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Rechtsprechung
   BayObLG, 21.09.1989 - BReg. 3 Z 5/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2859
BayObLG, 21.09.1989 - BReg. 3 Z 5/89 (https://dejure.org/1989,2859)
BayObLG, Entscheidung vom 21.09.1989 - BReg. 3 Z 5/89 (https://dejure.org/1989,2859)
BayObLG, Entscheidung vom 21. September 1989 - BReg. 3 Z 5/89 (https://dejure.org/1989,2859)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 181,GmbHG § 35 Abs. 4, § 46 Nr. 5, §§ 47 ff.
    Erlöschen der Befreiung von § 181 BGB bei Vereinigung aller GmbH-Anteile in der Hand des Gesellschafter-Geschäftsführers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertretungsorgan einer juristischen Person als Vertreter im Sinne des § 181 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers einer mehrgliedrigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Erteilung einer Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 420
  • BB 1989, 2426
  • DB 1989, 2529
  • Rpfleger 1990, 25
  • BayObLGZ 1989, 375
  • GmbHR 1990, 213
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 23.03.1981 - II ZR 27/80

    Zur Geschäftsführerbestellung vor Eintragung der GmbH und zur Frage der …

    Auszug aus BayObLG, 21.09.1989 - BReg. 3 Z 5/89
    Dieser Wille der Gesellschafter ist zu beachten, so daß die Umdeutung in eine Geschäftsführerbestellung durch Gesellschaftsvertrag ausscheidet (vgl. auch BGHZ 80, 212/214; KG JurBüro 1983, 1551; OLG Zweibrücken JurBüro 1988, 1046; OLG Oldenburg JurBüro 1989, 825).

    Nur diese untersteht als notwendige Vorstufe zur juristischen Person bereits dem Recht der eingetragenen GmbH insoweit, als es mit ihrem besonderen Zweck vereinbar ist und nicht die Rechtsfähigkeit voraussetzt (BGHZ 80, 212/214).

    Die Gründer sind nicht gehindert, die Vertretungsmacht der Geschäftsführer schon vor der Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister zu erweitern und ihnen auch Rechtshandlungen zu gestatten, die nicht unerläßlich sind, um die gesetzlichen Eintragungsvoraussetzungen und die Eintragung selbst herbeizuführen (BGHZ 80, 129/139); eine andere, hier nicht zu entscheidende Frage ist, inwieweit hierfür Einstimmigkeit der Gründer erforderlich ist oder ein Mehrheitsbeschluß genügt (vgl. hierzu BGHZ 80, 212/215).

  • BGH, 28.02.1983 - II ZB 8/82

    Gestattung des Selbstkontrahierens

    Auszug aus BayObLG, 21.09.1989 - BReg. 3 Z 5/89
    Dem Geschäftsführer einer mehrgliedrigen GmbH kann generell oder im Einzelfall durch einen einfachen Gesellschafterbeschluß Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden (BGHZ 87, 59 [BGH 28.02.1983 - II ZB 8/82] /60; BGH WPM 1975, 157; Fleck WPM 1985, 677/678).

    Gründe der Publizität und des Verkehrsschutzes erfordern vielmehr das festhalten an der Ansicht des Senats, weil andernfalls die Gläubiger, die zu dem von § 181 BGB geschützten Personenkreis gehören (BGHZ 87, 59 [BGH 28.02.1983 - II ZB 8/82] /62), sich auf Verträge mit einer Gesellschaft einlassen könnten, ohne von einer etwaigen Umwandlung der mehrgliedrigen Gesellschaft in eine Einmanngesellschaft und einer damit einhergehenden schwerwiegenden inhaltlichen Erweiterung der Befugnisse des Geschäftsführers zu wissen.

    Dieser Auffassung steht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.2.1983 (BGHZ 87, 59 [BGH 28.02.1983 - II ZB 8/82] /62 f.) nicht entgegen.

  • BGH, 06.10.1960 - II ZR 215/58

    Einmann-GmbH. In-sich-Geschäft

    Auszug aus BayObLG, 21.09.1989 - BReg. 3 Z 5/89
    Insichgeschäfte sind grundsätzlich anstößig (BGHZ 33, 189/190) und bringen für Dritte besondere Gefahren mit sich, bei der Einmann-GmbH z.B. den Abschluß eines Anstellungsvertrags für den Alleingesellschafter und -Geschäftsführer mit der Festlegung einer überhöhten Geschäftsführervergütung oder den Abschluß eines Darlehensvertrags mit unangemessenen Zins- und Rückzahlungsbedingungen.

