Streik - Suspendierung der Arbeitsverhältnisse - Aussperrung - Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Suspendierende Wirkung von Arbeitskampfmaßnahmen -; Verhältnismäßigkeit einer lösenden Aussperrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • fes.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Streikrecht und Rechtsprechung - Zum politischen Charakter des sogenannten Arbeitskampfrechts nach dem Beschluß des Großen Senats des BAG vom 21. 4.1971

  • fes.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Fragen zum Arbeitskampfrecht nach dem Beschluß des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 21. April 1971

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 23, 292
  • NJW 1971, 1668
  • NJW 2017, 3103
  • MDR 1971, 697
  • VersR 1971, 824
  • DB 1971, 1061
  • DB 1971, 823
 
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Wird zitiert von ... (93)Zitiert selbst (26)

  • BAG, 28.01.1955 - GS 1/54

    Grundsätze für die rechtliche Bewertung eines Arbeitskampfes

    Auszug aus BAG, 21.04.1971 - GS 1/68
    Insoweit werden die Rechtsgrundsätze der Entscheidung des Großen Senats vom 28. Januar 1955 - GS 1/54 - abgeändert und fortentwickelt.

    Insoweit werden die Rechtsgrundsätze der Entscheidung des Großen Senats vom 28. Januar 1955 - GS 1/54 - abgeändert und fortentwickelt.

    Demnach ist der Große Senat nicht genötigt, zur Rechtswirkung der Aussperrung entweder die reine "Lösungstheorie" zu vertreten oder die vom Ersten Senat für richtig gehaltene "Suspendierungstheorie" (vgl. BAG 1, 291 [294 und 311 ff.] = AP Nr. 1 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

    Jede Arbeitskampfmaßnahme - sei es Streik, sei es Aussperrung - darf ferner nur nach Ausschöpfung aller Verständigungsmöglichkeiten ergriffen werden; der Arbeitskampf muß also das letzte mögliche Mittel (ultima ratio) sein (vgl. BAG 1, 291 [309] = AP Nr. 1 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAG 12, 184 [190] = AP Nr. 13 zu § 2 TVG; BAG 15, 211 = AP Nr. 34 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, Ziff. III 2 a;… Hueck-Nipperdey, Lehrbuch a.a.O., § 47 B VI 2, S. 939-944 und § 49 B II 7. a-d, S. 1023-1025).

  • BAG, 29.11.1967 - GS 1/67

    Diffrerenzierung zwischen gewerkschaftlich organisierten und anders oder nicht …

    Auszug aus BAG, 21.04.1971 - GS 1/68
    Das würde in die Entscheidungsbefugnis des Großen Senats eingreifen Auch ist davon auszugehen, daß der vorlegende Senat keine Rechtsausführungen erbittet, die für die Entscheidung des Rechtsstreits ersichtlich keine Bedeutung erlangen können (BAG 20, 175 [183 ff.] = AP Nr. 13 zu Art. 9 GG Teil II 4. b, 5.).

    Diese Gesichtspunkte hat das Bundesarbeitsgericht wegen der möglichen tiefgreifenden wirtschaftlichen und sozialen Folgen von Arbeitskämpfen sowie im Hinblick auf die Verantwortung der Tarifvertragsparteien gegenüber der Allgemeinheit schon mehrfach betont (vgl. zuletzt BAG 20, 175 [195] = AP Nr. 13 zu Art. 9 GG Ziff. IV 5.).

    An einem von einer Gewerkschaft getragenen Streik können sich auch die nicht organisierten und gegebenenfalls auch die anders organisierten Arbeitnehmer beteiligen; dann dürfen sie aber auch ausgesperrt werden (vgl. BAG 20, 175 [195] = AP Nr. 13 zu Art. 9 GG Ziff. IV 5 mit weiteren Literaturangaben).

