Rechtsprechung
| BGH, 17.10.2019 - I ZB 18/19 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 140a Abs. 3 PatG, § 890 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 ZPO, § 890 Abs. 2 ZPO, Richtlinie 2004/48/EG, Art. 103 Abs. 2 GG, Art. 267 Abs. 3 AEUV, Art. 11 Abs. 2 Unterabs. 1 und 2 der Richtlinie 2005/29/EG
- Wolters Kluwer
Kosten der Rechtsbeschwerde; Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Zuwiderhandlung; Verstoß gegen die einstweilige Verfügung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
ZPO § 890 Abs. 1 S. 1 Alt. 1
Kosten der Rechtsbeschwerde; Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Zuwiderhandlung; Verstoß gegen die einstweilige Verfügung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 30.10.2017 - 12 O 127/17
- OLG Düsseldorf, 14.02.2019 - 20 W 83/17
- BGH, 17.10.2019 - I ZB 18/19
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 11.10.2017 - I ZB 96/16
Markenverletzung: Auslegung einer Verpflichtung zur Unterlassung einer Handlung …
Auszug aus BGH, 17.10.2019 - I ZB 18/19
Eines Ausspruchs der Vollstreckbarkeit bedarf es im Verfahren der einstweiligen Verfügung nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2017 - I ZB 96/16, GRUR 2018, 292 Rn. 14 = WRP 2018, 473 mwN).Zudem gelten bei der Vollziehung einer einstweiligen Verfügung im Unterschied zur Vollstreckung eines Titels aus einem Hauptsacheverfahren Beschränkungen, die sich aus der Eigenart des Verfügungsverfahrens und aus den engen Voraussetzungen für die Vorwegnahme der Hauptsache sowie aus den im Verfügungsverfahren eingeschränkten Verteidigungsmöglichkeiten des Antragsgegners ergeben (zu allem ausführlich BGH, GRUR 2018, 292 Rn. 17 ff.).
Es reicht daher aus, wenn ihm eine tatsächliche Einwirkung möglich ist (vgl. BGH, GRUR 2018, 292 Rn. 25).
bb) Die spezialgesetzlich vorgesehenen Rückrufansprüche des Immaterialgüterrechts stehen - entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts - der Annahme von Beseitigungspflichten im Rahmen der Unterlassungshaftung nicht entgegen, weil diese in Umsetzung der Richtlinie 2004/48/EG ergangenen Vorschriften keinen Vorrang vor anderen Vorschriften beanspruchen (vgl. BGH, GRUR 2018, 292 Rn. 29).
Hierzu zählt die Aufforderung an die Abnehmer, die erhaltenen Waren im Hinblick auf die einstweilige Verfügung vorläufig nicht weiterzuvertreiben (vgl. BGH, GRUR 2018, 292 Rn. 37 bis 39).
dd) Die Annahme einer positiven Handlungspflicht aufgrund des Unterlassungsgebots verstößt - entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts - nicht gegen das in Art. 103 Abs. 2 GG geregelte Bestimmtheitsgebot (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1654/90, juris;… BVerfG, GRUR 2007, 618, 619 [juris Rn. 16 bis 22]; BGH, GRUR 2018, 292 Rn. 24 mwN).
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus BGH, 17.10.2019 - I ZB 18/19
Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 3 AEUV ist nicht veranlasst (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - C-283/81, Slg. 1982, 3415 Rn. 21 = NJW 1983, 1257 - C.I.L.F.I.T. u.a.;… Urteil vom 1. Oktober 2015 - C-452/14, GRUR Int. 2015, 1152 Rn. 43 - Doc Generici, mwN). - BGH, 22.01.2009 - I ZB 115/07
Wirksamwerden einer im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes durch Urteil …
Auszug aus BGH, 17.10.2019 - I ZB 18/19
c) Die Urteilsverfügung vom 2. August 2017 war mit Verkündung des Urteils und damit zur Zeit der geltend gemachten Zuwiderhandlung unbedingt vollstreckbar und von der Schuldnerin zu beachten (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009 - I ZB 115/07, BGHZ 180, 72).
- BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1200/04
Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung eines Ordnungsgeldes im …
Auszug aus BGH, 17.10.2019 - I ZB 18/19
dd) Die Annahme einer positiven Handlungspflicht aufgrund des Unterlassungsgebots verstößt - entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts - nicht gegen das in Art. 103 Abs. 2 GG geregelte Bestimmtheitsgebot (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1654/90, juris; BVerfG, GRUR 2007, 618, 619 [juris Rn. 16 bis 22];… BGH, GRUR 2018, 292 Rn. 24 mwN). - EuGH, 01.10.2015 - C-452/14
Doc Generici - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Pflicht zur …
Auszug aus BGH, 17.10.2019 - I ZB 18/19
Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 3 AEUV ist nicht veranlasst (vgl. EuGH…, Urteil vom 6. Oktober 1982 - C-283/81, Slg. 1982, 3415 Rn. 21 = NJW 1983, 1257 - C.I.L.F.I.T. u.a.; Urteil vom 1. Oktober 2015 - C-452/14, GRUR Int. 2015, 1152 Rn. 43 - Doc Generici, mwN). - BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 1654/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verpflichtung des …
Auszug aus BGH, 17.10.2019 - I ZB 18/19
dd) Die Annahme einer positiven Handlungspflicht aufgrund des Unterlassungsgebots verstößt - entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts - nicht gegen das in Art. 103 Abs. 2 GG geregelte Bestimmtheitsgebot (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1654/90, juris;… BVerfG, GRUR 2007, 618, 619 [juris Rn. 16 bis 22];… BGH, GRUR 2018, 292 Rn. 24 mwN).
- OLG Köln, 21.05.2024 - 15 W 38/24
Verpflichtung zur Löschung einer auf Google verfassten Bewertung einer Kanzlei; …
Denn da anerkanntermaßen eine Unterlassungsverpflichtung eine dann gleichfalls nach § 890 ZPO vollstreckbare Verpflichtung zu aktiven Handlungen beinhalten kann, wenn der Schuldner der Pflicht zur Unterlassung letztlich nur genügen kann, indem er die hierfür erforderliche positive Handlung vornimmt (…st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2020 - I ZB 79/19, juris Rn. 20; vom 17.Oktober 2019 - I ZB 18/19, GRUR-RS 2019, 35646 und vom 12. Juli 2018 - I ZB 86/17, GRUR 2018, 1183; für Löschung von Beiträgen im Internet auch BGH…, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - I ZB 118/15, juris Rn. 12 - "Dügida"), ist der auf die "Löschung" der Rezension als zunächst allein effektive Maßnahme bezogene Wortlaut in Antrag und der antragsgemäßen Tenorierung im Ergebnis unschädlich. - OLG Köln, 21.05.2024 - 15 W 40/24
Unterlassung der Veröffentlichung einer polemischen und extrem negativen …
Allgemein wird bei - wie üblich - klar und deutlich auf Unterlassungsansprüche ausgerichteten gerichtlichen Titeln regelmäßig zu diskutieren sein, ob sich daraus etwa auch Verpflichtungen zu aktivem Handeln wie z.B. einer Beitragslöschung ergeben können (vgl. etwa nur BGH, Beschlüsse vom 17.Oktober 2019 - I ZB 18/19, GRUR-RS 2019, 35646 und vom 12. Juli 2018 - I ZB 86/17, GRUR 2018, 1183).
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