Rechtsprechung
| BFH, 21.11.2000 - IX R 37/98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Simons & Moll-Simons
EStG §§ 2, 21
- Wolters Kluwer
Ferienwohnung - Neben einer Ferienwohnung ansonsten selbstgenutztes Haus - Leerstandszeiten - Keine Zurechnung zur Eigennutzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG §§ 2, 21
Ferienwohnung im selbstgenutzten Zweifamilienhaus - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§§ 2, 21 EStG
Einkommensteuer; Ferienwohnung im ansonsten selbst genutzten Haus
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 20.01.1998 - I 101/96
- BFH, 21.11.2000 - IX R 37/98
Papierfundstellen
- BFHE 193, 479
- BB 2001, 347
- DB 2001, 461
- BStBl II 2001, 705
- HFR 2001, 334
Wird zitiert von ... (41) Zitiert selbst (8)
- BFH, 13.08.1996 - IX R 48/94
Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht bei Ferienwohnungen
Auszug aus BFH, 21.11.2000 - IX R 37/98
Ob und für welchen Zeitraum die Ferienwohnung dem Steuerpflichtigen zur Selbstnutzung zur Verfügung steht, ist weitgehend eine Frage der tatsächlichen Würdigung des Sachverhalts, die dem FG vorbehalten ist (z.B. BFH-Urteil vom 13. August 1996 IX R 48/94, BFHE 181, 83, BStBl II 1997, 42).b) Der Senat hat diese Rechtsgrundsätze zur Ermittlung der Einkünfte von teils selbstgenutzten und teils vermieteten Ferienwohnungen entwickelt (vgl. Urteil in BFHE 182, 348, BStBl II 1997, 496, unter 2.), die jeweils an einem anderen Ort als dem Wohnort der Steuerpflichtigen lagen (z.B. BFH-Urteile vom 25. Juni 1991 IX R 7/85, BFHE 165, 67, BStBl II 1992, 24; vom 30. Juli 1991 IX R 49/90, BFHE 165, 92, BStBl II 1992, 27, und in BFHE 180, 18, BStBl II 1996, 355, jeweils Nordseebäder betreffend; in BFHE 181, 83, BStBl II 1997, 42 - Feriendorf X; in BFHE 182, 348, BStBl II 1997, 496, - Haus mit fünf Ferienwohnungen, vier von den Steuerpflichtigen laufend vermietet, die fünfte --allein streitige-- Ferienwohnung vermietet und selbstgenutzt).
Die im Bereich des Tatsächlichen liegende Beurteilung der Vorinstanz ist verfahrensrechtlich einwandfrei zustande gekommen und nicht durch Denkfehler oder die Verletzung von Erfahrungssätzen beeinflusst; sie bindet damit den Senat (§ 118 Abs. 2 FGO; vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 181, 83, BStBl II 1997, 42, und vom 28. Januar 1997 IX R 23/94, BFHE 182, 542, BStBl II 1997, 655).
Diese Beurteilung trifft jedoch nur auf Ferienwohnungen zu, die --anders als im Streitfall-- vom Steuerpflichtigen auch zur Selbstnutzung, sei diese auch nur gelegentlich, bereitgehalten werden oder bei denen er aus anderen privaten Gründen die Ferienwohnung trotz einer erkennbaren Unwirtschaftlichkeit weiter behält (vgl. z.B. Senatsurteil in BFHE 181, 83, BStBl II 1997, 42, m.w.N.).