  • BAG, 25.01.1963 - 1 AZR 288/62

    Lösung der Arbeitsverhältnisse - Aussperrung - Kündigung der Arbeitsverhältnisse …

    Auszug aus BAG, 21.04.1971 - GS 1/68
    Mit demselben Personenkreis befaßte sich der Erste Senat nochmals im Urteil vom 25. Januar 1963 (BAG 14, 52 = AP Nr. 24 a.a.O.).

    Der rechtswidrige Streik ist Arbeitsvertragsbruch, der gegenüber dem streikenden Arbeitnehmer zur ordentlichen oder auch zur außerordentlichen Kündigung führen kann (BAG 14, 52 [57] = AP Nr. 24 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, Ziff. 3 der Gründe).

    Der Arbeitgeber hat gerade nicht mit kollektivrechtlichen Mitteln auf den rechtswidrigen Streik geantwortet, sondern mit der individualrechtlichen Kündigung auf den Bruch des individuellen Arbeitsvertrages, Gemäß § 25 KSchG n.F. findet dieses Gesetz vorbehaltlich der sonstigen allgemeinen Voraussetzungen immer Anwendung, wenn es sich nicht lediglich um Arbeitskämpfe und die dadurch bedingten Entlassungen handelte § 25 KSchG n.F. beschränkt sich darauf, Grenzen für die Anwendung dieses Gesetzes zu setzen (Herschel, Betrieb 1970, 253 [254]; a.M. Säcker, Betrieb 1969, 1890 ff., 1940 ff.; vgl. auch BAG 14, 52 [59] = AP Nr. 24 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, Ziff. 5).

  • BAG, 09.07.1968 - 1 ABR 2/67

    Tariffähigkeit von Vereinigungen -; Anforderungen bezüglich der Mitgliederzahl

    Auszug aus BAG, 21.04.1971 - GS 1/68
    Auf andere Weise kann die Tarifautonomie unter Ausschluß der staatlichen Zwangs Schlichtung nicht funktionieren (BGH AP Nr. 38 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, Leitsatz 1 und Ziff. 2 der Gründe; BAG 21, 98 [101 f.] = AP Nr. 25 zu § 2 TVG Ziff. 2).

    Ob die gesetzliche Regelung des § 2 Abs. 1 TVG in jedem denkbaren Fall anwendbar ist, insbesondere bei den "kleinen" Arbeitgebern, die nicht in der Lage sind, einen wirkungsvollen Druck oder Gegendruck auszuüben (vgl. den Beschluß des Ersten Senats BAG 21, 98 [101 f.] = AP Nr. 25 zu § 2 TVG Ziff. 2), kann hier offenbleiben.

  • BAG, 24.01.1958 - 1 AZR 132/57

    Teilstreik - Lohnanspruch - Streikende Arbeiter - Arbeitsbereite Angestellte - …

    Auszug aus BAG, 21.04.1971 - GS 1/68
    Auch wenn die Frage der Lohnzahlung an die nichtstreikenden Arbeitnehmer u.U. schon mit der Lehre vom Betriebsrisiko dahin gelöst werden kann, daß auch diese Arbeitnehmer keinen Vergütungsanspruch haben (BAG AP Nr. 4 zu § 615 BGB Betriebsrisiko), so kann es dem Arbeitgeber doch nicht verwehrt werden, sich des für ihn gegebenen kollektiven Kampfmittels auch diesem Personenkreis gegenüber zu bedienen und damit in der Auseinandersetzung um Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Druck und Gegendruck auszuüben.
  • BAG, 03.12.1954 - 1 AZR 150/54

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 21.04.1971 - GS 1/68
    Das Bundesarbeitsgericht hat von Anfang an in ständiger Rechtsprechung der Umgehung des Kündigungsschutzes der Arbeitnehmer Grenzen gesetzt (vgl. BAG 1, 128 [132] = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG und BAG 1, 136 [138] = AP Nr. 1 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 1, 185 [193] = AP Nr. 2 zu § 13 KSchG).
  • BAG, 20.12.1963 - 1 AZR 428/62

