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Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 23.03.2010

Rechtsprechung
   BGH, 19.04.2010 - II ZR 150/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,628
BGH, 19.04.2010 - II ZR 150/09 (https://dejure.org/2010,628)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2010 - II ZR 150/09 (https://dejure.org/2010,628)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2010 - II ZR 150/09 (https://dejure.org/2010,628)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    GmbHG § 16 Abs. 1, Abs. 3 a. F.

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    GmbH: Bestimmtheitserfordernis bei der Abtretung eines Teilgeschäftsanteils; Unwirksamkeit der Anmeldung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 1 GmbHG, § 16 Abs 3 GmbHG
    GmbH: Bestimmtheitserfordernis bei der Abtretung eines Teilgeschäftsanteils; Unwirksamkeit der Anmeldung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG a. F. § 16 Abs. 1, Abs. 3
    Hinreichend bestimmte Bezeichnung von abgetretenen Teilgeschäftsanteilen; Unwirksamkeit der Abtretung und der Anmeldung bei der Gesellschaft gemäß § 16 Abs. 1 GmbHG a. F. bei fehlender Bestimmtheit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hinreichende Bestimmtheit des Verfügungsobjektes bei Abtretung eines Teilgeschäftsanteils durch veräußerndenden Gesellschafter einer GmbH und Inhaber mehrerer den Wert des abgetretenen Teils übersteigenden Geschäftsanteile; Wirksamkeit der Anmeldung bei einer unwirksamen ...

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com
  • Betriebs-Berater

    Abtretung eines Teilgeschäftsanteils

  • Betriebs-Berater

    Abtretung eines Geschäftsanteils

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 16 Abs. 1 a.F; GmbHG § 16 Abs. 3 a.F
    Hinreichende Bestimmtheit des Verfügungsobjektes bei Abtretung eines Teilgeschäftsanteils durch veräußerndenden Gesellschafter einer GmbH und Inhaber mehrerer den Wert des abgetretenen Teils übersteigenden Geschäftsanteile; Wirksamkeit der Anmeldung bei einer unwirksamen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestimmtheit bei Abtretung eines Teilgeschäftsanteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abtretung eines Teilgeschäftsanteils und das Bestimmtheitserfordernis

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GmbHG a. F. § 16 Abs. 1, 3
    Zur Bestimmtheit eines Abtretungsvertrags über Teilgeschäftsanteil des Inhabers mehrerer Geschäftsanteile

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Bestimmtheitserfordernis bei Abtretung eines Teilgeschäftsanteils

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1446
  • MDR 2010, 1198
  • NZI 2010, 697
  • WM 2010, 1414
  • BB 2010, 1866
  • BB 2010, 2076
  • DB 2010, 1636
  • GmbHR 2010, 918
  • NZG 2010, 908
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …

    Auszug aus BGH, 19.04.2010 - II ZR 150/09
    Weder liegt Divergenz vor, noch stellen sich im Zusammenhang mit § 16 Abs. 1, Abs. 3 GmbHG a.F. als auslaufendem Recht grundsätzliche Fragen, da nicht zu erwarten ist, dass noch eine erhebliche Anzahl von Fällen wie der zugrunde liegende nach altem Recht zu entscheiden sein wird (vgl. BGH, Beschl. v. 27. März 2003 - V ZR 291/02, WM 2003, 987, 988 m.w.Nachw., insoweit in BGHZ 154, 288 ff. nicht abgedruckt).
  • KG, 22.11.1996 - 5 U 1304/96

