Rechtsprechung
| BFH, 20.07.2016 - I R 33/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Sog. Erdienensdauer bei einer Unterstützungskassenzusage
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 4d Abs 1 S 1, KStG § 8 Abs 3 S 2, KStG VZ 2008, KStG VZ 2009
Sog. Erdienensdauer bei einer Unterstützungskassenzusage - rechtsinformationen.bund.de
Sog. Erdienensdauer bei einer Unterstützungskassenzusage
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 4d Abs 1 S 1 EStG, § 8 Abs 3 S 2 KStG 2002, KStG VZ 2008, KStG VZ 2009
Sog. Erdienensdauer bei einer Unterstützungskassenzusage - IWW
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer Pensionszusage zu Gunsten des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH
- Betriebs-Berater
Sog. Erdienensdauer bei einer Unterstützungskassenzusage
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 4d Abs. 1 Satz 1; KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Sog. Erdienensdauer bei einer Unterstützungskassenzusage - rechtsportal.de
EStG § 4d Abs. 1 Satz 1; KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Wirksamkeit einer Pensionszusage zu Gunsten des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unterstützungskassenzusage - und die Erdienensdauer
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Erdienensdauer bei einer Unterstützungskassenzusage
- lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)
Steuerliche Anerkennung einer Atersversorgung für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Erdienensdauer bei mittelbarer Versorgungszusage
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Was man bekommt will verdient sein
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Pensionszusage - Ist ein Erdienbarkeits-Zeitraum von zehn Jahren noch angemessen?
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
So genannte Erdienensdauer bei einer Unterstützungskassenzusage
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Fremdvergleich
- Pensionszusagen (Anwendungsfall des Fremdvergleichs)
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 25.02.2015 - 3 K 135/12
- BFH, 20.07.2016 - I R 33/15
Papierfundstellen
- BFHE 254, 428
- NZA 2016, 1450
- BB 2016, 2645
- BB 2016, 2788
- DB 2016, 2516
- DB 2017, 3023
- BStBl II 2017, 66
- NZG 2017, 40
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BFH, 23.09.2008 - I R 62/07
Sog. Erdienensdauer bei nachträglicher Erhöhung einer Pensionszusage gegenüber …
Auszug aus BFH, 20.07.2016 - I R 33/15
Rn. 16 b) In der Spruchpraxis des Senats ist anerkannt, dass eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung von Versorgungszusagen --als Grundlage von i.S. des § 4d Abs. 1 Satz 1 EStG gedachten Versorgungsleistungen-- einer Kapitalgesellschaft gegenüber ihrem Gesellschafter dann gegeben sein kann, wenn sich der Gesellschafter diese Leistungen im Zeitraum zwischen Zusage und seinem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis nicht mehr erdienen könnte, sog. Erdienbarkeit (vgl. z.B. Senatsurteile vom 23. September 2008 I R 62/07, BFHE 223, 64, BStBl II 2013, 39; vom 20. Mai 2015 I R 17/14, BFHE 250, 82, BStBl II 2015, 1022;… vgl. auch Senatsbeschluss vom 19. November 2008 I B 108/08, BFH/NV 2009, 608).Ist aufgrund der Gegebenheiten des Einzelfalles anderweitig sichergestellt, dass mit der Zusage die künftige Arbeitsleistung des Geschäftsführers abgegolten werden soll, ist eine erdienbare Zusage auch dann anzunehmen, wenn die besagten Zeiträume nicht erreicht werden (Senatsurteile in BFHE 223, 64, BStBl II 2013, 39, und in BFHE 250, 82, BStBl II 2015, 1022).
Dass das FG schließlich davon ausgegangen ist, dass die Verhältnisse des Streitfalles nicht mit den Sachverhalten vergleichbar seien, in denen der Senat trotz Unterschreitens der zehnjährigen Frist die betriebliche Veranlassung der Versorgungszusage bejaht habe (…vgl. Senatsurteile vom 30. Januar 2002 I R 56/01, BFH/NV 2002, 1055; vom 24. April 2002 I R 43/01, BFHE 199, 157, BStBl II 2003, 416; in BFHE 223, 64, BStBl II 2013, 39), kann der Revision gleichfalls nicht zum Erfolg verhelfen.
