Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,18
BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53 (https://dejure.org/1954,18)
BGH, Entscheidung vom 25.05.1954 - I ZR 211/53 (https://dejure.org/1954,18)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 1954 - I ZR 211/53 (https://dejure.org/1954,18)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1954,18) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Schacht-Brief

§ 823 Abs. 1 BGB, Art. 1, 2 GG, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb;

Widerruf;

§ 1 UWG, "zu Zwecken des Wettbewerbs"

Volltextveröffentlichungen (7)

  • DFR

    Veröffentlichung von Briefen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung von Briefen oder sonstigen privaten Aufzeichnungen ohne Zustimmung des noch lebenden Verfassers - Umfang des Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und dessen Bedeutung als verfassungsmäßig ...

  • opinioiuris.de

    Veröffentlichung von Briefen

  • tu-darmstadt.de PDF

    Veröffentlichung von Briefen und privaten Aufzeichnungen lebender Verfasser

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; GG Art. 1, 2; LitUrhG § 1
    Rechte der Verfasser von Briefen oder privaten Aufzeichnungen bei unberechtigter Veröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 13, 334
  • NJW 1954, 1404
  • GRUR 1955, 197
  • BB 1954, 727
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (120)Zitiert selbst (14)

  • RG, 08.06.1912 - I 382/11

    Urheberrecht des Künstlers am veräußerten Gemälde

    Auszug aus BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53
    Das Reichsgericht glaubte, einen solchen von dem Urheberrecht unabhängigen Persönlichkeitsschutz für Briefveröffentlichungen deshalb versagen zu müssen, weil die damals geltende deutsche Rechtsordnung keine positiven Gesetzesbestimmungen über ein allgemeines Persönlichkeitsrecht enthielt (RGZ 79, 397 [398]; 82, 333 [334]; 94, 1; 102, 134; 107, 277 [281]; 113, 414; 123, 312 [320]).

    Rn. 18 Soweit es sich um urheberrechtlich geschützte Werke handelt, sind diese Rechtsgrundsätze bereits seit langem von der Rechtsprechung aus dem Urheberpersönlichkeitsrecht des Werkschöpfers, das nur eine besondere Erscheinungsform des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes ist, abgeleitet worden (RGZ 69, 242 [244]; 79, 397 [399]; 151, 50).

  • RG, 07.11.1908 - I 638/07

    Urheberrecht an Briefen; Anspruch auf Vorlegung

    Auszug aus BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53
    Das Reichsgericht hat zwar in ständiger Rechtsprechung den Veröffentlichungsschutz für Briefe davon abhängig gemacht, ob diese die für den Urheberschutz erforderliche individuelle Formprägung aufweisen (RGZ 41, 43 [48]; 69, 401 [403]).
  • RG, 28.02.1898 - I 4/98

    Übergang des allgemeinen Rechtes der Persönlichkeit auf die Erben?

    Auszug aus BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53
    Das Reichsgericht hat zwar in ständiger Rechtsprechung den Veröffentlichungsschutz für Briefe davon abhängig gemacht, ob diese die für den Urheberschutz erforderliche individuelle Formprägung aufweisen (RGZ 41, 43 [48]; 69, 401 [403]).
  • RG, 07.11.1923 - I 21/23

    1. Zum Begriff "Vervielfältigung" eines Werkes (§§ 11, 15 LitUrhG.) im Gegensatz …

    Auszug aus BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53
    Das Reichsgericht glaubte, einen solchen von dem Urheberrecht unabhängigen Persönlichkeitsschutz für Briefveröffentlichungen deshalb versagen zu müssen, weil die damals geltende deutsche Rechtsordnung keine positiven Gesetzesbestimmungen über ein allgemeines Persönlichkeitsrecht enthielt (RGZ 79, 397 [398]; 82, 333 [334]; 94, 1; 102, 134; 107, 277 [281]; 113, 414; 123, 312 [320]).
  • RG, 15.11.1909 - VI 382/08

    Grobe Fahrlässigkeit. Gute Sitten.

    Auszug aus BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53
    Das Reichsgericht hat zwar in zahlreichen Entscheidungen über § 826 BGB Persönlichkeitsrechten Schutz zugebilligt (RGZ 72, 175; 85, 343; 115, 416; 162, 7), aber grundsätzlich Persönlichkeitsrechte mit der absoluten Wirkung der Ausschließlichkeitsbefugnis nur für bestimmte einzelne Persönlichkeitsgüter anerkannt.
  • RG, 16.02.1929 - I 320/28

    Erstreckt sich das einem Verleger eingeräumte "unbeschränkte dingliche …

    Auszug aus BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53
    Das Reichsgericht glaubte, einen solchen von dem Urheberrecht unabhängigen Persönlichkeitsschutz für Briefveröffentlichungen deshalb versagen zu müssen, weil die damals geltende deutsche Rechtsordnung keine positiven Gesetzesbestimmungen über ein allgemeines Persönlichkeitsrecht enthielt (RGZ 79, 397 [398]; 82, 333 [334]; 94, 1; 102, 134; 107, 277 [281]; 113, 414; 123, 312 [320]).
  • RG, 28.05.1913 - I 435/12

    Urheberrecht; Künstlerische Bauwerke

    Auszug aus BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53
    Das Reichsgericht glaubte, einen solchen von dem Urheberrecht unabhängigen Persönlichkeitsschutz für Briefveröffentlichungen deshalb versagen zu müssen, weil die damals geltende deutsche Rechtsordnung keine positiven Gesetzesbestimmungen über ein allgemeines Persönlichkeitsrecht enthielt (RGZ 79, 397 [398]; 82, 333 [334]; 94, 1; 102, 134; 107, 277 [281]; 113, 414; 123, 312 [320]).
  • RG, 16.09.1908 - I 499/07

    Urheberrecht; Beiheftung von Annoncen

    Auszug aus BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53
    Rn. 18 Soweit es sich um urheberrechtlich geschützte Werke handelt, sind diese Rechtsgrundsätze bereits seit langem von der Rechtsprechung aus dem Urheberpersönlichkeitsrecht des Werkschöpfers, das nur eine besondere Erscheinungsform des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes ist, abgeleitet worden (RGZ 69, 242 [244]; 79, 397 [399]; 151, 50).
  • RG, 23.04.1921 - I 299/20

    Urheberrecht; Schutz gegen Übersetzungen

    Auszug aus BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53
    Das Reichsgericht glaubte, einen solchen von dem Urheberrecht unabhängigen Persönlichkeitsschutz für Briefveröffentlichungen deshalb versagen zu müssen, weil die damals geltende deutsche Rechtsordnung keine positiven Gesetzesbestimmungen über ein allgemeines Persönlichkeitsrecht enthielt (RGZ 79, 397 [398]; 82, 333 [334]; 94, 1; 102, 134; 107, 277 [281]; 113, 414; 123, 312 [320]).
  • RG, 13.01.1927 - IV 489/26

    Auskunftei.

    Auszug aus BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53
    Das Reichsgericht hat zwar in zahlreichen Entscheidungen über § 826 BGB Persönlichkeitsrechten Schutz zugebilligt (RGZ 72, 175; 85, 343; 115, 416; 162, 7), aber grundsätzlich Persönlichkeitsrechte mit der absoluten Wirkung der Ausschließlichkeitsbefugnis nur für bestimmte einzelne Persönlichkeitsgüter anerkannt.
  • RG, 19.10.1914 - VI 354/14

    Sittenwidrige Kreditsicherungsverträge

  • RG, 03.10.1918 - VI 172/18

    Schadensersatz aus Verletzung des Briefgeheimnisses

  • RG, 18.10.1939 - VI 309/38

    Ist der Verleger einer Zeitschrift rechtlich zum Einschreiten verpflichtet, wenn …

  • RG, 28.03.1936 - I 281/35

    Zum Änderungsrecht des Urheberrechtserwerbers und Verlegers bei Übersetzungen.

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Es umfasst damit auch den Anspruch auf Unterlassung der Herabwürdigung und Missachtung durch andere (BGH 25. Mai 1954 - I ZR 211/53 - BGHZ 13, 334; 2. April 1957 - VI ZR 9/56 - BGHZ 24, 72; 20. Mai 1958 - VI ZR 104/57 - BGHZ 27, 284).
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt …

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes seit dem Jahre 1954 als ein durch Art. 1 und 2 GG verfassungsmäßig garantiertes Grundrecht und zugleich zivilrechtlich nach § 823 Abs. 1 BGB geschütztes "sonstiges Recht" anerkannt (st. Rspr. seit BGHZ 13, 334, 338 - Leserbriefe).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Rn. 6 Es wurde daher allgemein gebilligt, als der Bundesgerichtshof im Jahre 1954 das Bestehen eines allgemeinen Persönlichkeitsrechts erstmals anerkannte (BGHZ 13, 334 [337 f.]).

    In der Begründung, die an die Entscheidung von 1954 (BGHZ 13, 334) anknüpft, ist ausgeführt, den Art. 1 und 2 GG sei nicht nur das rechtliche Gebot zu entnehmen, die Persönlichkeit zu achten.

    Der Bundesgerichtshof bezieht in den Kreis der dort genannten Rechte auch das "allgemeine Persönlichkeitsrecht" ein, wobei er sich auf seine feststehende, in der Entscheidung vom 25. Mai 1954 (BGHZ 13, 334) näher begründete Rechtsprechung beruft; in dem Verhalten der Beschwerdeführer sieht er eine Verletzung dieses Rechts.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht