Rechtsprechung
| BFH, 15.09.2004 - I B 173/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
FGO § 91 Abs. 2; ; FGO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 180; ; ZPO § 178 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 178 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 180; ; ZPO § 180 Satz 1; ; ZPO § 182 Abs. 2 Nr. 4; ; KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 53 Abs. 1, 2; ZPO § 180 S. 1
Ersatzzustellung: Einwurf in Postfach - datenbank.nwb.de
Ersatzzustellung durch Einwurf in das Postfach des Adressaten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 25.07.2003 - 4 K 1579/00
- BFH, 15.09.2004 - I B 173/03
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 14.06.2012 - V ZB 182/11
Zwangsversteigerungsverfahren: Zustellungen an eine Postfachadresse des …
Mit dem Wortlaut der Vorschrift vereinbar ist aber auch die Annahme, eine ähnliche Vorrichtung könne ein von dem Empfänger eingerichtetes Postfach sein (so BFH/NV 2005, 229; 2008, 1860, 1861; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 21. Januar 2010 - IX ZB 83/06, ZIP 2010, 395, 396 Rn.10 sowie MünchKomm-ZPO/Häublein, 3. Aufl., § 180 Rn. 4). - BFH, 04.07.2008 - IV R 78/05
Versäumung der Revisionsfrist - ordnungsgemäße Zustellung mit …
Eine solche ähnliche Vorrichtung kann auch das Postfach des Adressaten sein (BFH-Beschluss vom 15. September 2004 I B 173/03, BFH/NV 2005, 229). - LSG Bayern, 14.12.2022 - L 18 SO 150/22
Sozialgerichtsverfahren: Angabe einer Anschrift
Ein Postfach ist nach der Rechtsprechung des BGH, auf die der AST sich beruft, eine "ähnliche Vorrichtung" im Sinne des § 180 ZPO, so dass grundsätzlich eine Ersatzzustellung in ein Postfach möglich erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 182/11 -, juris: "Ein Postfach ist jedenfalls dann eine ähnliche Vorrichtung im Sinne von § 180 Satz 1 ZPO, wenn eine Wohnanschrift desjenigen, dem zugestellt werden soll, unbekannt oder nicht vorhanden ist.; BFH, Beschluss vom 15. September 2004 - I B 173/03 -, Rn. 7, juris;… a.A Schultzky in: Zöller, Zivilprozessordnung, § 180 Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten, Rn. 2;… SG Trier, Gerichtsbescheid vom 26. August 2014 - S 3 SO 12/14 -, Rn. 16, juris). - SG Trier, 26.08.2014 - S 3 SO 12/14
Sozialgerichtliches Verfahren - Zustellung an ein Postfach
Rn. 21 Daher kann entgegen der Entscheidung des LSG Rheinland-Pfalz vom 28.5.2014 im einstweiligen Rechtschutzverfahren und der in diesem Beschluss zitierten Rechtsprechung verschiedener oberster Gerichtshöfe (BGH, Beschluss vom 14.6.2012, V ZB 182/11; BFH, Beschluss vom 15.9.2004, I B 173/03) eine ordnungsgemäße Zustellung von Anhörungen, Ladungen und Entscheidungen mittels Postzustellungsurkunde an das Postfach der Klägerin nicht erfolgen. - LG Dortmund, 21.06.2011 - 9 T 715/09 (BFH, Beschluss vom 15.09.2004, I B 173/03, Rn. 7; nicht eindeutig BGH…, Beschluss vom 21.01.2010, IX ZB 83/06, Rn. 10.).
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