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Weitere Entscheidung unten: EuGH, 26.05.2005

Rechtsprechung
   EuGH, 26.05.2005 - C-43/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2359
EuGH, 26.05.2005 - C-43/04 (https://dejure.org/2005,2359)
EuGH, Entscheidung vom 26.05.2005 - C-43/04 (https://dejure.org/2005,2359)
EuGH, Entscheidung vom 26. Mai 2005 - C-43/04 (https://dejure.org/2005,2359)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 25 - Gemeinsame Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger - Verpachtung von Jagdbezirken im Rahmen einer gemeindlichen Forstbewirtschaftung - Begriff 'landwirtschaftliche Dienstleistungen'

  • Judicialis

    Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern Art. 25; ; UStG § 2 a.F.; ; UStG § 24 a.F.

  • Europäischer Gerichtshof

    Stadt Sundern

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 25 - Gemeinsame Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger - Verpachtung von Jagdbezirken im Rahmen einer gemeindlichen Forstbewirtschaftung - Begriff "landwirtschaftliche Dienstleistungen"

  • EU-Kommission PDF

    Stadt Sundern

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 25 - Gemeinsame Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger - Verpachtung von Jagdbezirken im Rahmen einer gemeindlichen Forstbewirtschaftung - Begriff "landwirtschaftliche Dienstleistungen"

  • EU-Kommission

    Stadt Sundern

    Abgaben , Mehrwertsteuer

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefrage im Rahmen eines Rechtsstreits über die Anwendung der in Artikel 25 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG vorgesehenen gemeinsamen landwirtschaftlichen Pauschalregelung auf die Verpachtung von Jagdbezirken im Rahmen einer gemeindlichen Forstbewirtschaftung; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 25 - Gemeinsame Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger - Verpachtung von Jagdbezirken im Rahmen einer gemeindlichen Forstbewirtschaftung - Begriff ,landwirtschaftliche Dienstleistungen'

  • datenbank.nwb.de

    Umsatzsteuer, Pausschallandwirt, Landwirt, Jagdverpachtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Stadt Sundern

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 25 - Gemeinsame Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger - Verpachtung von Jagdbezirken im Rahmen einer gemeindlichen Forstbewirtschaftung - Begriff "landwirtschaftliche Dienstleistungen"

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Stadt Sundern

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 25, Richtlinie 77/388/EWG Art 25, UStG § 24
    Jagdverpachtung; Landwirt; Pausschallandwirt; Umsatzsteuer

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs - Auslegung von Artikel 25 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2005, 1313
  • HFR 2005, 790
 
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Wird zitiert von ... (47)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 18.01.1984 - 327/82

    Ekro

    Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-43/04
    Außerdem ergibt sich aus den Erfordernissen der einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts wie auch des Gleichheitsgrundsatzes, dass den Begriffen einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, die für die Bestimmung ihres Sinnes und ihrer Tragweite nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, normalerweise in der gesamten Gemeinschaft eine autonome und einheitliche Auslegung zu geben ist, die unter Berücksichtigung des Zusammenhangs der Vorschrift und des mit der betreffenden Regelung verfolgten Zieles zu ermitteln ist (vgl. u. a. Urteile vom 18. Januar 1984 in der Rechtssache 327/82, Ekro, Slg. 1984, 107, Randnr. 11, und vom 17. März 2005 in der Rechtssache C-170/03, Feron, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 26).
  • EuGH, 15.07.2004 - C-321/02

    Harbs

    Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-43/04
    19 Der Gerichtshof hatte in der Rechtssache, die zum Urteil vom 15. Juli 2004 (C-321/02, Harbs, Slg. 2004, I-0000) geführt hat, bereits Gelegenheit, sich zum Verhältnis zwischen der gemeinsamen Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger und der allgemeinen Mehrwertsteuerregelung zu äußern.
  • EuGH, 17.03.2005 - C-170/03

    Feron - Verordnung (EWG) Nr. 918/83 - Zollbefreiungen - Begriffe …

    Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-43/04
    Außerdem ergibt sich aus den Erfordernissen der einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts wie auch des Gleichheitsgrundsatzes, dass den Begriffen einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, die für die Bestimmung ihres Sinnes und ihrer Tragweite nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, normalerweise in der gesamten Gemeinschaft eine autonome und einheitliche Auslegung zu geben ist, die unter Berücksichtigung des Zusammenhangs der Vorschrift und des mit der betreffenden Regelung verfolgten Zieles zu ermitteln ist (vgl. u. a. Urteile vom 18. Januar 1984 in der Rechtssache 327/82, Ekro, Slg. 1984, 107, Randnr. 11, und vom 17. März 2005 in der Rechtssache C-170/03, Feron, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 26).
  • EuGH, 12.12.1995 - C-399/93

    Oude Luttikhuis u.a. / Verenigde Coöperatieve Melkindustrie Coberco

    Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-43/04
    Nach ständiger Rechtsprechung ist jede Abweichung oder Ausnahme von einer allgemeinen Regel eng auszulegen (vgl. u. a. Urteile vom 12. Dezember 1995 in der Rechtssache C-399/93, Oude Luttikhuis u. a., Slg. 1995, I-4515, Randnr. 23, und vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-5/01, Belgien/Kommission, Slg. 2002, I-11991, Randnr. 56).
  • EuGH, 12.12.2002 - C-5/01

    Belgien / Kommission - "EGKS-Vertrag - Beihilfen der Mitgliedstaaten - …

    Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-43/04
    Nach ständiger Rechtsprechung ist jede Abweichung oder Ausnahme von einer allgemeinen Regel eng auszulegen (vgl. u. a. Urteile vom 12. Dezember 1995 in der Rechtssache C-399/93, Oude Luttikhuis u. a., Slg. 1995, I-4515, Randnr. 23, und vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-5/01, Belgien/Kommission, Slg. 2002, I-11991, Randnr. 56).
  • EuGH, 15.10.1992 - C-162/91

    Tenuta in Bosco / Ministero delle finanze dello Stato

    Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-43/04
    24 Insoweit gilt, dass bei der Bestimmung der Bedeutung einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts sowohl deren Wortlaut als auch ihr Zusammenhang und ihre Ziele zu berücksichtigen sind (Urteile vom 15. Oktober 1992 in der Rechtssache C-162/91, Tenuta il Bosco, Slg. 1992, I-5279, Randnr. 11, und Harbs, Randnr. 28).
  • BFH, 28.05.2013 - XI R 32/11

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Zurverfügungstellung eines Grundstücks zu …

    Demgegenüber unterliegen die sonstigen Umsätze der Pauschallandwirte der allgemeinen Besteuerungsregelung (vgl. z.B. EuGH-Urteile vom 15. Juli 2004 C-321/02 --Harbs--, Slg. 2004, I-7101, UR 2004, 543, Rz 31 und 36; vom 26. Mai 2005 C-43/04 --Stadt Sundern--, Slg. 2005, I-4491, UR 2005, 397, Rz 21; ferner BFH-Urteile in BFHE 240, 422, BStBl II 2013, 458, Rz 19; in BFHE 239, 552, BStBl II 2013, 460, Rz 24, jeweils m.w.N.).

