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Rechtsprechung
   BFH, 09.01.2019 - I B 138/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,14263
BFH, 09.01.2019 - I B 138/17 (https://dejure.org/2019,14263)
BFH, Entscheidung vom 09.01.2019 - I B 138/17 (https://dejure.org/2019,14263)
BFH, Entscheidung vom 09. Januar 2019 - I B 138/17 (https://dejure.org/2019,14263)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    DBA GBR 1964 Art 11 Abs 1 S 1, FGO § 96 Abs 2, GG Art 103 Abs 1
    Schließfach als feste Einrichtung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Schließfach als feste Einrichtung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 11 Abs 1 S 1 DBA GBR 1964, § 96 Abs 2 FGO, Art 103 Abs 1 GG
    Schließfach als feste Einrichtung

  • IWW

    Art. XI Abs. 1 Satz 1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zu... r Verhinderung der Steuerverkürzung, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Variante 2 der Finanzgerichtsordnung, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, Art. XI Abs. 1 Satz 2 DBA GB, Art. 5 Abs. 1 DBA GB, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 96 Abs. 2 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 104 Abs. 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Schließfach als feste Einrichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der festen Einrichtung i.S. von Art. XI Abs. 1 S. 1 DBA -Großbritannien 1964/1970

  • datenbank.nwb.de

    Schließfach als feste Einrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Dienstleistungsbetriebsstätte: Risiken rechtzeitig erkennen

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Schließfach als feste Einrichtung

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (13)

  • BFH, 04.06.2008 - I R 30/07

    Keine Begründung einer Betriebsstätte durch bloßes Tätigwerden in den Räumen des …

    Auszug aus BFH, 09.01.2019 - I B 138/17
    Rn. 8 1. Das FG-Urteil weicht nicht von dem Senatsurteil vom 4. Juni 2008 I R 30/07 (BFHE 222, 14, BStBl II 2008, 922) ab (Zulassungsgrund der Erforderlichkeit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs --BFH-- zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Variante 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--).

    Rn. 10 Die Bejahung der festen Einrichtung hat das FG damit begründet, dass der Streitfall vom Tatsächlichen her anders gelegen habe als der dem Senatsurteil in BFHE 222, 14, BStBl II 2008, 922 zugrunde liegende Sachverhalt.

    Ein vergleichbarer Sachverhalt hat in dem Fall des Senatsurteils in BFHE 222, 14, BStBl II 2008, 922 nicht vorgelegen.

  • FG Sachsen, 30.11.2017 - 1 K 123/17

    Unbeschränkte Steuerpflicht - feste Geschäftseinrichtung eines Flugzeugingenieurs

    Auszug aus BFH, 09.01.2019 - I B 138/17
    Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 30. November 2017 1 K 123/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Sächsische Finanzgericht (FG) hat sie mit Urteil vom 30. November 2017 1 K 123/17 als unbegründet abgewiesen.

  • BFH, 11.12.2006 - IX B 128/06

    Recht auf Gehör

    Auszug aus BFH, 09.01.2019 - I B 138/17
    Nach Absendung der Urteilsausfertigungen zur Zustellung war eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nicht mehr möglich (…vgl. BFH-Urteil vom 17. Januar 1989 VII R 64/86, BFH/NV 1989, 702; BFH-Beschluss vom 11. Dezember 2006 IX B 128/06, BFH/NV 2007, 738).
  • BFH, 17.01.1989 - VII R 64/86

    Revision wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 09.01.2019 - I B 138/17
    Nach Absendung der Urteilsausfertigungen zur Zustellung war eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nicht mehr möglich (vgl. BFH-Urteil vom 17. Januar 1989 VII R 64/86, BFH/NV 1989, 702;… BFH-Beschluss vom 11. Dezember 2006 IX B 128/06, BFH/NV 2007, 738).
  • BFH, 17.05.2017 - II R 35/15