- BFH, 20.05.2015 - I R 17/14
Verdeckte Gewinnausschüttung: Erdienbarkeit der endgehaltsabhängigen …
Auszug aus BFH, 20.07.2016 - I R 33/15
Rn. 16 b) In der Spruchpraxis des Senats ist anerkannt, dass eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung von Versorgungszusagen --als Grundlage von i.S. des § 4d Abs. 1 Satz 1 EStG gedachten Versorgungsleistungen-- einer Kapitalgesellschaft gegenüber ihrem Gesellschafter dann gegeben sein kann, wenn sich der Gesellschafter diese Leistungen im Zeitraum zwischen Zusage und seinem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis nicht mehr erdienen könnte, sog. Erdienbarkeit (vgl. z.B. Senatsurteile vom 23. September 2008 I R 62/07, BFHE 223, 64, BStBl II 2013, 39; vom 20. Mai 2015 I R 17/14, BFHE 250, 82, BStBl II 2015, 1022;… vgl. auch Senatsbeschluss vom 19. November 2008 I B 108/08, BFH/NV 2009, 608).Ist aufgrund der Gegebenheiten des Einzelfalles anderweitig sichergestellt, dass mit der Zusage die künftige Arbeitsleistung des Geschäftsführers abgegolten werden soll, ist eine erdienbare Zusage auch dann anzunehmen, wenn die besagten Zeiträume nicht erreicht werden (Senatsurteile in BFHE 223, 64, BStBl II 2013, 39, und in BFHE 250, 82, BStBl II 2015, 1022).
- BFH, 19.11.2008 - I B 108/08
Weiterhin zehn Jahre Erdienenszeitraum für Versorgungszusagen an beherrschende …
Auszug aus BFH, 20.07.2016 - I R 33/15
Rn. 16 b) In der Spruchpraxis des Senats ist anerkannt, dass eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung von Versorgungszusagen --als Grundlage von i.S. des § 4d Abs. 1 Satz 1 EStG gedachten Versorgungsleistungen-- einer Kapitalgesellschaft gegenüber ihrem Gesellschafter dann gegeben sein kann, wenn sich der Gesellschafter diese Leistungen im Zeitraum zwischen Zusage und seinem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis nicht mehr erdienen könnte, sog. Erdienbarkeit (vgl. z.B. Senatsurteile vom 23. September 2008 I R 62/07, BFHE 223, 64, BStBl II 2013, 39; vom 20. Mai 2015 I R 17/14, BFHE 250, 82, BStBl II 2015, 1022; vgl. auch Senatsbeschluss vom 19. November 2008 I B 108/08, BFH/NV 2009, 608).Hinzu kommt, dass mit einer generalisierenden Aussage etwa des Inhalts, bei mittelbaren Versorgungszusagen sei wegen des geringeren Gestaltungspotentials eine weniger strenge Prüfung angezeigt, die Praktikabilität der Rechtsanwendung und die Rechtssicherheit ("Leitlinienfunktion" des Merkmals der Erdienbarkeit, vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2009, 608) verloren gingen.
- FG Sachsen-Anhalt, 25.02.2015 - 3 K 135/12
Verhältnis der Vorschriften § 4d Abs. 1 Satz 1 EStG und § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG - …
Auszug aus BFH, 20.07.2016 - I R 33/15
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 25. Februar 2015 3 K 135/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.Das Finanzgericht (FG) des Landes Sachsen-Anhalt ging --in den Grenzen des Verböserungsverbots-- davon aus, dass die gesamten Zuwendungen der Klägerin an die Unterstützungskasse nach den Vorgaben des § 4d Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes in der in den Streitjahren geltenden Fassung (EStG) nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen (Urteil vom 25. Februar 2015 3 K 135/12).
- BFH, 07.08.2002 - I R 2/02
VGA: Rückdeckung einer Pensionszusage
Auszug aus BFH, 20.07.2016 - I R 33/15
Da allein maßgeblich ist, ob fiktive Versorgungsleistungen betrieblich oder gesellschaftsrechtlich veranlasst sind, kommt das Abzugsverbot aus § 4d Abs. 1 Satz 1 EStG auch dann zum Tragen, wenn die weiteren Voraussetzungen einer vGA, z.B. die Eignung der Vermögensminderung oder der verhinderten Vermögensmehrung, beim Gesellschafter einen Vorteil auszulösen (vgl. z.B. Senatsurteil vom 7. August 2002 I R 2/02, BFHE 200, 197, BStBl II 2004, 131), nicht vorliegen. - BFH, 24.04.2002 - I R 43/01
Erdienbarkeit einer Pensionszusage
Auszug aus BFH, 20.07.2016 - I R 33/15
Dass das FG schließlich davon ausgegangen ist, dass die Verhältnisse des Streitfalles nicht mit den Sachverhalten vergleichbar seien, in denen der Senat trotz Unterschreitens der zehnjährigen Frist die betriebliche Veranlassung der Versorgungszusage bejaht habe (…vgl. Senatsurteile vom 30. Januar 2002 I R 56/01, BFH/NV 2002, 1055; vom 24. April 2002 I R 43/01, BFHE 199, 157, BStBl II 2003, 416; in BFHE 223, 64, BStBl II 2013, 39), kann der Revision gleichfalls nicht zum Erfolg verhelfen. - BFH, 30.01.2002 - I R 56/01
Pensionszusage; Erdienbarkeit bei Unterbrechung des Dienstverhältnisses
Auszug aus BFH, 20.07.2016 - I R 33/15
Dass das FG schließlich davon ausgegangen ist, dass die Verhältnisse des Streitfalles nicht mit den Sachverhalten vergleichbar seien, in denen der Senat trotz Unterschreitens der zehnjährigen Frist die betriebliche Veranlassung der Versorgungszusage bejaht habe (vgl. Senatsurteile vom 30. Januar 2002 I R 56/01, BFH/NV 2002, 1055; vom 24. April 2002 I R 43/01, BFHE 199, 157, BStBl II 2003, 416; in BFHE 223, 64, BStBl II 2013, 39), kann der Revision gleichfalls nicht zum Erfolg verhelfen. - BFH, 20.05.1992 - I R 2/91
Verdeckte Gewinnausschüttung durch Pensionsrückstellung
Auszug aus BFH, 20.07.2016 - I R 33/15
Auch kann der altersbedingt fehlenden Erdienbarkeit nicht entgegengehalten werden, dass sich die Klägerin durch die Gewährung einer Versorgungszusage die Kenntnisse und Erfahrungen des Geschäftsführers habe sichern wollen (vgl. Senatsurteil vom 20. Mai 1992 I R 2/91, BFH/NV 1993, 52). - BFH, 13.12.1961 - I 321/60 U
Steuerrechtliche Beurteilung einer Witwenpension für die Ehefrau des …
Auszug aus BFH, 20.07.2016 - I R 33/15
Denn die unterschiedlichen Finanzierungsmodelle ändern an der grundsätzlichen Fragestellung, ob ein gewissenhafter Geschäftsleiter einer Arbeitskraft, die dem Unternehmen voraussichtlich nur noch wenige Jahre zur Verfügung steht, überhaupt noch eine Versorgungszusage mit hohen finanziellen Lasten erteilen würde, nichts (zur Grundvorstellung, die hinter dem Erdienbarkeitskriterium steht, vgl. etwa Senatsurteil vom 13. Dezember 1961 I 321/60 U, BFHE 74, 657, BStBl III 1962, 243).
- BFH, 07.03.2018 - I R 89/15
Erdienbarkeit bei Barlohnumwandlung
Die Zuwendungen sind dann nicht betrieblich, sondern durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst (Senatsurteil vom 20. Juli 2016 I R 33/15, BFHE 254, 428, BStBl II 2017, 66, m.w.N.).Diese auf die steuerrechtliche Beurteilung von Direktzusagen entwickelten Rechtsprechungsgrundsätze sind auf mittelbare Versorgungszusagen, wie z.B. rückgedeckte Unterstützungskassenzusagen, grundsätzlich übertragbar (vgl. Senatsurteil in BFHE 254, 428, BStBl II 2017, 66, m.w.N.).
Im Regelfall stellt demnach die fehlende Erdienbarkeit ein gewichtiges --aber dennoch widerlegbares-- Indiz für die (Mit-)Veranlassung des Versorgungsversprechens durch das Gesellschaftsverhältnis dar (Senatsurteil in BFHE 254, 428, BStBl II 2017, 66, m.w.N.).
Die Indizwirkung kann im Einzelfall aber entkräftet werden (vgl. Senatsurteil in BFHE 254, 428, BStBl II 2017, 66, m.w.N.).
Rn. 29 b) Der Senat hat in seinem Urteil in BFHE 254, 428, BStBl II 2017, 66 die tatrichterliche Würdigung einer Änderung des Durchführungswegs als Neuzusage mit der Folge einer (erneuten) Erdienbarkeitsprüfung nicht beanstandet.
Der dem Urteil in BFHE 254, 428, BStBl II 2017, 66 zugrundeliegende Sachverhalt war vielmehr dadurch gekennzeichnet, dass mit der Änderung des Durchführungswegs zugleich eine Erhöhung der zugesagten Versorgungsleistungen verbunden war.
- FG Köln, 06.04.2017 - 10 K 2310/15
Körperschaftsteuer: Erdienung einer Pensionszusage bei Weiterbeschäftigung des …
Denn in diesem Fall wären die Leistungen nicht betrieblich, sondern durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst (vgl. BFH-Urteil vom 20.07.2016 - I R 33/15, BStBl II 2017, 66 m.w.N.).Da für Zwecke des § 4d Abs. 1 Satz 1 EStG allein maßgeblich ist, ob fiktive Versorgungsleistungen betrieblich oder gesellschaftsrechtlich veranlasst sind, kommt das nach dieser Vorschrift bestehende Abzugsverbot allerdings auch dann zum Tragen, wenn die weiteren Voraussetzungen einer vGA - z.B. die Eignung der Vermögensminderung oder der verhinderten Vermögensmehrung, beim Gesellschafter einen Vorteil auszulösen - nicht vorliegen (vgl. BFH-Urteil vom 20.07.2016 - I R 33/15, BStBl II 2017, 66 m.w.N.).
Dem letztgenannten Argument, welches im Kern darauf abzielt, den Geschäftsführer als für das Unternehmen unverzichtbare Arbeitskraft mit enormer Bedeutung für dessen wirtschaftlichen Erfolg darzustellen, dessen weitere Mitarbeit über das 65. Lebensjahr hinaus auch von einem ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter durch Erhöhung der Versorgungszusage sichergestellt worden wäre, hat der BFH im Kontext der Erdienbarkeit ausdrücklich keine Bedeutung beigemessen (vgl. BFH-Urteil vom 20.07.2016 - I R 33/15, BStBl II 2017, 66).
Rn. 60 In seinem Urteil vom 20.07.2016 (I R 33/15, BStBl II 2017, 66) hat der BFH den schlichten Wechsel des Durchführungswegs einer gegenüber einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer erteilten Pensionszusage durch Übertragung einer Direktzusage auf eine Unterstützungskasse unter Veranlassungsgesichtspunkten als Neuzusage mit dem Erfordernis einer erneuten Prüfung der Erdienensdauer gewertet (kritisch hierzu: Briese, GmbHR 2016, 1277; Manhart/Mische, BB 2016, 2791; Selig-Kraft, StuB 2017, 63).
