Rechtsprechung
| BFH, 11.01.2006 - I R 32/05 |
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Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Hessen, 02.03.2005 - 4 K 2223/02
- BFH, 11.01.2006 - I R 32/05
Wird zitiert von ... (2)
- FG Münster, 19.08.2005 - 9 K 5138/02
Finanzunternehmen i.S.d. § 8b KStG
Rn. 79 c. Die Vereinbarungen zwischen der Klin. und den Beteiligungsgesellschaften stellen ferner keinen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne von § 42 Satz 1 AO in der für das Streitjahr geltenden Fassung (AO) dar (a.A. - zu den Schwestergesellschaften der Klin. - FG Hessen, Urteil vom 2. März 2005 4 K 2223/02 u.a., StE 2005, 498, Rev. I R 32/05). - BFH, 09.07.2007 - I R 60/04
Untätigkeitsklage; Erledigung von Untätigkeitseinspruch und Untätigkeitsklage
Der Senat verweist insoweit auf sein Urteil vom 3. August 2005 I R 74/02 (…BFH/NV 2006, 19; ebenso Senatsbeschluss vom 11. Januar 2006 I R 32/05, nicht veröffentlicht; vgl. auch --abgrenzend-- Senatsurteil vom 28. Juni 2006 I R 97/05, BFHE 214, 276); die dagegen von den Klägerinnen eingelegte Verfassungsbeschwerde ist erfolglos geblieben (BVerfG-Beschluss vom 16. Januar 2007 1 BvR 2412/05, nicht veröffentlicht, den Beteiligten aber bekannt).
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