Rechtsprechung
| BGH, 06.05.2021 - I ZR 167/20 |
Volltextveröffentlichungen (17)
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Vorsicht Falle - Zur Zulässigkeit der Veröffentlichung eines gegen einen Mitbewerber erwirkten Urteils unter seiner namentlichen Nennung
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- bundesgerichtshof.de
Vorsicht Falle
- rechtsinformationen.bund.de
Wettbewerbsverstoß im Vermittlungsgeschäft für Anzeigenwerbung: Hinreichender Anlass für die Veröffentlichung eines gegen einen Mitbewerber wegen unlauterer Geschäftspraktiken erwirkten Unterlassungsurteils unter seiner namentlichen Nennung - Vorsicht Falle
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 4 Nr 1 UWG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG
Wettbewerbsverstoß im Vermittlungsgeschäft für Anzeigenwerbung: Hinreichender Anlass für die Veröffentlichung eines gegen einen Mitbewerber wegen unlauterer Geschäftspraktiken erwirkten Unterlassungsurteils unter seiner namentlichen Nennung - Vorsicht Falle - IWW
§ 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Nr. 1, § ... 4 Nr. 1 UWG, § 1004 Abs. 1 Satz 2, § 823 Abs. 1 BGB, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1, § 2 Abs. 1 Nr. 3, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 4 UWG, § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG, § 6 Abs. 1 UWG, Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, § 12 Abs. 2 UWG, § 12 Abs. 3 UWG, Art. 2 Abs. 1, Art. 19 Abs. 3 GG, § 97 Abs. 1 ZPO
- JurPC
Vorsicht Falle
- Wolters Kluwer
Veröffentlichung des gegen Miterwerber erwirkten Urteils unter namentlicher Nennung als unlautere Herabsetzung
- online-und-recht.de
Vorsicht Falle
- Betriebs-Berater
Veröffentlichung eines gegen einen Mitbewerber erwirkten Urteils unter seiner namentlichen Nennung - Vorsicht Falle
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Zulässige Wiedergabe eines gegen namentlich genannten Mitbewerber erwirkten Urteils - Vorsicht Falle
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 4 Nr. 1
Ein hinreichender Anlass für die Veröffentlichung eines gegen einen Mitbewerber erwirkten Urteils unter seiner namentlichen Nennung kann bestehen, wenn die angesprochenen Verkehrskreise ein schutzwürdiges Interesse an der Information über die untersagten unlauteren ... - rechtsportal.de
UWG § 4 Nr. 1
Ein hinreichender Anlass für die Veröffentlichung eines gegen einen Mitbewerber erwirkten Urteils unter seiner namentlichen Nennung kann bestehen, wenn die angesprochenen Verkehrskreise ein schutzwürdiges Interesse an der Information über die untersagten unlauteren ... - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Vorsicht Falle
- datenbank.nwb.de
Vorsicht Falle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Veröffentlichung eines Urteils unter namentlicher Nennung des Mitbewerbers
- ra-plutte.de (Kurzinformation)
Darf man ungeschwärzte Urteile im Internet veröffentlichen?
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Veröffentlichung eines Urteils unter Nennung des betroffenen Mitbewerbers - Veröffentlichung eines Urteils unter Nennung des betroffenen Mitbewerbers
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zulässigkeit der Veröffentlichung eines Urteils unter Nennung eines Mitbewerbers
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Unternehmen darf Urteil gegen Mitbewerber auf Webseite veröffentlichen
- haufe.de (Kurzinformation)
Name des verurteilten Mitbewerbers darf im veröffentlichten Urteil sichtbar sein
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 05.06.2019 - 12 O 210/18
- OLG Düsseldorf, 27.08.2020 - 20 U 58/19
- BGH, 06.05.2021 - I ZR 167/20
- BGH, 06.06.2021 - I ZR 167/20
Papierfundstellen
- NJW 2021, 3388
- MDR 2021, 1210
- GRUR 2021, 1207
- MMR 2022, 131
- MIR 2021, Dok. 058
- afp 2021, 330
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (28)
- BGH, 19.05.2011 - I ZR 147/09
Coaching-Newsletter
Auszug aus BGH, 06.05.2021 - I ZR 167/20
Die Voraussetzungen für einen Werbevergleich sind grundsätzlich noch nicht erfüllt, wenn eine Werbeaussage so allgemein gehalten ist, dass sich den angesprochenen Verkehrskreisen keine Bezugnahme auf die Leistungen des Werbenden aufdrängt, sondern sich ein solcher Bezug nur reflexartig daraus ergibt, dass mit jeder Kritik an Werbemethoden eines Mitbewerbers in der Regel unausgesprochen zum Ausdruck gebracht wird, dass diese Kritik den Werbenden selbst nicht trifft (BGH…, Urteil vom 21. Juni 2001 - I ZR 69/99, GRUR 2002, 75, 76 [juris Rn. 60] = WRP 2001, 1291 - "SOOOO… BILLIG!"?; Urteil vom 19. Mai 2011 - I ZR 147/09, GRUR 2012, 74 Rn. 19 = WRP 2012, 77 - Coaching-Newsletter;… Urteil vom 17. Dezember 2015 - I ZR 219/13, GRUR-RR 2016, 410 Rn. 18 - Dr. Estrich;… Urteil vom 31. März 2016 - I ZR 160/14, GRUR 2016, 710 Rn. 37 = WRP 2016, 843 - Im Immobiliensumpf).Für die Bewertung maßgeblich ist daher der Sinngehalt der Äußerung, wie sie vom angesprochenen Verkehr verstanden wird (BGH, GRUR 2012, 74 Rn. 22 - Coaching-Newsletter;… GRUR-RR 2016, 410 Rn. 19 - Dr. Estrich; BGH…, Urteil vom 7. März 2019 - I ZR 254/16, GRUR 2019, 644 Rn. 23 = WRP 2019, 743 - Knochenzement III).
Die Behauptung wahrer Tatsachen fällt in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, soweit sie Voraussetzung für die Meinungsbildung ist (…BVerfGE 85, 1, 15 [juris Rn. 45]; BGH, GRUR 2012, 74 Rn. 27 - Coaching-Newsletter;… GRUR-RR 2016, 410 Rn. 25 - Dr. Estrich;… GRUR 2016, 710 Rn. 44 - Im Immobiliensumpf).