    GmbH-Geschäftsanteilsvertrag und Bezugnahme auf Anlagen

    Auszug aus BGH, 19.04.2010 - II ZR 150/09
    Ist - wie hier - der Veräußerer bei der Abtretung eines Teilgeschäftsanteils aber Inhaber mehrerer Geschäftsanteile, deren Wert jeweils den Wert des abgetretenen Teils übersteigt, muss der Abtretungsvertrag, um das Verfügungsobjekt hinreichend bestimmt zu bezeichnen und wirksam zu sein, den Geschäftsanteil benennen, aus dem der neue Geschäftsanteil gebildet werden soll (KG, WM 1997, 2405, 2407 f.; OLG Düsseldorf, MDR 1978, 668;… Reichert/Weller, Der GmbH-Geschäftsanteil § 15 Rdn. 26 f. m.w.Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.1978 - 16 U 88/77
    Auszug aus BGH, 19.04.2010 - II ZR 150/09
    Ist - wie hier - der Veräußerer bei der Abtretung eines Teilgeschäftsanteils aber Inhaber mehrerer Geschäftsanteile, deren Wert jeweils den Wert des abgetretenen Teils übersteigt, muss der Abtretungsvertrag, um das Verfügungsobjekt hinreichend bestimmt zu bezeichnen und wirksam zu sein, den Geschäftsanteil benennen, aus dem der neue Geschäftsanteil gebildet werden soll (KG, WM 1997, 2405, 2407 f.; OLG Düsseldorf, MDR 1978, 668;… Reichert/Weller, Der GmbH-Geschäftsanteil § 15 Rdn. 26 f. m.w.Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 21.02.2012 - 11 U 97/11

    Formwirksamkeit der Abtretung eines Gesellschaftsanteils trotz Verstoßes gegen § …

    Rn. 26 Voraussetzung einer wirksamen Abtretung ist, dass der konkret zu übertragende Geschäftsanteil identifizierbar bezeichnet ist (Reichert/Weller in: Münchener Kommentar zum GmbHG, § 15 Rdrn. 56; OLG Düsseldorf, MDR 1978, 668; BGH ZIP 2010, 1446).

    Der Beschluss BGH ZIP 2010, 1446 betrifft das Bestimmtheitserfordernis einer Abtretung - die Relevanz für die hier interessierende Frage ist nicht ersichtlich.

  • BGH, 18.09.2018 - II ZR 312/16

    GmbH: Ausfallhaftung der Mitgesellschafter für Ansprüche aus Unterbilanzierung …

    Rn. 20 a) Die Regelung des § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG, der zufolge im Falleiner Veränderung in den Personen der Gesellschaft im Verhältnis zur Gesellschaft nur derjenige als Inhaber eines Geschäftsanteils gilt, der in der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste eingetragen ist, ist mangels Rückwirkungsanordnung auf Ansprüche, die vor ihrem Inkrafttreten am 1. November 2008 entstanden sind, nicht anwendbar (vgl. BGH, Beschluss vom 19. April 2010 - II ZR 150/09, ZIP 2010, 1446 Rn. 2).
  • BGH, 26.02.2015 - IX ZR 174/13

    Insolvenzmassebestandteil: Annahme eines Abtretungsangebots für ehemals …

    Rn. 9 b) Das Angebot war hinreichend bestimmt (…vgl. zur Geltung des sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen Baumbach/Hueck/Fastrich, GmbHG, 20. Aufl., § 15 Rn. 22; vgl. auch RG JW 1932, 1008, 1009; BGH, Beschluss vom 19. April 2010 - II ZR 150/09, WM 2010, 1414 Rn. 4 jeweils zur Frage der Bestimmtheit des Gesellschaftsanteils).
  • BGH, 17.07.2012 - II ZR 216/10

    Gesellschafterstellung in einer GmbH: Anforderungen an den Nachweis nach …

    Weder erfordern die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts noch stellen sich im Zusammenhang mit § 16 Abs. 1 GmbHG aF als auslaufendem Recht grundsätzliche Fragen, da nicht zu erwarten ist, dass noch eine erhebliche Anzahl von Fällen wie der zugrunde liegende nach altem Recht zu entscheiden sein werden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. April 2010 - II ZR 150/09, ZIP 2010, 1446 Rn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 17.07.2012 - II ZR 217/10

    Geschäftsanteilsübertragung einer GmbH: Umdeutung der fehlerhaften Übertragung in …

    Weder erfordern die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts noch stellen sich im Zusammenhang mit § 16 Abs. 1 GmbHG aF als auslaufendem Recht grundsätzliche Fragen, da nicht zu erwarten ist, dass noch eine erhebliche Anzahl von Fällen wie der zugrunde liegende nach altem Recht zu entscheiden sein werden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. April 2010 - II ZR 150/09, ZIP 2010, 1446 Rn. 3 m.w.N.).
  • KG, 20.08.2019 - 22 W 1/18

