Rechtsprechung
| BFH, 13.03.2024 - I B 28/23 |
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FGO § 76 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 52d
Aufgehobene Entscheidung I B 28/23 - Kein Verstoß gegen richterliche Hinweispflicht (Die Entscheidung ist nachträglich zur Veröffentlichung bestimmt worden.) - rechtsinformationen.bund.de
Aufgehobene Entscheidung I B 28/23 - Kein Verstoß gegen richterliche Hinweispflicht (Die Entscheidung ist nachträglich zur Veröffentlichung bestimmt worden.
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§ 76 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 52d FGO
(Aufgehobene Entscheidung I B 28/23 - Kein Verstoß gegen richterliche Hinweispflicht (Die Entscheidung ist nachträglich zur Veröffentlichung bestimmt worden.)) - IWW
§ ... 52d der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 76 Abs. 2 FGO, § 52a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FGO, § 52d Satz 1 FGO, § 56 Abs. 1 FGO, § 52d FGO, § 135 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO
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Aufgehobene Entscheidung I B 28/23 - Kein Verstoß gegen richterliche Hinweispflicht (Die Entscheidung ist nachträglich zur Veröffentlichung bestimmt worden.)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 76 Abs. 2 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
Aufgehobene Entscheidung I B 28/23 - Kein Verstoß gegen richterli-che Hinweispflicht - rechtsportal.de
Aufgehobene Entscheidung I B 28/23 - Kein Verstoß gegen richterli-che Hinweispflicht
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Aufgehobene Entscheidung I B 28/23 - Kein Verstoß gegen richterliche Hinweispflicht
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 27.06.2023 - 7 K 69/23
- BFH, 13.03.2024 - I B 28/23
- BFH, 28.06.2024 - I S 1/24
- BVerfG, 23.06.2025 - 1 BvR 1718/24
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BFH, 28.04.2023 - XI B 101/22
Steuerberater sind ab 01.01.2023 zur aktiven Nutzung des besonderen …
Auszug aus BFH, 13.03.2024 - I B 28/23
Rn. 2 Das FG wies mit Schreiben vom 08.05.2023 auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28.04.2023 - XI B 101/22 (BFHE 279, 523, BStBl II 2023, 763) sowie die Möglichkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hin.Rn. 3 Mit Urteil vom 27.06.2023 - 7 K 69/23 hat das FG die Klage als unzulässig verworfen und zur Begründung ausgeführt, die Klageeinreichung entspreche nicht den im BFH-Beschluss vom 28.04.2023 - XI B 101/22 (BFHE 279, 523, BStBl II 2023, 763) näher dargelegten Anforderungen nach § 52d der Finanzgerichtsordnung (FGO).
Mit der Veröffentlichung des BFH-Beschlusses vom 28.04.2023 - XI B 101/22 (BFHE 279, 523, BStBl II 2023, 763) war die prozessuale Situation höchstrichterlich geklärt.
Rn. 8 3. Nichts anderes ergibt sich daraus, dass der Kläger --auch durch Verweis auf die Handhabung in anderen FG-Verfahren-- in der Sache geltend macht, das FG habe bereits unmittelbar nach Klageerhebung und daher vor der Veröffentlichung des BFH-Beschlusses vom 28.04.2023 - XI B 101/22 (BFHE 279, 523, BStBl II 2023, 763) einen rechtlichen Hinweis auf das Bestehen einer unklaren Prozesslage erteilen müssen, um nicht von einem Prozessbevollmächtigten bezogen auf den Zeitpunkt der Klageerhebung die Vorwegnahme "zukünftiger Rechtsprechungen" zu verlangen.
Bei dieser Prozesssituation hatte sie die schon nach ihrer eigenen Vorstellung erforderliche --und insoweit durch den BFH-Beschluss vom 28.04.2023 - XI B 101/22 (BFHE 279, 523, BStBl II 2023, 763) nur höchstrichterlich bestätigte-- Einreichung der Klageschrift in elektronischer Form innerhalb der in § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO genannten Frist nachzuholen, was aber unterblieben ist.
Spätestens mit dem Zugang der Einspruchsentscheidung, die einen Hinweis auf § 52d FGO enthielt, hätte sich die Prozessbevollmächtigte noch über die sogenannte fast lane zum beSt registrieren lassen können, um das aus ihrer eigenen --und nachträglich durch den BFH-Beschluss vom 28.04.2023 - XI B 101/22 (BFHE 279, 523, BStBl II 2023, 763) bestätigten-- Sicht bestehende Formerfordernis zu erfüllen.