    Dabei ist die Sonderregelung nach Art. 25 der Richtlinie 77/388/EWG eng auszulegen und darüber hinaus nur insoweit anzuwenden, als dies zur Erreichung ihres Zieles erforderlich ist, das darin besteht, die Belastung durch die Steuer auf die von den Landwirten bezogenen Gegenstände und Dienstleistungen dadurch auszugleichen, dass den landwirtschaftlichen Erzeugern, die ihre Tätigkeit im Rahmen eines land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Betriebs ausüben, ein Pauschalausgleich gezahlt wird, wenn sie landwirtschaftliche Erzeugnisse liefern oder landwirtschaftliche Dienstleistungen erbringen (vgl. z.B. EuGH-Urteile --Harbs-- in Slg. 2004, I-7101, UR 2004, 543, Rz 27; --Stadt Sundern-- in Slg. 2005, I-4491, UR 2005, 397, Rz 27; ferner BFH-Urteile in BFHE 240, 422, BStBl II 2013, 458, Rz 19 f.; in BFHE 239, 552, BStBl II 2013, 460, Rz 24, jeweils m.w.N.).

    Rn. 65 (2) Keine "landwirtschaftlichen Dienstleistungen" sind daher Leistungen, die keinen landwirtschaftlichen Zwecken dienen und sich nicht auf normalerweise in land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Betrieben verwendete Mittel beziehen (vgl. z.B. EuGH-Urteile --Harbs-- in Slg. 2004, I-7101, UR 2004, 543, Rz 31; --Stadt Sundern-- in Slg. 2005, I-4491, UR 2005, 397, Rz 29; ferner BFH-Urteil in BFHE 239, 552, BStBl II 2013, 460, Rz 24).

  • BFH, 24.01.2013 - V R 34/11

    Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG - Abholung und Entsorgung von …

    Rn. 24 2. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) gilt Art. 25 der Richtlinie 77/388/EWG nur für die Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und die Erbringung landwirtschaftlicher Dienstleistungen, wie sie in Abs. 2 dieser Bestimmung definiert sind; demgegenüber unterliegen die sonstigen Umsätze der Pauschallandwirte der allgemeinen Besteuerungsregelung (EuGH-Urteile vom 15. Juli 2004 C-321/02, Harbs, Slg. 2004, I-7101 Rdnrn. 31 und 36, sowie vom 26. Mai 2005 C-43/04, Stadt Sundern, Slg. 2005, I-4491 Rdnr. 21).

    Weiter sind die von Art. 25 der Richtlinie 77/388/EWG verwendeten Begriffe in der gesamten Gemeinschaft autonom und einheitlich auszulegen (EuGH-Urteil Stadt Sundern in Slg. 2005, I-4491 Rdnr. 24).

    Dabei ist die Sonderregelung nach Art. 25 der Richtlinie 77/388/EWG eng auszulegen und darüber hinaus nur insoweit anzuwenden, als dies zur Erreichung ihres Zieles erforderlich ist (EuGH-Urteile Harbs in Slg. 2004, I-7101 Rdnr. 27, und Stadt Sundern in Slg. 2005, I-4491 Rdnr. 27;… vom 8. März 2012 C-524/10, Umsatzsteuer-Rundschau 2012, 685 Rdnr. 49).

    Dieses Ziel besteht darin, die Belastung durch die Steuer auf die von den Landwirten bezogenen Gegenstände und Dienstleistungen dadurch auszugleichen, dass den landwirtschaftlichen Erzeugern, die ihre Tätigkeit im Rahmen eines landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder Fischereibetriebs ausüben, ein Pauschalausgleich gezahlt wird, wenn sie landwirtschaftliche Erzeugnisse liefern oder landwirtschaftliche Dienstleistungen erbringen (EuGH-Urteile Harbs in Slg. 2004, I-7101 Rdnr. 29, und Stadt Sundern in Slg. 2005, I-4491 Rdnr. 28).

    Keine "landwirtschaftlichen Dienstleistungen" sind daher Leistungen, die keinen landwirtschaftlichen Zwecken dienen und sich nicht auf normalerweise in land-, forst- und fischwirtschaftlichen Betrieben verwendete Mittel beziehen (EuGH-Urteile Harbs in Slg. 2004, I-7101 Rdnr. 31, und Stadt Sundern in Slg. 2005, I-4491 Rdnr. 29).

    Bei der gebotenen engen Auslegung (…vgl. EuGH-Urteile Harbs in Slg. 2004, I-7101 Rdnr. 27; Stadt Sundern in Slg. 2005, I-4491 Rdnr. 27; BFH-Urteil in BFHE 233, 72, BStBl II 2011, 465) handelt es sich nicht um das Mästen von Vieh im Sinne von Anhang B vierter Gedankenstrich i.V.m. Art. 25 Abs. 2 fünfter Gedankenstrich der Richtlinie 77/388/EWG.

  • BFH, 10.09.2014 - XI R 33/13

    Keine Pauschalbesteuerung und kein ermäßigter Steuersatz für …

    Rn. 20 b) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) gilt Art. 25 der Richtlinie 77/388/EWG (bzw. seit dem 1. Januar 2007 Art. 296 Abs. 1 der MwStSystRL) nur für die Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und die Erbringung landwirtschaftlicher Dienstleistungen, wie sie in Abs. 2 dieser Bestimmung (bzw. seit dem 1. Januar 2007 Art. 295 Abs. 1 Nr. 5 der MwStSystRL) definiert sind; dagegen unterliegen die sonstigen Umsätze der Pauschallandwirte der allgemeinen Besteuerungsregelung (…EuGH-Urteile vom 15. Juli 2004 C-321/02 --Harbs--, Slg. 2004, I-7101, BFH/NV Beilage 2004, 371, Rz 31 und 36, sowie vom 26. Mai 2005 C-43/04 --Stadt Sundern--, Slg. 2005, I-4491, BFH/NV Beilage 2005, 320, Rz 21).

    Rn. 21 Dabei ist die Sonderregelung nach Art. 25 der Richtlinie 77/388/EWG (bzw. seit dem 1. Januar 2007 Art. 296 der MwStSystRL) eng auszulegen und darüber hinaus nur insoweit anzuwenden, als dies zur Erreichung ihres Zieles erforderlich ist (EuGH-Urteile --Harbs-- in Slg. 2004, I-7101, BFH/NV Beilage 2004, 371, Rz 27, und --Stadt Sundern-- in Slg. 2005, I-4491, BFH/NV Beilage 2005, 320, Rz 24).

    Dieses Ziel besteht darin, die Belastung durch die Steuer auf von den Landwirten bezogene Gegenstände und Dienstleistungen dadurch auszugleichen, dass den landwirtschaftlichen Erzeugern, die ihre Tätigkeit im Rahmen eines landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder Fischereibetriebs ausüben, ein Pauschalausgleich gezahlt wird, wenn sie landwirtschaftliche Erzeugnisse liefern oder landwirtschaftliche Dienstleistungen erbringen (EuGH-Urteile --Harbs-- in Slg. 2004, I-7101, BFH/NV Beilage 2004, 371, Rz 29, und --Stadt Sundern-- in Slg. 2005, I-4491, BFH/NV Beilage 2005, 320, Rz 28).