    Prüfung einer satzungsändernden Beschlussfassung durch aktuelle Gesellschafter

    Dies betrifft ebenso wie die Entscheidung vom 19. April 2010 (BGH, Beschluss vom 19. April 2010 - II ZR 150/09 -, juris Rdn. 2) nur die hier - wie dargelegt - nicht zu entscheidende Frage des materiellen Rechts, nicht aber das Registerverfahren.
  • OLG Frankfurt, 19.03.2013 - 5 U 220/12

    Streit um rückständige Einlageleistungen zwischen GmbH-Gesellschaftern

    Rn. 38 Die - erstinstanzlich behauptete - Anmeldung der Beklagten bzw. deren Aufnahme in die Gesellschafterliste ist nämlich materiell unwirksam, weil schon die Abtretungsvereinbarung vom 24.10.2008 unwirksam ist (vgl. für einen solchen Fall auch BGH, GmbHR 2010, 918;… zum Ganzen die Nachweise bei Roth/Altmeppen, GmbHG 7. Aufl. [2012), § 15 Rn. 17).
  • OLG Brandenburg, 13.10.2010 - 7 U 43/10

    Gesellschafterwechsel bei der GmbH: Beachtung eines gesellschaftsvertraglichen …

    Insoweit bezieht sich die Klägerin auf den Beschluss des BGH vom 19.04.2010 (ZIP 2010, 1446), in welchem ausgeführt ist, die "Fiktion" der Gesellschafterstellung in § 16 Abs. 1 GmbHG a.F. setze den wirksamen Erwerb eines bestimmten Geschäftsanteils voraus.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.03.2010 - 20 W 92/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9295
OLG Frankfurt, 23.03.2010 - 20 W 92/10 (https://dejure.org/2010,9295)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.03.2010 - 20 W 92/10 (https://dejure.org/2010,9295)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. März 2010 - 20 W 92/10 (https://dejure.org/2010,9295)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 6 Abs 2 GmbHG, § 8 Abs 3 GmbHG, § 9c Abs 1 GmbHG, § 39 Abs 2 GmbHG, § 39 Abs 3 GmbHG
    Prüfung eines Berufsverbots durch das Registergericht

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG §§ 6; 39
    Anmeldung Geschäftsführerbestellung zum Handelsregister: Zur Versicherung betreffend Berufsverbot

  • rechtsportal.de

    GmbHG § 8 Abs. 3; GmbHG § 39
    Anforderungen an den Inhalt der Versicherung des Geschäftsführers nach § 8 Abs. 3 GmbHG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Anforderungen an den Inhalt der Versicherung des Geschäftsführers nach § 8 Abs. 3 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anmeldung, Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht, Handelsregister, Notar, Registergericht, Versicherung

Papierfundstellen

  • GmbHR 2010, 918
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 27.04.2009 - 31 Wx 42/09

    Anmeldung der Liquidatorbestellung zum Handelsregister: Versicherung des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2010 - 20 W 92/10
    Die Versicherung muss daher einen Inhalt haben, der dem Gericht die Überzeugung vermittelt, der Versichernde habe alle Bestellungshindernisse gekannt und nach sorgfältiger Prüfung wahrheitsgemäße Angaben gemacht (OLG München DB 2009, 1180).
  • OLG Düsseldorf, 07.10.1996 - 3 Wx 400/96

    Anmeldung eines GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2010 - 20 W 92/10
    Wenn jedenfalls in der Versicherung nicht pauschal versichert wird, dass der betreffenden Person gar keine Tätigkeit untersagt ist, sondern die Versicherung dahingehend eingeschränkt ist, dass nur eine Tätigkeit auf dem Gebiet der Gesellschaft nicht untersagt ist, so darf die Versicherung keine Zweifel und Irrtümer aufkommen lassen (vgl. OLG Düsseldorf DB 1996, 2381; BayObLG …
  • BayObLG, 10.12.1981 - BReg. 1 Z 184/81