- BFH, 12.09.1995 - IX R 117/92
Selbstnutzung einer Ferienwohnung während Leerstandszeiten, wenn …
Auszug aus BFH, 21.11.2000 - IX R 37/98
a) Nach der Rechtsprechung des Senats gehört allerdings zur Selbstnutzung einer Ferienwohnung grundsätzlich auch der Zeitraum, in dem diese weder vermietet noch selbst bewohnt wird, sie dem Steuerpflichtigen aber zur jederzeitigen Nutzung zur Verfügung steht, z.B. weil er die Ferienwohnung selbst vermietet und deshalb jederzeit die Möglichkeit zur Eigennutzung hat (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. September 1995 IX R 117/92, BFHE 180, 18, BStBl II 1996, 355, und vom 15. Oktober 1996 IX R 81-82/94, BFHE 182, 348, BStBl II 1997, 496, unter 2.).b) Der Senat hat diese Rechtsgrundsätze zur Ermittlung der Einkünfte von teils selbstgenutzten und teils vermieteten Ferienwohnungen entwickelt (vgl. Urteil in BFHE 182, 348, BStBl II 1997, 496, unter 2.), die jeweils an einem anderen Ort als dem Wohnort der Steuerpflichtigen lagen (z.B. BFH-Urteile vom 25. Juni 1991 IX R 7/85, BFHE 165, 67, BStBl II 1992, 24; vom 30. Juli 1991 IX R 49/90, BFHE 165, 92, BStBl II 1992, 27, und in BFHE 180, 18, BStBl II 1996, 355, jeweils Nordseebäder betreffend; in BFHE 181, 83, BStBl II 1997, 42 - Feriendorf X; in BFHE 182, 348, BStBl II 1997, 496, - Haus mit fünf Ferienwohnungen, vier von den Steuerpflichtigen laufend vermietet, die fünfte --allein streitige-- Ferienwohnung vermietet und selbstgenutzt).
- BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94
Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung
Auszug aus BFH, 21.11.2000 - IX R 37/98
Die Grundsätze des Senatsurteils vom 30. September 1997 IX R 80/94 (BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771) sind auch im Streitfall anzuwenden, in dem die Kläger nach den bindenden Feststellungen des FG die Ferienwohnung zur dauernden Vermietung bereitgehalten haben.
- BFH, 28.01.1997 - IX R 23/94
Zur steuerlichen Anerkennung eines Mietvertrages zwischen Angehörigen, wenn die …
Auszug aus BFH, 21.11.2000 - IX R 37/98
Die im Bereich des Tatsächlichen liegende Beurteilung der Vorinstanz ist verfahrensrechtlich einwandfrei zustande gekommen und nicht durch Denkfehler oder die Verletzung von Erfahrungssätzen beeinflusst; sie bindet damit den Senat (§ 118 Abs. 2 FGO; vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 181, 83, BStBl II 1997, 42, und vom 28. Januar 1997 IX R 23/94, BFHE 182, 542, BStBl II 1997, 655). - BFH, 30.07.1991 - IX R 49/90
Werbungskosten eines zeitweise selbstgenutzten und zeitweise vermieteten …
Auszug aus BFH, 21.11.2000 - IX R 37/98
b) Der Senat hat diese Rechtsgrundsätze zur Ermittlung der Einkünfte von teils selbstgenutzten und teils vermieteten Ferienwohnungen entwickelt (vgl. Urteil in BFHE 182, 348, BStBl II 1997, 496, unter 2.), die jeweils an einem anderen Ort als dem Wohnort der Steuerpflichtigen lagen (z.B. BFH-Urteile vom 25. Juni 1991 IX R 7/85, BFHE 165, 67, BStBl II 1992, 24; vom 30. Juli 1991 IX R 49/90, BFHE 165, 92, BStBl II 1992, 27, und in BFHE 180, 18, BStBl II 1996, 355, jeweils Nordseebäder betreffend; in BFHE 181, 83, BStBl II 1997, 42 - Feriendorf X; in BFHE 182, 348, BStBl II 1997, 496, - Haus mit fünf Ferienwohnungen, vier von den Steuerpflichtigen laufend vermietet, die fünfte --allein streitige-- Ferienwohnung vermietet und selbstgenutzt). - BFH, 25.06.1991 - IX R 7/85
Nutzungswert eines zeitweise selbstgenutzten und zeitweise vermieteten …
Auszug aus BFH, 21.11.2000 - IX R 37/98
b) Der Senat hat diese Rechtsgrundsätze zur Ermittlung der Einkünfte von teils selbstgenutzten und teils vermieteten Ferienwohnungen entwickelt (vgl. Urteil in BFHE 182, 348, BStBl II 1997, 496, unter 2.), die jeweils an einem anderen Ort als dem Wohnort der Steuerpflichtigen lagen (z.B. BFH-Urteile vom 25. Juni 1991 IX R 7/85, BFHE 165, 67, BStBl II 1992, 24; vom 30. Juli 1991 IX R 49/90, BFHE 165, 92, BStBl II 1992, 27, und in BFHE 180, 18, BStBl II 1996, 355, jeweils Nordseebäder betreffend; in BFHE 181, 83, BStBl II 1997, 42 - Feriendorf X; in BFHE 182, 348, BStBl II 1997, 496, - Haus mit fünf Ferienwohnungen, vier von den Steuerpflichtigen laufend vermietet, die fünfte --allein streitige-- Ferienwohnung vermietet und selbstgenutzt). - FG Niedersachsen, 20.01.1998 - I 101/96
Auszug aus BFH, 21.11.2000 - IX R 37/98
Das Urteil der Vorinstanz ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1998, 1461 veröffentlicht. - BFH, 08.03.1993 - IX R 113/90
Auszug aus BFH, 21.11.2000 - IX R 37/98
Hatte das FG im Rahmen der ihm obliegenden tatrichterlichen Würdigung diese Überzeugung gewonnen und ging es dementsprechend von der Möglichkeit der Selbstnutzung durch die Steuerpflichtigen aus, kam es nicht darauf an, wann und in welchem Umfang diese die Ferienwohnung (im jeweiligen Veranlagungszeitraum) tatsächlich genutzt hatten (BFH-Beschluss vom 8. März 1993 IX R 113/90, Juris STRE 935039260).
- BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Nichtnutzung; Eigennutzung; Fremdvermietung; …
Daraus wiederum ergibt sich unmittelbar, dass Zeiten eines Wohnungsleerstandes, für die eine Eigennutzungsmöglichkeit rechtlich nicht ausgeschlossen worden ist, von Sonderkonstellationen (vgl. dazu unten 3.b) abgesehen, den Zeiträumen zuzurechnen sind, in denen die Wohnung für Zwecke des persönlichen Lebensbedarfs vorgehalten wird (vgl. dazu ebenso: BFHE 182, 348 ff.; BFH, Urteil vom 21. November 2000 - BFH 9 R 37.98 - BB 2001, S. 347 f.). - BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00
Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen
Dabei ist es unerheblich, ob dieser die Ferienwohnung in Eigenregie vermietet oder mit der Vermietung einen Dritten beauftragt (Anschluss an BFH-Urteil vom 21. November 2000 IX R 37/98, BFHE 193, 479, BStBl II 2001, 705).Die Grundsätze des vorgenannten Urteils sind auch bei Ferienwohnungen anzuwenden, wenn diese von den Steuerpflichtigen ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden (z.B. BFH-Urteil vom 21. November 2000 IX R 37/98, BFHE 193, 479, BStBl II 2001, 705, m.w.N.).
Dabei ist es unerheblich, ob die Steuerpflichtigen die Ferienwohnung in Eigenregie vermieten (s. dazu BFHE 193, 479, BStBl II 2001, 705, m.w.N.) oder mit der Vermietung einen Dritten beauftragen.
Zwar waren nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 25. Juni 1991 IX R 7/85, BFHE 165, 67, BStBl II 1992, 24, und in BFHE 165, 92, BStBl II 1992, 27; zuletzt z.B. Urteil in BFHE 193, 479, BStBl II 2001, 705, m.w.N.) die Leerstandszeiten allein der Selbstnutzung zuzurechnen, wenn nach den bindenden Feststellungen des FG (vgl. § 118 Abs. 2 FGO) davon auszugehen war, dass die Ferienwohnung den Steuerpflichtigen (auch) zur Selbstnutzung zur Verfügung stand.
- BFH, 05.11.2002 - IX R 18/02
In Eigenregie vermietete Ferienwohnung
Die Grundsätze des vorgenannten Urteils sind auch beim Vermieten von Ferienwohnungen anzuwenden, wenn diese von den Steuerpflichtigen ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden (z.B. BFH-Urteil vom 21. November 2000 IX R 37/98, BFHE 193, 479, BStBl II 2001, 705, m.w.N.).Dies gilt selbst bei einer geringen Zahl von Vermietungstagen, denn diese allein sagen noch nichts über das Fehlen einer auf Dauer angelegten Vermietung aus (z.B. BFH-Urteile in BFHE 193, 479, BStBl II 2001, 705, …und vom 25. Juni 2002 IX R 61/01, BFH/NV 2002, 1442, jeweils unter II. 2.).
- BFH, 22.01.2013 - IX R 19/11
Vorübergehender Leerstand von zur Untervermietung bereit gehaltener Räume in der …
In vergleichbarer Weise ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats bei (in Eigenregie oder durch Beauftragung eines Dritten) ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnungen ohne weitere Prüfung von der Einkünfteerzielungsabsicht der Steuerpflichtigen auszugehen; Leerstandszeiten sind auch insoweit nicht der Eigennutzung, sondern der Vermietungstätigkeit zuzurechnen (BFH-Urteil vom 21. November 2000 IX R 37/98, BFHE 193, 479, BStBl II 2001, 705, m.w.N.). - FG Niedersachsen, 10.11.2000 - 14 K 125/99
SteuerlicheBerücksichtigung der Verluste aus der Vermietung einer Ferienwohnung; …
Rn. 12 Des weiteren beantragen sie das Ruhen des Verfahrens, bis der BFH über die Verfahren IX R 37/98 und IX R 38/98 entschieden hat.Ein Ruhen des Verfahrens unter Hinweis auf die beim BFH anhängigen Verfahren mit dem Aktenzeichen IX R 37/98 und 38/98 komme nicht in Betracht, da die dort zu entscheidenden Sachverhalte mit dem Streitfall nicht vergleichbar seien.
Rn. 26 c.Ein Ruhen des Verfahrens, wie von den Klägern unter Hinweis auf die Revisionsverfahren IX R 37/98 und IX R 38/98 beantragt, kommt mangels Vergleichbarkeit der zu beurteilenden Sachverhalte nicht in Betracht.
- FG Köln, 31.01.2002 - 15 K 3072/99
Vermietung einer Ferienwohnung als Liebhaberei
Die Problematik sei im übrigen durch das Urteil des BFH vom 21. November 2001 IX R 37/98, BFH/NV 2001, 380 geklärt.Rn. 31 Lasse man die Frage der Liebhaberei außer Betracht, sei es hinsichtlich der Frage der Zurechnung der Leerstandszeiten zur Eigennutzung auch nach dem Urteil des BFH vom 21. November 2000 IX R 37/98 eine Frage der tatsächlichen Würdigung der Sachverhaltes im Einzelfall, ob dem Steuerpflichtigen die Wohnung zur Selbstnutzung zur Verfügung stehe.
Wird sie hingegen zur dauernden Vermietung bereitgehalten, gelten die oben genannten Grundsätze auch für die Vermietung einer Ferienwohnung (BFH-Urteile vom 21. November 2000 IX R 37/98, BFH/NV 2001, 380 und IX R 69/96, BFH/NV 2001, 754).
- BFH, 25.06.2002 - IX R 61/01
Ferienwohnungen; Aufwendungen, die auf Leerstandszeiten entfallen
Dieser Grundsatz gilt auch beim Vermieten von Ferienwohnungen, wenn diese von den Steuerpflichtigen ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden (z.B. BFH-Urteil vom 21. November 2000 IX R 37/98, BFHE 193, 479, BStBl II 2001, 705, m.w.N.).Allein aus der Zahl der Vermietungstage lässt sich kein allgemeingültiger Erfahrungssatz ableiten, dass die Vermietungstätigkeit nicht auf Dauer angelegt ist und die Steuerpflichtigen die Wohnung auch selbst nutzen (BFH-Urteil in BFHE 193, 479, BStBl II 2001, 705, unter II. 2.).
- FG Niedersachsen, 25.02.2010 - 11 K 100/08
Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung durch Vermietung einer …
Die Grundsätze des vorgenannten Urteils sind auch bei Ferienwohnungen anzuwenden, wenn diese von den Steuerpflichtigen ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden (z.B. BFH-Urt. v. 21. November 2000 IX R 37/98, BStBl II 2001, 705, m.w.N.).Dabei ist es unerheblich, ob die Steuerpflichtigen die Ferienwohnung in Eigenregie vermieten (s. dazu BStBl II 2001, 705, m.w.N.) oder mit der Vermietung einen Dritten beauftragen.