    Rn. 22 Als "landwirtschaftliche Dienstleistungen" sind daher nicht Leistungen anzusehen, die keinen landwirtschaftlichen Zwecken dienen und sich nicht auf normalerweise in land-, forst- und fischwirtschaftlichen Betrieben verwendete Mittel beziehen (EuGH-Urteile --Harbs-- in Slg. 2004, I-7101, BFH/NV Beilage 2004, 371, Rz 31, und --Stadt Sundern-- in Slg. 2005, I-4491, BFH/NV Beilage 2005, 320, Rz 29).

    Denn ausgehend von den vorstehend aufgezeigten Grundsätzen der Rechtsprechung ist maßgeblich, ob es sich bei den erbrachten Dienstleistungen um solche handelt, die landwirtschaftlichen Zwecken dienen und sich auf normalerweise in land-, forst- und fischwirtschaftlichen Betrieben verwendete Mittel beziehen (EuGH-Urteile --Harbs-- in Slg. 2004, I-7101, BFH/NV Beilage 2004, 371, Rz 31, und --Stadt Sundern-- in Slg. 2005, I-4491, BFH/NV Beilage 2005, 320, Rz 29).

  • BFH, 13.01.2011 - V R 65/09

    Keine Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG für Umsätze aus sog. …

    Rn. 18 2. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) gilt Art. 25 der Richtlinie 77/388/EWG nur für die Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und die Erbringung landwirtschaftlicher Dienstleistungen, wie sie in Abs. 2 dieser Bestimmung definiert sind; demgegenüber unterliegen die sonstigen Umsätze der Pauschallandwirte der allgemeinen Besteuerungsregelung (…EuGH-Urteile vom 15. Juli 2004 C-321/02, Harbs, Slg. 2004, I-7101, BFH/NV Beilage 2004, 371 Rdnrn. 31 und 36, sowie vom 26. Mai 2005 C-43/04, Stadt Sundern, Slg. 2005, I-4491, BFH/NV Beilage 2005, 320 Rdnr. 21).

    Weiter sind die von Art. 25 der Richtlinie 77/388/EWG verwendeten Begriffe in der gesamten Gemeinschaft autonom und einheitlich auszulegen (EuGH-Urteil Stadt Sundern in Slg. 2005, I-4491, BFH/NV Beilage 2005, 320 Rdnr. 24).

    Dabei ist die Sonderregelung nach Art. 25 der Richtlinie 77/388/EWG eng auszulegen und darüber hinaus nur insoweit anzuwenden, als dies zur Erreichung ihres Zieles erforderlich ist (EuGH-Urteile Harbs in Slg. 2004, I-7101, BFH/NV Beilage 2004, 371 Rdnr. 27, und Stadt Sundern in Slg. 2005, I-4491, BFH/NV Beilage 2005, 320 Rdnr. 27).

    Dieses Ziel besteht darin, die Belastung durch die Steuer auf die von den Landwirten bezogenen Gegenstände und Dienstleistungen dadurch auszugleichen, dass den landwirtschaftlichen Erzeugern, die ihre Tätigkeit im Rahmen eines landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder Fischereibetriebs ausüben, ein Pauschalausgleich gezahlt wird, wenn sie landwirtschaftliche Erzeugnisse liefern oder landwirtschaftliche Dienstleistungen erbringen (EuGH-Urteile Harbs in Slg. 2004, I-7101, BFH/NV Beilage 2004, 371 Rdnr. 29, und Stadt Sundern in Slg. 2005, I-4491, BFH/NV Beilage 2005, 320 Rdnr. 28).

    Als "landwirtschaftliche Dienstleistungen" sind daher nicht Leistungen anzusehen, die keinen landwirtschaftlichen Zwecken dienen und sich nicht auf normalerweise in land-, forst- und fischwirtschaftlichen Betrieben verwendete Mittel beziehen (EuGH-Urteile Harbs in Slg. 2004, I-7101, BFH/NV 2004, 371 Rdnr. 31, und Stadt Sundern in Slg. 2005, I-4491, BFH/NV Beilage 2005, 320 Rdnr. 29).

  • BFH, 21.01.2015 - XI R 13/13

    Zur Durchschnittssatzbesteuerung bei einer Pensionspferdehaltung zu Zuchtzwecken

    Rn. 22 c) Nach der Rechtsprechung des EuGH gilt Art. 25 der Richtlinie 77/388/EWG (bzw. seit dem 1. Januar 2007 Art. 296 Abs. 1 der MwStSystRL) nur für die Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und die Erbringung landwirtschaftlicher Dienstleistungen, wie sie in Abs. 2 dieser Bestimmung (bzw. seit dem 1. Januar 2007 Art. 295 Abs. 1 Nr. 5 der MwStSystRL) definiert sind; dagegen unterliegen die sonstigen Umsätze der Pauschallandwirte der allgemeinen Besteuerungsregelung (…EuGH-Urteile vom 15. Juli 2004 C-321/02, Harbs, Slg. 2004, I-7101, BFH/NV Beilage 2004, 371, Rz 31 und 36, sowie vom 26. Mai 2005 C-43/04, Stadt Sundern, Slg. 2005, I-4491, BFH/NV Beilage 2005, 320, Rz 21).

    Rn. 23 Dabei ist die Sonderregelung nach Art. 25 der Richtlinie 77/388/EWG (bzw. seit dem 1. Januar 2007 Art. 296 der MwStSystRL) eng auszulegen und darüber hinaus nur insoweit anzuwenden, als dies zur Erreichung ihres Zieles erforderlich ist (EuGH-Urteile Harbs in Slg. 2004, I-7101, BFH/NV Beilage 2004, 371, Rz 27, und Stadt Sundern in Slg. 2005, I-4491, BFH/NV Beilage 2005, 320, Rz 24).

    Dieses Ziel besteht darin, die Belastung durch die Steuer auf von den Landwirten bezogene Gegenstände und Dienstleistungen dadurch auszugleichen, dass den landwirtschaftlichen Erzeugern, die ihre Tätigkeit im Rahmen eines landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder Fischereibetriebs ausüben, ein Pauschalausgleich gezahlt wird, wenn sie landwirtschaftliche Erzeugnisse liefern oder landwirtschaftliche Dienstleistungen erbringen (EuGH-Urteile Harbs in Slg. 2004, I-7101, BFH/NV Beilage 2004, 371, Rz 29, und Stadt Sundern in Slg. 2005, I-4491, BFH/NV Beilage 2005, 320, Rz 28).

    Rn. 24 Als "landwirtschaftliche Dienstleistungen" sind daher nicht Leistungen anzusehen, die keinen landwirtschaftlichen Zwecken dienen und sich nicht auf normalerweise in land-, forst- und fischwirtschaftlichen Betrieben verwendete Mittel beziehen (EuGH-Urteile Harbs in Slg. 2004, I-7101, BFH/NV Beilage 2004, 371, Rz 31, und Stadt Sundern in Slg. 2005, I-4491, BFH/NV Beilage 2005, 320, Rz 29).

