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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 13.06.2002

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   BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 1781/00   

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https://dejure.org/2002,2382
BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 1781/00 (https://dejure.org/2002,2382)
BVerfG, Entscheidung vom 30.09.2002 - 2 BvR 1781/00 (https://dejure.org/2002,2382)
BVerfG, Entscheidung vom 30. September 2002 - 2 BvR 1781/00 (https://dejure.org/2002,2382)
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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 S. 2
    Begriff der Einkünfte i.S. des § 32 Abs. 4 S. 2 EStG

  • datenbank.nwb.de

    Begriff der Einkünfte i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • HFR 2003, 76
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 21.07.2000 - VI R 153/99

    Eckregelsatz für Alleinstehende im Bundesdurchschnitt monatlich

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 1781/00
    gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21. Juli 2000 - VI R 153/99 - .

    Rn. 4 3. Auf die Revision der Familienkasse hob der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 21. Juli 2000 - VI R 153/99 - (BStBl II 2000 S. 566) das Urteil des FG auf und wies die Klage der Beschwerdeführerin ab: Der Begriff der "Einkünfte" in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG entspreche der Legaldefinition des § 2 Abs. 2 EStG; er sei nicht als "zu versteuerndes Einkommen" i.S. des § 2 Abs. 5 EStG oder als "Einkommen" i.S. des § 2 Abs. 4 EStG (Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um die Sonderausgaben und die außergewöhnlichen Belastungen) zu verstehen.

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 1781/00
    Der Vortrag der Beschwerdeführerin lässt nicht mit hinreichender Deutlichkeit erkennen, inwiefern eigene Grundrechte der Beschwerdeführerin - sie rügt die Verletzung von Art. 3 Abs. 1 und 3 GG - durch die angefochtene BFH-Entscheidung verletzt sein könnten (vgl. z.B. BVerfGE 28, 17 ; 80, 137 ):.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 1781/00
    Rn. 5 Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ), denn sie ist unzulässig.
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 1781/00
    Der Vortrag der Beschwerdeführerin lässt nicht mit hinreichender Deutlichkeit erkennen, inwiefern eigene Grundrechte der Beschwerdeführerin - sie rügt die Verletzung von Art. 3 Abs. 1 und 3 GG - durch die angefochtene BFH-Entscheidung verletzt sein könnten (vgl. z.B. BVerfGE 28, 17 ; 80, 137 ):.
  • BFH, 11.03.2003 - VIII R 16/02

    Kindergeld/-freibetrag für volljährige Kinder

    Es ist daher verfassungsrechtlich unbedenklich, dass ein Anspruch auf Kindergeld bzw. auf einen Kinderfreibetrag nicht besteht, wenn dieser Grenzbetrag auch nur geringfügig überschritten wird (BFH-Urteil vom 21. Juli 2000 VI R 153/99, BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566; Verfassungsbeschwerde vom Bundesverfassungsgericht --BVerfG-- nicht zur Entscheidung angenommen: BVerfG-Beschluss vom 30. September 2002 2 BvR 1781/00, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2003, 76).
  • BFH, 25.05.2004 - VIII R 66/99

    Kindergeld: Einkünfte i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG

    Nunmehr beantragt er, das Verfahren bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvR 1781/00 auszusetzen,.

    Die gegen diese Entscheidung eingelegte Verfassungsbeschwerde (Az. 2 BvR 1781/00) ist vom BVerfG durch Beschluss vom 30. September 2002 nicht zur Entscheidung angenommen worden.