    Zur Versicherung des GmbH-Geschäftsführers nach § 8 Abs. 3 GmbHG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2010 - 20 W 92/10
    Die Prüfung, ob der Unternehmensgegenstand ganz oder teilweise mit dem Gegenstand eines (etwaigen) Verbots übereinstimmt, obliegt nämlich dem Registergericht und nicht dem anmeldenden Geschäftsführer oder dem Notar, § 9c Abs. 1 GmbHG (vgl. BayObLG DNotZ 1982, 181;… Krafka/Willer, a.a.0., Rz. 956;… Ensthaler/Füller, GmbHG, 2. Aufl., § 8 Rz. 18).
  • OLG Frankfurt, 11.07.2011 - 20 W 246/11

    Handelsregister: Zur Frage des Inhalts der nach § 8 Absatz 3 Satz 1 abzugebenden …

    Rn. 4 Mit Zwischenverfügung vom 11. Mai 2011 (auf Bl. 5 f der Registerakte wird Bezug genommen) hat die Rechtspflegerin des Registergerichts in Ziffer 1. der Verfügung unter anderem -unter Berufung auf eine Entscheidung des erkennenden Senats (Beschluss vom 23.03.2010, Az. 20 W 92/10, veröffentlicht in juris)- beanstandet, dass die eingereichte Versicherung der Geschäftsführerin nicht den gesetzlichen Voraussetzungen entspreche.

    Rn. 20 Dem Beschluss vom 23.03.2010 (Az. 20 W 92/10, veröffentlicht in juris) lag die Versicherung des Geschäftsführers "…Ihm ist weder durch gerichtliches Urteil noch durch vollziehbare Entscheidung einer Verwaltungsbehörde die Ausübung eines Berufes, eines Berufszweiges, Gewerbes oder Gewerbezweig, der ganz oder teilweise mit dem Unternehmensgegenstand übereinstimmt, untersagt…", und dem Beschluss vom 12.05.2010 (Az. 20 W 247/10, bislang nicht veröffentlicht) die Versicherung "… Es liegen keine Umstände vor, die der Bestellung zum Geschäftsführer nach § 6 Abs. 2 GmbHG entgegenstehen.

    Rn. 34 Im Übrigen geht es bei der vom Senat vorgenommenen Auslegung auch nicht darum, dem Registergericht "Ermittlungen ins Blaue hinein" zu ermöglichen (so Wachter, in EWiR 2011, 49 f, in seiner ablehnenden Besprechung zur oben zitierten Entscheidung des Senats vom 23.03.2010), sondern darum, den erforderlichen Inhalt der zu § 6 Absatz 2 Satz 2 Nr. 2 GmbHG abzugebenden Versicherung zu bestimmen, bei dem das Registergericht ohne weitere Ermittlungen von dem Fehlen des entsprechenden Bestellungshindernisses ausgehen kann.

  • OLG Frankfurt, 09.04.2015 - 20 W 215/14

    Nicht ausreichende Versicherung des Liquidators einer GmbH wegen Ausschluss vom …

    Rn. 5 Unter Aufzählung verschiedener Beanstandungspunkte hat der Rechtspfleger des Registergerichts mit Schreiben an den die Anmeldung übersendenden Notar vom 03.01.2014 unter anderem unter Bezugnahme auf einen Beschluss des erkennenden Senats vom 23.03.2010 (Az. 20 W 92/10, zitiert nach juris) auch darauf hingewiesen, dass die in der Anmeldung enthaltene Versicherung des Liquidators nicht ausreichend sei, um das Nichtvorliegen gesetzlicher Bestellungshindernisse zu belegen.

    Rn. 30 Dem Beschluss vom 23.03.2010 (Az. 20 W 92/10, veröffentlicht in juris) lag die Versicherung des Geschäftsführers "…Ihm ist weder durch gerichtliches Urteil noch durch vollziehbare Entscheidung einer Verwaltungsbehörde die Ausübung eines Berufes, eines Berufszweiges, Gewerbes oder Gewerbezweig, der ganz oder teilweise mit dem Unternehmensgegenstand übereinstimmt, untersagt…", und dem Beschluss vom 12.05.2010 (Az. 20 W 247/10, bislang nicht veröffentlicht) die Versicherung "… Es liegen keine Umstände vor, die der Bestellung zum Geschäftsführer nach § 6 Abs. 2 GmbHG entgegenstehen.

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