    Soweit ein Bedürfnis besteht, Insichgeschäfte zuzulassen (vgl. BGHZ 33, 189/194), kann dem auch unter Zugrundelegung der Ansicht des Senats ohne weiteres Rechnung getragen werden, nämlich durch Verlautbarung einer entsprechenden Befreiung im Handelsregister.

  • BayObLG, 22.05.1987 - BReg. 3 Z 163/86

    Zur Befreiung eines GmbH-Geschäftsführers/-Liquidators vom …

    Auszug aus BayObLG, 21.09.1989 - BReg. 3 Z 5/89
    Der Senat hält an seiner Rechtsmeinung fest, daß die einem bestimmten Geschäftsführer einer mehrgliedrigen GmbH durch die Satzung erteilte und im Handelsregister eingetragene Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB grundsätzlich erlischt, wenn eine Einmanngesellschaft entstanden ist, deren Alleingesellschafter dieser Geschäftsführer ist (BayObLGZ 1987, 153).

    Selbst wenn die jährlich im nachhinein zum Handelsregister einzureichende Liste der Gesellschafter ( § 40 GmbHG ) für den maßgebenden Stichtag die Bildung einer Einmanngesellschaft ausweisen sollte, kann dies in der Zwischenzeit bereits wieder überholt sein; die Liste stellt also keine zuverlässige Informationsquelle für den Rechtsverkehr dar (BayObLGZ 1987, 153/159) und wird deshalb in der Regel auch keine geeignete Grundlage für ein Amtslöschungsverfahren nach § 142 EGG abgeben.

  • BGH, 09.03.1981 - II ZR 54/80

    Verpflichtung einer Vor-GmbH; Umfang der Versicherung über Einlageleistungen bei …

    Auszug aus BayObLG, 21.09.1989 - BReg. 3 Z 5/89
    Die Gründer sind nicht gehindert, die Vertretungsmacht der Geschäftsführer schon vor der Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister zu erweitern und ihnen auch Rechtshandlungen zu gestatten, die nicht unerläßlich sind, um die gesetzlichen Eintragungsvoraussetzungen und die Eintragung selbst herbeizuführen (BGHZ 80, 129/139); eine andere, hier nicht zu entscheidende Frage ist, inwieweit hierfür Einstimmigkeit der Gründer erforderlich ist oder ein Mehrheitsbeschluß genügt (vgl. hierzu BGHZ 80, 212/215).
  • BGH, 07.05.1984 - II ZR 276/83

    Haftung der GmbH-Gesellschafter im Vorgründungsstadium; Aufgabe der …

    Auszug aus BayObLG, 21.09.1989 - BReg. 3 Z 5/89
    Eine Vor-Gesellschaft entsteht mit ihrer Errichtung und besteht bis zur Eintragung der GmbH im Handelsregister (BGHZ 91, 148 [BGH 07.05.1984 - II ZR 276/83] /151; Senatsbeschluß vom 16.2.1989 - BReg. 3 Z 3/89;… Scholz/Karsten Schmidt § 11 Rn. 21).
  • BayObLG, 14.05.1985 - BReg. 3 Z 41/85

    Befreiung des Liquidators einer GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB

    Auszug aus BayObLG, 21.09.1989 - BReg. 3 Z 5/89
    Das Verbot des Selbstkontrahierens stellt eine immanente Beschränkung der Vertretungsbefungnis des Geschäftsführers dar (BFH WPM 1975, 456/457; BayObLGZ 1985, 189/193).
  • BayObLG, 30.12.1982 - BReg. 3 Z 93/82

    Zur Beurkundungsgebühr bei der Einmann-GmbH-Gründung

    Auszug aus BayObLG, 21.09.1989 - BReg. 3 Z 5/89
    Eine solche kann als Gesellschaftsorgan erst bestehen, wenn eine Vor-Gesellschaft (Vor-GmbH) existent geworden ist (BayObLGZ 1982, 467/471).
  • BGH, 24.10.1988 - II ZB 7/88

    Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister; Anforderungen an die Form eines …