In einem solchen Fall bedarf es der Abwägung mit dem durch Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG geschützten geschäftlichen Ruf des Betroffenen unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls (BGH, GRUR 2012, 74 Rn. 31 - Coaching-Newsletter;… GRUR-RR 2016, 410 Rn. 31 - Dr. Estrich;… GRUR 2016, 710 Rn. 46 - Im Immobiliensumpf;… GRUR 2018, 622 Rn. 31 - Verkürzter Versorgungsweg II).
Rn. 25 Eine beeinträchtigende wahre Tatsachenbehauptung kann umso eher zulässig sein, je nützlicher die Information für die Adressaten ist oder je mehr aus anderen Gründen ein berechtigtes Informationsinteresse oder hinreichender Anlass für die Kritik besteht und je sachlicher die Kritik präsentiert wird (vgl. BGH, GRUR 2012, 74 Rn. 33 - Coaching-Newsletter;… GRUR 2016, 710 Rn. 51 - Im Immobiliensumpf;… GRUR 2018, 622 Rn. 35 - Verkürzter Versorgungsweg II).
Dabei sind wahre Tatsachenbehauptungen, bei denen das Informationsinteresse der Öffentlichkeit zugleich zu eigennützigen wettbewerblichen Zwecken eingesetzt wird, mit Blick auf das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb allerdings strenger zu bewerten als Äußerungen, die nicht den lauterkeitsrechtlichen Verhaltensanforderungen, sondern lediglich dem allgemeinen Deliktsrecht unterliegen (vgl. BGH, GRUR 2012, 74 Rn. 33 - Coaching-Newsletter;… GRUR 2016, 710 Rn. 56 - Im Immobiliensumpf;… GRUR-RR 2016, 410 Rn. 35 - Dr. Estrich;… GRUR 2018, 622 Rn. 35 - Verkürzter Versorgungsweg II).
Ein hinreichender Anlass für die Veröffentlichung eines gegen einen Mitbewerber erwirkten Urteils kann bestehen, wenn die angesprochenen Verkehrskreise ein schutzwürdiges Interesse an der Information über die untersagten unlauteren Geschäftsmethoden des Mitbewerbers haben und eine Aufklärung angezeigt ist, um sonst drohende Nachteile bei geschäftlichen Entscheidungen von ihnen abzuwenden (vgl. BGH…, Urteil vom 10. Januar 1968 - Ib ZR 43/66, BGHZ 50, 1, 7 [juris Rn. 34] - Pelzversand; BGH, GRUR 2012, 74 Rn. 37 - Coaching-Newsletter; OLG Hamm…, Urteil vom 7. Februar 2008 - 4 U 154/07, juris Rn. 36 [insoweit nicht abgedruckt in MMR 2008, 750];… Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen aaO § 4 Rn. 1.16).
Rn. 49 (1) Die öffentlich an einem Mitbewerber geäußerte Kritik muss sich nach Art und Ausmaß im Rahmen des Erforderlichen und sachlich Gebotenen halten (BGH, GRUR 2012, 74 Rn. 37 - Coaching-Newsletter;… GRUR-RR 2016, 410 Rn. 36 - Dr. Estrich).
- BGH, 17.12.2015 - I ZR 219/13
Wettbewerbsverstoß: Herabsetzende Äußerungen über die Dissertation eines …
Auszug aus BGH, 06.05.2021 - I ZR 167/20
Die Voraussetzungen für einen Werbevergleich sind grundsätzlich noch nicht erfüllt, wenn eine Werbeaussage so allgemein gehalten ist, dass sich den angesprochenen Verkehrskreisen keine Bezugnahme auf die Leistungen des Werbenden aufdrängt, sondern sich ein solcher Bezug nur reflexartig daraus ergibt, dass mit jeder Kritik an Werbemethoden eines Mitbewerbers in der Regel unausgesprochen zum Ausdruck gebracht wird, dass diese Kritik den Werbenden selbst nicht trifft (BGH…, Urteil vom 21. Juni 2001 - I ZR 69/99, GRUR 2002, 75, 76 [juris Rn. 60] = WRP 2001, 1291 - "SOOOO… BILLIG!"?;… Urteil vom 19. Mai 2011 - I ZR 147/09, GRUR 2012, 74 Rn. 19 = WRP 2012, 77 - Coaching-Newsletter; Urteil vom 17. Dezember 2015 - I ZR 219/13, GRUR-RR 2016, 410 Rn. 18 - Dr. Estrich;… Urteil vom 31. März 2016 - I ZR 160/14, GRUR 2016, 710 Rn. 37 = WRP 2016, 843 - Im Immobiliensumpf).Rn. 22 "Herabsetzung" im Sinne von § 4 Nr. 1 UWG ist die sachlich nicht gerechtfertigte Verringerung der Wertschätzung des Mitbewerbers durch ein abträgliches Werturteil oder eine abträgliche wahre oder unwahre Tatsachenbehauptung; "Verunglimpfung" ist eine gesteigerte Form der Herabsetzung, die darin besteht, den Mitbewerber ohne sachliche Grundlage verächtlich zu machen (BGH, GRUR-RR 2016, 410 Rn. 19 - Dr. Estrich;… GRUR 2016, 710 Rn. 38 - Im Immobiliensumpf; BGH…, Urteil vom 1. März 2018 - I ZR 264/16, GRUR 2018, 622 Rn. 15 = WRP 2018, 682 - Verkürzter Versorgungsweg II).
Für die Bewertung maßgeblich ist daher der Sinngehalt der Äußerung, wie sie vom angesprochenen Verkehr verstanden wird (…BGH, GRUR 2012, 74 Rn. 22 - Coaching-Newsletter; GRUR-RR 2016, 410 Rn. 19 - Dr. Estrich; BGH…, Urteil vom 7. März 2019 - I ZR 254/16, GRUR 2019, 644 Rn. 23 = WRP 2019, 743 - Knochenzement III).