  • BFH, 23.01.2013 - XI R 27/11

    Klärschlammabfuhren unterliegen nicht der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 …

    Rn. 19 c) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) gilt Art. 25 der Richtlinie 77/388/EWG nur für die Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und die Erbringung landwirtschaftlicher Dienstleistungen, wie sie in Abs. 2 dieser Bestimmung definiert sind; die sonstigen Umsätze der Pauschallandwirte unterliegen der allgemeinen Besteuerungsregelung (…EuGH-Urteile vom 15. Juli 2004 C-321/02 --Harbs--, Slg. 2004, I-7101, BFH/NV Beilage 2004, 371, Rz 31 und 36, sowie vom 26. Mai 2005 C-43/04 --Stadt Sundern--, Slg. 2005, I-4491, BFH/NV Beilage 2005, 320, Rz 21).

    Dabei ist die Sonderregelung in Art. 25 der Richtlinie 77/388/EWG eng auszulegen und darüber hinaus nur insoweit anzuwenden, als dies zur Erreichung ihres Zieles erforderlich ist (EuGH-Urteile in Slg. 2004, I-7101, BFH/NV Beilage 2004, 371, Rz 27, und in Slg. 2005, I-4491, BFH/NV Beilage 2005, 320, Rz 27).

    Rn. 20 Dieses Ziel besteht darin, die Belastung durch die Steuer auf die von den Landwirten bezogenen Gegenstände und Dienstleistungen dadurch auszugleichen, dass den landwirtschaftlichen Erzeugern, die ihre Tätigkeit im Rahmen eines landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder Fischereibetriebes ausüben, ein Pauschalausgleich gezahlt wird, wenn sie landwirtschaftliche Erzeugnisse liefern oder landwirtschaftliche Dienstleistungen erbringen (EuGH-Urteile in Slg. 2004, I-7101, BFH/NV Beilage 2004, 371, Rz 29, und in Slg. 2005, I-4491, BFH/NV Beilage 2005, 320, Rz 28).

    Als "landwirtschaftliche Dienstleistungen" sind daher nicht Leistungen anzusehen, die keinen landwirtschaftlichen Zwecken dienen und sich nicht auf normalerweise in land-, forst- und fischwirtschaftlichen Betrieben verwendete Mittel beziehen (EuGH-Urteile in Slg. 2004, I-7101, BFH/NV Beilage 2004, 371, Rz 31, und in Slg. 2005, I-4491, BFH/NV Beilage 2005, 320, Rz 29).

  • BFH, 22.09.2005 - V R 28/03

    Verpachtung eines Eigenjagdbezirks durch Gebietskörperschaft

    Der EuGH beantwortete die Fragen mit Urteil vom 26. Mai 2005 Rs. C-43/04, Stadt Sundern (UR 2005, 397, BFH/NV Beilage 2005, 320):.
  • EuGH, 09.03.2006 - C-323/03

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnung (EWG) …

    32 Aus den Erfordernissen der einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts wie auch des Gleichheitsgrundsatzes ergibt sich, dass den Begriffen einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, die für die Bestimmung ihres Sinnes und ihrer Tragweite nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, normalerweise in der gesamten Gemeinschaft eine autonome und einheitliche Auslegung zu geben ist, die unter Berücksichtigung des Zusammenhangs der Vorschrift und des mit der betreffenden Regelung verfolgten Zieles zu ermitteln ist (Urteil vom 26. Mai 2005 in der Rechtssache C-43/04, Stadt Sundern, Slg. 2005, I-4491, Randnr. 24 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • BFH, 13.08.2008 - XI R 8/08

    Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG - Überlassung des Eigenjagdrechts zum …

    Hiernach unterliegt etwa die Verpachtung eines Eigenjagdbezirks durch eine Gebietskörperschaft nicht der Durchschnittssatzbesteuerung, sondern der Regelbesteuerung (Urteil in BFHE 211, 566, BStBl II 2006, 280, vorgehend EuGH-Urteil vom 26. Mai 2005 Rs. C-43/04 --Stadt Sundern--, Slg. 2005, I-4491; vgl. auch Klenk in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, Stand April 2006, § 24 Rz 11).

    Bei der Anwendung dieser Bestimmung ist ferner zu beachten, dass sie als Ausnahme von der Regelbesteuerung eng auszulegen ist (vgl. EuGH-Urteile --Stadt Sundern-- in Slg. 2005, I-4491, Randnr. 27, und --Harbs-- in Slg. 2004, I-7101, Randnr. 27).

    Dagegen sind die Leistungen des Klägers ausschließlich Dienstleistungen i.S. von § 3 Abs. 9 UStG, für die dem Grunde nach lediglich Anhang B zu Art. 25 der Richtlinie 77/388/EWG einschlägig ist (…vgl. z.B. Klenk in Sölch/Ringleb, a.a.O., § 24 Rz 81; auch EuGH-Urteil --Stadt Sundern-- in Slg. 2005, I-4491, Randnrn. 20 und 26).

  • EuGH, 12.10.2016 - C-340/15

    Nigl u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - …

    Rn. 37 Es ist darauf hinzuweisen, dass die gemeinsame Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger eine abweichende Regelung ist, die eine Ausnahme von der allgemeinen Regelung der Sechsten Richtlinie und der Mehrwertsteuerrichtlinie darstellt und daher nur insoweit angewandt werden darf, als dies zur Erreichung ihres Ziels erforderlich ist (…Urteile vom 15. Juli 2004, Harbs, C-321/02, EU:C:2004:447, Rn. 27, vom 26. Mai 2005, Stadt Sundern, C-43/04, EU:C:2005:324, Rn. 27, …und vom 8. März 2012, Kommission/Portugal, C-524/10, EU:C:2012:129, Rn. 49).

    Rn. 38 Zu den beiden Zielen dieser Regelung gehört jenes, dem Vereinfachungserfordernis zu entsprechen, das mit dem Ziel eines Ausgleichs der Mehrwertsteuer-Vorbelastung für die Landwirte in Einklang gebracht werden muss (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Mai 2005, Stadt Sundern, C-43/04, EU:C:2005:324, Rn. 28, …und vom 8. März 2012, Kommission/Portugal, C-524/10, EU:C:2012:129, Rn. 50).

  • BFH, 19.11.2009 - V R 16/08

    Durchschnittssatzbesteuerung auch nach Betriebsverpachtung für die Lieferung der …

  • BFH, 14.06.2007 - V R 56/05

    Umsatzsteuerpauschalierung für Land- und Forstwirte: Verkauf von zugekauften …

  • EuGH, 15.09.2011 - C-180/10

    Słaby u.a. - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Begriff …

  • BFH, 26.05.2021 - V R 11/18

    Zur Vieheinheiten-Obergrenze bei landwirtschaftlichen Tierzucht- und …

  • BGH, 02.03.2006 - III ZR 383/02

    Pflicht des Jagdpächters zur Zahlung von Mehrwertsteuer

  • BFH, 31.05.2007 - V R 5/05

    Durchschnittsbesteuerung für Umsätze aus Grabpflegeleistungen eines …

  • EuGH, 08.03.2012 - C-524/10

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Gemeinsames …

  • BFH, 23.08.2023 - XI R 27/21

    Keine Durchschnittssatzbesteuerung bei entgeltlichem Verzicht auf ein …

  • FG Niedersachsen, 14.02.2013 - 5 K 281/11

    Unterfallen von Zuchtleistungen eines Landwirts für Nichtlandwirte unter die …

  • BFH, 12.10.2006 - V R 36/04

    Anwendung des § 24 UStG 1999 und Art. 25 der Richtlinie 77/388/EWG auf die …

  • FG Schleswig-Holstein, 21.11.2016 - 4 K 84/14

    Überlassung von Vieheinheiten an eine landwirtschaftliche Personengesellschaft …

  • FG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 4 K 16/14

    Umbruch von Dauergrünland gemäß § 2 DGrünErhV SH - Keine Anwendung von § 24 UStG …

