Rechtsprechung
| BGH, 12.11.2015 - I ZR 211/14 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wettbewerbsverstoß: Unzulässige Rechtsdienstleistung bei Rechtsberatung durch einen von einem Unternehmen eingeschalteten Rechtsanwalt
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 12 Abs 1 S 2 GG, § 2 Abs 2 RDG, § 3 RDG, § 10 RDG, § 3 Abs 1 UWG
Wettbewerbsverstoß: Unzulässige Rechtsdienstleistung bei Rechtsberatung durch einen von einem Unternehmen eingeschalteten Rechtsanwalt - IWW
§ 10 RDG, § 3 Abs. 1, § 4 Nr. 11 UWG, § 2 Abs. 2, § 3 RDG, § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, §§ 3, 4 Nr. 11, § 8 UWG, Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG, §§ 2, 3 RDG, § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unterlassungsverpflichtung einer Rechtsanwaltskanzlei zur außergerichtlichen Rechtsdienstleistung in Form der entgeltlichen Rechtsprüfung von Versicherungsverträgen; Geschäftsmäßige Aufforderung von Versicherungsnehmern bzgl. einer entgeltlichen rechtlichen Prüfung ...
- Anwaltsblatt
§ 2 RDG, § 3 RDG, § 3 UWG 2004, § 4 UWG 2004
Trotz Anwalt Verstoß gegen RDG, wenn dieser bloß Erfüllungsgehilfe ist - Anwaltsblatt
§ 2 RDG, § 3 RDG, § 3 UWG 2004, § 4 UWG 2004
Trotz Anwalt Verstoß gegen RDG, wenn dieser bloß Erfüllungsgehilfe ist - ra.de
- anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterlassungsverpflichtung einer Rechtsanwaltskanzlei zur außergerichtlichen Rechtsdienstleistung in Form der entgeltlichen Rechtsprüfung von Versicherungsverträgen; Geschäftsmäßige Aufforderung von Versicherungsnehmern bzgl. einer entgeltlichen rechtlichen Prüfung ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Prozessbetreuung - und das Rechtsdienstleistungsgesetz
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG, § 2 Abs. 2 RDG, § 3 RDG, § 10 RDG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 UWG
Unzulässige Rechtsdienstleistung bei Rechtsberatung durch einen von einem Unternehmen eingeschalteten Rechtsanwalt
Verfahrensgang
- LG Köln, 10.12.2013 - 33 O 68/12
- OLG Köln, 29.08.2014 - 6 U 13/14
- BGH, 12.11.2015 - I ZR 211/14
Papierfundstellen
- NJW-RR 2016, 693
- AnwBl 2016, 363
- AnwBl Online 2016, 250
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.07.2009 - I ZR 166/06
Finanz-Sanierung
Auszug aus BGH, 12.11.2015 - I ZR 211/14
Rn. 10 b) Das ergangene Verbot erweist sich aber bei Zugrundelegung der in der Senatsentscheidung "Finanz-Sanierung" (Urteil vom 29. Juli 2009 - I ZR 166/06, GRUR 2009, 1077 = WRP 2009, 1380) ausgesprochenen Maßstäbe gleichwohl als richtig, weil es sich bei der beanstandeten Handlung um eine außergerichtliche Rechtsdienstleistung in Form der entgeltlichen Rechtsprüfung im Sinne der §§ 2, 3 RDG handelt.Rn. 11 Im Fall "Finanz-Sanierung", in dem ein Unternehmen einen "in Schuldenangelegenheiten versierten Rechtsanwalt" empfahl und dessen Kosten trug, war ein Verstoß gegen § 3 RDG gegeben, weil dieser Rechtsanwalt der Sache nach ein Erfüllungsgehilfe des Unternehmens war, auch wenn er formal vom Kunden selbst beauftragt und bevollmächtigt wurde (BGH, GRUR 2009, 1077 Rn. 26 - Finanz-Sanierung).
- BVerfG, 27.09.2002 - 1 BvR 2251/01
Anspruch eines "Erbensuchers" auf Vergütung; Verfassungskonforme Auslegung des …
Auszug aus BGH, 12.11.2015 - I ZR 211/14
Die Dienstleistung der Beklagten lässt sich nicht in die - dem Rechtsanwalt überlassene - erlaubnispflichtige Rechtsbesorgung und die sonstigen unterstützenden, nicht dem Erlaubnisvorbehalt unterfallenden Tätigkeiten aufteilen, die nur geringe Berührungspunkte mit der Rechtspflege aufweisen (vgl. BVerfG, NJW 2002, 3531, juris Rn. 30).