- BFH, 06.11.2001 - IX R 38/98
Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung
Die Grundsätze des vorgenannten Urteils sind auch bei Ferienwohnungen anzuwenden, wenn diese von den Steuerpflichtigen ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden (BFH-Urteile vom 21. November 2000 IX R 37/98 und IX R 69/96, BFHE 193, 479, BStBl II 2001, 705, und BFH/NV 2001, 754).Die im Bereich des Tatsächlichen liegende Beurteilung der Vorinstanz ist verfahrensrechtlich einwandfrei zustande gekommen und nicht durch Denkfehler oder die Verletzung von Erfahrungssätzen beeinflusst; sie bindet damit den Senat (§ 118 Abs. 2 FGO; vgl. z.B. Urteil in BFHE 193, 479, BStBl II 2001, 705, m.w.N.).
- BFH, 17.09.2002 - IX R 11/02
Ferienwohnungen: Einkünfteerzielungsabsicht
Die Grundsätze des vorgenannten Urteils sind auch beim Vermieten von Ferienwohnungen anzuwenden, wenn diese von den Steuerpflichtigen ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden (z.B. BFH-Urteil vom 21. November 2000 IX R 37/98, BFHE 193, 479, BStBl II 2001, 705, m.w.N.).Die im Bereich des Tatsächlichen liegende Beurteilung der Vorinstanz ist verfahrensrechtlich einwandfrei zustande gekommen und nicht durch Denkfehler oder die Verletzung von Erfahrungssätzen beeinflusst; sie bindet damit den Senat (§ 118 Abs. 2 FGO; vgl. z.B. Urteil in BFHE 193, 479, BStBl II 2001, 705).
- OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 LB 108/02
Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Zweitwohnsitzsteuer; Voraussetzungen für die …
- BFH, 17.09.2002 - IX R 63/01
Ferienwohnungen, Einkünfte aus VuV
- FG Münster, 08.11.2005 - 6 K 6518/02
Abweichung vom BFH: Liebhaberei bei krassem Verlust
- FG Köln, 04.12.2001 - 9 K 7433/98
Einkünfte aus einer Ferienwohnung
- BFH, 06.11.2001 - IX R 34/97
Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung
- VG Stade, 12.05.2009 - 3 A 665/07
Zweitwohnungsteuer bei Vermietung über ein Internet-Portal
- BFH, 06.11.2001 - IX R 2/99
Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung
- BFH, 06.11.2001 - IX R 44/99
Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung
- BFH, 06.11.2001 - IX R 85/00
Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung
- BFH, 06.11.2001 - IX R 35/00
Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung
- BFH, 17.09.2002 - IX R 16/02
Ferienwohnungen: Einkünfteermittlung
- BFH, 06.11.2001 - IX R 25/00
Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung
- BFH, 05.11.2002 - IX R 50/01
Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung
- BFH, 16.07.2002 - IX R 6/01
Ferienwohnungen - Überschuss-Erzielungsabsicht; Darlehenszinsen als WK
- BFH, 06.11.2001 - IX R 84/97
Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung
- BFH, 06.11.2001 - IX R 43/99
Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung
- FG Niedersachsen, 22.11.2004 - 15 K 160/01
Frage des Führens von Verlusten aus der Vermietung eines Ferienhauses zu …
- BFH, 29.09.2003 - III S 7/03
VuV: WK-Überschüsse bei Ferienwohnung
- BFH, 20.08.2002 - IX R 70/01
Ferienwohnungen, Einkünfte aus VuV
- BFH, 14.05.2002 - IX R 52/01
Ferienwohnung; Einkünfteermittlung
- FG Niedersachsen, 15.11.2001 - 13 K 229/97
Verluste aus Vermietung einer Ferienwohnung
- FG Hamburg, 09.07.2007 - 2 K 310/04
Einkommensteuerrecht, Abgabeordnung: Vertrauensschutz gem. § 176 Abs. 2 AO
- BVerwG, 15.10.2001 - 9 C 2.01
Einstufung einer Zweitwohnungssteuer als Aufwandsteuer - Steuerliche Bewertung …
- FG Niedersachsen, 11.09.2003 - 16 K 14353/00
Überschusserzielungsabsicht bei Wohnungsvermietung an Hotelbetriebsgesellschaften …
- FG Baden-Württemberg, 18.05.2009 - 6 K 249/07
Einkünfteerzielungsabsicht bei vermieteter und selbstgenutzter Ferienwohnung
- FG Hamburg, 18.06.2007 - 2 K 84/05
Einkommensteuer, Abgabeordnung: Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung von …
- FG Münster, 11.06.2003 - 1 K 6534/99
Zur Überprüfung der Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung einer …
- FG Münster, 11.06.2003 - 1 K 4464/99
Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Ferienwohnungen
- BFH, 06.11.2001 - IX R 64/00
Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung
- FG Niedersachsen, 18.11.2008 - 15 K 219/07
Verluste aus der Vermietung eines Ferienhauses als negative Einkünfte aus …
- FG Münster, 22.09.2011 - 2 K 2779/06
Negative Einkünfte aus einer in der Schweiz belegenen Ferienwohnung
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Rechtsprechung
| BFH, 04.09.2000 - IX R 44/97 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Judicialis
FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2
- IWW
- Wolters Kluwer
Schuldzinsen - Werbungskosten - Vermietung und Verpachtung geltend. - Übergang von Nutzungen und Lasten
- rechtsportal.de
Anlage des Kaufpreises auf dem Notaranderkonto
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Berlin, 25.03.1997 - 1276/96
- BFH, 04.09.2000 - IX R 44/97
Papierfundstellen
- HFR 2001, 334
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (5)
- BFH, 01.10.1996 - VIII R 68/94
Veräußerung eines mit Darlehenszinsen angeschafften oder hergestellten …
Auszug aus BFH, 04.09.2000 - IX R 44/97
Schuldzinsen eines Kredits zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Gebäudes stellen nach dessen Veräußerung keine nachträglichen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar (…vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. April 1995 IX R 114/92, BFH/NV 1995, 966; vom 12. November 1991 IX R 15/90, BFHE 166, 219, BStBl II 1992, 289, m.w.N.; vom 21. Dezember 1982 VIII R 48/82, BFHE 138, 47, BStBl II 1983, 373; offen gelassen im BFH-Urteil vom 1. Oktober 1996 VIII R 68/94, BFHE 182, 312, BStBl II 1997, 454, unter II. 3.).Entsprechend erfuhr das ursprünglich zur Finanzierung der Eigentumswohnung aufgenommene Darlehen nach der Veräußerung der Wohnung und dem Übergang der Nutzungen und Lasten auf den Käufer eine Zweckänderung und diente nicht mehr der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sondern der Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen (s. BFH-Urteil in BFHE 182, 312, BStBl II 1997, 454).
Dieser Erlös wurde von den Klägern zur Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen eingesetzt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 182, 312, BStBl II 1997, 454).
- BFH, 04.03.1997 - IX R 29/93
Schuldzinsen, die auf die Zeit zwischen Kündigung und Auseinandersetzung im …
Auszug aus BFH, 04.09.2000 - IX R 44/97
Denn die Kläger haben die zur Erzielung von Einkünften getätigte Investition bis zur Auflösung des Anderkontos fortgeführt (vgl. Senatsurteil vom 4. März 1997 IX R 29/93, BFHE 183, 75, BStBl II 1997, 610). - BFH, 12.11.1991 - IX R 15/90
Schuldzinsen, die nach Beendigung der Einkunftserzielung eines vermieteten …
Auszug aus BFH, 04.09.2000 - IX R 44/97
Schuldzinsen eines Kredits zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Gebäudes stellen nach dessen Veräußerung keine nachträglichen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar (…vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. April 1995 IX R 114/92, BFH/NV 1995, 966; vom 12. November 1991 IX R 15/90, BFHE 166, 219, BStBl II 1992, 289, m.w.N.; vom 21. Dezember 1982 VIII R 48/82, BFHE 138, 47, BStBl II 1983, 373; offen gelassen im BFH-Urteil vom 1. Oktober 1996 VIII R 68/94, BFHE 182, 312, BStBl II 1997, 454, unter II. 3.). - BFH, 21.12.1982 - VIII R 48/82
Auf die Zeit nach Beendigung der Vermietung oder Verpachtung entfallende …
Auszug aus BFH, 04.09.2000 - IX R 44/97
Schuldzinsen eines Kredits zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Gebäudes stellen nach dessen Veräußerung keine nachträglichen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar (…vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. April 1995 IX R 114/92, BFH/NV 1995, 966; vom 12. November 1991 IX R 15/90, BFHE 166, 219, BStBl II 1992, 289, m.w.N.; vom 21. Dezember 1982 VIII R 48/82, BFHE 138, 47, BStBl II 1983, 373; offen gelassen im BFH-Urteil vom 1. Oktober 1996 VIII R 68/94, BFHE 182, 312, BStBl II 1997, 454, unter II. 3.). - BFH, 25.04.1995 - IX R 114/92
Geltendmachung von Schuldzinsen sowie einer Gebühr für eine Löschungsbewilligung …
Auszug aus BFH, 04.09.2000 - IX R 44/97
Schuldzinsen eines Kredits zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Gebäudes stellen nach dessen Veräußerung keine nachträglichen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. April 1995 IX R 114/92, BFH/NV 1995, 966; vom 12. November 1991 IX R 15/90, BFHE 166, 219, BStBl II 1992, 289, m.w.N.; vom 21. Dezember 1982 VIII R 48/82, BFHE 138, 47, BStBl II 1983, 373; offen gelassen im BFH-Urteil vom 1. Oktober 1996 VIII R 68/94, BFHE 182, 312, BStBl II 1997, 454, unter II. 3.).
