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Rechtsprechung
   BFH, 18.06.2008 - I S 13/07 (PKH)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10640
BFH, 18.06.2008 - I S 13/07 (PKH) (https://dejure.org/2008,10640)
BFH, Entscheidung vom 18.06.2008 - I S 13/07 (PKH) (https://dejure.org/2008,10640)
BFH, Entscheidung vom 18. Juni 2008 - I S 13/07 (PKH) (https://dejure.org/2008,10640)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • openjur.de

    Wiederaufnahme des Verfahrens: Garantie des gesetzlichen Richters

  • Judicialis

    EStG § 1 Abs. 3; ; EStG § 1a; ; FGO § 119 Nr. 1; ; FGO § 126a; ; FGO § 134; ; FGO § 142 Abs. 1; ; ZPO §§ 114 ff.; ; ZPO §§ 578 ff.; ; ZPO § 579 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Wiederaufnahmeverfahren kann nicht auf die Garantie des gesetzlichen Richters gestützt werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (14)

  • BFH, 03.05.2006 - I S 2/06

    Gegenvorstellung: Verletzung des gesetzlichen Richters

    Auszug aus BFH, 18.06.2008 - I S 13/07
    Von Willkür kann nur dann die Rede sein, wenn die Entscheidung eines Gerichts sich bei der Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm so weit von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. etwa BVerfG-Beschlüsse vom 30. Juni 1970 2 BvR 48/70, BVerfGE 29, 45, 48 f.; vom 3. November 1992 1 BvR 137/92, BVerfGE 87, 282, 284 f.; hierzu auch Senatsbeschluss vom 3. Mai 2006 I S 2/06, juris).

    Die lediglich irrtümliche Abweichung des VI. Senats vom Geschäftsverteilungsplan, der bei objektiver Betrachtung kein offensichtlich unhaltbares Verständnis zugrunde lag, begründet keinen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. hierzu auch Senatsbeschluss vom 3. Mai 2006 I S 2/06, juris; Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 5. Oktober 1982 X ZB 4/82, BGHZ 85, 116; vom 9. März 1976 X ZB 17/74, Neue Juristische Wochenschrift 1976, 1688).

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

    Auszug aus BFH, 18.06.2008 - I S 13/07
    Von Willkür kann nur dann die Rede sein, wenn die Entscheidung eines Gerichts sich bei der Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm so weit von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. etwa BVerfG-Beschlüsse vom 30. Juni 1970 2 BvR 48/70, BVerfGE 29, 45, 48 f.; vom 3. November 1992 1 BvR 137/92, BVerfGE 87, 282, 284 f.; hierzu auch Senatsbeschluss vom 3. Mai 2006 I S 2/06, juris).
  • BFH, 29.01.1992 - VIII K 4/91

    Vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts durch mangelhaften …

    Auszug aus BFH, 18.06.2008 - I S 13/07
    Ebenso wie dort liegt eine nicht vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Gerichts nur dann vor, wenn durch eine die Besetzung des Gerichts betreffende Maßnahme zugleich die Garantie des gesetzlichen Richters gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) verletzt ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Januar 1992 VIII K 4/91, BFHE 165, 569, BStBl II 1992, 252;… vom 19. Mai 1992 VII S 5-6/92, BFH/NV 1993, 302;… vom 16. Februar 1993 XI S 20/92, BFH/NV 1993, 613).
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BFH, 18.06.2008 - I S 13/07
    Von Willkür kann nur dann die Rede sein, wenn die Entscheidung eines Gerichts sich bei der Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm so weit von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. etwa BVerfG-Beschlüsse vom 30. Juni 1970 2 BvR 48/70, BVerfGE 29, 45, 48 f.; vom 3. November 1992 1 BvR 137/92, BVerfGE 87, 282, 284 f.; hierzu auch Senatsbeschluss vom 3. Mai 2006 I S 2/06, juris).
  • BFH, 04.05.2006 - VI S 5/06

    Postulationsfähigkeit - Richterablehnung

    Auszug aus BFH, 18.06.2008 - I S 13/07
    Schließlich wies er mit Beschluss vom 15. März 2006 VI R 41/04 gemäß § 126a der Finanzgerichtsordnung (FGO) die Revision als unbegründet zurück ebenso wie eine dagegen gerichtete Anhörungsrüge (Beschluss vom 4. Mai 2006 VI S 5/06, BFH/NV 2006, 1337).
  • BGH, 05.10.1982 - X ZB 4/82