    Aufstockung einer Beteiligung an einer grundbesitzenden Personengesellschaft als …

    Auszug aus BFH, 09.01.2019 - I B 138/17
    Ein Beweisantrag ist unsubstantiiert, wenn er nicht angibt, welche konkrete Tatsache durch welches Beweismittel nachgewiesen werden soll (BFH-Urteil vom 17. Mai 2017 II R 35/15, BFHE 258, 95, BStBl II 2017, 966).
  • BFH, 16.12.2009 - I R 56/08

    Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages eines Verkehrsflughafens

    Auszug aus BFH, 09.01.2019 - I B 138/17
    Vielmehr können auch untergeordnete betriebliche Vorgänge zum Vorliegen einer festen Einrichtung führen (s. zur Betriebsstätte z.B. Senatsbeschluss vom 30. August 1960 I B 148/59 U, BFHE 71, 585, BStBl III 1960, 468; Senatsurteil vom 16. Dezember 2009 I R 56/08, BFHE 228, 356, BStBl II 2010, 492; Buciek in Gosch, AO § 12 Rz 19, m.w.N.).
  • BFH, 15.05.2018 - I B 114/17

    "Stehenlassen" einer Gesellschafterforderung als mit Darlehensgewährung …

    Auszug aus BFH, 09.01.2019 - I B 138/17
    Rn. 13 Die Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung aus diesen vom Kläger benannten Aspekten scheidet hier jedoch aus, weil eine feste Einrichtung auf der Grundlage der vom FG getroffenen Feststellungen jedenfalls darin zu sehen ist --und die diesbezügliche Rechtsfrage vom FG daher offenkundig richtig beantwortet und nicht klärungsbedürftig ist (z.B. Senatsbeschluss vom 15. Mai 2018 I B 114/17, BFH/NV 2018, 1092)--, dass dem Kläger während der gesamten Vertragslaufzeit ein Schließfach zur ausschließlichen und eigenständigen Nutzung zur Verfügung stand, in dem er die von ihm nach den vertraglichen Vereinbarungen mit seiner Auftraggeberin selbst zu stellenden Wartungswerkzeuge aufbewahrt hat.
  • BFH, 19.02.2010 - VII B 190/09

    Zur Pflicht des Geschäftsführers einer insolventen GmbH auf den vorläufigen …

    Auszug aus BFH, 09.01.2019 - I B 138/17
    Rn. 17 Hieraus lässt sich indessen ein Grund für die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO schon deshalb nicht ableiten, weil es sich nicht um einen Verfahrensmangel in Form des Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten, sondern um einen materiell-rechtlichen Fehler handelt, wenn eine vom FG ausgesprochene Rechtsfolge nicht durch ausreichende tatsächliche Feststellungen gedeckt ist (z.B. BFH-Beschluss vom 19. Februar 2010 VII B 190/09, BFH/NV 2010, 1120;… Gräber/ Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 115 Rz 81).
  • BFH, 15.12.2016 - VI B 50/16

    Umfang der Sachaufklärung durch das FG

    Auszug aus BFH, 09.01.2019 - I B 138/17
    Es darf substantiierte Beweisanträge, die den entscheidungserheblichen Sachverhalt betreffen, grundsätzlich weder ablehnen noch übergehen (BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2016 VI B 50/16, BFH/NV 2017, 598).
  • BFH, 02.09.2016 - IX B 66/16

    Pflicht zur Beiziehung von Akten, Verletzung der Sachaufklärungspflicht, …

    Auszug aus BFH, 09.01.2019 - I B 138/17
    Beweisermittlungs- oder -ausforschungsanträge, die so unbestimmt sind, dass im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken soll, brauchen regelmäßig dem Gericht eine Beweisaufnahme nicht nahe zu legen (BFH-Beschluss vom 2. September 2016 IX B 66/16, BFH/NV 2017, 52).
  • BFH, 01.04.2008 - X B 154/04