- BFH, 16.03.2010 - VIII R 20/08
Nachträgliche Schuldzinsen - Wesentliche Beteiligung - Berücksichtigung von …
Rn. 20 (2) Die Rechtsprechung zur Nichtabziehbarkeit nachträglicher Schuldzinsen bei den Überschusseinkünften beruht letztlich auf der rechtlichen Zuweisung der Finanzierungsaufwendungen zur nicht steuerbaren, privaten Vermögensebene (vgl. etwa BFH-Urteil vom 4. September 2000 IX R 44/97, BFH/NV 2001, 310 zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung). - FG Düsseldorf, 09.07.2012 - 9 K 4673/08
Anerkennung nachträglicher Schuldzinsen aus Vermietung und Verpachtung nach …
Rn. 111 In Abweichung von der ständigen Rechtsprechung des BFH und der FG, wonach Schuldzinsen eines Kredits zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Gebäudes nach dessen Veräußerung keine nachträglichen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung darstellen (vgl. BFH-Urteil vom 04.09.2000 IX R 44/97, BFH/NV 2001, 310; Urteil des FG Baden-Württemberg vom 01.07.2010, 13 K 136/07, EFG 2011, 1052;… Spindler in: Spiegelberger/Spindler/Wälz-holz, Die Immobilie im Zivil- und Steuerrecht, S. 677 ff., mit weiteren Nachweisen) geht der Senat davon aus, dass der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Schuldzinsen und aufgenommenem Fremdkapital in den Fällen, in denen der Veräußerungserlös zur Schuldentilgung nicht ausreicht, ebenso wenig beendet wird, wie bei den Gewinneinkunftsarten (…Mellinghoff in Kirchhof, EStG, 11. Aufl., § 24 Rn. 43 m.w.N.; Jachmann/Schallmoser, Deutsches Steuerrecht 2011, 1245; vgl. auch Senatsbeschluss vom 30.05.2011, 9 V 1474/11 A, BB 2011, 1878). - FG Düsseldorf, 13.11.2002 - 16 K 1831/00
Werbungskosten; Kapitalvermögen; Schuldzinsen; Zweckänderung eines Darlehens; …
Ab diesem Zeitpunkt stand das Darlehen in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem an die Stelle des Objekts Z Strasse 2 in Z getretenen Veräußerungserlös (vgl. BFH-Urteil vom 4.9.2000 IX R 44/97 BFH/NV 2001, 310) - also einem Betrag von 1.635.928 DM.Das ist für das Darlehen die entsprechende Valuta mit 711.383 DM - für das Guthaben jedoch der entsprechende Gesamtbetrag der Kapitalanlage mit 1.100.000 DM; denn die Kapitalanlage tritt insoweit an die Stelle des ursprünglichen Mietobjekts - auch bei diesem richtete sich die Frage der Einkunftserzielungsabsicht nach den hiermit erzielten Gesamteinnahmen (vgl. BFH-Urteil vom 4. September 2000 IX R 44/97, a.a.O.).