    Bestimmung der Zuständigkeit der Spruchkörper des Beschwerdegerichts durch …

    Auszug aus BFH, 18.06.2008 - I S 13/07
    Die lediglich irrtümliche Abweichung des VI. Senats vom Geschäftsverteilungsplan, der bei objektiver Betrachtung kein offensichtlich unhaltbares Verständnis zugrunde lag, begründet keinen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. hierzu auch Senatsbeschluss vom 3. Mai 2006 I S 2/06, juris; Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 5. Oktober 1982 X ZB 4/82, BGHZ 85, 116; vom 9. März 1976 X ZB 17/74, Neue Juristische Wochenschrift 1976, 1688).
  • BFH, 15.03.2006 - VI S 2/06

    Wiederholung des PKH-Antrages

    Auszug aus BFH, 18.06.2008 - I S 13/07
    Einen weiteren Antrag auf Bewilligung von PKH lehnte er ebenfalls ab (Beschluss vom 15. März 2006 VI S 2/06 (PKH), BFH/NV 2006, 1097).
  • BFH, 05.10.2004 - VI S 6/04

    Geldwerter Vorteil: Zufluss aus Aktienerwerb bei Wandelschuldverschreibung

    Auszug aus BFH, 18.06.2008 - I S 13/07
    Einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) zur Durchführung einer Nichtzulassungsbeschwerde lehnte der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) ab (Beschluss vom 5. Oktober 2004 VI S 6/04 (PKH), BFH/NV 2005, 13).
  • BFH, 19.09.2005 - VI S 14/05

    Anhörungsrüge

    Auszug aus BFH, 18.06.2008 - I S 13/07
    Eine hiergegen gerichtete Anhörungsrüge wies er als unbegründet zurück (Beschluss vom 19. September 2005 VI S 14/05, BFH/NV 2005, 2248).
  • BFH, 20.07.2005 - VI S 5/04

    Zufluss von Arbeitslohn - Wandelschuldverschreibungen

    Auszug aus BFH, 18.06.2008 - I S 13/07
    Einen Antrag auf Bewilligung von PKH wegen Durchführung eines Revisionsverfahrens lehnte der VI. Senat ab (Beschluss vom 20. Juli 2005 VI S 5/04 (PKH), BFH/NV 2005, 2000).
  • BGH, 09.03.1976 - X ZB 17/74

    Fall der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung im Sinne von § 41 p Abs. 3 Nr. 1 PatG …

  • BFH, 19.05.1992 - VII S 5/92
  • BFH, 16.02.1993 - XI S 20/92

    Anforderungen an die vorschriftswidrige Besetzung eines Gerichts

  • BFH, 15.03.2006 - VI R 41/04
  • BFH, 15.10.2008 - I S 27/08

    Mitwirkung eines abgelehnten Richters an der Entscheidung über ein offensichtlich …

    Der Antrag blieb erfolglos (Senatsbeschluss vom 18. Juni 2008 I S 13/07 (PKH)).

    Daraufhin erhoben die Antragsteller am 4. August 2008 eine Anhörungsrüge gemäß § 133a FGO und lehnten zugleich die Richter, die den Beschluss I S 13/07 (PKH) gefasst hatten, wegen einer Besorgnis der Befangenheit ab.

    Die Antragsteller beantragen, das Verfahren I S 13/07 (PKH) fortzuführen und dort antragsgemäß zu entscheiden.

    1. Das Befangenheitsgesuch gegen die am Senatsbeschluss vom 18. Juni 2008 I S 13/07 (PKH) mitwirkenden Richter ist unzulässig.

    aa) Die Antragsteller stützen ihr Ablehnungsgesuch darauf, dass im Beschluss I S 13/07 (PKH) "absichtlich und in Verletzung ... (des Rechts auf Gehör) jegliche rechtstaatliche Befassung mit der substantiiert schriftlich vorgetragenen und mit vielfachem Beweisangebot durch Zeugenbeweis untermauerten Umstand, dass ein ganzer Senat ... willkürlich und weil er ein rechtswidriges Urteil aus niedrigen Beweggründen durchsetzen will, die Rügeführer in der Manier der Richter des Dritten Reichs ohne jede gesetzliche Grundlage 'an die Wand stellt und erschiesst' (vergleiche das Gebaren von FREISLER, der bei etwa 4.000 der durch ihn begangenen Morde, gegen den GVP des Volksgerichtshofs an sich gezogen hat, um ein politisch gewolltes Urteil durchzusetzen) und für die ganze Veranstaltung auch noch das Signet 'rechtsstaatlich' beanspruchen und Gerichtskosten kassieren will", unterblieben sei (es folgen Darlegungen zum Unrecht durch verbrecherische Richter des BFH).