Die Behauptung wahrer Tatsachen fällt in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, soweit sie Voraussetzung für die Meinungsbildung ist (…BVerfGE 85, 1, 15 [juris Rn. 45];… BGH, GRUR 2012, 74 Rn. 27 - Coaching-Newsletter; GRUR-RR 2016, 410 Rn. 25 - Dr. Estrich;… GRUR 2016, 710 Rn. 44 - Im Immobiliensumpf).
In einem solchen Fall bedarf es der Abwägung mit dem durch Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG geschützten geschäftlichen Ruf des Betroffenen unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls (…BGH, GRUR 2012, 74 Rn. 31 - Coaching-Newsletter; GRUR-RR 2016, 410 Rn. 31 - Dr. Estrich;… GRUR 2016, 710 Rn. 46 - Im Immobiliensumpf;… GRUR 2018, 622 Rn. 31 - Verkürzter Versorgungsweg II).
Dabei sind wahre Tatsachenbehauptungen, bei denen das Informationsinteresse der Öffentlichkeit zugleich zu eigennützigen wettbewerblichen Zwecken eingesetzt wird, mit Blick auf das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb allerdings strenger zu bewerten als Äußerungen, die nicht den lauterkeitsrechtlichen Verhaltensanforderungen, sondern lediglich dem allgemeinen Deliktsrecht unterliegen (…vgl. BGH, GRUR 2012, 74 Rn. 33 - Coaching-Newsletter;… GRUR 2016, 710 Rn. 56 - Im Immobiliensumpf; GRUR-RR 2016, 410 Rn. 35 - Dr. Estrich;… GRUR 2018, 622 Rn. 35 - Verkürzter Versorgungsweg II).
Rn. 49 (1) Die öffentlich an einem Mitbewerber geäußerte Kritik muss sich nach Art und Ausmaß im Rahmen des Erforderlichen und sachlich Gebotenen halten (…BGH, GRUR 2012, 74 Rn. 37 - Coaching-Newsletter; GRUR-RR 2016, 410 Rn. 36 - Dr. Estrich).
- BGH, 31.03.2016 - I ZR 160/14
Im Immobiliensumpf - Wettbewerbsverstoß: Geschäftliches Handeln eines …
Auszug aus BGH, 06.05.2021 - I ZR 167/20
Die Voraussetzungen für einen Werbevergleich sind grundsätzlich noch nicht erfüllt, wenn eine Werbeaussage so allgemein gehalten ist, dass sich den angesprochenen Verkehrskreisen keine Bezugnahme auf die Leistungen des Werbenden aufdrängt, sondern sich ein solcher Bezug nur reflexartig daraus ergibt, dass mit jeder Kritik an Werbemethoden eines Mitbewerbers in der Regel unausgesprochen zum Ausdruck gebracht wird, dass diese Kritik den Werbenden selbst nicht trifft (BGH…, Urteil vom 21. Juni 2001 - I ZR 69/99, GRUR 2002, 75, 76 [juris Rn. 60] = WRP 2001, 1291 - "SOOOO… BILLIG!"?;… Urteil vom 19. Mai 2011 - I ZR 147/09, GRUR 2012, 74 Rn. 19 = WRP 2012, 77 - Coaching-Newsletter;… Urteil vom 17. Dezember 2015 - I ZR 219/13, GRUR-RR 2016, 410 Rn. 18 - Dr. Estrich; Urteil vom 31. März 2016 - I ZR 160/14, GRUR 2016, 710 Rn. 37 = WRP 2016, 843 - Im Immobiliensumpf).Rn. 22 "Herabsetzung" im Sinne von § 4 Nr. 1 UWG ist die sachlich nicht gerechtfertigte Verringerung der Wertschätzung des Mitbewerbers durch ein abträgliches Werturteil oder eine abträgliche wahre oder unwahre Tatsachenbehauptung; "Verunglimpfung" ist eine gesteigerte Form der Herabsetzung, die darin besteht, den Mitbewerber ohne sachliche Grundlage verächtlich zu machen (…BGH, GRUR-RR 2016, 410 Rn. 19 - Dr. Estrich; GRUR 2016, 710 Rn. 38 - Im Immobiliensumpf; BGH…, Urteil vom 1. März 2018 - I ZR 264/16, GRUR 2018, 622 Rn. 15 = WRP 2018, 682 - Verkürzter Versorgungsweg II).
Rn. 24 Bei der gebotenen Gesamtabwägung sind die Interessen der Parteien und der Allgemeinheit unter Einbeziehung der betroffenen Grundrechtspositionen und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gegeneinander abzuwägen (BGH, GRUR 2016, 710 Rn. 38 - Im Immobiliensumpf;… GRUR 2018, 622 Rn. 35 - Verkürzter Versorgungsweg II;… GRUR 2019, 644 Rn. 23 - Knochenzement III).
Die Behauptung wahrer Tatsachen fällt in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, soweit sie Voraussetzung für die Meinungsbildung ist (…BVerfGE 85, 1, 15 [juris Rn. 45];… BGH, GRUR 2012, 74 Rn. 27 - Coaching-Newsletter;… GRUR-RR 2016, 410 Rn. 25 - Dr. Estrich; GRUR 2016, 710 Rn. 44 - Im Immobiliensumpf).
In einem solchen Fall bedarf es der Abwägung mit dem durch Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG geschützten geschäftlichen Ruf des Betroffenen unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls (…BGH, GRUR 2012, 74 Rn. 31 - Coaching-Newsletter;… GRUR-RR 2016, 410 Rn. 31 - Dr. Estrich; GRUR 2016, 710 Rn. 46 - Im Immobiliensumpf;… GRUR 2018, 622 Rn. 31 - Verkürzter Versorgungsweg II).
Rn. 25 Eine beeinträchtigende wahre Tatsachenbehauptung kann umso eher zulässig sein, je nützlicher die Information für die Adressaten ist oder je mehr aus anderen Gründen ein berechtigtes Informationsinteresse oder hinreichender Anlass für die Kritik besteht und je sachlicher die Kritik präsentiert wird (…vgl. BGH, GRUR 2012, 74 Rn. 33 - Coaching-Newsletter; GRUR 2016, 710 Rn. 51 - Im Immobiliensumpf;… GRUR 2018, 622 Rn. 35 - Verkürzter Versorgungsweg II).