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel und Divergenz - …

  • BFH, 27.07.2016 - V B 4/16

    Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - …

  • BFH, 30.08.1960 - I B 148/59

    Einordnung eines verpachteten oder stillgelegten Teilbetriebes als Betriebsstätte …

  • BFH, 07.06.2023 - I R 47/20

    Betriebsstätte/feste Einrichtung im Dienstleistungsbereich

    Rn. 23 cc) Dieser Würdigung im angefochtenen Urteil, die offenkundig davon beeinflusst ist, dass der Senat in seinem Beschluss vom 09.01.2019 - I B 138/17 (BFH/NV 2019, 681) ausgeführt hat, "ein Schließfach, das einem als Subunternehmer mit der Wartung von Flugzeugen befassten Ingenieur zur Aufbewahrung der von ihm zu stellenden Werkzeuge zur ausschließlichen Nutzung zur Verfügung steht, ist eine feste Einrichtung i.S. von Art. XI Abs. 1 Satz 1 DBA-Großbritannien 1964/1970", während im Streitfall eine solche Aufbewahrung der Wartungswerkzeuge im Schließfach/Spind nicht vorgelegen hat (s.a. Büchter-Hole, EFG 2021, 1695, 1696), ist nicht zu folgen.

    Rn. 25 Dabei ist zu beachten, dass die zwischen den Beteiligten einvernehmliche Feststellung, dass der Kläger in dem ihm persönlich zugewiesenen Schließfach sein Werkzeug nicht aufbewahrt hat (wobei dieser Umstand vom FG auch auf den Spind bezogen wurde, so dass ausdrücklich eine gegenteilige Feststellung zur Sachlage in dem Fall, der dem Urteil des Sächsischen FG vom 30.11.2017 - 1 K 123/17, FR 2020, 1009 [mit darauffolgendem Senatsbeschluss im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vom 09.01.2019 - I B 138/17, BFH/NV 2019, 681] zu Grunde lag, vorliegt), eine betriebsbezogene Nutzung des personenbezogenen Spinds (Aufbewahren der Arbeitskleidung und dem Arbeitsschutz dienender Gegenstände außerhalb der konkreten Einsatzzeiten des Klägers) denkgesetzlich nicht ausschließt.

  • FG Baden-Württemberg, 14.10.2021 - 3 K 589/19

    Betriebsstätte im Sinne des DBA-Schweiz eines Taxiunternehmens in den Räumen der …

    Rn. 29 Zu dem Hinweis des damaligen Berichterstatters auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. Januar 2019 I B 138/17 (BFH/NV 2019, 681 -zu einem Schließfach als feste Einrichtung nach DBA-) haben sich die Beteiligten wie folgt geäußert:.

    Der Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 9. Januar 2019 (aaO) sei nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht.

    Denn die hier vorliegende Mitnutzungsmöglichkeit des Arbeitsplatzes begründet im Falle des Klägers deshalb eine ausreichende dauerhafte Verfügungsmacht, weil sie sich durch den ausschließlich dem Kläger überlassenen Standcontainer, der mit dem Firmenschild des Klägers beschriftet ist und zu dem nur der Kläger Schlüsselgewalt hat, besonders manifestiert (vgl. Finanzgericht (FG) Köln, Urteil vom 18. September 2014 4 K 1753/11, EFG 2014, 2115; BFH-Beschluss in BFH/NV 2019, 681 -zu einem Schließfach als feste Einrichtung-).

    Vielmehr können auch untergeordnete betriebliche Vorgänge zum Vorliegen einer festen Einrichtung führen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2019, 681).

  • FG Baden-Württemberg, 30.06.2020 - 5 K 3305/17

    Ort der Besteuerung der gewerblichen Einkünfte einer General Partnership - …

    An das Bestehen einer solchen festen Geschäftseinrichtung sind keine hohen Anforderungen zu stellen (vgl. nur BFH-Beschluss vom 9. Januar 2019 I B 138/17, BFH/NV 2019, 618).
  • BFH, 18.12.2024 - I R 47/21

    Abkommensrechtliche Betriebsstätte eines Taxiunternehmens in den Räumen einer …

    Ein Indiz für ein dauerhaft erteiltes jederzeitiges Mitnutzungsrecht der Räume ist die dauerhafte Überlassung personenbeschränkter Nutzungsstrukturen an ortsbezogenen Geschäftseinrichtungen (vgl. Senatsurteil vom 07.06.2023 - I R 47/20, BFHE 280, 415, Rz 24 sowie Senatsbeschluss vom 09.01.2019 - I B 138/17, BFH/NV 2019, 681; hierzu auch Brandis in Hummel/Kaminski [Hrsg.], Aktuelle Grundsatzfragen des Internationalen Steuerrechts, Forum der Internationalen Besteuerung, Bd. 53, 2024, S. 49, 54 ff.; a.A. Kutac/Porebski, Finanz-Rundschau 2020, 988, 994; kritisch auch Haase, Die Unternehmensbesteuerung 2024, 1, 7; Kahle, Deutsche Steuer-Zeitung 2024, 281, 287; Scheinbacher/Gradl, IStR 2024, 557, 560 f.).
  • BFH, 08.10.2019 - XI B 49/19

    Umsatzsteuerbefreiung für Schul- und Hochschulunterricht; Leistungen, die den …

    Rn. 17 a) Das FG muss einem Beweisantrag nicht nachkommen, wenn dieser unsubstantiiert ist (z.B. BFH-Beschlüsse vom 09.01.2019 - I B 138/17, BFH/NV 2019, 681, Rz 19;… vom 31.01.2019 - VIII B 41/18, BFH/NV 2019, 702, Rz 16).
  • LG Köln, 01.07.2024 - 106 KLs 7/23
    Ortsbezogenheit der Geschäftseinrichtung An das Bestehen einer festen Geschäftseinrichtung sind keine hohen Anforderungen zu stellen (vgl. nur BFH-Beschl. v. 09.01.2019 I B 138/17, BFH/NV 2019, 618).
  • FG Sachsen-Anhalt, 07.07.2022 - 2 K 265/20

    Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und privater Vermögensverwaltung beim Handel …

    Rn. 125 Zwar stellt Art. 5 DBA UK - in seinem Abs. 1 - an die Qualität der Geschäftseinrichtung wie auch die Qualität der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens keine besonderen Anforderungen (BFH-Beschluss vom 9. Januar 2019 I B 138/17, BFH/ NV 2019, 68, BFH, Urteil vom 10. Mai 1961, IV 155/60 U, BStBl. III 1961, 317).
  • FG Sachsen, 08.10.2020 - 3 K 49/17

    Feststellung der Steuerpflichtigkeit in der BRD; Erbringung von Leistungen im …

    Wegen der Thematik, inwieweit er eine Betriebsstätte in Deutschland gehabt haben soll, nehme er den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9.1.2019 ( I B 138/17) in der Sache sicherlich als gewichtig zur Kenntnis, auch wenn das Ergebnis inhaltlich als unzutreffend zurückgewiesen werde.
  • BSG, 17.06.2020 - B 5 RS 1/20 B

    Rentenrechtliche Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen …

    Somit handelte es sich um einen unbestimmten Beweisantrag, der das LSG nicht zu weiterer Sachaufklärung verpflichtete (vgl BSG Urteil vom 19.10.2011 - B 13 R 33/11 R - NZS 2012, 230 RdNr 24 mwN; BSG Beschluss vom 11.9.2019 - B 6 KA 1/19 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 12.3.2020 - B 3 KR 17/19 B - juris RdNr 6; s auch BFH Beschluss vom 9.1.2019 - I B 138/17 - BFH/NV 2019, 681 = juris RdNr 19) .
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