Rechtsprechung
| BFH, 14.07.1993 - I R 33/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für Anspruch auf Prozesszinsen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BFH, 23.10.1989 - GrS 2/87
Zur betragsmäßigen Erweiterung einer Anfechtungsklage gegen einen …
Auszug aus BFH, 14.07.1993 - I R 33/93
Der Senat kann offenlassen, ob und unter welchen Voraussetzungen in Anlehnung an die Entscheidung des Großen Senats vom 23. Oktober 1989 GrS 2/87 (BFHE 159, 4, BStBl II 1990, 327) Teilabhilfebescheide, die während des Klageverfahrens ergehen, teilweise bestandskräftig und damit trotz der Regelung in § 157 Abs. 2 AO 1977 insoweit unanfechtbar werden können. - BFH, 13.07.1989 - IV B 44/88
Rechmäßigkeit des Ausspruchs der Zahlung von Prozesszinsen, nachdem dem …
Auszug aus BFH, 14.07.1993 - I R 33/93
Eine Kostenentscheidung bezüglich eines erledigten Teils des Streitgegenstandes (vgl. hierzu § 65 Abs. 1 FGO: Gegenstand des Klagebegehrens) ist unzulässig (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 13. Juli 1989 IV B 44/88, BFH/NV 1990, 247). - BFH, 29.01.1970 - IV 162/65
Berichtigungsbescheid als Grundlage für die Steuererhebung
Auszug aus BFH, 14.07.1993 - I R 33/93
Nach Erlaß eines Teilabhilfebescheides ist der Rechtsstreit nur erledigt, wenn die Beteiligten übereinstimmend die Hauptsache für erledigt erklären (…vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 3. Mai 1990 VII R 91/89, BFH/NV 1991, 107 m.w.N.) oder der Änderungsbescheid mangels Erklärung nach § 68 FGO oder Einspruchseinlegung bestandskräftig wird (vgl. BFH-Urteil vom 29. Januar 1970 IV 162/65, BFHE 99, 157, BStBl II 1970, 623). - BFH, 03.05.1990 - VII R 91/89
Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache
Auszug aus BFH, 14.07.1993 - I R 33/93
Nach Erlaß eines Teilabhilfebescheides ist der Rechtsstreit nur erledigt, wenn die Beteiligten übereinstimmend die Hauptsache für erledigt erklären (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 3. Mai 1990 VII R 91/89, BFH/NV 1991, 107 m.w.N.) oder der Änderungsbescheid mangels Erklärung nach § 68 FGO oder Einspruchseinlegung bestandskräftig wird (vgl. BFH-Urteil vom 29. Januar 1970 IV 162/65, BFHE 99, 157, BStBl II 1970, 623).
- BFH, 11.04.2013 - III R 11/12
Prozesszinsen nach Klagerücknahme bei schuldhaft verspätetem Vorbringen - …
Diese ende mit der rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung, der Erledigung der Hauptsache oder der Rücknahme der Klage (ebenso BFH-Urteil vom 14. Juli 1993 I R 33/93, BFH/NV 1994, 438, m.w.N.). - BFH, 13.07.1994 - I R 38/93
Prozeßzinsen bei Rechtsstreiterledigung durch Klagerücknahme nach Änderung des …
Diese endet mit der rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung, der Erledigung der Hauptsache oder der Rücknahme der Klage (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Juli 1993 I R 33/93, BFH/NV 1994, 438, m. w. N.). - FG Thüringen, 26.01.2012 - 2 K 440/11
Anspruch auf Prozesszinsen bei Klagerücknahme nach Bescheidänderung trotz Mängeln …
Diese endet mit der rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung, der Erledigung der Hauptsache nach § 138 FGO oder der Rücknahme der Klage nach § 72 FGO (BFH-Urteile vom 14.07.1993 I R 33/93, BFH/NV 1994, 438; vom 13.07.1994 I R 38/93, BFHE 175, 496, BStBl II 1995, 37). - FG München, 27.06.2001 - 1 K 3721/99
Prozesszinsen nur bei Kausalität der Klage für Steuerherabsetzung
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