  • FG Niedersachsen, 16.04.2003 - 7 K 723/98

    Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld ; Kindergeld für leibliches Kind …

    Die gegen das Urteil des 6. Senats des Bundesfinanzhofs vom 21. Juli 2000 gerichtete Verfassungsbeschwerde hat die 3. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichtes aus formellen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen (vgl. Beschluss vom 30. September 2002 2 BvR 1781/00, HFR 2003, 76; wegen einer anderen Verfassungsbeschwerde mit dem Aktenzeichen 2 BvR 167/02 gegen BFH HFR 2002, 508 hat die Oberfinanzdirektion mit Verfügung vom 4. März 2003, DStR 2003, 550, die Voraussetzungen für die Verfahrensruhe nach § 363 Abs. 2 Satz 2 der Abgabenordnung, AO, angenommen).
  • FG Niedersachsen, 21.03.2006 - 13 K 398/05

    Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung entgegen einer Entscheidung des …

    Die gegen das Urteil des BFH vom 21. Juli 2000 erhobene Verfassungsbeschwerde wurde sogar von dem BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss des BVerfG vom 30. September 2002 2 BvR 1781/00, n.v.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 20.09.2006 - 1 K 1032/06

    Keine rückwirkende Änderung eines bestandskräftigen Bescheides über die Aufhebung …

    Die gegen das BFH-Urteil vom 21. Juli 2000 erhobene Verfassungsbeschwerde wurde sogar von dem Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG-Beschluss vom 30. September 2002, 2 BvR 1781/00, n.v.).
  • FG Köln, 25.09.2008 - 10 K 1722/08

    Ablehnung einer beantragten Kindergeldfestsetzung wegen Überschreitung der …

    Deshalb ist die Entscheidung des Gesetzgebers, den Grenzbetrag des § 32 Abs. 4 S. 2 EStG als Freigrenze auszugestalten und Eltern, deren Kind mit seinen Einkünften und Bezügen den Grenzbetrag überschreitet, nicht mehr zu fördern, im Hinblick auf den damit verfolgten Typisierungs- und Vereinfachungszweck weder unverhältnismäßig, noch offensichtlich fehlsam ( BFH-Urteil vom 21. Juli 2000 VI R 153/99, BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566; die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde vom BVerfG gemäß §§ 93a, 93b BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen, BVerfG-Beschluss vom 30. September 2002 2 BvR 1781/00, HFR 2003, 76).
  • FG Köln, 25.09.2008 - 10 K 878/08

    Versagung von Kindergeld wegen Überschreitung des Jahresgrenzbetrages; …

    Deshalb ist die Entscheidung des Gesetzgebers, den Grenzbetrag des § 32 Abs. 4 S. 2 EStG als Freigrenze auszugestalten und Eltern, deren Kind mit seinen Einkünften und Bezügen den Grenzbetrag überschreitet, nicht mehr zu fördern, im Hinblick auf den damit verfolgten Typisierungs- und Vereinfachungszweck weder unverhältnismäßig noch offensichtlich fehlsam (BFH-Urteil vom 21. Juli 2000 VI R 153/99, BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566; die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde vom BVerfG gemäß §§ 93a, 93b BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen, BVerfG-Beschluss vom 30. September 2002 2 BvR 1781/00, HFR 2003, 76).
  • FG Sachsen-Anhalt, 09.03.2004 - 4 K 20411/99

    Kein Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und Lebensversicherungsbeiträgen bei …

    Nach übereinstimmendem Antrag der Beteiligten und entsprechendem Beschluss durch das Gericht ruhte das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 30. September 2002 über die Verfassungsbeschwerde mit dem Aktenzeichen 2 BvR 1781/00.
  • FG Düsseldorf, 14.10.2004 - 14 K 2996/03

    Einkünfte; Einkommensgrenze; Kindergeld; Verheiratete Kinder; Mangelfall; …

    Dabei ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, dass ein Anspruch auf Kindergeld bzw. auf einen Kinderfreibetrag nicht besteht, wenn dieser Grenzbetrag auch nur geringfügig überschritten wird (BFH-Urteile vom 21. Juli 2000 VI R 153/99, BStBl II 2000, 566 und vom 11. März 2003 VIII R 16/02, BStBl II 2003, 746; Verfassungsbeschwerde vom Bundesverfassungsgericht -BVerfG- nicht zur Entscheidung angenommen: BVerfG-Beschluss vom 30. September 2002, 2 BvR 1781/00, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2003, 76).
  • FG Köln, 15.05.2008 - 10 K 3926/07