- BGH, 13.07.2021 - II ZR 84/20
Sammelklage-Inkasso nach Insolvenz von Air Berlin zulässig
Rn. 28 Dem steht, anders als die Gegenansicht meint (LG München I, AnwBl Online 2020, 284, 298; Henssler, NJW 2019, 545, 547; BRAK-Mitt. 2020, 6, 10; AnwBl Online 2021, 180, 183; Valdini, BB 2017, 1609, 1612), nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts aus einer unzulässigen keine zulässige Rechtsdienstleistung werden kann (BGH…, Urteil vom 3. Juli 2008 - III ZR 260/07, WM 2008, 1609 Rn. 19 ff. [zu Art. 1 § 5 Nr. 1 RBerG];… Urteil vom 29. Juli 2009 - I ZR 166/06, WM 2009, 1953 Rn. 23 mwN - Finanz-Sanierung;… Urteil vom 10. Mai 2012 - IX ZR 125/10, BGHZ 193, 193 Rn. 34 [zu Art. 1 § 1 Satz 1 RBerG]; Beschluss vom 12. November 2015 - I ZR 211/14, NJW-RR 2016, 693 Rn. 10 ff.;… Urteil vom 7. Dezember 2017 - IX ZR 45/16, ZIP 2018, 692 Rn. 14). - AG Brandenburg, 20.12.2019 - 31 C 193/18
Erdarbeiten auf Privatgrundstück: Tiefbauer muss sich über Leitungsverlauf …
Durch die Inanspruchnahme eines nicht registrierten Inkassobüros entstandene Kosten sind folglich auch in keinem Fall durch den Verzug adäquat verursacht (BGH, Beschluss vom 12.11.2015, Az.: I ZR 211/14, u.a. in: NJW-RR 2016, Seiten 693 ff.; Jäckle, VuR 2016, Seiten 60 f.; Jäckle, NJW 2016, Seiten 977 ff.). - KG, 05.09.2017 - 5 U 150/16
Spam-Krokodil - Unerwünschte E-Mail-Werbung: Rechtsmissbräuchlichkeit der …
An dieser Stelle ist daher namentlich unerheblich, ob und inwieweit die 2... H... mit ihrer mittelnden Tätigkeit gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen hat (vgl. auch BGH NJW-RR 2016, 693, 694; ferner: BGH GRUR 2016, 820 - Schadensregulierung durch Versicherungsmakler).
- BGH, 30.07.2019 - VI ZR 486/18
Tatbestandsirrtum bei Annahme einer zulässigen Rechtsdienstleistung
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung steht der Annahme einer unzulässigen Rechtsdienstleistung auch unter der Geltung des Rechtsdienstleistungsgesetzes nicht entgegen, dass der Handelnde sich eines Rechtsanwaltes als Erfüllungsgehilfen bedient (vgl. BGH, Urteile vom 12. November 2015 - I ZR 211/14, NJW-RR 2016, 693 Rn. 11 f.; vom 29. Juli 2009 - I ZR 166/06, NJW 2009, 3242 Rn. 23 ff. - Finanz-Sanierung; vom 3. Juli 2008 - III ZR 260/07, NJW 2008, 3069 Rn. 19 f.; ferner BT-Drs. - VG Karlsruhe, 01.02.2022 - A 8 K 4171/20
Gegenstand einer Zurückweisungsentscheidung nach SGB 10 § 13 Abs 5; Gewährung von …
Insoweit ist nicht ersichtlich, dass dieser im vorliegenden Fall als Erfüllungsgehilfe der Klägerin tätig werden sollte, zumal mit der Einleitung eines Widerspruchsverfahrens im Zeitpunkt der Zurückweisungsentscheidung kaum zu rechnen war und auch im Nachgang keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Klägerin auf dessen Durchführung bestimmenden Einfluss genommen hätte (vgl. zu den besonderen Anforderungen insoweit BGH, Urteil vom 12.11.2015 - I ZR 211/14 - NJW-RR 2016, 693, juris Rn. 12). - AG Brandenburg, 28.04.2025 - 31 C 159/24
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Obliegenheitsverletzung, Schutzgesetz, …
Durch die Inanspruchnahme eines nicht registrierten Inkassobüros entstandene Kosten wären folglich auch in keinem Fall durch den Verzug adäquat verursacht (BGH, Beschluss vom 12.11.2015, Az.: I ZR 211/14, u.a. in: NJW-RR 2016, Seiten 693 ff.; Jäckle, NJW 2016, Seiten 977 ff.). - LG Berlin, 03.07.2018 - 67 S 157/18
Zahlungsklage eines legal tech-Unternehmens aus abgetretenem Recht eines …
Deshalb kann das Fehlen einer Befugnis zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen oder eine Umgehung des § 3 RDG nicht geheilt werden, auch wenn bei der Erbringung der Leistungen Rechtsanwälte eingesetzt oder beteiligt sind (…vgl. BGH, Urt. v. 29. Juli 2009 - I ZR 166/06, GRUR 2009, 1077, juris Tz. 24; Beschl. v. 12. November 2015 - I ZR 211/14, DStR 2016, 2247, juris Tz. 12;… Offermann-Burkhardt, in: Krenzler, a.a.O., § 3 Rz. 82 m.w.N.) . - LG Hamburg, 18.09.2023 - 327 O 232/23
Wettbewerbsverstoß: Werbung für die Löschung von negativen Bewertungen im …
Denn es liegt auch dann ein Verstoß gegen § 3 RDG vor, wenn zwar ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird, dieser aber lediglich Erfüllungsgehilfe des werbenden Unternehmens ist (vgl. BGH NJW-RR 2016, 693 ff., Rn. 10 ff., unter Verweis auf BGH GRUR 2009, 1077 ff., Rn. 26 - Finanz-Sanierung;… vgl. ferner Köhler/ Bornkamm/Feddersen, 41. Aufl. 2023, UWG § 3a Rn. 1.119).
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