Rn. 62 Ob das BFH-Urteil vom 20.07.2016 (I R 33/15, BStBl II 2017, 66) mit vorstehendem Ergebnis auf den Streitfall übertragbar ist, braucht der Senat jedoch nicht abschließend zu entscheiden, da aus seiner Sicht bereits die am 05.01.2009 vereinbarte Änderung der Pensionszusage gegen die Erdienbarkeitsgrundsätze und das Nachzahlungsverbot verstößt.
Rn. 65 III. Die Revision wurde gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO wegen grundsätzlicher Bedeutung und zur Fortbildung des Rechts zugelassen, um dem BFH Gelegenheit zu geben, seine Rechtsprechung in dem Verfahren I R 33/15 weiterzuentwickeln und zu der Frage Stellung zu nehmen, ob die Erdienensgrundsätze auch im Falle einer erst kurz vor Erreichen des vereinbarten Pensionsalters und jenseits des 60. Lebensjahres geschlossenen Vereinbarung über eine barwerterhaltende Pensionserhöhung bei Weiterbeschäftigung des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers zu beachten sind.
- FG Münster, 01.07.2026 - 10 K 2553/24
Erdienbarkeit ausfinanzierter Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer
Zu solchen mittelbaren Pensionszusagen hat der BFH bereits entschieden, dass der von der Rechtsprechung zu Direktzusagen entwickelte Grundsatz, nach dem sich ein Gesellschafter(-Geschäftsführer) einer Kapitalgesellschaft einen Anspruch auf Altersversorgung regelmäßig erdienen muss, auch bei einer mittelbaren Versorgungszusage (konkret in Gestalt einer rückgedeckten Unterstützungskassenzusage) gilt (vgl. BFH-Urteil vom 20.7.2016 - I R 33/15, BStBl. II 2017, 66). - FG Münster, 17.07.2019 - 9 K 384/18
Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei einer Änderungsvereinbarung zu einer …
Rn. 78 bb) Darüber hinaus kann eine vor dem 60. Lebensjahr erteilte Pensionszusage nach der BFH-Rechtsprechung von einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer i.d.R. nur erdient werden, wenn der Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt der Zusage der Pension und dem vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand (vorgesehene Dienstzeit) --in Anlehnung an die Regelungen des § 1 Abs. 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) a.F. zur Unverfallbarkeit von Pensionszusagen-- mindestens 10 Jahre beträgt (…BFH-Urteile vom 18.8.1999 I R 10/99, BFH/NV 00, 225;… vom 30.1.2002 I R 56/01, BFH/NV 2002, 1055;… vom 14.7.2004 I R 14/04, BFH/NV 2005, 245; vom 20.5.2015 I R 17/14, BFHE 250, 82, BStBl II 2015, 1022; vom 20.7.2016 I R 33/15, BFHE 254, 428, BStBl II 2017, 66).