Dabei sind wahre Tatsachenbehauptungen, bei denen das Informationsinteresse der Öffentlichkeit zugleich zu eigennützigen wettbewerblichen Zwecken eingesetzt wird, mit Blick auf das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb allerdings strenger zu bewerten als Äußerungen, die nicht den lauterkeitsrechtlichen Verhaltensanforderungen, sondern lediglich dem allgemeinen Deliktsrecht unterliegen (…vgl. BGH, GRUR 2012, 74 Rn. 33 - Coaching-Newsletter; GRUR 2016, 710 Rn. 56 - Im Immobiliensumpf;… GRUR-RR 2016, 410 Rn. 35 - Dr. Estrich;… GRUR 2018, 622 Rn. 35 - Verkürzter Versorgungsweg II).
- BGH, 07.03.2019 - I ZR 254/16
Knochenzement III - Wettbewerbsverstoß: Herabsetzung eines Mitbewerbers durch die …
Auszug aus BGH, 06.05.2021 - I ZR 167/20
Für die Bewertung maßgeblich ist daher der Sinngehalt der Äußerung, wie sie vom angesprochenen Verkehr verstanden wird (…BGH, GRUR 2012, 74 Rn. 22 - Coaching-Newsletter;… GRUR-RR 2016, 410 Rn. 19 - Dr. Estrich; BGH, Urteil vom 7. März 2019 - I ZR 254/16, GRUR 2019, 644 Rn. 23 = WRP 2019, 743 - Knochenzement III).Rn. 24 Bei der gebotenen Gesamtabwägung sind die Interessen der Parteien und der Allgemeinheit unter Einbeziehung der betroffenen Grundrechtspositionen und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gegeneinander abzuwägen (…BGH, GRUR 2016, 710 Rn. 38 - Im Immobiliensumpf;… GRUR 2018, 622 Rn. 35 - Verkürzter Versorgungsweg II; GRUR 2019, 644 Rn. 23 - Knochenzement III).
Als solche schließt sie die materielle Berechtigung des Mitbewerbers zur Veröffentlichung einer Entscheidung außerhalb des Verfahrens nach § 12 Abs. 2 UWG nicht aus (vgl. BGH…, Urteil vom 25. November 1986 - VI ZR 57/86, BGHZ 99, 133, 136 [juris Rn. 12];… Urteil vom 12. März 1992 - I ZR 58/90, GRUR 1992, 527, 529 [juris Rn. 38 und 40] = WRP 1992, 474 - Plagiatsvorwurf II; BGH, GRUR 2019, 644 Rn. 28 - Knochenzement III).
In einem solchen Fall kann sich der Wettbewerber berechtigterweise dazu veranlasst sehen, einen gegen einen Mitbewerber geführten Rechtsstreit in die Öffentlichkeit zu tragen (vgl. BGH, GRUR 2019, 644 Rn. 29 - Knochenzement III; OLG Hamm…, Urteil vom 7. Februar 2008 - 4 U 154/07, juris Rn. 36 [insoweit nicht abgedruckt in MMR 2008, 750];… OLG Hamburg, WRP 2020, 915, 919 [juris Rn. 58]).
Für den gewerblichen Anzeigenkunden ist es auch von Interesse, ob der Anbieter seine Marktstellung durch ein unseriöses Geschäftsgebaren in der Vergangenheit erreicht hat (vgl. BGH, GRUR 2019, 644 Rn. 20 und 36 - Knochenzement III).
- BGH, 01.03.2018 - I ZR 264/16
Wettbewerbsverstoß: Meinungsfreiheit für eine Handwerksinnung; Beachtung des …
Auszug aus BGH, 06.05.2021 - I ZR 167/20
Rn. 22 "Herabsetzung" im Sinne von § 4 Nr. 1 UWG ist die sachlich nicht gerechtfertigte Verringerung der Wertschätzung des Mitbewerbers durch ein abträgliches Werturteil oder eine abträgliche wahre oder unwahre Tatsachenbehauptung; "Verunglimpfung" ist eine gesteigerte Form der Herabsetzung, die darin besteht, den Mitbewerber ohne sachliche Grundlage verächtlich zu machen (…BGH, GRUR-RR 2016, 410 Rn. 19 - Dr. Estrich;… GRUR 2016, 710 Rn. 38 - Im Immobiliensumpf; BGH, Urteil vom 1. März 2018 - I ZR 264/16, GRUR 2018, 622 Rn. 15 = WRP 2018, 682 - Verkürzter Versorgungsweg II).Rn. 24 Bei der gebotenen Gesamtabwägung sind die Interessen der Parteien und der Allgemeinheit unter Einbeziehung der betroffenen Grundrechtspositionen und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gegeneinander abzuwägen (…BGH, GRUR 2016, 710 Rn. 38 - Im Immobiliensumpf; GRUR 2018, 622 Rn. 35 - Verkürzter Versorgungsweg II;… GRUR 2019, 644 Rn. 23 - Knochenzement III).
In einem solchen Fall bedarf es der Abwägung mit dem durch Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG geschützten geschäftlichen Ruf des Betroffenen unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls (…BGH, GRUR 2012, 74 Rn. 31 - Coaching-Newsletter;… GRUR-RR 2016, 410 Rn. 31 - Dr. Estrich;… GRUR 2016, 710 Rn. 46 - Im Immobiliensumpf; GRUR 2018, 622 Rn. 31 - Verkürzter Versorgungsweg II).
Rn. 25 Eine beeinträchtigende wahre Tatsachenbehauptung kann umso eher zulässig sein, je nützlicher die Information für die Adressaten ist oder je mehr aus anderen Gründen ein berechtigtes Informationsinteresse oder hinreichender Anlass für die Kritik besteht und je sachlicher die Kritik präsentiert wird (…vgl. BGH, GRUR 2012, 74 Rn. 33 - Coaching-Newsletter;… GRUR 2016, 710 Rn. 51 - Im Immobiliensumpf; GRUR 2018, 622 Rn. 35 - Verkürzter Versorgungsweg II).