  • FG Schleswig-Holstein, 21.11.2016 - 4 K 58/15

    Einräumung von Nutzungsrechten an Baumgrabstätten sind steuerfrei gem. § 4 Nr. 12 …

  • FG Münster, 18.08.2009 - 15 K 3176/05

    Frage des Steuersatzes bei Umsätzen aus Pensionspferdehaltung

  • FG Düsseldorf, 19.01.2018 - 1 K 1018/16

    Klage gegen mehrere Umsatzsteuerbescheide; Besteuerung der Umsätze für einen …

  • FG Baden-Württemberg, 14.04.2010 - 1 K 4936/09

    Durchschnittssatzbesteuerung für Umsätze aus Pensionspferdehaltung und …

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2011 - C-524/10

    Kommission / Portugal - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG …

  • FG Düsseldorf, 13.02.2009 - 1 K 107/08

    Steuersatz bei Pensionspferdehaltung

  • FG Hessen, 07.04.2014 - 6 K 1612/11

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen eines Landwirts an seine Erntehelfer

  • FG Hessen, 28.06.2017 - 1 K 203/16

    § 24 UStG, Art. 295 Abs.1 Nr.5 MwStSystRL

  • FG Baden-Württemberg, 07.11.2011 - 9 K 5129/09

    Nebentätigkeit eines Landwirts als selbständiger Bauhelfer

  • BFH, 23.02.2010 - V B 93/09

    Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Pensionspferdehaltung von Reitpferden - …

  • FG Baden-Württemberg, 26.11.2004 - 9 K 110/02

    Durchschnittsbesteuerung für Umsätze aus Grabpflegeleistungen eines …

  • FG Münster, 22.11.2011 - 15 K 698/08

    Umsatzsteuerpflicht hinsichtlich des Zurverfügungstellens einer Grundstücksfläche …

  • FG Baden-Württemberg, 24.04.2024 - 14 K 2016/21

    Alkoholherstellung durch einen Landwirt: Keine Versteuerung nach …

  • FG Niedersachsen, 05.11.2009 - 16 K 10340/07

    Anwendbarkeit der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 Umsatzsteuergesetz …

  • FG München, 18.03.2021 - 14 K 2639/19

    Durchschnittsbesteuerung bei einem im Ausland ansässigen land- und …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2011 - C-180/10

    Słaby u.a. - Mehrwertsteuer - Steuerpflichtiger - Wirtschaftliche Tätigkeit …

  • EuGH, 15.11.2007 - C-330/05

    Granberg - Verbrauchsteuern - Mineralöle - Atypische Beförderungsart

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2008 - C-448/06

    cp-Pharma - Vorabentscheidungsersuchen - Gültigkeit der Verordnung (EG) Nr. …

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2006 - C-166/05

    Heger

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007 - C-451/06

    Walderdorff - Mehrwertsteuer - Vermietung und Verpachtung von Grundstücken - …

  • FG Baden-Württemberg, 21.12.2016 - 14 K 3821/14

    Durchschnittssatzbesteuerung i.S. des § 24 UStG für Umsätze eines Landwirts aus …

  • FG Niedersachsen, 12.03.2009 - 16 K 177/08

    Akklimatisierung von angekauften Jungpflanzen durch einen Landwirt zur …

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2006 - C-251/05

    Talacre Beach Caravan Sales - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 28 - …

  • FG Münster, 31.10.2005 - 15 V 3498/05

    Ermäßigter Steuersatz; Pauschalbesteuerung

  • FG München, 25.10.2010 - 14 V 2475/10

    Regelsteuersatz für mit gewerblichen Maschinen gegenüber anderen Landwirten …

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Rechtsprechung
   EuGH, 26.05.2005 - C-409/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8762
EuGH, 26.05.2005 - C-409/03 (https://dejure.org/2005,8762)
EuGH, Entscheidung vom 26.05.2005 - C-409/03 (https://dejure.org/2005,8762)
EuGH, Entscheidung vom 26. Mai 2005 - C-409/03 (https://dejure.org/2005,8762)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Ausfuhrerstattungen - Rindfleisch - Schlachtungen aus besonderem Anlass - Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 - Artikel 13 - Gesunde und handelsübliche Qualität - Vermarktungsfähigkeit unter normalen Bedingungen

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 der Kommission vom 27. November 1987 über gemeinsame Durchführungsvorschriften für Ausfuhrerstattungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen Art. 13; ;... Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 der Kommission vom 27. November 1987 über gemeinsame Durchführungsvorschriften für Ausfuhrerstattungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen Art. 11 Abs. 1; ; Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 der Kommission vom 27. November 1987 über gemeinsame Durchführungsvorschriften für Ausfuhrerstattungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen Art. 21 Abs. 1; ; Richtlinie 64/433/EWG des Rates vom 26. Juni 1964 zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit frischem Fleisch in der durch die Richtlinie 91/497/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 Art. 2 Buchst. n; ; Richtlinie 64/433/EWG des Rates vom 26. Juni 1964 zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit frischem Fleisch in der durch die Richtlinie 91/497/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 Art. 6 Abs. 1; ; Fleischhygienegesetz § 13

  • Europäischer Gerichtshof

    SEPA

    Ausfuhrerstattungen - Rindfleisch - Schlachtungen aus besonderem Anlass - Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 - Artikel 13 - Gesunde und handelsübliche Qualität - Vermarktungsfähigkeit unter normalen Bedingungen

  • EU-Kommission PDF

    SEPA

    Ausfuhrerstattungen - Rindfleisch - Schlachtungen aus besonderem Anlass - Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 - Artikel 13 - Gesunde und handelsübliche Qualität - Vermarktungsfähigkeit unter normalen Bedingungen

  • EU-Kommission

    SEPA

    Landwirtschaft , Währungspolitische Maßnahmen - Landwirtschaft , Rindfleisch

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefrage im Rahmen eines Rechtsstreits über die Versagung von Ausfuhrerstattungen für von notgeschlachteten Tieren stammendes und in Drittländer ausgeführtes Rindfleisch; Erfordernis der "gesunden und handelsüblichen Qualität" von Fleisch im Sinne der Verordnung ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    SEPA

    Ausfuhrerstattungen - Rindfleisch - Schlachtungen aus besonderem Anlass - Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 - Artikel 13 - Gesunde und handelsübliche Qualität - Vermarktungsfähigkeit unter normalen Bedingungen

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    VO (EWG) Nr 3665/87 Art 13
    Ausfuhrerstattung; Handelsübliche Qualität

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung von Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 der Kommission vom 27. November 1987 über gemeinsame Durchführungsvorschriften für Ausfuhrerstattungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen (ABl. L 351, S. 1) - Voraussetzung der gesunden und handelsüblichen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • HFR 2005, 790
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 19.11.1998 - C-235/97

    Frankreich / Kommission - EAGFL - Rechnungsabschluß - Haushaltsjahr 1993 - …

    Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-409/03
    23 Diese Auslegung wird in der neunten Begründungserwägung der Verordnung Nr. 3665/87 aufgegriffen, wonach die Erzeugnisse so beschaffen sein müssen, dass sie unter normalen Verhältnissen vermarktet werden können (vgl. Urteil vom 19. November 1998 in der Rechtssache C-235/97, Frankreich/Kommission, Slg. 1998, I-7555, Randnr. 77).