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Rechtsprechung
| BFH, 26.07.2017 - II R 33/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesfinanzhof
ErbStG § 10 Abs 5 Nr 1, BGB § 535 Abs 1 S 2
Nach Erbfall aufgetretener Gebäudeschaden - kein Abzug der Reparaturaufwendungen als Nachlassverbindlichkeit
- rechtsinformationen.bund.de
Nach Erbfall aufgetretener Gebäudeschaden - kein Abzug der Reparaturaufwendungen als Nachlassverbindlichkeit
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 10 Abs 5 Nr 1 ErbStG 1997, § 535 Abs 1 S 2 BGB
Nach Erbfall aufgetretener Gebäudeschaden - kein Abzug der Reparaturaufwendungen als Nachlassverbindlichkeit - IWW
§ 10 Abs. 5 Nr. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes, § ... 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG, § 12 Abs. 5, 6 ErbStG, § 535 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 10 ErbStG, § 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG, § 12 ErbStG, § 10 Abs. 3 bis 9 ErbStG, § 10 Abs. 1 Satz 2 ErbStG, § 11 ErbStG, § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, § 38 der Abgabenordnung, § 24 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes, § 118 Abs. 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO
- Deutsches Notarinstitut
ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1; BGB § 535 Abs. 1 S. 2
Aufwendungen zur Beseitigung von Schäden sind keine Nachlassverbindlichkeiten, wenn diese erst nach dem Tod des Erblassers in Erscheinung treten - Wolters Kluwer
Berücksichtigung von Aufwendungen zur Beseitigung von erst nach dem Versterben des Erblassers in Erscheinung getretenen Schäden an geerbten Gegenständen als Nachlassverbindlichkeit
- Betriebs-Berater
Nach Erbfall aufgetretener Gebäudeschaden - kein Abzug der Reparaturaufwendungen als Nachlassverbindlichkeit
- ra.de
- blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)
Reparaturaufwendungen für Schäden am geerbten Gebäude sind keine Nachlassverbindlichkeiten
- rechtsportal.de
ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1
Berücksichtigung von Aufwendungen zur Beseitigung von erst nach dem Versterben des Erblassers in Erscheinung getretenen Schäden an geerbten Gegenständen als Nachlassverbindlichkeit - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der nach dem Erbfall aufgetretene Gebäudeschaden
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Nach Erbfall aufgetretener Gebäudeschaden: kein Abzug der Reparaturaufwendungen ...
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Kein Abzug der Reparaturaufwendungen als Nachlassverbindlichkeit
- anwalt.de (Kurzinformation)
Geerbtes Gebäude: Mindern Schäden die Erbschaftssteuer?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Geerbtes Gebäude: Mindern Schäden die Erbschaftsteuer?
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Aufwendungen zur Beseitigung von Schäden an geerbten Gebäuden, deren Ursache vom Erblasser gesetzt wurde, sind keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne des ErbStG
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
BFH zum nach Erbfall in Erscheinung getretenen und vom Erblasser verursachten Gebäudeschaden: Keine steuerlicher Abzug von Reparaturkosten als Nachlassverbindlichkeiten - Steuerlicher Abzug nur bei bestehender Pflicht zur Schadensbeseitigung zu Lebzeiten des Erblassers
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Nach Erbfall aufgetretener Gebäudeschaden - kein Abzug der Reparaturaufwendungen des Erben als Nachlassverbindlichkeit
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Münster, 30.04.2015 - 3 K 900/13
- BFH, 26.07.2017 - II R 33/15
Papierfundstellen
- BFHE 259, 119
- NJW-RR 2018, 11
- FamRZ 2018, 70
- BB 2017, 2854
- DB 2017, 2785
- BStBl II 2018, 203
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BFH, 04.07.2012 - II R 15/11
Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als …
Auszug aus BFH, 26.07.2017 - II R 33/15
Rn. 17 bb) Etwas anderes folgt auch nicht aus dem BFH-Urteil vom 4. Juli 2012 II R 15/11 (BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790).Entscheidend für einen solchen Abzug ist dabei, dass der Erblasser in eigener Person und nicht etwa der Erbe als Gesamtrechtsnachfolger steuerrelevante Tatbestände verwirklicht hat (vgl. BFH-Urteil in BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790, Rz 15) und bereits im Todeszeitpunkt feststeht, dass mit Ablauf des Veranlagungszeitraums die Steuerschuld kraft Gesetzes entstehen wird (gesetzliches Schuldverhältnis, § 38 der Abgabenordnung).
Obwohl der Erblasser die Grundlage für den Zufluss von Einnahmen gesetzt hat, wird der Steuertatbestand in diesen Fällen erst mit dem Zufluss der Einnahmen durch den Erben als Steuerpflichtigen verwirklicht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790, Rz 22).