Dabei sind wahre Tatsachenbehauptungen, bei denen das Informationsinteresse der Öffentlichkeit zugleich zu eigennützigen wettbewerblichen Zwecken eingesetzt wird, mit Blick auf das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb allerdings strenger zu bewerten als Äußerungen, die nicht den lauterkeitsrechtlichen Verhaltensanforderungen, sondern lediglich dem allgemeinen Deliktsrecht unterliegen (…vgl. BGH, GRUR 2012, 74 Rn. 33 - Coaching-Newsletter;… GRUR 2016, 710 Rn. 56 - Im Immobiliensumpf;… GRUR-RR 2016, 410 Rn. 35 - Dr. Estrich; GRUR 2018, 622 Rn. 35 - Verkürzter Versorgungsweg II).
- BGH, 26.01.2017 - I ZR 217/15
Wettbewerbsrecht: Mitbewerbereigenschaft einer auf Kapitalmarktrecht …
Auszug aus BGH, 06.05.2021 - I ZR 167/20
Das Unternehmenspersönlichkeitsrecht schützt als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts den durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 19 Abs. 3 GG gewährleisteten sozialen Geltungsanspruch von Kapitalgesellschaften als Wirtschaftsunternehmen (BGH…, Urteil vom 28. Juli 2015 - VI ZR 340/14, BGHZ 206, 289 Rn. 27; Urteil vom 26. Januar 2017 - I ZR 217/15, GRUR 2017, 918 Rn. 36 = WRP 2017, 1085 - Wettbewerbsbezug).Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des betroffenen Unternehmens die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (BGH…, Urteil vom 30. September 2014 - VI ZR 490/12, GRUR 2015, 92 Rn. 19; BGH, GRUR 2017, 918 Rn. 36 - Wettbewerbsbezug).
Zugunsten des Beklagten ist außerdem zu berücksichtigen, dass die beanstandete Veröffentlichung zwar der Gewinnung eigener Kunden dient, aber - wie ausgeführt - zugleich ein anhaltendes Informationsinteresse der gewerblichen Anzeigenkunden befriedigt, über die von der Klägerin mehrere Jahre zuvor praktizierten und jederzeit wieder aufnehmbaren unlauteren Geschäftspraktiken zum eigenen Schutz aufgeklärt zu werden (vgl. BGH…, Urteil vom 16. Dezember 2014 - VI ZR 39/14, GRUR 2015, 289 Rn. 23; BGH, GRUR 2017, 918 Rn. 45 - Wettbewerbsbezug).
- OLG Hamm, 07.02.2008 - 4 U 154/07
Voraussetzungen der Herabsetzung durch Veröffentlichung eines ungeschwärzten …
Auszug aus BGH, 06.05.2021 - I ZR 167/20
In einem solchen Fall kann sich der Wettbewerber berechtigterweise dazu veranlasst sehen, einen gegen einen Mitbewerber geführten Rechtsstreit in die Öffentlichkeit zu tragen (…vgl. BGH, GRUR 2019, 644 Rn. 29 - Knochenzement III; OLG Hamm, Urteil vom 7. Februar 2008 - 4 U 154/07, juris Rn. 36 [insoweit nicht abgedruckt in MMR 2008, 750];… OLG Hamburg, WRP 2020, 915, 919 [juris Rn. 58]).Ein hinreichender Anlass für die Veröffentlichung eines gegen einen Mitbewerber erwirkten Urteils kann bestehen, wenn die angesprochenen Verkehrskreise ein schutzwürdiges Interesse an der Information über die untersagten unlauteren Geschäftsmethoden des Mitbewerbers haben und eine Aufklärung angezeigt ist, um sonst drohende Nachteile bei geschäftlichen Entscheidungen von ihnen abzuwenden (vgl. BGH…, Urteil vom 10. Januar 1968 - Ib ZR 43/66, BGHZ 50, 1, 7 [juris Rn. 34] - Pelzversand;… BGH, GRUR 2012, 74 Rn. 37 - Coaching-Newsletter; OLG Hamm, Urteil vom 7. Februar 2008 - 4 U 154/07, juris Rn. 36 [insoweit nicht abgedruckt in MMR 2008, 750];… Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen aaO § 4 Rn. 1.16).
In diesem Zusammenhang ist es von Bedeutung, ob einem Informationsinteresse der Allgemeinheit durch eine anonymisierte Urteilsveröffentlichung ohne namentliche Nennung des Mitbewerbers gleichermaßen Genüge getan werden kann (OLG Hamm, Urteil vom 7. Februar 2008 - 4 U 154/07, juris Rn. 35 [insoweit nicht abgedruckt in MMR 2008, 750]).
- BGH, 28.11.2019 - I ZR 23/19
Pflichten des Batterieherstellers - Verbot des Vertriebs von Batterien ohne …
Auszug aus BGH, 06.05.2021 - I ZR 167/20
Die Mitbewerbereigenschaft stellt daher keine Voraussetzung der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit der Klage dar (BGH, Urteil vom 28. November 2019 - I ZR 23/19, GRUR 2020, 303 Rn. 14 = WRP 2020, 320 - Pflichten des Batterieherstellers).Rn. 15 a) Eine Anspruchsberechtigung des Mitbewerbers im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG besteht nicht mehr, wenn er die unternehmerische Tätigkeit, die seine Anspruchsberechtigung im Zeitpunkt der Verletzungshandlung begründet hatte, im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung aufgegeben hat (BGH…, Urteil vom 10. März 2016 - I ZR 183/14, GRUR 2016, 1187 Rn. 16 = WRP 2016, 1351 - Stirnlampen; BGH, GRUR 2020, 303 Rn. 42 - Pflichten des Batterieherstellers; BGH…, Urteil vom 21. Januar 2021 - I ZR 17/18, GRUR 2021, 752 Rn. 35 = WRP 2021, 746 - Berechtigte Gegenabmahnung).
Zur Vermeidung einer uferlosen Ausweitung der in § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG geregelten Anspruchsberechtigung reicht es für ein konkretes Wettbewerbsverhältnis nicht aus, dass der (frühere) Mitbewerber in einem solchen Fall immerhin noch als mindestens potentieller Wettbewerber auf dem Markt anzusehen ist (BGH, GRUR 2020, 303 Rn. 42 - Pflichten des Batterieherstellers).
- BGH, 28.07.2015 - VI ZR 340/14
Löschungsanspruch gegen Äußerungen auf Webseiten Dritter
Auszug aus BGH, 06.05.2021 - I ZR 167/20
Das Unternehmenspersönlichkeitsrecht schützt als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts den durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 19 Abs. 3 GG gewährleisteten sozialen Geltungsanspruch von Kapitalgesellschaften als Wirtschaftsunternehmen (BGH, Urteil vom 28. Juli 2015 - VI ZR 340/14, BGHZ 206, 289 Rn. 27;… Urteil vom 26. Januar 2017 - I ZR 217/15, GRUR 2017, 918 Rn. 36 = WRP 2017, 1085 - Wettbewerbsbezug).Wahre Tatsachenbehauptungen müssen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie für den Betroffenen nachteilig sind (…BVerfG, NJW 2012, 1643 Rn. 33; BGH…, Urteil vom 6. Februar 2014 - I ZR 75/13, GRUR 2014, 904 Rn. 23 = WRP 2014, 1067 - Aufruf zur Kontokündigung; BGHZ 206, 289 Rn. 31; BGH…, Urteil vom 18. Juni 2019 - VI ZR 80/18, BGHZ 222, 196 Rn. 21).
- BGH, 10.01.1968 - Ib ZR 43/66
Pelzversand
Auszug aus BGH, 06.05.2021 - I ZR 167/20
Ein hinreichender Anlass für die Veröffentlichung eines gegen einen Mitbewerber erwirkten Urteils kann bestehen, wenn die angesprochenen Verkehrskreise ein schutzwürdiges Interesse an der Information über die untersagten unlauteren Geschäftsmethoden des Mitbewerbers haben und eine Aufklärung angezeigt ist, um sonst drohende Nachteile bei geschäftlichen Entscheidungen von ihnen abzuwenden (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 1968 - Ib ZR 43/66, BGHZ 50, 1, 7 [juris Rn. 34] - Pelzversand;… BGH, GRUR 2012, 74 Rn. 37 - Coaching-Newsletter; OLG Hamm…, Urteil vom 7. Februar 2008 - 4 U 154/07, juris Rn. 36 [insoweit nicht abgedruckt in MMR 2008, 750];… Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen aaO § 4 Rn. 1.16).Der Bundesgerichtshof hat ein die Herabsetzung eines Mitbewerbers ausschließendes Informationsinteresse der Allgemeinheit bejaht, wenn beispielsweise ein gerichtliches Vorgehen gegen den eine schwindelhafte Werbung treibenden Mitbewerber erfolglos geblieben ist, weil dieser sich über gerichtliche Verbote hinweggesetzt hat (BGHZ 50, 1, 6 [juris Rn. 33] - Pelzversand).
- BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13
Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte …
- BGH, 16.12.2014 - VI ZR 39/14
Unterlassungsanspruch wegen herabsetzender Äußerungen über ein Unternehmen: …
- BGH, 27.07.2020 - VI ZR 405/18
Auslistungsbegehren gegen Google
- BGH, 18.06.2019 - VI ZR 80/18
Strafverfahrensbegleitende identifizierende Wort- und Bildberichterstattung: …
- BGH, 30.09.2014 - VI ZR 490/12
Verwertung rechtswidrig beschaffter E-Mails zum Zwecke der …
- BVerfG, 07.12.2011 - 1 BvR 2678/10
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zurückweisung zivilrechtlicher …
- BGH, 06.02.2014 - I ZR 75/13
Zum Aufruf einer Verbraucherzentrale zur Kündigung eines Girokontos
- OLG Hamburg, 09.07.2007 - 7 W 56/07
Namensnennung in Urteilen
- BGH, 08.05.2002 - I ZR 98/00
"Stadtbahnfahrzeug"; Umfang des Unterlassungsanspruchs; Berechtigtes Interesse …
- OLG Düsseldorf, 13.06.2019 - 2 U 40/18
Unterlassung Feststellung einer Verpflichtung zum Schadensersatz
- BGH, 06.10.1965 - Ib ZR 4/64
Bleistiftabsätze
- BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
- BGH, 21.01.2021 - I ZR 17/18
Berechtigte Gegenabmahnung - Wettbewerbsverstoß im Internet-Versandhandel über …
- BGH, 10.03.2016 - I ZR 183/14
Wettbewerbsverstoß: Voraussetzungen für die erfolgreiche Geltendmachung eines …
- BGH, 25.11.1986 - VI ZR 57/86
Ehrverletzung (Zeitungsartikel, Meinungsäußerung; "Oberfaschist")
- BGH, 21.06.2001 - I ZR 69/99
"SOOOO... BILLIG!"?
- OLG Hamburg, 16.05.2019 - 3 U 197/16
Glastürbeschläge - Irreführung und Herabsetzung eines Wettbewerbers durch Angabe …
- BGH, 12.03.1992 - I ZR 58/90
Plagiatsvorwurf II - Anschwärzung; Urteilsbekanntmachung
- LG Frankfurt/Main, 16.09.2026 - 6 O 234/25
Haftung für Fake-Profile
Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des betroffenen Unternehmens die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (BGH, GRUR 2021, 1207 Rn. 53 - Vorsicht Falle, m.w.N.;… vgl. BGH, NJW 2020, 1587 Rn. 43 m.w.N.). - OLG Hamburg, 07.09.2023 - 5 U 65/22
So geht Positionierung! - Lauterkeitsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung der …
der Inhalt und die Form der Äußerung, ihr Anlass und der Zusammenhang, in den sie gestellt ist, sowie die Verständnismöglichkeiten des angesprochenen Verkehrs zu berücksichtigen sind (BGH GRUR 2021, 1207 Rn. 23 - Vorsicht Falle mwN).Auch wenn eine Äußerung eigenen wettbewerblichen Interessen dient, kann sie zugleich im Interesse anderer Marktteilnehmer liegen, etwa weil das in der Äußerung kritisierte Verhalten eines Wettbewerbers auch Belange anderer Marktteilnehmer berührt (vgl. BGH GRUR 2021, 1207 Rn. 34 - Vorsicht Falle).
- OLG Frankfurt, 11.03.2022 - 6 W 14/22
Negative Äußerungen eines Autors über Bücher von Wettbewerbern ("Schrottbücher")
(1) Herabsetzung ist die sachlich nicht gerechtfertigte Verringerung der Wertschätzung des Mitbewerbers (oder seines Unternehmens und/oder seiner Leistungen) durch ein abträgliches Werturteil oder eine abträgliche wahre oder unwahre Tatsachenbehauptung; Verunglimpfung ist eine gesteigerte Form der Herabsetzung und besteht in der Verächtlichmachung des Mitbewerbers ohne sachliche Grundlage (BGH WRP 2018, 682 Rn 15 - Verkürzter Versorgungsweg II; BGH WRP 2016, 843 Rn 38 - Im Immobiliensumpf m.w.N.; BGH GRUR 2021, 1207 Rn 22 - Vorsicht Falle).Dies erfordert eine Gesamtwürdigung, bei der die Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Inhalt und die Form der Äußerung, ihr Anlass und der Zusammenhang, in den sie gestellt ist, sowie die Verständnismöglichkeiten des angesprochenen Verkehrs zu berücksichtigen sind (BGH GRUR 2021, 1207 Rn 23 - Vorsicht Falle m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 16.12.2021 - 20 U 1/20 Rn. 140 a. "Herabsetzung" im Sinne von § 4 Nr. 1 UWG ist die sachlich nicht gerechtfertigte Verringerung der Wertschätzung des Mitbewerbers durch ein abträgliches Werturteil oder eine abträgliche wahre oder unwahre Tatsachenbehauptung (vgl. BGH, Urteil vom 06. Mai 2021, Az.: I ZR 167/20, GRUR 2021, 1207 - 1213 - Vorsicht Falle; Urteil vom 01. März 2018, Az.: I ZR 264/16, GRUR 2018, 622 - 624 - Verkürzter Versorgungsweg II; Urteil vom 17. Dezember 2013, Az.: I ZR 219/13, GRUR-RR 2016, 410 - 413 - Dr. Estrich).
Für die Bewertung maßgeblich ist daher der Sinngehalt der Äußerung, wie sie vom angesprochenen Verkehr verstanden wird ((vgl. BGH, Urteil vom 06. Mai 2021, Az.: I ZR 167/20, GRUR 2021, 1207 - 1213 - Vorsicht Falle; Urteil vom 07. März 2019, Az.: I ZR 254/16, GRUR 2019, 644 - 647 - Knochenzement III;… Urteil vom 17. Dezember 2013, Az.: I ZR 219/13, GRUR-RR 2016, 410 - 413 - Dr. Estrich).
Rn. 141 Bei der gebotenen Gesamtabwägung sind die Interessen der Parteien und der Allgemeinheit unter Einbeziehung der betroffenen Grundrechtspositionen und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gegeneinander abzuwägen (vgl. BGH
, Urteil vom 06. Mai 2021, Az.: I ZR 167/20, GRUR 2021, 1207 - 1213 - Vorsicht Falle; Urteil vom 01. März 2018, Az.: I ZR 264/16, GRUR 2018, 622 - 624 - Verkürzter Versorgungsweg II; Urteil vom 07. März 2019, Az.: I ZR 254/16, GRUR 2019, 644 - 647 - Knochenzement III; Urteil vom 31. März 2014, Az.: I ZR 160/14 - Im Immobiliensumpf).Die Behauptung wahrer Tatsachen fällt in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, soweit sie Voraussetzung für die Meinungsbildung ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09. Oktober 1991, Az.: 1 BvR 1555/88, BVerfGE 85, 1 (15); BGH, Urteil vom 06. Mai 2021, Az.: I ZR 167/20, GRUR 2021, 1207 - 1213 - Vorsicht Falle; Urteil vom 31. März 2014, Az.: I ZR 160/14 - Im Immobiliensumpf; Urteil vom 17. Dezember 2013, Az.: I ZR 219/13, GRUR-RR 2016, 410 - 413 - Dr. Estrich; Urteil vom 19. Mai 2011, Az.: 1 BvR 1555/88, GRUR 2012, 74 - 75 - Coaching-Newsletter).
- OLG Düsseldorf, 06.08.2026 - 2 U 46/25
Farbnebelabscheidepapiergelegefiltermodul
Ob eine geschäftliche Handlung die Wertschätzung des Mitbewerbers verringert oder ihn verächtlich macht, hängt von ihrem Aussagegehalt ab, der aus der Sicht des angesprochenen Verkehrskreises zu ermitteln ist (BGH, GRUR 2021, 1207 Rn. 23 - Vorsicht Falle).Vielmehr sind alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, zu denen neben Inhalt und Form der Handlung auch ihr Anlass und der Zusammenhang, in dem die Handlung erfolgt ist, sowie die Verständnismöglichkeit des angesprochenen Verkehrs gehören (BGH, GRUR 2021, 1207 Rn. 23 - Vorsicht Falle;… GRUR-RR 2016, 410 Rn. 19 - Dr. Estrich). .
- OLG Köln, 11.06.2026 - 6 W 42/26
Wettbewerbsrechtliche Untersagung der Äußerung von Kritik an der Abmahnpraxis von …
Rn. 16 Herabsetzung ist die sachlich nicht gerechtfertigte Verringerung der Wertschätzung des Mitbewerbers (oder seines Unternehmens und/oder seiner Leistungen) durch ein abträgliches Werturteil oder eine abträgliche wahre oder unwahre Tatsachenbehauptung; Verunglimpfung ist eine gesteigerte Form der Herabsetzung und besteht in der Verächtlichmachung des Mitbewerbers ohne sachliche Grundlage (BGH GRUR 2018, 622 Rn. 15 - Verkürzter Versorgungsweg II; BGH GRUR 2016, 710 Rn. 38 - Im Immobiliensumpf mwN; BGH GRUR 2021, 1207 Rn. 22 - Vorsicht Falle).Dies erfordert eine Gesamtwürdigung, bei der die Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Inhalt und die Form der Äußerung, ihr Anlass und der Zusammenhang, in den sie gestellt ist, sowie die Verständnismöglichkeiten des angesprochenen Verkehrs zu berücksichtigen sind (BGH GRUR 2021, 1207 Rn. 23 - Vorsicht Falle mwN).