- FG Düsseldorf, 18.07.2011 - 11 V 1620/11
Nachträglicher Schuldzinsenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und …
Rn. 56 a) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH und der FG stellen Schuldzinsen eines Kredits zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Gebäudes nach dessen Veräußerung keine nachträglichen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar (vgl. BFH-Urteil vom 4. September 2000 IX R 44/97, BFH/NV 2001, 310; Urteil des FG Baden-Württemberg vom 1. Juli 20120 13 K 136/07, EFG 2011, 1052;… Spindler, in: Spiegelberger/Spindler/Wälzholz, Die Immobilie im Zivil- und Steuerrecht, S. 677 ff., mit weiteren Nachweisen).Die Rechtsprechung zur Nichtabziehbarkeit nachträglicher Schuldzinsen bei den Überschusseinkünften beruhe letztlich auf der rechtlichen Zuweisung der Finanzierungsaufwendungen zur nicht steuerbaren, privaten Vermögensebene (vgl. etwa BFH-Urteil vom 4. September 2000 IX R 44/97, BFH/NV 2001, 310 zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung).
- FG Baden-Württemberg, 20.02.2003 - 11 K 52/99
Prozesskosten aus der Rückabwicklung eines Kaufvertrags über eine zu vermietende …
Die Prozesskosten sind infolgedessen als Rückabwicklungskosten ohne Bezug zu einer Vermietung der Wohnung ähnlich wie Veräußerungskosten wegen fehlenden Werbungskostenzusammenhangs nicht als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar (vgl. die Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 25. April 1995 IX R 114/92, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1995, 966, und das BFH-Urteil vom 4. September 2000 IX R 44/97, BFH/NV 2001, 310 ; vgl. ferner das BFH-Urteil vom 19. Dezember 1995 IX R 48/92, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1996, 198).Sie sind vielmehr als Rückabwicklungskosten ohne Bezug zu einer Vermietung der Wohnung ähnlich wie Veräußerungskosten wegen fehlenden Werbungskostenzusammenhangs nicht als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar (BFH v. 4.9.2000, BFH/NV 2001, 310 ).
- FG München, 26.01.2004 - 2 K 2468/97
Abzug von Schuldzinsen als (nachträglich entstandene) Werbungskosten bei den …
Gleiches gilt, wenn ein Hauskredit nach Veräußerung des Hauses nunmehr im Zusammenhang mit Kapitalvermögen steht, weil der Veräußerungserlös als Festgeld angelegt worden ist (s. BFH-Urteile vom 7. August 1990 VIII R 67/86, BFHE 162, 48, BStBl II 1991, 14 …und vom 18. Dezember 1990 VIII R 34/88, BFH/NV 1991, 593) bzw. der auf dem Notaranderkonto eingezahlte Kaufpreis Zinsen erbringt (s. BFH-Urteil vom 4. September 2000 IX R 44/97, BFH/NV 2001, 310). - BFH, 01.12.2006 - VIII B 147/05
Nachträgliche Werbungskosten nach Veräußerung einer Kapitalanlage
Auch der IX. Senat versagt in vergleichbaren Fällen bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung nach Veräußerung des vermieteten Objekts den Abzug von Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten (vgl. die Nachweise im BFH-Urteil vom 4. September 2000 IX R 44/97, BFH/NV 2001, 310). - FG Niedersachsen, 27.02.2007 - 8 K 35/02
Schuldzinsenabzug als nachträgliche Betriebsausgaben bei fehlender …
Schuldzinsen eines Kredits zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Gebäudes stellen nach dessen Veräußerung keine nachträglichen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar (vgl. BFH-Urteile vom 04.09.2000 IX R 44/97, BFH/NV 2001, 310;…vom 25. April 1995 IX R 114/92, BFH/NV 1995, 966 odervom 12. November 1991 IX R 15/90, BFHE 166, 219, BStBl II 1992, 289, m.w.N.). - FG Nürnberg, 19.05.2009 - 4 K 1535/08
Klage trotz fehlender Durchführung eines Vorverfahren zulässig - Einspruch gegen …
Schuldhaft handelt nach ständiger Rechtsprechung, wer die gebotene und ihm mögliche Sorgfalt bei der Fristwahrung außer Acht lässt und dadurch die Frist versäumt (vgl. BFH-Urteil vom 04.03.1998 IX R 44/97, BFH/NV 1998, 1056, Tipke/Kruse, AO/FGO, § 110 AO, Rz. 13).
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