- BFH, 11.07.1990 - II R 153/87
Bestehen von Erblasserschulden
Auszug aus BFH, 26.07.2017 - II R 33/15
Etwas anderes gilt nur dann, wenn schon zu Lebzeiten des Erblassers eine öffentlich-rechtliche oder eine privatrechtliche Verpflichtung (etwa gegenüber einem Mieter aus § 535 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) zur Mängel- oder Schadensbeseitigung bestand (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juli 1990 II R 153/87, BFH/NV 1991, 97, und BFH-Beschluss vom 19. Februar 2009 II B 132/08, BFH/NV 2009, 966, unter II.1.c).Dabei setzt das Bestehen einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung für Zwecke der Erbschaftsteuer den Erlass einer rechtsverbindlichen, behördlichen Anordnung gegen den Erblasser voraus (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 97).
Im Übrigen können --etwa aufgrund eines aufgestauten Reparaturaufwands bedingte-- Wertminderungen eines Gebäudes allenfalls bei der Grundstücksbewertung und nicht im Verfahren über die Erbschaftsteuerfestsetzung berücksichtigt werden (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 97; Gebel in Troll/Gebel/Jülicher/Gottschalk, ErbStG, § 10 Rz 157;… Jüptner, in Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG, 6. Auflage § 10 Rz 144;… Weinmann in Moench/Weinmann, a.a.O., § 10 ErbStG Rz 52; Jochum in Wilms/Jochum, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, § 10 Rz 128).
- FG Münster, 30.04.2015 - 3 K 900/13
Aufwendungen zur Beseitigung eines Ölschadens stellen keine …
Auszug aus BFH, 26.07.2017 - II R 33/15
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 30. April 2015 3 K 900/13 Erb wird als unbegründet zurückgewiesen.Die Entscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 1465 veröffentlicht.
- BFH, 19.02.2009 - II B 132/08
Erwerb eines Grundstücks mit abbruchreifem Gebäude und Müllablagerung - …
Auszug aus BFH, 26.07.2017 - II R 33/15
Etwas anderes gilt nur dann, wenn schon zu Lebzeiten des Erblassers eine öffentlich-rechtliche oder eine privatrechtliche Verpflichtung (etwa gegenüber einem Mieter aus § 535 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) zur Mängel- oder Schadensbeseitigung bestand (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juli 1990 II R 153/87, BFH/NV 1991, 97, und BFH-Beschluss vom 19. Februar 2009 II B 132/08, BFH/NV 2009, 966, unter II.1.c).Das Stichtagsprinzip schränkt das Bereicherungsprinzip insoweit ein (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 966, unter II.1.c).
- BFH, 28.10.2015 - II R 46/13
Berücksichtigung von Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten im …
Auszug aus BFH, 26.07.2017 - II R 33/15
Rn. 20 cc) Auf das Erfordernis einer wirtschaftlichen Belastung des Erblassers im Todeszeitpunkt (vgl. BFH-Urteil vom 28. Oktober 2015 II R 46/13, BFHE 252, 448, BStBl II 2016, 477, Rz 13) kommt es daher bei Schäden, die erst nach dem Tod des Erblassers in Erscheinung treten, nicht an. - BFH, 02.03.2006 - II R 57/04
ErbSt: Tod des Erblassers durch Brandunfall, Wertermittlung
Auszug aus BFH, 26.07.2017 - II R 33/15
Spätere Ereignisse, die den Wert des Vermögensanfalls erhöhen oder vermindern, können sich erbschaftsteuerrechtlich grundsätzlich nicht auswirken (sog. Stichtagsprinzip, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 2. März 2006 II R 57/04, BFH/NV 2006, 1480).
- BFH, 11.07.2019 - II R 4/17
Verpflichtung zur Weitergabe der Erbschaft als Nachlassverbindlichkeit
Öffentlich-rechtliche Pflichten, z.B. zur Beseitigung von Mängeln an geerbten Gebäuden, stellen nur dann Erblasserschulden dar, wenn bereits eine entsprechende rechtsverbindliche, behördliche Anordnung gegen den Erblasser erlassen worden war (BFH-Urteil vom 26.07.2017 - II R 33/15, BFHE 259, 119, BStBl II 2018, 203, Rz 11).
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