    Ausgestaltung des Kindergeldanspruchs eines volljähigen verheirateten Kindes; …

    Dass der Anspruch auf Kindergeld bzw. auf einen Kinderfreibetrag nicht besteht, wenn dieser Grenzbetrag auch nur geringfügig überschritten wird, ist nach inzwischen ständiger Rechtsprechung verfassungsrechtlich unbedenklich (BFH-Urteile vom 11. März 2003 VIII R 16/02, BFHE 202, 156, BStBl II 2003, 746, vom 21. Juli 2000 VI R 153/99, BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566; Verfassungsbeschwerde vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen: BVerfG-Beschluss vom 30. September 2002 2 BvR 1781/00, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2003, 76).
  • FG Köln, 07.06.2006 - 10 K 4484/05

    Kindergeldfestsetzung; Frist

  • FG Köln, 22.04.2005 - 15 K 7573/01

    Kindergeld: Ermittlung der kindergeldschädlichen Einkünfte des volljährigen …

  • FG Sachsen-Anhalt, 09.03.2004 - 4 K 90/00

    Kein Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und anderen Sonderausgaben bei der …

  • FG Sachsen-Anhalt, 09.03.2004 - 4 K 88/02

    Kein Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen bei der Ermittlung der …

  • FG Sachsen-Anhalt, 09.03.2004 - 4 K 70/00

    Kein Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und anderen Sonderausgaben bei der …

  • FG Münster, 04.03.2004 - 8 K 2435/02

    Waisenrente als Bezug i.S.v. § 32 Abs. 4 S. 2 EStG

  • FG Hessen, 18.11.2003 - 2 K 2342/03

    Verfassungsmäßigkeit der Grenzbetragsregelung des § 32 Abs. 4 S. 2 EStG beim …

  • FG Hessen, 15.01.2003 - 13 K 1577/02

    Aussetzung des Verfahrens wegen einer anhängigen Verfassungsbeschwerde - …

  • FG München, 24.07.2007 - 10 K 2517/07

    Minderung der Werbungskosten bei Arbeitgeberleistungen für Fahrten des …

  • FG Sachsen-Anhalt, 09.03.2004 - 4 K 531/02

    Kein Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen bei der Ermittlung der …

  • FG Köln, 07.06.2006 - 10 K 5584/05
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Rechtsprechung
   BVerfG, 13.06.2002 - 2 BvR 452/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7720
BVerfG, 13.06.2002 - 2 BvR 452/01 (https://dejure.org/2002,7720)
BVerfG, Entscheidung vom 13.06.2002 - 2 BvR 452/01 (https://dejure.org/2002,7720)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Juni 2002 - 2 BvR 452/01 (https://dejure.org/2002,7720)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • HFR 2003, 76
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Weingesetzes

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2002 - 2 BvR 452/01
    Entscheidend ist vielmehr, ob ein Beschwerdeführer im Ergebnis mit seinem Begehren noch Erfolg haben kann (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 78, 58 ;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 2000 - 1 BvR 256/97 -, NJW 2000, S. 3198).
  • BVerfG, 27.04.2000 - 1 BvR 256/97

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2002 - 2 BvR 452/01
    Entscheidend ist vielmehr, ob ein Beschwerdeführer im Ergebnis mit seinem Begehren noch Erfolg haben kann (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 78, 58 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 2000 - 1 BvR 256/97 -, NJW 2000, S. 3198).
  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 12/00

    … -Rückstellung

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2002 - 2 BvR 452/01
    gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12. Dezember 2000 - VIII R 12/00 - .
  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58

    Hamburger Geldautomaten

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2002 - 2 BvR 452/01
    Entscheidend ist vielmehr, ob ein Beschwerdeführer im Ergebnis mit seinem Begehren noch Erfolg haben kann (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 78, 58 ;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 2000 - 1 BvR 256/97 -, NJW 2000, S. 3198).
  • FG Düsseldorf, 01.07.2003 - 6 K 1225/01

    Ausbuchung einer Rückstellung gegen Gutschrift auf …

    Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Bundesfinanzhofs blieb erfolglos (2 BvR 452/01 vom 13.06.2002).
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