Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 29.02.2008 - 5 W 68/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
GmbHG § 51 a; ; GmbHG § 51 b; ; AktG § 99; ; AktG § 132; ; ZPO § 148
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aussetzung eines Auskunftserzwingungsverfahrens des GmbH-Gesellschafters wegen laufendem Einziehungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Anfechtungsklage im Sinne der §§ 243 ff AktG, Antrag des Gesellschafters auf gerichtliche Entscheidung über Informationsrechte, Auskunfts-/Einsichts-/Informations-/Kontrollrechte, Einziehung, Gesellschafterbeschluss, Informationserzwingungsverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit der Verweigerung der Auskunft eines Gesellschafters einer GmbH durch Beschluss der Gesellschafterversammlung; Einziehung des Gesellschaftsanteils eines Gesellschafters einer GmbH; Auslegung einer irrtümlichen Bezeichnung einer sofortigen Beschwerde als ...
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 06.11.2007 - 11 O 96/07
- OLG Schleswig, 29.02.2008 - 5 W 68/07
Papierfundstellen
- GmbHR 2008, 434
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- LG Frankfurt/Main, 17.08.2007 - 11 O 90/07
Unterschiedliche Preise für dasselbe Produkt im Onlineshop wettbewerbswidrig
Auszug aus OLG Schleswig, 29.02.2008 - 5 W 68/07
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Kammer für Handelssachen II des Landgerichts Lübeck vom 6. November 2007 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats an das Landgericht mit der Maßgabe zurückverwiesen, das vorliegende Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Klage in dem Verfahren 11 O 90/07 LG Lübeck auszusetzen.Die sofortige Beschwerde ist auch nicht deshalb unzulässig, weil die übrigen Gesellschafter der Antragsgegnerin gegen die Antragstellerin Antrag auf Einziehung ihres Geschäftsanteils - Einziehungsklage - nach § 10 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages zu dem Az.: 11 O 90/07 LG Lübeck erhoben haben.
Es ist sachgerecht, auf den Hilfsantrag der Antragsgegnerin den angefochtenen Beschluss des Landgerichts aufzuheben und die Sache zur Entscheidung durch das Landgericht an dieses mit der Maßgabe zurückzuverweisen, das vorliegende Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Einziehungsklage zu dem Az. 11 O 90/07 LG Lübeck in analoger Anwendung von § 148 ZPO auszusetzen.
Vorgreiflichkeit der Einziehungsklage 11 O 90/07 LG Lübeck ist hier wie dargestellt gegeben.
Insoweit ist in jenem Verfahren 11 O 90/07 mithin eine weitere wesentliche Frage zu klären, die auch für die Verweigerung des Informationsrechtes nach § 51 a Abs. 2 S. 1 GmbHG von Bedeutung wäre.
- BGH, 07.12.1987 - II ZR 86/87
Zulässigkeit einer Anfechtungsklage
Auszug aus OLG Schleswig, 29.02.2008 - 5 W 68/07
Dazu hat der Bundesgerichtshof bereits in WM 1988, 121 ff. entschieden, dass für die Anfechtungsklage gegen den Verweigerungsbeschluss mangels Rechtsschutzbedürfnisses kein Raum ist, wenn der Gesellschafter mit ihr lediglich das Ziel verfolgt, die Unwirksamkeitserklärung des Beschlusses zwecks Durchsetzung seines Informationsanspruches zu erreichen. - OLG Hamm, 01.09.2006 - 15 W 125/06
Anfechtung der Aussetzung eines Informationserzwingungsverfahrens
Auszug aus OLG Schleswig, 29.02.2008 - 5 W 68/07
Ist die Entscheidung im auszusetzenden Verfahren nach § 51 b GmbHG mindestens teilweise von dem Bestehen oder Nichtbestehen desjenigen Rechtsverhältnisses abhängig, über welches in dem anderen Verfahren entschieden wird, kommt die Aussetzung entsprechend § 148 ZPO in Betracht (OLG Hamm, NJW-RR 2007, 333 f., bei Juris Rn. 22;… Scholz/Karsten Schmidt a. a. O., § 51 b Rn. 9).
- OLG Saarbrücken, 21.09.2010 - 8 W 215/10
Rechtsweg: Auskunfts- und Einsichtsrecht eines Gesellschafters bzw. …
Insbesondere besteht für den Gesellschafter keine Möglichkeit, Informationsansprüche aus § 51a GmbHG wahlweise in einem Verfahren der ordentlichen streitigen Gerichtsbarkeit durchzusetzen (vgl. BGH NJW-RR 1995, 1183 f. Tz. 12, zit. nach juris; OLG Saarbrücken GmbHR 1994, 474 f.; OLG Schleswig GmbHR 2008, 434, 435;… Scholz/Schmidt, GmbHG, 10. Aufl., § 51b Rdnr. 9;… Lutter in: Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 17. Aufl., § 51b Rdnr. 14).Dem steht die Verschiedenheit der Verfahren zur Durchsetzung der Rechte nach § 51a GmbHG einerseits und § 810 BGB andererseits entgegen (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2000, 626 f. Tz. 10 f., 16 f., zit. nach juris; OLG Schleswig GmbHR 2008, 434 f.;… Scholz/Schmidt, a. a. O., § 51b Rdnr. 13).
- BayObLG, 19.11.2025 - 101 W 141/25
Gesellschafterliste, Einstweilige Verfügung, Gesellschafterversammlung, …
Rn. 15 Das Landgericht hat der sofortigen Beschwerde mit Beschluss vom 25. September 2025 nicht abgeholfen und insbesondere ausgeführt, es sei anerkannt, dass das in § 51b GmbHG geregelte Auskunftsverfahren ausgesetzt werden könne, wenn die Vorfrage der Gesellschaftereigenschaft des Antragstellers Gegenstand eines Zivilprozesses sei (OLG Schleswig, Beschluss vom 29. Februar 2008, 5 W 68/07 juris Rn. 11; OLG Köln, Beschluss vom 26. Oktober 1988, 16 Wx 114/88;… Klett in BeckOGK, GmbHG § 51b Rn. 84;… K. Schmidt in Scholz, GmbHG, 13. Aufl., 2022/2024/2025, § 51b Rn. 9;… Bayer in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 21./22. Aufl. 2023/2025 § 51b Rn. 16).Rn. 43 Insbesondere im Hinblick auf die zur alten Rechtslage ergangenen Entscheidungen zur Aussetzung eines Verfahrens gemäß §§ 51a, 51 b GmbHG (OLG Schleswig, Beschluss vom 29. Februar 2008, 5 W 68/07, GmbHR 2008, 434; OLG Hamm, Beschluss vom 1. September 2006, 15 W 125/06, NZG 2007, 110), die sich nicht mit der zum 1. November 2008 in Kraft getretenen Fassung der §§ 16, 40 GmbHG befassen, ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) nicht erforderlich.
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