Dabei sind wahre Tatsachenbehauptungen, bei denen das Informationsinteresse der Öffentlichkeit zugleich zu eigennützigen wettbewerblichen Zwecken eingesetzt wird, mit Blick auf das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb allerdings strenger zu bewerten als Äußerungen, die nicht den lauterkeitsrechtlichen Verhaltensanforderungen, sondern lediglich dem allgemeinen Deliktsrecht unterliegen (BGH GRUR 2021, 1207 Rn. 25 - Vorsicht Falle).
- VG Köln, 17.11.2023 - 1 K 3664/21
Bundesnetzagentur darf keine Pressemitteilung veröffentlichen, in der sie unter …
Rn. 121 Die Norm tritt neben die materielle Berechtigung eines Mitbewerbers zur Veröffentlichung einer Entscheidung außerhalb des Verfahrens, vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 2021 - I ZR 167/20 -, juris Rn. 33. Vgl. ergänzend zu den zivilrechtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten, die Rechtswidrigkeit oder Unlauterkeit des Verhaltens eines anderen öffentlich bekannt zu machen Schlingloff, in: Münchener Kommentar zum Lauterkeitsrecht, 3. Aufl. 2022, § 12 UWG Rn. 276. - OLG Hamburg, 24.10.2024 - 5 U 83/23
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Die Anerkennung eines nur potentiellen Wettbewerbsverhältnisses hat der Bundesgerichtshof abgelehnt, um der Gefahr der uferlosen Ausweitung der Anspruchsberechtigung des Mitbewerbers vorzubeugen (BGH GRUR 2021, 1207 Rn. 15 - Vorsicht Falle;… BGH GRUR 2020, 303 Rn. 42 - Pflichten des Batterieherstellers). - KG, 14.01.2026 - 5 W 169/25
Cannabisblüten
Herabsetzung im Sinne des § 4 Nr. 1 UWG ist die sachlich nicht gerechtfertigte Verringerung der Wertschätzung des Mitbewerbers durch ein abträgliches Werturteil oder eine abträgliche wahre oder unwahre Tatsachenbehauptung; "Verunglimpfung" ist eine gesteigerte Form der Herabsetzung, die darin besteht, den Mitbewerber ohne sachliche Grundlage verächtlich zu machen, ohne dass es auf eine Abgrenzung beider Alternativen entscheidend ankommt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 2021 - I ZR 167/20, Rn. 22, juris - Vorsicht Falle mwN;… Köhler/Alexander in: Köhler/Feddersen, 44. Aufl. 2026, UWG § 4 Rn. 1.12).Rn. 73 Mai 2021 - I ZR 167/20, Rn. 24, juris - Vorsicht Falle, mwN).
Vom Schutzbereich der Meinungsäußerung umfasste Angaben, bei denen das Informationsinteresse der Öffentlichkeit zugleich zu eigennützigen wettbewerblichen Zwecken eingesetzt wird, sind mit Blick auf das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb allerdings strenger zu bewerten als Äußerungen, die nicht den lauterkeitsrechtlichen Verhaltensanforderungen, sondern lediglich dem allgemeinen Deliktsrecht unterliegen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 2021 - I ZR 167/20, Rn. 25, juris - Vorsicht Falle).
- BGH, 22.02.2024 - I ZR 217/22
PIERRE CARDIN - Markenverletzungsverfahren: Anspruch der obsiegenden Partei auf …
Rn. 30 cc) Grundsätzlich ist es auch nicht zu beanstanden, dass das Berufungsgericht den Zeitablauf seit den markenrechtsverletzenden Handlungen der Beklagten in die Verhältnismäßigkeitsprüfung eingestellt hat, da es Zweck der Urteilsveröffentlichung ist, fortwirkende Störungen zu beseitigen (zu § 103 UrhG vgl. BGH…, Urteil vom 8. Mai 2002 - I ZR 98/00, BGHZ 151, 15 [juris Rn. 42] - Stadtbahnfahrzeug; zu den zeitlichen Grenzen einer Urteilsveröffentlichung außerhalb des Verfahrens nach § 12 Abs. 2 UWG vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 2021 - I ZR 167/20, GRUR 2021, 1207 [juris Rn. 39] = WRP 2021, 1154 - Vorsicht Falle). - BGH, 10.11.2022 - I ZR 16/22
Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit eines Vertriebs eines zulassungspflichtigen …
- LG Hamburg, 30.07.2025 - 327 O 250/25
- OLG Hamburg, 04.12.2025 - 15 U 132/22
Fluggastrechteportal II
- OLG Brandenburg, 25.04.2023 - 6 U 97/21
Abmahnung wegen Rufschädigung aufgrund einer Annonce; Unterlassungsanspruch …
- OLG Nürnberg, 11.12.2024 - 3 W 2333/24
Herabwürdigende Kritik an einer Tageszeitung und deren Journalisten in einer …
- OLG Nürnberg, 20.01.2022 - 3 U 3741/21
Erfolgreiche Unterlassungsklage gegen den Vorwurf des "Bankenbetrugs"
- OLG Hamburg, 30.04.2025 - 5 U 22/24
Gesamtumstände der Äußerung und Verbreitung für die Beurteilung der unlauteren …
- LG Frankfurt/Main, 19.03.2025 - 6 O 435/24
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Rechtsprechung
| BGH, 06.06.2021 - I ZR 167/20 |
Besprechungen u.ä.
- lhr-law.de (Entscheidungsbesprechung)
Veröffentlichung eines Urteils gegen einen Mitbewerber
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 05.06.2019 - 12 O 210/18
- OLG Düsseldorf, 27.08.2020 - 20 U 58/19
- BGH, 06.05.2021 - I ZR 167/20
- BGH, 06.06.2021 - I ZR 167/20
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