    24 Der Gerichtshof hat außerdem entschieden, dass es zwar in Ermangelung einer Gemeinschaftsnorm, die die gesunde und handelsübliche Qualität definiert, Sache der Mitgliedstaaten ist, genauere einschlägige Bestimmungen zu erlassen, dass diese nationalen Bestimmungen aber nicht gegen die allgemeine Systematik der anwendbaren Gemeinschaftsregelung verstoßen dürfen, die eine Beschaffenheit erfordert, die die Vermarktung unter normalen Verhältnissen ermöglicht (vgl. u. a. Urteile vom 8. Juni 1994 in der Rechtssache C-371/92, Ellinika Dimitriaka, Slg. 1994, I-2391, Randnr. 23, und Frankreich/Kommission, Randnrn.

  • EuGH, 09.10.1973 - 12/73

    Muras / Hauptzollamt Hamburg Jonas

    Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-409/03
    Ein Erzeugnis, das im Gemeinschaftsgebiet nicht unter normalen Bedingungen und unter der im Erstattungsantrag genannten Bezeichnung vermarktet werden könnte, würde diesen Qualitätsanforderungen nicht genügen (vgl. Urteil vom 9. Oktober 1973 in der Rechtssache 12/73, Muras, Slg. 1973, 963, Randnr. 12).
  • EuGH, 08.06.1994 - C-371/92

    Elliniko Dimosio / Ellinika Dimitriaka

    Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-409/03
    24 Der Gerichtshof hat außerdem entschieden, dass es zwar in Ermangelung einer Gemeinschaftsnorm, die die gesunde und handelsübliche Qualität definiert, Sache der Mitgliedstaaten ist, genauere einschlägige Bestimmungen zu erlassen, dass diese nationalen Bestimmungen aber nicht gegen die allgemeine Systematik der anwendbaren Gemeinschaftsregelung verstoßen dürfen, die eine Beschaffenheit erfordert, die die Vermarktung unter normalen Verhältnissen ermöglicht (vgl. u. a. Urteile vom 8. Juni 1994 in der Rechtssache C-371/92, Ellinika Dimitriaka, Slg. 1994, I-2391, Randnr. 23, und Frankreich/Kommission, Randnrn.
  • FG Hamburg, 08.09.2008 - 4 K 147/06

    Ausfuhrerstattung: Berufung auf Vertrauensschutz bei Rückforderung von …

    Mit Blick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26.05.2005 (C-409/03, [...]), mit dem der Gerichtshof erkannt hat, dass Fleisch, das die Genusstauglichkeitskriterien erfülle, dessen Vermarktung für den menschlichen Verzehr in der Europäischen Gemeinschaft aber durch die Gemeinschaftsregelung auf den lokalen Markt beschränkt sei, weil es von Tieren stamme, die aus besonderem Anlass geschlachtet worden seien, nicht als Fleisch von gesunder und handelsüblicher Qualität angesehen werden könne, räumt die Klägerin zwar ein, dass sie die Frage der Auslegung des Begriffs der handelsüblichen Qualität in Bezug auf Fleisch aus Isolierschlachtbetrieben nicht fortführen wolle.

    Auch der Generalanwalt Léger habe in seinem Schlussantrag vom 03.02.2001 in der Rechtssache C-409/03 die Auffassung vertreten, Art. 13 VO (EG) Nr. 3665/87 habe von den Wirtschaftsteilnehmern nicht dahin verstanden werden können, dass er die Gewährung von Ausfuhrerstattungen für Fleisch der Bedingung unterstelle, dass das Fleisch in der gesamten Gemeinschaft zum Genuss für Menschen vertrieben werden dürfe (…Rz. 51).

    Der Europäische Gerichtshof habe aber in seinem Urteil vom 26.05.2005 (C-409/03, Rz. 26) gerade betont, die Tatsache, dass die Vermarktungsfähigkeit des Erzeugnisses "unter normalen Bedingungen" ein Merkmal darstelle, das notwendig mit dem Begriff "gesunde und handelsübliche Qualität" verbunden sei, ergebe sich eindeutig aus der Regelung über die Ausfuhrerstattungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse, da seit der Verordnung (EG) Nr. 1041/67 alle einschlägigen Verordnungen sowohl den Begriff "gesunde und handelsübliche Qualität" als auch das Kriterium der Vermarktungsfähigkeit des Erzeugnisses "unter normalen Bedingungen" als Voraussetzung dafür übernommen hätten, dass für ein Erzeugnis eine Ausfuhrerstattung gewährt werde.

    Denn die von ihr ausgeführten Erzeugnisse, die innerhalb der Gemeinschaft nur auf lokalen Märkten hätten vermarktet werden dürfen und damit nicht als unter normalen Bedingungen vermarktungsfähig angesehen werden können (vgl. EuGH, Urteil vom 26.05.2005, C-409/03, Rz. 30, [...]), waren nicht im Sinne des Art. 13 Unterabsatz 1 VO Nr. 3665/87 von gesunder und handelsüblicher Qualität, was Voraussetzung für die Gewährung von Ausfuhrerstattungen ist.

    Entsprechend verhält es sich im Hinblick auf die zwischen den Beteiligten kontrovers diskutierte Fragestellung, ob der vom Europäischen Gerichtshof in seinem Urteil vom 26.05.2005 (C-409/03) vorgenommenen Auslegung des Art. 13 VO Nr. 3665/87 ein überraschender Charakter beizumessen ist.

    Mit dieser Bedeutung und Rechtswirkung auch der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 26.05.2005 (C-409/03) auf das Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs vom 15.07.2003 (VII R 10/02) lässt es sich indes a limine nicht vereinbaren, der Klägerin unter Berufung auf den Grundsatz der Rechtssicherheit eine Übergangsfrist einzuräumen mit der Folge, dass die ihr gemeinschaftsrechtswidrig gewährten Ausfuhrerstattungen nicht zurückgefordert werden dürften.

  • FG Hamburg, 08.09.2008 - 4 K 146/06

    Ausfuhrerstattung: Berufung auf Vertrauensschutz bei Rückforderung von …

    Mit Blick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26.5.2005 (C-409/03, [...]), mit dem der Gerichtshof erkannt hat, dass Fleisch, das die Genusstauglichkeitskriterien erfülle, dessen Vermarktung für den menschlichen Verzehr in der Europäischen Gemeinschaft aber durch die Gemeinschaftsregelung auf den lokalen Markt beschränkt sei, weil es von Tieren stamme, die aus besonderem Anlass geschlachtet worden seien, nicht als Fleisch von gesunder und handelsüblicher Qualität angesehen werden könne, räumt die Klägerin zwar ein, dass sie die Frage der Auslegung des Begriffs der handelsüblichen Qualität in Bezug auf Fleisch aus Isolierschlachtbetrieben nicht fortführen wolle.

    Auch der Generalanwalt Léger habe in seinem Schlussantragvom 3.2.2001 in der Rechtssache C-409/03 die Auffassung vertreten, Art. 13 VO (EG) Nr. 3665/87 habe von den Wirtschaftsteilnehmern nicht dahin verstanden werden können, dass er die Gewährung von Ausfuhrerstattungen für Fleisch der Bedingung unterstelle, dass das Fleisch in der gesamten Gemeinschaft zum Genuss für Menschen vertrieben werden dürfe (…Rz. 51).

    Der Europäische Gerichtshof habe aber in seinem Urteil vom 26.5.2005 (C-409/03, Rz. 26) gerade betont, die Tatsache, dass die Vermarktungsfähigkeit des Erzeugnisses "unter normalen Bedingungen" ein Merkmal darstelle, das notwendig mit dem Begriff "gesunde und handelsübliche Qualität" verbunden sei, ergebe sich eindeutig aus der Regelung über die Ausfuhrerstattungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse, da seit der Verordnung (EG) Nr. 1041/67 alle einschlägigen Verordnungen sowohl den Begriff "gesunde und handelsübliche Qualität" als auch das Kriterium der Vermarktungsfähigkeit des Erzeugnisses "unter normalen Bedingungen" als Voraussetzung dafür übernommen hätten, dass für ein Erzeugnis eine Ausfuhrerstattung gewährt werde.

    Denn die von ihr ausgeführten Erzeugnisse, die innerhalb der Gemeinschaft nur auf lokalen Märkten hätten vermarktet werden dürfen und damit nicht als unter normalen Bedingungen vermarktungsfähig angesehen werden können (vgl. EuGH, Urteil vom 26.5.2005, C-409/03, Rz. 30, [...]), waren nicht im Sinne des Art. 13 Unterabsatz 1 VO Nr. 3665/87 von gesunder und handelsüblicher Qualität, was Voraussetzung für die Gewährung von Ausfuhrerstattungen ist.

    Entsprechend verhält es sich im Hinblick auf die zwischen den Beteiligten kontrovers diskutierte Fragestellung, ob der vom Europäischen Gerichtshof in seinem Urteil vom 26.5.2005 (C-409/03) vorgenommenen Auslegung des Art. 13 VO Nr. 3665/87 ein überraschender Charakter beizumessen ist.

    Mit dieser Bedeutung und Rechtswirkung auch der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 26.5.2005 (C-409/03) auf das Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs vom 15.7.2003 (VII R 10/02) lässt es sich indes a limine nicht vereinbaren, der Klägerin unter Berufung auf den Grundsatz der Rechtssicherheit eine Übergangsfrist einzuräumen mit der Folge, dass die ihr gemeinschaftsrechtswidrig gewährten Ausfuhrerstattungen nicht zurückgefordert werden dürften.

  • EuGH, 07.09.2006 - C-353/04

    Nowaco Germany - Verordnungen (EWG) Nrn. 1538/91 und 3665/87 - Zollkodex der …

    27 Der Gerichtshof hat zur Verordnung Nr. 1041/67/EWG der Kommission vom 21. Dezember 1967 über die Durchführungsvorschriften für die Ausfuhrerstattungen bei den Erzeugnissen, für die ein System gemeinsamer Preise besteht (…ABl. 1967, Nr. 314, S. 9), bereits entschieden, dass das Erfordernis der "gesunden und handelsüblichen" Qualität eine allgemeine und objektive Voraussetzung für die Gewährung einer Erstattung ist und dass ein Erzeugnis, das im Gemeinschaftsgebiet nicht "unter normalen Bedingungen" vermarktet werden könnte, diesen Qualitätsanforderungen nicht genügen würde (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Oktober 1973 in der Rechtssache 12/73, Muras, Slg. 1973, 963, Randnr. 12, vom 26. Mai 2005 in der Rechtssache C-409/03, SEPA, Slg. 2005, I-4321, Randnr. 22, und vom 1. Dezember 2005 in der Rechtssache C-309/04, Fleisch-Winter, Slg. 2005, I-10349, Randnr. 20).

    Was die Verordnung Nr. 3665/87 betrifft, nimmt deren neunte Begründungserwägung auf diese Anforderung Bezug (Urteile SEPA, Randnrn.

    Der Gerichtshof hat entschieden, dass diese Bestimmung eine bestehende Rechtslage bestätigt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil SEPA, Randnr. 27).

    37 Eine Auslegung, nach der es zulässig wäre, die Ausfuhr von Erzeugnissen zu fördern, die den Vermarktungsbedingungen innerhalb der Gemeinschaft nicht genügen, stünde, wie der Gerichtshof bereits im Urteil SEPA (Randnr. 31) festgestellt hat, im Widerspruch zum gemeinschaftlichen System der Ausfuhrerstattungen.

  • BFH, 14.05.2013 - VII R 45/10

    Sanktion für einen aus Rechtsgründen unberechtigten Ausfuhrerstattungsantrag …

    Rn. 2 Da solches Fleisch nicht "von gesunder und handelsüblicher Qualität" und daher nicht erstattungsfähig sei, wie inzwischen der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit Urteil vom 26. Mai 2005 C-409/03 --SEPA-- (Slg. 2005, I-4321) entschieden hat, hatte das HZA die der Klägerin gewährten Vorschüsse auf die Ausfuhrerstattung zurückgefordert.

    Rn. 7 Dazu hat der EuGH weiter ausgeführt, der von der Klägerin zu ihren Gunsten angeführte Umstand, die (spätere) Auffassung der deutschen Behörden und das Urteil des EuGH in Slg. 2005, I-4321, dass Fleisch aus Isolierschlachtbetrieben nicht von handelsüblicher Qualität sei, könne nicht als ungewöhnlich und unvorhersehbar qualifiziert werden.

  • BFH, 24.08.2010 - VII R 47/09

    Keine Ausfuhrerstattung, wenn der BSE-Schnelltest nicht in einem zugelassenen …

    Der EuGH hat bereits entschieden, dass die unionsrechtlich vorgesehene Untersuchung mehr als 30 Monate alter Rinder durch nationale Regelungen auf mehr als 24 Monate alte Rinder erweitert werden durfte (EuGH-Urteil vom 25. Februar 2010 C-562/08 --Müller Fleisch--, ZfZ 2010, 134) und dass auch Verkehrsbeschränkungen aufgrund nationaler Rechtsvorschriften der handelsüblichen Qualität der Erzeugnisse entgegenstehen (EuGH-Urteil vom 26. Mai 2005 C-409/03 --SEPA--, Slg. 2005, I-4321, ZfZ 2005, 336).