    Auszug aus BayObLG, 21.09.1989 - BReg. 3 Z 5/89
    Die an keine Frist gebundene weitere Beschwerde der Gesellschaft (BGHZ 105, 324/327) ist statthaft und in rechter Form eingelegt ( §§ 27, 29 FGG ; vgl. auch Nummer II 1 des Senatsbeschlusses vom 7.7.1988 in dieser Sache).
  • GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72

    Beteiligte an dem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe …

    Auszug aus BayObLG, 21.09.1989 - BReg. 3 Z 5/89
    Soweit der Senat in seinem Beschluß vom 7.7.1988 den Geschäftsführer persönlich als Anmelder angesehen hat, ist er hieran schon deshalb nicht gebunden, weil diese Rechtsauffassung der Aufhebung der landgerichtlichen Entscheidung vom 2.5.1988 nicht zugrunde liegt (…Jansen FGG 2. Aufl. § 25 Rn. 15; vgl. i.ü. GmS-OGB BGHZ 60, 392 [BGH 06.02.1973 - GmG-OBG - 1/72]).
  • OLG Zweibrücken, 30.12.1981 - 3 W 82/81

    Zur Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens bei GmbH

  • OLG Stuttgart, 26.11.1984 - 8 W 435/84

    Wirksamkeit der Befreiung eines Geschäftsführers einer mehrgliedrigen GmbH vom …

  • BayObLG, 07.07.1988 - BReg. 3 Z 76/88

    Richtervorbehalt; Ersteintragung; GmbH; Handelsregister; Ergänzung

  • LG Karlsruhe, 31.10.1995 - 12 O 492/95

    Zur Wirksamkeit der den gesetzlichen Gerichtsstand ändernden AGB im …

    a) Der Entscheidung des LG Karlsruhe wird entgegengehalten, daß der Gesetzgeber in § 38 I ZPO Gerichtsstandsvereinbarungen zwischen Vollkaufleuten ausdrücklich gestattet habe und daß, da im voraus vereinbarte Gerichtsstandsabänderungen fast ausschließlich AGB-Gerichtsstandsabänderungen seien, bei deren allgemeiner Unwirksamerklärung für § 38 I ZPO, soweit dort Gerichtsstandsabänderungen zwischen Vollkaufleuten zugelassen werden, kaum noch ein Anwendungsbereich verbleibe (Wolf, JZ 1989, 695f.; LG Köln, NJW-RR 1990, 420;… Basedow, in: MünchKomm, § 12 AGBG Rn. 25).

    Eindeutig gesetzwidrig in diesem Zusammenhang sind Argumente wie: beim Vollkaufmann entfalle das Schutzbedürfnis, da er selbst AGB aufstellen und durch eine Abwehr- oder Ausschließlichkeitsklausel die Geltung der gegnerischen AGB ausschließen könne (…OLG Karlsruhe, Urt. v. 27.6.1989 - 8 U 85/89 [unveröff.]; Wolf, JZ 1989, 696; LG Köln, NJW-RR 1990, 420), oder:.

    Vollkaufleute könnten aufgrund ihrer zu vermutenden Geschäftserfahrung die Bedeutung und Reichweite einer Gerichtsstandsklausel ohne weiteres erkennen (LG Köln, NJW-RR 1990, 420).

  • BGH, 08.04.1991 - II ZB 3/91

    Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens

    Es sieht sich jedoch an ihrer Zurückweisung durch die Beschlüsse des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 22. Mai 1987 (bei BayObLGZ 1987, 153 ff = WM 1987, 982 ff) und vom 21. September 1989 (BayObLGZ 1989, 375, 378 ff = GmbHR 1990, 213 ff) gehindert und hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • BFH, 13.03.1991 - I R 1/90

    Wirksamkeit der Befreiung von Beschränkungen des § 181 BGB bei Wandel in …

    3 Z 5/89">3 Z 5/89 (GmbHR 1990, 213) die Auffassung, daß eine dem Geschäftsführer einer mehrgliedrigen GmbH erteilte Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB automatisch ihre Wirksamkeit verliere, wenn der bisherige Gesellschafter-Geschäftsführer Alleingesellschafter werde (ebenso Eder in GmbH-Handbuch, Tz. 581 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.1991 - 3 Wx 340/90

    Befreiung des GmbH-Geschäftsführers von § 181 BGB bei Vereinigung aller …

    Da diese Auffassung von der des BayObLG (BayObLGZ 1987, 153 = DNotZ 1989, 32; BayObLGZ 1989, 375 ) abweicht, wird die Sache dem BGH vorgelegt.