    Gesamtschuldnerische Haftung der Arbeitnehmer bei rechtswidrigem Streik - …

    Auszug aus BAG, 21.04.1971 - GS 1/68
    Auch das Bundesverfassungsgericht sieht es offenbar nicht als problematisch an, wenn der einfache Gesetzgeber in § 2 Abs. 1 TVG auch dem einzelnen Arbeitgeber die Tariffähigkeit und damit zwangsläufig auch die Arbeitskampffähigkeit verliehen hat (vgl. BVerfGE 20, 312 [318] = AP Nr. 24 zu § 2 TVG Ziff. C I 1 der Gründe; ebenso BAG 15, 174 [192] = AP Nr. 32 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, Ziff. B II 3 a).
  • BVerfG, 19.10.1966 - 1 BvL 24/65

    Tariffähigkeit von Innungen

    Auszug aus BAG, 21.04.1971 - GS 1/68
    Auch das Bundesverfassungsgericht sieht es offenbar nicht als problematisch an, wenn der einfache Gesetzgeber in § 2 Abs. 1 TVG auch dem einzelnen Arbeitgeber die Tariffähigkeit und damit zwangsläufig auch die Arbeitskampffähigkeit verliehen hat (vgl. BVerfGE 20, 312 [318] = AP Nr. 24 zu § 2 TVG Ziff. C I 1 der Gründe; ebenso BAG 15, 174 [192] = AP Nr. 32 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, Ziff. B II 3 a).
  • BAG, 30.01.1970 - 3 AZR 44/68

    Verdrängung einer Ruhegeldordnung durch spätere Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 21.04.1971 - GS 1/68
    Das Bundesarbeitsgericht tendiert seit einigen Jahren zu einer Verstärkung der richterlichen Billigkeitskontrolle und prüft regelmäßig nicht nur nach, ob ein Widerruf etwa ermessensmißbräuchlich war, sondern darüber hinaus, ob die Änderung billigem Ermessen i.S. des § 315 BGB entspricht (vgl. BAG AP Nr. 10 zu § 315 BGB; AP Nr. 5 zu § 611 BGB Lohnzuschläge Ziff. 3 b; AP Nr. 8 zu § 611 BGB Fleischbeschauer-Dienstverhältnis Ziff. II 2; AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt Ziff. B IV 3, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; AP Nr. 144 zu § 242 BGB Ruhegehalt Ziff. II 1 b; Urteil vom 21. Dezember 1970 - 3 AZR 510/69 -, demnächst AP Nr. 1 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, und Urteil vom 22. Dezember 1970 - 3 AZR 52/70 -, demnächst AP Nr. 2 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle sowie Urteil vom 7. Januar 1971 - 5 AZR 92/70 -, demnächst AP Nr. 12 zu § 315 BGB).
  • BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53

    Arbeitsverhältnis: Befristung

    Auszug aus BAG, 21.04.1971 - GS 1/68
    Das Bundesarbeitsgericht hat von Anfang an in ständiger Rechtsprechung der Umgehung des Kündigungsschutzes der Arbeitnehmer Grenzen gesetzt (vgl. BAG 1, 128 [132] = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG und BAG 1, 136 [138] = AP Nr. 1 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 1, 185 [193] = AP Nr. 2 zu § 13 KSchG).
  • BVerfG, 11.11.1964 - 1 BvR 488/62

    Rückstellung für Pensionszusagen

  • BAG, 04.05.1955 - 1 AZR 493/54

    Arbeitskampf: Grenzen des Arbeitskampfes

  • BAG, 19.01.1962 - 1 ABR 14/60

    Arbeitskampfbereitschaft als Voraussetzung der Tariffähigkeit

  • BAG, 21.12.1970 - 3 AZR 510/69

    Sondervergütung: Bestimmungsrecht des Arbeitgebers - Interessenausgleich

  • BAG, 20.12.1963 - 1 AZR 157/63

    Streik - Absperrungsmaßnahmen - Boykott - Arbeitskampf

  • BAG, 22.12.1970 - 3 AZR 52/70

    Gleichheit bei Tantiemen

  • BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 40/53

    Probezeit eines Arbeitsverhältnisses - Tarifliche Beschränkung - Begrenzung des …