    Darüber hinaus kann für den Streitfall ohnehin nicht angenommen werden, dass ein etwaiges Vertrauen der Klägerin in die Rechtmäßigkeit der zunächst seitens der Veterinärbehörde erteilten Genusstauglichkeitsbescheinigung (bei der es sich im Übrigen nicht um einen die Ausfuhrerstattung betreffenden Grundlagenbescheid handelt vgl. EuGH-Urteil --SEPA-- in Slg. 2005, I-4321, ZfZ 2005, 336, Rz 30) eine Anspruchsvoraussetzung gegenüber einer anderen Behörde --dem HZA-- zu begründen vermag.

  • BFH, 07.09.2011 - VII R 45/10

    Vorlage an den EuGH: Verhängung einer Verwaltungssanktion bei in nicht …

    Da solches Fleisch nicht "von gesunder und handelsüblicher Qualität" und daher nicht erstattungsfähig ist, wie der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 26. Mai 2005 C-409/03 --SEPA-- (Slg. 2005, I-4321) entschieden hat, hat das HZA die der Klägerin gewährten Vorschüsse auf die Ausfuhrerstattung durch inzwischen bestandskräftige Rückforderungsbescheide zurückgefordert.
  • EuGH, 09.03.2017 - C-141/15

    Doux - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 543/2008 - Art. 15 …

    Rn. 38 Die Vermarktungsfähigkeit eines Erzeugnisses "unter normalen Bedingungen" stellt ein Merkmal dar, das notwendig mit dem Begriff "gesunde und handelsübliche Qualität" verbunden ist (Urteile vom 26. Mai 2005, SEPA, C-409/03, EU:C:2005:319, Rn. 26, …und vom 1. Dezember 2005, Fleisch-Winter, C-309/04, EU:C:2005:732, Rn. 21).

    Ein Erzeugnis, das im Gebiet der Union nicht unter normalen Bedingungen und unter der im Erstattungsantrag genannten Bezeichnung vermarktet werden könnte, würde diesen Anforderungen nicht genügen (Urteile vom 26. Mai 2005, SEPA, C-409/03, EU:C:2005:319, Rn. 22, …und vom 1. Dezember 2005, Fleisch-Winter, C-309/04, EU:C:2005:732, Rn. 20).

  • EuGH, 06.12.2012 - C-562/11

    SEPA - Landwirtschaft - Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 - Art. 11 - …

    Rn. 15 Auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs stellte der Gerichtshof fest, dass die Vermarktungsfähigkeit des Erzeugnisses "unter normalen Bedingungen" ein Merkmal darstellt, das notwendig mit dem Begriff "gesunde und handelsübliche Qualität" verbunden ist, so dass Fleisch wie das im Ausgangsverfahren in Rede stehende, dessen Erzeugung, Verarbeitung und Vertrieb erheblich eingeschränkt sind, nicht als "unter normalen Bedingungen" vermarktungsfähig angesehen werden kann, auch wenn es die Genusstauglichkeitskriterien erfüllt und Gegenstand eines Handelsgeschäfts ist (Urteil vom 26. Mai 2005, SEPA, C-409/03, Slg. 2005, I-4321, Randnrn.

    Erst später, als sie vom Erlass der zuständigen deutschen Behörden, wonach Fleisch aus Isolierschlachtbetrieben nicht die Voraussetzung der gesunden und handelsüblichen Qualität nach Art. 13 der Verordnung Nr. 3665/87 erfülle, Kenntnis erlangt habe und diese Einschätzung im Urteil SEPA bestätigt worden sei, habe sie wissen können, dass für die betreffenden Ausfuhren kein Erstattungsanspruch bestehe.

  • FG Hamburg, 28.04.2008 - 4 K 165/05

    Ausfuhrerstattung: Handelsübliche Qualität von Marzipanbroten

    Diese unter der Geltung der Verordnung Nr. 3665/87 bestehende Rechtslage ist durch die Nachfolgeverordnung (EG) Nr. 800/1999 der Kommission vom 15.04.1999 über gemeinsame Durchführungsvorschriften für Ausfuhrerstattungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen (ABl. Nr. 1 102/11, im Folgenden: VO Nr. 800/1999), die die Verordnung Nr. 3665/87 aus Gründen der Klarheit neu fasst (vgl. 1. Begründungserwägung der Verordnung Nr. 800/1999), bestätigt worden (vgl. EuGH, Urteil vom 26.5.2005, C-409/03, Rz. 27, [...]).

    Die in der englischen bzw. französischen Fassung verwandten Adjektive "sound and fair marketable" bzw. "loyale et marchande" bedeuten "gesund oder intakt" sowie "börsenfähig oder gängig" bzw. "gesetzestreu" sowie "handelskaufmännisch"; sie machen deutlich, dass mit dem Begriff der "handelsüblichen Qualität" auf dem Erzeugnis inhärente Merkmale Bezug genommen wird, die in der Weise zu umschreiben sind, dass das Erzeugnis die Eigenschaften besitzen muss, die das Gesetz oder die Geflogenheiten des Handels im Gemeinschaftsgebiet verlangen (ähnlich auch Schlussantrag des Generalanwalts Légervom 03.02.2005 in der Rechtssache C-409/03, Rz. 47, http://curia.europa.eu).

    Vor diesem Hintergrund hält der erkennende Senat dafür, dass der Begriff der handelsüblichen Qualität in Art. 13 VO Nr. 3665/87 nicht verlangt, dass die Waren eine bestimmte Qualität im subjektiven oder geschäftlichen Sinne aufweisen müssen (in diesem Sinne auch Schlussantrag des Generalanwalts Léger vom 03.02.2005 in der Rechtssache C-409/03, Rz. 59 u. 64, http://curia.europa.eu).

  • FG Hamburg, 02.07.2010 - 4 V 28/10

    Ausfuhrerstattung: Handelsübliche Qualität von Geflügelschlachtkörpern

    Der Europäische Gerichtshof hat wiederholt entschieden, dass das Erfordernis der gesunden und handelsüblichen Qualität eine allgemeine und objektive Voraussetzung für die Gewährung einer Erstattung ist (vgl. nur EuGH, Urteil vom 26.5.2005, C-409/03, Rz. 22).

    Fleisch, dessen Erzeugung, Verarbeitung und Vertrieb erheblich eingeschränkt sind, kann, auch wenn es die Genusstauglichkeitskriterien erfüllt und Gegenstand eines Handelsgeschäftes ist, nicht als "unter normalen Bedingungen" vermarktungsfähig angesehen werden (EuGH, Urteil vom 26.5.2005, C-409/03, Rz. 30).

    Das hat der Europäische Gerichtshof bereits in seinen Urteilen vom 26.5.2005 (C-409/03, Rz. 31) und 7.9.2006 (…C-353/04, Rz. 37) unmissverständlich festgestellt.

  • BFH, 25.09.2015 - VII B 55/15

    Ausfuhrerstattung: Sanktion für in unzutreffender Höhe beantragte …

  • EuGH, 01.12.2005 - C-309/04

    Fleisch-Winter - Ausfuhrerstattungen - Voraussetzung für die Gewährung - …

  • FG Hamburg, 11.05.2010 - 4 K 137/08

    Ausfuhrerstattung - Tarifierung von Geflügelschlachtkörpern

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2016 - C-141/15

    Doux - Vorlage zur Vorabentscheidung - Voraussetzungen für die Gewährung von …

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2006 - C-353/04

    Nowaco Germany - Ausfuhrerstattungen - Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 - …

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