- BVerfG, 23.06.2025 - 1 BvR 1718/24
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Nutzungspflicht des besonderen …
Auszug aus BFH, 13.03.2024 - I B 28/23
NV: Mit am 18.07.2025 veröffentlichtem Beschluss vom 23.06.2025 - 1 BvR 1718/24 hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts der Verfassungsbeschwerde stattgegeben und das Urteil des FG Nürnberg vom 27.06.2023 - 7 K 69/23 sowie den Beschluss des BFH vom 13.03.2024 - I B 28/23 über die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde aufgehoben und die Sache an das FG Nürnberg zur Fortsetzung des Verfahrens zurückverwiesen. - BFH, 19.10.1993 - VIII R 61/92
Inhalt und Umfang einer Hinweispflicht des Gerichts - Merkmal der …
Auszug aus BFH, 13.03.2024 - I B 28/23
Rn. 6 1. Die richterliche Hinweispflicht des § 76 Abs. 2 FGO steht in engem Zusammenhang mit dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf ein faires Verfahren (BFH-Urteil vom 19.10.1993 - VIII R 61/92, BFH/NV 1994, 790) und kann eine Pflicht zu einem ausdrücklichen Hinweis auf eine unklare prozessuale Situation begründen (…BFH-Beschluss vom 16.03.2016 - X B 202/15, BFH/NV 2016, 1050). - BFH, 28.06.2024 - I S 1/24
Gegenstandslose Entscheidung I S 1/24 - Keine Gehörsverletzung bei abweichender …
Auszug aus BFH, 13.03.2024 - I B 28/23
Der Beschluss des BFH vom 28.06.2024 - I S 1/24 über die Anhörungsrüge wurde damit gegenstandslos. - BFH, 16.03.2016 - X B 202/15
Erfolgreiche Verfahrensrüge: Verletzung der richterlichen Hinweispflicht - Vom …
Auszug aus BFH, 13.03.2024 - I B 28/23
Rn. 6 1. Die richterliche Hinweispflicht des § 76 Abs. 2 FGO steht in engem Zusammenhang mit dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf ein faires Verfahren (…BFH-Urteil vom 19.10.1993 - VIII R 61/92, BFH/NV 1994, 790) und kann eine Pflicht zu einem ausdrücklichen Hinweis auf eine unklare prozessuale Situation begründen (BFH-Beschluss vom 16.03.2016 - X B 202/15, BFH/NV 2016, 1050).
- BVerfG, 23.06.2025 - 1 BvR 1718/24
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Nutzungspflicht des besonderen …
vom 13. März 2024 - I B 28/23 -,.Der Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 13. März 2024 - I B 28/23 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Recht aus Artikel 103 Absatz 1 Grundgesetz..
Rn. 7 Der Bundesfinanzhof hat die Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss vom 13. März 2024 - I B 28/23 - zurückgewiesen und insbesondere ausgeführt, die Prozessbevollmächtigte sei bei Klageerhebung selbst davon ausgegangen, dass eine Klageeinreichung elektronisch hätte erfolgen müssen.
- BFH, 28.06.2024 - I S 1/24
Gegenstandslose Entscheidung I S 1/24 - Keine Gehörsverletzung bei abweichender …
NV: Mit am 18.07.2025 veröffentlichtem Beschluss vom 23.06.2025 - 1 BvR 1718/24 hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts der Verfassungsbeschwerde stattgegeben und das Urteil des FG Nürnberg vom 27.06.2023 - 7 K 69/23 sowie den Beschluss des BFH vom 13.03.2024 - I B 28/23 über die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde aufgehoben und die Sache an das FG Nürnberg zur Fortsetzung des Verfahrens zurückverwiesen.Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 13.03.2024 - I B 28/23 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Rn. 1 Mit Beschluss vom 13.03.2024 - I B 28/23 hat der erkennende Senat die auf einen Verstoß des Finanzgerichts (FG) gegen die richterliche Hinweispflicht (§ 76 Abs. 2 i.V.m. § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) gestützte Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers, Beschwerdeführers und Rügeführers (Kläger) als unbegründet zurückgewiesen.
Rn. 3 Der Kläger beantragt, den Senatsbeschluss vom 13.03.2024 - I B 28/23 aufzuheben und das Verfahren fortzuführen.
- BFH, 02.09.2025 - X R 12/23
Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs
Rn. 17 b) Nach der Rechtsprechung der meisten Senate des Bundesfinanzhofs (BFH) stand den Steuerberatern das beSt unabhängig vom Zeitpunkt der Zugangs des für sie bestimmten Erstregistrierungsbriefs ab dem 01.01.2023 "zur Verfügung", weil sie die "Fast Lane" hätten nutzen können (vgl. BFH-Entscheidungen vom 28.04.2023 - XI B 101/22, BFHE 279, 523, BStBl II 2023, 763;… vom 11.08.2023 - VI B 74/22, BFH/NV 2023, 1221, Rz 14;… vom 31.10.2023 - IV B 77/22, BFH/NV 2024, 20;… vom 16.01.2024 - VIII B 141/22, BFH/NV 2024, 405;… vom 02.02.2024 - IX B 26/23, BFH/NV 2024, 415; vom 13.03.2024 - I B 28/23, BFH/NV 2025, 1293, …und vom 08.05.2024 - II R 3/23, BFH/NV 2024, 804, Rz 16, beide m.w.N.). - BFH, 01.10.2025 - X R 31/23
Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs vor Zugang …
Rn. 17 aa) Beginnend mit dem am 04.05.2023 veröffentlichten BFH-Beschluss vom 28.04.2023 - XI B 101/22 (BFHE 279, 523, BStBl II 2023, 763) haben --soweit Entscheidungen veröffentlicht sind-- jedenfalls der I., II., IV., VI., VIII., IX. und XI. Senat des BFH die Auffassung vertreten, dass allen Steuerberatern --unabhängig von einem späteren Datum des Zugangs des für sie bestimmten Registrierungsbriefs-- bereits seit dem 01.01.2023 ein sicherer Übermittlungsweg nach § 52a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FGO zur Verfügung gestanden habe (…ebenso BFH-Beschlüsse vom 11.08.2023 - VI B 74/22, BFH/NV 2023, 1221;… vom 31.10.2023 - IV B 77/22, BFH/NV 2024, 20;… vom 16.01.2024 - VIII B 141/22, BFH/NV 2024, 405;… vom 02.02.2024 - IX B 26/23, BFH/NV 2024, 415; vom 13.03.2024 - I B 28/23 …und vom 08.05.2024 - II R 3/23, BFH/NV 2024, 804, Rz 16).
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