  • BAG, 07.01.1971 - 5 AZR 92/70

    Kürzung der Leistungszulage bei Krankheit des Arbeitnehmers

  • BAG, 09.06.1967 - 3 AZR 352/66

    Kürzung einer jederzeit widerruflichen Leistungszulage nach billigem Ermessen

  • BAG, 19.06.1970 - 3 AZR 402/69

    Ruhegeldordnung - Billigkeitskontrolle

  • BGH, 20.05.1954 - GSZ 6/53

    Bindung an Urteile des Bundesverfassungsgerichts

  • BAG, 14.10.1960 - 1 AZR 233/58

    Abwehraussperrung - Sukzessive Durchführung - Lösung der Arbeitsverhältnisse - …

  • BAG, 06.12.1963 - 1 AZR 223/63

    Erfordernis eines Wiederbeschäftigungswillens bei Abwehraussperrung

  • BAG, 19.10.1960 - 1 AZR 373/58

    Rechtmäßige Aussperrung - Kündigung - Lösungstatbestand eigener Art - …

  • BAG, 15.06.1964 - 1 AZR 356/63

    Lösende Aussperrung - Arbeitsvertragliches Band - Aussperrender Arbeitgeber - …

  • GemSOGB, 06.11.1970 - GmS-OGB 7/70
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …

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  • BAG, 26.07.2005 - 1 AZR 133/04

    Streikteilnahme während Freizeit

    Rechtsfolge der Teilnahme an einem rechtmäßigen (Warn-)Streik ist allerdings die Aufhebung der gegenseitigen Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis (BAG Großer Senat 21. April 1971 - GS 1/68 - BAGE 23, 292, zu III C 1 der Gründe; 22. März 1994 - 1 AZR 622/93 - BAGE 76, 196, zu II 3 a der Gründe; 30. August 1994 - 1 AZR 765/93 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 131 = EzA GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 114, zu B II 1 c der Gründe; 3. August 1999 - 1 AZR 735/98 - BAGE 92, 154, zu I 1 der Gründe).
  • BVerfG, 26.03.2014 - 1 BvR 3185/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gewerkschaftlichen Aufruf zu einer …

    Die Orientierung des Bundesarbeitsgerichts am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist insofern nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 92, 365 ; entsprechend BAG, Großer Senat, Beschluss vom 21. April 1971 - GS 1/68 -, juris, sowie EGMR, Enerji Yapi-Yol Sen v. Türkei…, Urteil vom 21. April 2009, Nr. 68959/01, - NZA 2010, S. 1423, §§ 24, 32).

    Auch nach der Rechtsprechung des Großen Senats gibt es eine "Kampffreiheit" bei der Wahl der Mittel des Arbeitskampfes und es gilt der Grundsatz der Waffengleichheit als Kampfparität (vgl. BAG…, Beschluss vom 28. Januar 1955 - GS 1/54 -, juris, Rn. 65); maßgeblich ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BAG, Beschluss vom 21. April 1971 - GS 1/68 -, juris, Rn. 62 ff.), der auch die vorliegende Entscheidung trägt.

