Rechtsprechung
   BGH, 20.02.2020 - I ZB 68/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,5742
BGH, 20.02.2020 - I ZB 68/19 (https://dejure.org/2020,5742)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2020 - I ZB 68/19 (https://dejure.org/2020,5742)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2020 - I ZB 68/19 (https://dejure.org/2020,5742)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,5742) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    Nr. 3309 VV RVG, § 247 BGB, § ... 888 ZPO, Nr. 3500 VV RVG, § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG, § 18 Abs. 1 Nr. 13 RVG, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 ZPO, Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 ZPO, § 2 Abs. 2 Satz 1 RVG, § 15 Abs. 1 RVG, § 18 RVG, § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG, § 18 Abs. 1 Nr. 14 RVG, § 890 ZPO, § 18 Abs. 1 Nr. 13 und 14 RVG, § 18 Abs. 3 Nr. 13 RVG, § 577 Abs. 5 Satz 1 ZPO, § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde gegen die festgesetzte Verfahrensgebühr; Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen Auskunftstitel; Die mehrfache Beantragung von Zwangsmitteln im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO stellt eine einzige besondere Angelegenheit im Sinne von § ...

  • rewis.io

    Rechtsanwaltskosten in der Zwangsvollstreckung: Mehrfache Vollstreckungsgebühr bei mehrfachen Zwangsmittelanträgen zur Erzwingung einer Auskunftserteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    RVG § 18 Abs. 1 Nr. 13 ; ZPO § 888
    Rechtsbeschwerde gegen die festgesetzte Verfahrensgebühr; Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen Auskunftstitel; Die mehrfache Beantragung von Zwangsmitteln im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO stellt eine einzige besondere Angelegenheit im Sinne von § ...

  • datenbank.nwb.de

    Rechtsanwaltskosten in der Zwangsvollstreckung: Mehrfache Vollstreckungsgebühr bei mehrfachen Zwangsmittelanträgen zur Erzwingung einer Auskunftserteilung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • famrz.de (Kurzinformation)

    RA-Gebühren bei wiederholtem Zwangsmittelantrag

Sonstiges

  • Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    RVG § 18 Abs 1 Nr 13; RVG VV Nr 3309; RVG VV Nr 3500; ZPO § 888
    Zur Frage, ob mehrere aufeinander folgende Zwangsgeldfestsetzungen mit sich anschließenden Beschwerdeverfahren insgesamt nur eine oder aber mehrere selbständige besondere Angelegenheiten nach § 18 Abs. 1 Nr. 13 RVG darstellen, die zu vergüten sind.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 2196
  • FamRZ 2020, 855
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Mannheim, 25.10.2007 - 7 O 391/04

    Rechtsanwaltsgebühr: Erneutes Anfallen der Vollstreckungsgebühr bei einer

    Auszug aus BGH, 20.02.2020 - I ZB 68/19
    aa) Nach der überwiegenden Meinung löst ein wiederholter Zwangsmittelantrag keine neue Gebühr nach Nr. 3309 VV RVG aus (vgl. LG Mannheim, NJOZ 2008, 1462; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 24. Aufl., VV 3309 Rn. 290; Pankatz in Riedel/Sußbauer, RVG, 10. Aufl., § 18 Rn. 40; Bräuer in Bischof/Jungbauer, RVG, 8. Aufl., § 18 Rn. 37; BeckOK.RVG/Hofmann/Schneider, 46. Edition [Stand 1. Dezember 2019], VV 3309 Rn. 37; Rohn in Mayer/Kroiß, RVG, 4. Aufl., § 18 Rn. 91; Mock/N. Schneider/Volpert in Schneider/Wolf, RVG, 8. Aufl., § 18 Rn. 144; Göttlich/Mümmler, RVG, Z 2.14; Zöller/Seibel, ZPO, 33. Aufl., § 888 Rn. 18; Bartels in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 888 Rn. 43; Saenger/Kießling, ZPO, 8. Aufl., § 888 Rn. 26; MünchKomm.ZPO/Gruber, 5. Aufl., § 888 Rn. 35; Rensen in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 888 Rn. 40; Walker/Koranyi in Schuschke/Walker/Kessen/Thole, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 7. Aufl., § 888 Rn. 56; Hansens, RVGreport 2008, 23 f.; Hess, JurisPR.WettbR, 12/2007, Anm. 6).

    Der wiederholt nach § 888 ZPO vorgehende Gläubiger begehre dagegen mit jedem Zwangsmittelantrag die Erfüllung seines gleichbleibenden Vollstreckungsziels (vgl. LG Mannheim, NJOZ 2008, 1462, 1464 f. [juris Rn. 21 f.]).