    Die entgegengesetzte Auffassung (vgl. BayObLGZ 1987, 153, 157ff. = DNotZ 1989, 32 ; BayObLGZ 1989, 375, 378ff.) wird vom hiesigen Registergericht nicht geteilt.

    Die gegenteilige Auffassung des BayObLG(BayObIGZ 1987, 153,157 ff. = DNotZ 1989, 32 ; BayObLGZ 1989, 375, 378 ff.), wonach die Befreiung des Geschäftsführers einer mehrgliedrigen GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB erlösche, wenn dieser Geschäftsführer zugleich alleiniger Gesellschafter der GmbH werde, vermöge nicht zu überzeugen und sei mit Recht in der Lit. auf Kritik gestoßen.

  • LG Köln, 14.05.1993 - 87 T 19/93

    Eintragungsfähigkeit der auf Satzung beruhenden Möglichkeit der Befreiung des …

    Insichgeschäfte sind grundsätzlich anstößig (so BayObLG Rpfleger 1990, 25 unter Verweisung auf BGHZ 32, 189 ).

    zogen, daß es sich bei der in der Satzung enthaltenen Befreiungsermächtigung um eine eintragungspflichtige Tatsache handelt (a.A. BayObLG Rpfleger 1982, 188 ; 1990, 25; OLG Frankfurt und OLG Karlsruhe BB 1984, 238 = DNotZ 1984, 633 = MittRhNotK 1983, 224 ; OLG Hamm MittRhNotK 1991, 73 ).

  • OLG Hamm, 27.04.1998 - 15 W 79/98

    Befreiung des Alleingesellschafter-Geschäftsführers von den Beschränkungen des § …

    Die konkrete Vertretungsbefugnis des Alleingesellschafter-Geschäftsführers, die auf einem durch die Satzung ermöglichten Gesellschafterbeschluß beruht, ist ihrerseits eine nach § 10 Abs. 1 S. 2 GmbHG eintragungspflichtige Tatsache (BayObLG GmbHR 1990, 213, 214; Senat FGPrax 1996, 236 = Rpfleger 1997, 169 ).
  • KG, 26.01.2006 - 9 W 12/05

    Notargebühr: Entstehung bei Beurkundung der Geschäftsführerbestellung

    Dieser Wille der Gesellschafter ist zu beachten und kann nicht in eine Geschäftsführerbestellung durch Gesellschaftsvertrag umgedeutet werden (vgl. BayObLG, DB 1989, 2529/2530 m. w. N.).
  • LG Köln, 21.12.1990 - 87 T 30/90

    Eintragungsfähigkeit der auf Satzung beruhenden Möglichkeit der Befreiung des …

    (Vgl. z. B. BayObLGZ 1989, 375, 378 ff. = BB 1989, 24, 26 ff. Nach Ansicht des BayObLG erlischt die Befreiung des Geschäftsführers einer GmbH von den Verboten des § 181 BGB , wenn diese als mehrgliedrige GmbH gegründet wurde und sich später alle Anteile in der Hand des Gesellschafters/Geschäftsführers vereinigen. Dagegen zu Recht Reinicke/Tiedtke, GmbHR 1990, 200 ff. Anders als das BayObLG nunmehr auch der BGH MittRhNotK 1991, 119 ).
  • AG Duisburg, 25.07.1990 - 8 HRB 4993
    Die Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. BayObLGZ 1987 S. 153, 157 ff. = DB 1987 S. 2140 ; BayObLGZ 1989 S. 375, 378 ff. = DB 1989 S. 2529 ), nach der die Befreiung des Geschäftsführers einer mehrgliedrigen GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB erlischt, wenn dieser Geschäftsführer zugleich alleiniger Gesellschafter der GmbH wird, überzeugt nicht und ist zu Recht auf Kritik gestoßen (vgl. etwa Reinicke/Tiedtke , WM 1988 S. 441 und GmbHR 1990 S. 200 ).
  • LG Köln, 12.07.1990 - 11 T 123/90

    Bindungswirkung einer aus § 2069 BGB abgeleiteten Ersatzerbfolge

    Da diese Auffassung von der des BayObLG (BayObLGZ 1987, 153 = DNotZ 1989, 32; BayObLGZ 1989, 375 ) abweicht, wird die Sache dem BGH vorgelegt.
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