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Rechtsprechung
   BAG, 07.05.1971 - GS 1/68   

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https://dejure.org/1971,7273
BAG, 07.05.1971 - GS 1/68 (https://dejure.org/1971,7273)
BAG, Entscheidung vom 07.05.1971 - GS 1/68 (https://dejure.org/1971,7273)
BAG, Entscheidung vom 07. Mai 1971 - GS 1/68 (https://dejure.org/1971,7273)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Berichtigung eines Beschlusses wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BAG, 19.03.1970 - GS 1/68   

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BAG, 19.03.1970 - GS 1/68 (https://dejure.org/1970,2035)
BAG, Entscheidung vom 19.03.1970 - GS 1/68 (https://dejure.org/1970,2035)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Großer Senat des Bundesarbeitsgerichts - Vorgelegte Rechtsfrage - Mündliche Verhandlungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 22, 311
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 02.11.1983 - GS 1/82

    Anrufung des Gerichts - Mündliche Verhandlung

    Fakultative mündliche Verhandlung ist möglich (Aufgabe von BAG 22, 311 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1953).
  • BAG, 23.01.1986 - 2 AZR 243/85

    Wirksamkeit der Beendigung eines befristeten Dienstverhältnisses - …

    Zumindest mittelbar wird dies auch durch den von der Revision angeführten Beschluß des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 19. März 1970 - GS 1/68 - (BAG 22, 311 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1953) bestätigt.
  • BAG, 23.01.1986 - 2 AZR 111/85

    Streitigkeit über die Wirksamkeit der Beendigung eines Engagementvertrages durch …

    Die Revision verweist in diesem Zusammenhang auf den Beschluß des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 19. März 1970 - GS 1/68 - (BAG 22, 311 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1953), wo dieser Gedanke des "gegenseitigen Gedankenaustausches" deutlich wird.
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   BSG, 21.05.1969 - GS 1/68   

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https://dejure.org/1969,8327
BSG, 21.05.1969 - GS 1/68 (https://dejure.org/1969,8327)
BSG, Entscheidung vom 21.05.1969 - GS 1/68 (https://dejure.org/1969,8327)
BSG, Entscheidung vom 21. Mai 1969 - GS 1/68 (https://dejure.org/1969,8327)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BSGE 29, 236
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 25.10.1963 - 1 RA 273/61
    Auszug aus BSG, 21.05.1969 - GS 1/68
    Unter Versicherungsfall ist ein bestimmtes Ereignis oder das Zusammentreffen mehrerer Ereignisse zu verstehen, gegen deren Machteile die Versicherung Schutz gewähren soll (so BSG 20 S. 48, 50; 22 S. 123, 124;… Wannagat, Lehrbuch des Sozialversicherungsrechts, Bd. I, 1965, S. 291; Langkeit, Zum Problem des Versicherungsfalles in der Sozialversicherung und in der Individualversicherung - ZVersWiss 1966, 361, 33).
  • BSG, 22.08.1990 - 8 RKn 14/88

    Verfahrensfehlerhafte Unterzeichnung der Terminsbestimmung durch den …

    Unter Versicherungsfall ist dabei ein Ereignis oder das Zusammentreffen mehrerer Ereignisse zu verstehen, gegen deren Nachteile die Versicherung Schutz gewähren soll (vgl BSGE 29, 236, 240).

    Daß in bestimmten Fällen das Altersruhegeld entfallen und anschließend der Versicherungsfall des Alters wieder eintreten kann (vgl § 48 Abs. 4 Satz 4 RKG und BSGE 29, 236, 240), steht dem nicht entgegen.

  • BSG, 31.10.1991 - 7 RAr 84/90

    Erlöschen des Arbeitgeberanspruchs auf Zuschüsse zu den Vorruhestandsleistungen …

    Ist vorgezogenes Altersruhegeld gewährt worden, kann es zwar zu einem neuen Versicherungsfall kommen, bei dem auch neue Beitragszeiten zu berücksichtigen sind, wenn das Altersruhegeld (zB wegen Aufnahme einer die Grenzen des zulässigen Erwerbs überschreitenden Beschäftigung) weggefallen ist (vgl BSGE 29, 236 = SozR Nr. 50 zu § 1248 RVO).
  • BSG, 14.12.1967 - 2 RU 174/65

    Vorläufige Rente - Umwandlung in Dauerrente - Fehlendes ärztliches Gutachten - …

    Das LSG ist davon ausgegangen, eine wesentliche Änderung in den für die Leistungsfeststellung gewesenen maßgebend Verhältnissen liege zwar vor, wenn man den im Gutachten vom April 1964 festgelegten Befund mit demjenigen vom Dezember 1961 vergleiche, welcher der Bewilligung der vorläufigen Rente zugrunde gelegen hatte; hierauf komme es jedoch nicht an, Vielmehr sei für eine die Entziehung der Däuerrente rechtfertigende Änderung der Verhältnisse der Vergleich mit dem im Juni 1963 erhobenenBefund maßgebend, insoweit sei aber bis April 1964 keine wesentliche Änderung eingetreten, Die Revision greift zunächst die letztgenannte Feststellung mit Rügen fehlerhafter Beweiswürdigung an und meint" bei ordnungsmäßigem Verfahren hätte das LSG zwangsläufig feststellen müssen, daß sich die Verhältnisse im April 1964 im Vergleich zu Juni 1963 wesentlich geändert hätten" Dieses Vorbringen ist unbegründet, da es nicht ersichtlich macht, inwiefern das LSG die Grenzen des Rechts auf freie richterliche Beweiswürdigung überschritten, insbesondere gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen haben könnte (vgl° BSG 29 236)" Insbesondere brauchte das LSG kein entscheidendes Gewicht darauf zu legen, daß Dr° Bleicken im Gutachten vom April 1964 die unfallbedingte MdB nur noch mit 10 voH" bewertete, während Dr° E] im Juni 1965 die MdB auf 20 voii° geschätzt hatte; auch bei der Anwendung des @ 622 Abs° 1 EVO ist für die gerichtliche Beweiswürdigung in erster Linie der ärztlich festgestellte Befund bedeutsam, während es auf die ärztliche MdB-Schätzung nicht ausschlaggebend ankommt (…vgl° BSG 4, 1479 149, SozR RVG @ 608 aF Nro 37 SGG @ 128 Nr" 25; Brackmann9 Handbuch der Sozialversicherung, 60 Auflc"9 S° 568 b)o Das LSG hat verfahrensrechtlich bedenkenfrei angenommen .daß die im Entziehungsbescheid vom 20 Juni 1964 angeführten Besserungsmomente für den Nachweis einer w e s e n t l i c h e n Änderung der Verhältnisse - hierfür würde nach Lage des Falles schon ein Rückgang der HdE auf 3 15 V"Ho genügen (…vgln SozR RVO @ 608 aF Nrt 8) - nicht ausreichten; denn der knöcherne Durchbau der Frakturstelle wurde bereits seit Januar 1965 in den Röntgenbefunden beschrieben, und die Verringerung des Finger-Bodenabstands beim Bücken um 7 cm konnte im Hinblick auf die Schwankungsbreite der Meßwerte nicht als wesentliche Änderung erachtet werden" Die Revisionsbegründung ist nicht geeignet, diese Auffassung schlüssig zu widerlegenog i'.
  • BSG, 06.10.1961 - 10 RV 539/61
    äie $ür öie rinhberli ehe Üâ- er'j EURugaâ- g leiten" Eiin Mangel des Vamve EURâ- S in Lezvg auf 1 1 liegt nur äann Vor3 wenn éas Gar ic}1" die g seäzlxchen Graf" zes seines Rechts au freie ri.chtarlicw ae Beweisaiü äicung über5chritten hat" Iascweit &omgt insbaa oadere ein Vc3stoß gegen Erfaâ- rungssäcze aa 3&%gliouen Lebe as oäer gegen Bank" ge$eEURze iâ- Beiracht (BSG 29 236}" Ein solcner 79rg50g lieg" nicht vera Entgefen der Auffassung das 2£1 818 hat äaa Bern" fung3gericht seine Überr augung nicuâ- nvr auf da& &utm abeß ven Dr" A?" gesâ- ützt" es hat sich vielâ- elar auf 5en.$eiten --.
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