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Rechtsprechung
   BGH, 27.01.2022 - I ZR 77/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,6643
BGH, 27.01.2022 - I ZR 77/21 (https://dejure.org/2022,6643)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2022 - I ZR 77/21 (https://dejure.org/2022,6643)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2022 - I ZR 77/21 (https://dejure.org/2022,6643)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer im Streit eines Vertriebsunternehmens für Zeitschriften und Zeitschriftenabonnements über Verstöße eines Lesezirkels gegen Lieferungsbedingungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 ZPO, § 544 Abs 2 Nr 1 ZPO
    Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer im Streit eines Vertriebsunternehmens für Zeitschriften und Zeitschriftenabonnements über Verstöße eines Lesezirkels gegen Lieferungsbedingungen

  • IWW

    § 68 Abs. 1 Satz 5, § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG, § 63 Abs. 3 GKG, § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 3 ZPO, § 4 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Längerfristige Vermietung von Zeitschriften und Abholverpflichtung des Vorgängerhefts mit Erscheinen des Folgehefts; Wert der Beschwer bei Revision der beklagten Partei gegen die in der Vorinstanz zu ihren Lasten titulierte Unterlassungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3
    Längerfristige Vermietung von Zeitschriften und Abholverpflichtung des Vorgängerhefts mit Erscheinen des Folgehefts; Wert der Beschwer bei Revision der beklagten Partei gegen die in der Vorinstanz zu ihren Lasten titulierte Unterlassungspflicht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2022, 370
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.04.2021 - I ZR 23/20

    Streitwert der Nichtzulassungsbeschwerde: Verbandsklage von …

    Auszug aus BGH, 27.01.2022 - I ZR 77/21
    Einer beklagten Partei, die weder die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen beanstandet noch sonst glaubhaft gemacht hat, dass für die Festlegung des Streitwerts maßgebliche Umstände, die bereits dort vorgebracht worden sind, nicht hinreichend berücksichtigt worden sind, ist es regelmäßig versagt, sich erstmals im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Wert zu berufen (BGH…, Beschluss vom 25. Juni 2020 - I ZR 205/19, juris Rn. 7; Beschluss vom 15. April 2021 - I ZR 23/20, MMR 2021, 812 Rn. 5 mwN).

    Parteivortrag, der noch nicht Gegenstand der mündlichen Verhandlung war und erstmals nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung gegenüber den Tatgerichten zur Höhe von Streitwert und Beschwer mit dem Ziel gehalten wird, die Wertgrenze des § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zu überschreiten, ist ebenso zu behandeln wie (erstmaliger) Vortrag im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren (BGH…, Beschluss vom 25. Juni 2020 - I ZR 205/19, juris Rn. 12; BGH, MMR 2021, 812 Rn. 7 mwN).

    Die Frage, ob eine Rechtsfrage umstritten ist, und die Bedeutung ihrer Beantwortung für die Branche ist hierfür nicht maßgeblich (zu Ausnahmen im Verbandsklageprozess vgl. BGH, MMR 2021, 812 Rn. 13 mwN).

  • BGH, 25.06.2020 - I ZR 205/19

    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde eines Kreditanbieters; Klage eines …

    Auszug aus BGH, 27.01.2022 - I ZR 77/21
    Einer beklagten Partei, die weder die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen beanstandet noch sonst glaubhaft gemacht hat, dass für die Festlegung des Streitwerts maßgebliche Umstände, die bereits dort vorgebracht worden sind, nicht hinreichend berücksichtigt worden sind, ist es regelmäßig versagt, sich erstmals im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Wert zu berufen (BGH, Beschluss vom 25. Juni 2020 - I ZR 205/19, juris Rn. 7;… Beschluss vom 15. April 2021 - I ZR 23/20, MMR 2021, 812 Rn. 5 mwN).

    Parteivortrag, der noch nicht Gegenstand der mündlichen Verhandlung war und erstmals nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung gegenüber den Tatgerichten zur Höhe von Streitwert und Beschwer mit dem Ziel gehalten wird, die Wertgrenze des § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zu überschreiten, ist ebenso zu behandeln wie (erstmaliger) Vortrag im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren (BGH, Beschluss vom 25. Juni 2020 - I ZR 205/19, juris Rn. 12;… BGH, MMR 2021, 812 Rn. 7 mwN).

  • BGH, 19.05.2022 - I ZR 114/21

    Wettbewerbswidrige Abwerbung der Mandanten einer Steuerberatungsgesellschaft …

    Der so zu bemessende Wert der Beschwer entspricht zwar nicht zwangsläufig, aber doch regelmäßig dem nach dem Interesse der klagenden Partei an dieser Verurteilung zu bemessenden Streitwert (st. Rspr.; vgl. BGH…, Beschluss vom 25. Juni 2020 - I ZR 205/19, juris Rn. 7;… Beschluss vom 15. April 2021 - I ZR 23/20, MMR 2021, 812 [juris Rn. 5]; Beschluss vom 27. Januar 2022 - I ZR 77/21, juris Rn. 10, jeweils mwN).

    Einer Partei, die weder die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen beanstandet noch sonst glaubhaft gemacht hat, dass für die Festlegung des Streitwerts maßgebliche Umstände, die bereits dort vorgebracht worden sind, nicht hinreichend berücksichtigt worden sind, ist es regelmäßig versagt, sich erstmals im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Wert zu berufen (st. Rspr.; vgl. BGH…, Beschluss vom 25. Juni 2020 - I ZR 205/19, juris Rn. 7;… BGH, MMR 2021, 812 [juris Rn. 5]; Beschluss vom 27. Januar 2022 - I ZR 77/21, juris Rn. 10, jeweils mwN).

    Parteivortrag, der noch nicht Gegenstand der mündlichen Verhandlung war und erstmals nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung gegenüber den Tatgerichten zur Höhe von Streitwert und Beschwer mit dem Ziel gehalten wird, die Wertgrenze des § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zu überschreiten, ist ebenso zu behandeln wie (erstmaliger) Vortrag im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren (…BGH, MMR 2021, 812 [juris Rn. 7]; BGH, Beschluss vom 27. Januar 2022 - I ZR 77/21, juris Rn. 10, jeweils mwN; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 25. Juni 2020 - I ZR 205/19, juris Rn. 12).

  • BGH, 08.11.2022 - I ZR 62/22

    Beschränkungen bei der Wahl von Berufsbezeichnungen für Steuerberater

    Das Interesse des Klägers an einer Unterlassung ist pauschalierend und unter Berücksichtigung von Bedeutung, Größe und Umsatz des Verletzers, Art, Umfang und Richtung der Verletzungshandlung sowie subjektiven Umständen auf Seiten des Verletzers, wie etwa dem Verschuldensgrad, zu bewerten (st. Rspr., vgl. nur BGH…, Beschluss vom 6. Juni 2019 - I ZR 159/18, juris Rn. 5; Beschluss vom 27. Januar 2022 - I ZR 77/21, juris Rn. 20).
  • BGH, 19.05.2022 - I ZR 120/21

    Bemessung des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer i.R.e. …

    Einer beklagten Partei, die weder die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen beanstandet noch sonst glaubhaft gemacht hat, dass für die Festlegung des Streitwerts maßgebliche Umstände, die bereits dort vorgebracht worden sind, nicht hinreichend berücksichtigt worden sind, ist es regelmäßig versagt, sich erstmals im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Wert zu berufen (BGH…, Beschluss vom 25. Juni 2020 - I ZR 205/19, juris Rn. 7;… Beschluss vom 15. April 2021 - I ZR 23/20, MMR 2021, 812 [juris Rn. 5] mwN; Beschluss vom 27. Januar 2022 - I ZR 77/21, juris Rn. 10).

    Parteivortrag, der noch nicht Gegenstand der mündlichen Verhandlung war und erstmals nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung gegenüber den Tatgerichten zur Höhe von Streitwert und Beschwer mit dem Ziel gehalten wird, die Wertgrenze des § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zu überschreiten, ist ebenso zu behandeln wie (erstmaliger) Vortrag im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren (BGH…, Beschluss vom 25. Juni 2020 - I ZR 205/19, juris Rn. 12;… BGH, MMR 2021, 812 [juris Rn. 7] mwN; BGH, Beschluss vom 27. Januar 2022 - I ZR 77/21, juris Rn. 10).

  • BGH, 23.03.2023 - I ZR 139/22

    Wert der Beschwer bei einer Verurteilung zur Auskunftserteilung; Bestimmung der …

    Parteivortrag, der noch nicht Gegenstand der mündlichen Verhandlung war und erstmals nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung gegenüber den Tatgerichten zur Höhe von Streitwert und Beschwer mit dem Ziel gehalten wird, die Wertgrenze des § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zu überschreiten, ist ebenso zu behandeln wie (erstmaliger) Vortrag im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 27. Januar 2022 - I ZR 77/21, K&R 2022, 370 [juris Rn. 10];… Beschluss vom 19. Mai 2022 - I ZR 114/21, juris Rn. 15, jeweils mwN).
  • BGH, 19.03.2024 - EnZR 62/23

    E.ON darf Stromabrechnung nicht verspätet versenden

    Einer beklagten Partei, die weder die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen beanstandet noch sonst glaubhaft gemacht hat, dass für die Festlegung des Streitwerts maßgebliche Umstände, die bereits dort vorgebracht worden sind, nicht hinreichend berücksichtigt wurden, ist es regelmäßig versagt, sich erstmals im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Wert zu berufen (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 2020 - I ZR 205/19, juris Rn. 7;… vom 15. April 2021 - I ZR 23/20, MMR 2021, 812 Rn. 5; vom 27. Januar 2022 - I ZR 77/21, K&R 2022, 370 Rn. 10).
  • KG, 04.05.2023 - 5 W 6/23

    Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen eigenen Interesses eines …

    Rn. 22 bb) Soweit der Kläger ferner gegenüber den Beklagten zu 1 bis 5 Ansprüche auf Erstattung der Kosten der vorprozessualen Rechtsverfolgung und von Abschlussschreiben geltend gemacht hat, bleiben diese als Nebenforderungen gemäß § 43 Abs. 1 GKG, § 4 ZPO, § 23 Abs. 1 Satz 1 RVG für die Wertfestsetzung außer Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2022 - I ZR 77/21, Rn. 19, juris; OLG Celle…, Urteil vom 23. September 2021 - 13 U 55/20, Rn. 65, juris;… Spoenle in: Seichter, jurisPK-UWG, 5. Aufl., § 13 UWG (Stand: 10.01.2023), Rn. 64).
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