    Die beweisbaren Straftaten der Richter des VI. Senats wären im Beschluss I S 13/07 (PKH) als Irrtum dargestellt und es wären die nicht wahrheitsgemäßen Aussagen der Zeugen, dass ein Irrtum vorgelegen hätte, ohne Beweiserhebung antizipiert worden.

    cc) In entsprechender Weise ist auch das Ablehnungsgesuch gegen die anderen an der Beschlussfassung I S 13/07 (PKH) beteiligten Richter des I. Senats ... erfolglos; im Übrigen sind diese Richter im Verfahren der Anhörungsrüge nicht mit der Sache befasst.

    Die Antragsteller haben nicht dargelegt, dass ihr Anspruch auf rechtliches Gehör im Verfahren I S 13/07 (PKH) verletzt wurde.

    c) Die Rüge ist aber nicht statthaft; die Antragsteller haben nicht dargelegt, dass ihr Anspruch auf rechtliches Gehör im Verfahren I S 13/07 (PKH) verletzt wurde.

    Das Beweisangebot war schon Inhalt des ursprünglichen Begehrens im Verfahren I S 13/07 (PKH); im gerügten Beschluss ist der Vortrag der Antragsteller (einschließlich des Beweisangebots) zur Kenntnis genommen und gewürdigt worden, ohne dass aber Beweis erhoben wurde.

    Sie rügen im Kern ihrer Ausführungen nicht die Verletzung rechtlichen Gehörs in dem dem Beschluss I S 13/07 (PKH) zugrunde liegenden Verfahren, sondern sie rügen den Umstand, dass der Beschluss "über die Nichtgewähr von PKH hinaus(geht) und ... das Verfahren endgültig ab(schließt) oder versucht ... es endgültig abzuschliessen".

  • BFH, 24.02.2009 - I S 2/09

    Keine Wiederholung einer Anhörungsrüge

    Der Antrag blieb erfolglos (Senatsbeschluss vom 18. Juni 2008 I S 13/07 (PKH)).

    Daraufhin erhoben die Antragsteller eine Anhörungsrüge gemäß § 133a FGO und lehnten zugleich die Richter, die den Beschluss I S 13/07 (PKH) gefasst hatten, wegen einer Besorgnis der Befangenheit ab.

    Daraufhin stellten die Antragsteller einen "neuerlichen Antrag" auf PKH "verbunden mit neuerlichen und erneuerten Gesuch(en) wegen der Besorgnis der Befangenheit" (gerichtet gegen die an den Verfahren I S 13/07 (PKH) und I S 27/08 beteiligten Richter) und einer "neuerlichen und einer erneuerten Gehörsrüge nach § 133a FGO wegen einer rechtliches Gehör nicht gewährenden Abwicklung eines Befangenheitsgesuchs" (verbunden mit weiteren Verfahrensanträgen, z.B. Übersendung einer vom Präsidenten des BFH beglaubigten Abschrift des Geschäftsverteilungsplans, Übersendung der Akten in Ablichtung).

    Mit dem Senatsbeschluss I S 27/08 hat der Senat eine Fortführung des Verfahrens I S 13/07 (PKH) abgelehnt; das Begehren der Antragsteller auf Gewährung von PKH für ein beabsichtigtes Wiederaufnahmeverfahren ist damit abschlägig beschieden und abgeschlossen.

    Mit dem Senatsbeschluss I S 27/08 hat der Senat auch das Ablehnungsverfahren gegen die am Verfahren I S 13/07 (PKH) beteiligten Richter abschlägig beschieden und abgeschlossen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.09.2022 - L 18 AS 293/21

    Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit

    Eine nicht vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Gerichts iSv § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO liegt nur dann vor, wenn durch eine die Besetzung des Gerichts betreffende Maßnahme zugleich die Garantie des gesetzlichen Richters gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) verletzt ist (vgl BFH, Beschluss vom 18. Juni 2008 - I S 13/07 (PKH) - juris - Rn 8 mwN).
  • BFH, 04.09.2009 - IV K 1/09

    Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wegen Nichtvorlage an den EuGH

    Die Regelung des § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO stimmt mit dem absoluten Revisionsgrund des § 119 Nr. 1 FGO überein (BFH-Beschluss vom 18. Juni 2008 I S 13/07 (PKH), [...], unter II.1.a der Gründe).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.09.2022 - L 18 AS 295/21

    Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit

    Eine nicht vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Gerichts iSv § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO liegt nur dann vor, wenn durch eine die Besetzung des Gerichts betreffende Maßnahme zugleich die Garantie des gesetzlichen Richters gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) verletzt ist (vgl BFH, Beschluss vom 18. Juni 2008 - I S 13/07 (PKH) - juris - Rn 8 mwN).
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