    Im Gegensatz zur Vollstreckung nach § 890 ZPO, die gebührenrechtlich in § 18 Abs. 1 Nr. 14 RVG geregelt ist und für die "jede Verurteilung zu einem Ordnungsgeld" als besondere Angelegenheit ausgestaltet ist, bildet nach dem Wortlaut des § 18 Abs. 1 Nr. 13 RVG "das Verfahren" zur Ausführung der Zwangsvollstreckung auf Vornahme einer Handlung durch Zwangsmittel nach § 888 ZPO eine besondere Angelegenheit (vgl. LG Mannheim, NJOZ 2008, 1462, 1464 [juris Rn. 21]).

    (1) Bei der Vollstreckung nach § 888 ZPO begehrt der Gläubiger mit jedem Zwangsmittelantrag die Erfüllung derselben Verpflichtung des Schuldners (vgl. Hansens, RVGreport 2008, 23, 24).

  • BGH, 20.09.2018 - I ZB 120/17

    Anfallen einer Verfahrensgebühr eines Rechtsanwalts i.R.e. Antrags des Gläubigers

    Auszug aus BGH, 20.02.2020 - I ZB 68/19
    Das einheitliche Vollstreckungsziel - hier: die Auskunftserteilung - bleibt dasselbe, so dass sich die Zwangsmittelanträge auch nach ihrem konkreten Zweck im Gesamtzusammenhang der Zwangsvollstreckung nicht unterscheiden (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 20. September 2018 - I ZB 120/17, WM 2019, 33 Rn. 17; vgl. auch BGH, Beschluss vom 5. November 2004 - IXa ZB 77/04, NJW-RR 2005, 706, 707 [juris Rn. 7 f.]).

    Sie haben damit jeweils eine andere Zielrichtung, so dass sich ein neuer Antrag auch nicht als Fortsetzung des vorhergehenden Antrags mit demselben Ziel der Befriedigung darstellt (vgl. dazu BGH, WM 2019, 33 Rn. 11).

  • BGH, 12.04.2011 - II ZB 14/10

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde: Zulassungsbeschränkung durch das

    Auszug aus BGH, 20.02.2020 - I ZB 68/19
    Das ist der Fall, wenn die Rechtsfrage, zu deren Klärung das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat, bei mehreren Streitgegenständen nur für einen von ihnen erheblich ist, weil dann in der Angabe dieses Zulassungsgrunds regelmäßig die eindeutige Beschränkung der Zulassung auf diesen Gegenstand zu sehen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. April 2011 - II ZB 14/10, NJW 2011, 2371 Rn. 5).

    Die Zulassung kann auf einen tatsächlich oder rechtlich selbstständigen Teil des Streitstoffs beschränkt werden, der Gegenstand einer gesonderten Festsetzung sein oder auf den die Beschwerdeführerin ihr Rechtsmittel beschränken könnte (vgl. BGH, NJW 2011, 2371 Rn. 7 mwN).

  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 77/04

    Anwaltsgebühren in der Zwangsvollstreckung bei Erteilung mehrerer

    Auszug aus BGH, 20.02.2020 - I ZB 68/19
    Das einheitliche Vollstreckungsziel - hier: die Auskunftserteilung - bleibt dasselbe, so dass sich die Zwangsmittelanträge auch nach ihrem konkreten Zweck im Gesamtzusammenhang der Zwangsvollstreckung nicht unterscheiden (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 20. September 2018 - I ZB 120/17, WM 2019, 33 Rn. 17; vgl. auch BGH, Beschluss vom 5. November 2004 - IXa ZB 77/04, NJW-RR 2005, 706, 707 [juris Rn. 7 f.]).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

    Auszug aus BGH, 20.02.2020 - I ZB 68/19
    Allerdings verlangt der Grundsatz der Rechtsmittelklarheit (vgl. BVerfGE 108, 341, 349 [juris Rn. 25]), dass sich in diesem Fall die Beschränkung den Entscheidungsgründen eindeutig entnehmen lässt.
  • BGH, 23.09.2021 - I ZB 20/21

    Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung: Verhängung von

    Die Zulassung der Rechtsbeschwerde kann auf einen tatsächlich oder rechtlich selbständigen Teil des Streitstoffs, auf den auch die Partei selbst ihr Rechtsmittel beschränken könnte, aber nicht auf die Klärung einer einzelnen Rechtsfrage beschränkt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2020 - I ZB 68/19, NJW 2020, 2196 Rn. 9; zur Revisionszulassung vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juni 2019 - I ZR 91/18, juris Rn. 7 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht