Rechtsprechung
| BGH, 15.11.2012 - I ZR 86/11 |
Volltextveröffentlichungen (16)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Verjährungshemmung durch Klageerhebung: Abtretung der Klageforderung vor Zustellung der Klage an den Beklagten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 204 Abs 1 Nr 1 BGB, § 167 ZPO, Art 17 Abs 1 CMR, Art 23 Abs 1 CMR, Art 32 Abs 1 S 1 CMR
Verjährungshemmung durch Klageerhebung: Abtretung der Klageforderung vor Zustellung der Klage an den Beklagten - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch eines deutsches Speditionsunternehmens gegen einen in Italien ansässigen Transporteur wegen Verlustes von Transportgut; Beendigung der Hemmung des Laufs der Verjährungsfrist bei einer Abtretung der Klageforderung nach Eintritt der Hemmungswirkung aber vor ...
- rabüro.de
Forderungsabtretung nach Eintritt Verjährungshemmung beendet Hemmung nicht
- Betriebs-Berater
Zur Beendigung der Hemmung des Laufs der Verjährungsfrist
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
CMR Art. 27 Abs. 1; CMR Art. 32 Abs. 1 S. 1
Anspruch eines deutsches Speditionsunternehmens gegen einen in Italien ansässigen Transporteur wegen Verlustes von Transportgut; Beendigung der Hemmung des Laufs der Verjährungsfrist bei einer Abtretung der Klageforderung nach Eintritt der Hemmungswirkung aber vor ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abtretung der Klageforderung vor Zustellung: Verjährung gehemmt?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Abtretung der anhängigen Klageforderung - und die Verjährungshemmung
- zip-online.de (Leitsatz)
Keine Beendigung der Hemmung der Verjährungsfrist durch Abtretung der Klageforderung zwischen Klageerhebung und Zustellung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Zur Beendigung der Hemmung des Laufs der Verjährungsfrist
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
Cc 1942 (Italien) Art. 1218; Cc 1942 (Italien) Art. 1219; Cc 1942 (Italien) Art. 1223; EGBGB Art. 32; EGBGB Art. 33; ZPO § 545
Juristische Personen und Gesellschaften; Allgemeine Lehren --> Ermittlung, Anwendung und Revisionsfähigkeit ausländischen Rechts - Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Zur Beendigung der Hemmung des Laufs der Verjährungsfrist
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Abtretung der Klageforderung vor Klagezustellung: Verjährung gehemmt? (IBR 2013, 1208)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2013, 1730
- ZIP 2013, 1048 (Ls.)
- MDR 2013, 988
- BB 2013, 1153
- ZfBR 2013, 451
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (7)
- BGH, 29.10.2009 - I ZR 191/07
Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung durch Klage eines ursprünglichen …
Auszug aus BGH, 15.11.2012 - I ZR 86/11
Dieses Urteil hat der Senat auf die Revision der Beklagten und die Anschlussrevision der Klägerin aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen, weil die von der Beklagten erhobene Verjährungseinrede für unbegründet erachtet und die geltend gemachte Schadensersatzforderung in Höhe von 2.000 EUR für Transportkosten gekürzt worden war (BGH, Urteil vom 29. Oktober 2009 - I ZR 191/07, TranspR 2010, 200).Rn. 15 1. Aus dem ersten Revisionsurteil des Senats vom 29. Oktober 2009 ergibt sich bereits, dass der Beklagte der Klägerin für den Verlust des Gutes gemäß Art. 17 Abs. 1 CMR in Verbindung mit Art. 1260 Codice Civile Schadensersatz schuldet und dass der zu ersetzende Schaden sich gemäß Art. 23 Abs. 1 CMR auf 60.767,52 EUR beläuft (BGH, TranspR 2010, 200 Rn. 17, 25 bis 31).
Ebenso steht fest, dass der Beklagte sich nicht mit Erfolg auf den Haftungsausschlussgrund des Art. 17 Abs. 2 CMR berufen kann (BGH, TranspR 2010, 200 Rn. 18 bis 24).
Die von der N. Italia an die Klägerin abgetretene Forderung unterliegt gemäß Art. 28 Abs. 4 EGBGB aF dem italienischen Recht (vgl. BGH, TranspR 2010, 200 Rn. 27).
Da die der Einziehungsermächtigung zugrundeliegende Schadensersatzforderung der N. Italia gegen den Beklagten dem italienischen Recht unterliegt (…vgl. Rn. 17), beurteilt sich die Wirksamkeit einer Forderungsabtretung gemäß Art. 33 Abs. 2 EGBGB aF ebenso nach italienischem Recht (vgl. BGH, TranspR 2010, 200 Rn. 27).
Dementsprechend ist im Streitfall für die Verjährungshemmung maßgeblich, dass die Klägerin bei Einreichung der Klage am 1. August 2006 im Sinne von § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB berechtigt war, den streitgegenständlichen Schadensersatzanspruch geltend zu machen (vgl. BGH, TranspR 2010, 200 Rn. 47).
Rn. 28 c) Durch die einseitig gebliebene Erledigungserklärung der Klägerin ist ihre materielle Berechtigung nicht entfallen, da diese Erklärung nicht die Rechtshängigkeit des für erledigt erklärten Anspruchs beendet (BGH, TranspR 2010, 200 Rn. 47).
- BGH, 12.11.2009 - Xa ZR 76/07
Außergewöhnliche Umstände als Befreiungsgrund für die i.R.e. Annullierung …
Auszug aus BGH, 15.11.2012 - I ZR 86/11
Der Anspruch ergibt sich entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts allerdings nicht aus §§ 249, 286 BGB, weil sich die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen gemäß Art. 32 Abs. 1 Nr. 3 EGBGB aF nach dem auf den Vertrag anwendbaren Recht richtet (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 2009 - Xa ZR 76/07, TranspR 2010, 153 Rn. 17).Das Revisionsgericht war dadurch jedoch nicht gehindert, ausländisches Recht selbst zu ermitteln und seiner Entscheidung zugrunde zu legen, wenn das Berufungsgericht - wie im Streitfall - dieses Recht außer Betracht gelassen und infolgedessen nicht gewürdigt hat (vgl. BGH, TranspR 2010, 153 Rn. 21).
- BGH, 11.07.2003 - V ZR 414/02
Pflichten des Klägers bei Zustellung der Klageschrift im Ausland
Auszug aus BGH, 15.11.2012 - I ZR 86/11
Durch die Regelung in § 167 ZPO sollen die Parteien bei der Zustellung von Amts wegen vor Nachteilen durch Verzögerungen innerhalb des gerichtlichen Geschäftsablaufs bewahrt werden, weil sie auf den Geschäftsbetrieb keinen Einfluss nehmen können (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 2003 - V ZR 414/02, NJW 2003, 2830, 2831).
- BGH, 24.02.1994 - VII ZR 34/93
Zulässigkeit einer gewillkürten Prozeßstandschaft in Fällen mit Auslandsberührung
Auszug aus BGH, 15.11.2012 - I ZR 86/11
Die Einziehungsermächtigung ist unbeschadet ihrer dogmatischen Einordnung im internen deutschen Recht international privatrechtlich als Abtretung zu qualifizieren mit der Folge, dass sie in Fällen mit Auslandsberührung nach den für die Abtretung maßgeblichen Kollisionsregeln zu beurteilen ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 1994 - VII ZR 34/93, BGHZ 125, 196, 204). - BGH, 20.10.1983 - I ZR 86/82
Dauer der Verjährungsunterbrechung durch Klageerhebung
Auszug aus BGH, 15.11.2012 - I ZR 86/11
Eine Abtretung der Klageforderung an einen Dritten nach Eintritt der Hemmungswirkung gemäß § 167 ZPO, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB führt daher nicht zur Beendigung der Hemmung des Laufs der Verjährungsfrist (vgl. auch BGH, Urteil vom 20. Oktober 1983 - I ZR 86/82, NJW 1984, 2102, 2104 zu § 211 BGB aF). - OLG Stuttgart, 31.10.2007 - 3 U 92/07
Möglichkeit einer Rückkehr zu den ursprünglichen Klageanträgen bei einer …
Auszug aus BGH, 15.11.2012 - I ZR 86/11
Darüber hinaus hat es der Klägerin einen Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Kosten in Höhe von 1.479,90 EUR zuerkannt (OLG Stuttgart, Urteil vom 31. Oktober 2007 - 3 U 92/07, juris). - OLG Brandenburg, 02.04.2008 - 3 U 83/07
Strenge Anforderungen für Annahme eines Erlassvertrages!
Auszug aus BGH, 15.11.2012 - I ZR 86/11
Für die Verjährungshemmung ist es nicht erforderlich, dass die materielle Berechtigung auch noch zum Zeitpunkt der Klagezustellung fortbesteht (aA OLG Brandenburg, Urteil vom 2. April 2008 - 3 U 83/07, juris Rn. 27;… Lakkis in jurisPK-BGB, 6. Aufl., § 204 Rn. 27).
- BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 421/15
Tarifvertragliche Ausschlussfrist - außergerichtliche schriftliche Geltendmachung
Denn eine Zustellung ist danach dann "demnächst" iSv. § 167 ZPO erfolgt, "wenn sich die der Partei zuzurechnenden Verzögerungen in einem hinnehmbaren Rahmen halten" (…so aus jüngster Zeit beispielhaft BGH 25. September 2015 - V ZR 203/14 - ebenso 10. Juli 2015 - V ZR 154/14 - Rn. 5;… 20. Mai 2015 - IV ZR 127/14 - Rn. 25; 5. November 2014 - III ZR 559/13 - 15. November 2012 - I ZR 86/11 - ebenso BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 35, BAGE 147, 227 für eine Kündigungsschutzklage). - BGH, 24.02.2022 - VII ZR 13/20
Hemmung der Verjährung durch Klageerhebung: Begriff der "Berechtigung"; Hemmung …
- OLG Frankfurt, 05.02.2020 - 4 UF 249/16
Grundsatzfragen des Ehegattenunterhalts (Verjährung, Tilgungsleistung und …
Deren späterer (teilweiser) Übergang auf den Träger der Leistungen nach dem SGB II lässt weder die Berechtigung der Antragstellerin zu ihrer Geltendmachung noch die Hemmungswirkung ihrer Anträge entfallen (§§ 113 Abs. 1 FamFG, 265 Abs. 2 Satz 1, 167 ZPO; vgl. zu der sich aus § 167 ZPO ergebenden Hemmungswirkung auch für Ansprüche, deren Inhaberschaft der Antragsteller im Zeitraum zwischen der Einreichung seines Antrags und dessen alsbaldiger Zustellung verloren hat, BGH, NJW 2013, 1730, Rdnr. 26 f.).
- BGH, 18.11.2025 - II ZR 4/25 Aus dem von der Revision angeführten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. November 2012 (BGH, Urteil vom 11. November 2012 - I ZR 86/11, NJW 2013, 1730 Rn. 24 ff.) kann nichts Gegenteiliges abgeleitet werden.
In dieser Entscheidung ist lediglich ausgesprochen worden, dass es für die Verjährungshemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB nicht erforderlich ist, dass die materielle Berechtigung noch zum Zeitpunkt der Klagezustellung fortbesteht (BGH, Urteil vom 11. November 2012 - I ZR 86/11, NJW 2013, 1730 Rn. 26).
Hierfür könnte allerdings sprechen, dass der Anfechtungskläger in Fällen wie dem hier vorliegenden die Wahrung der Anfechtungsfrist nur durch die Einreichung der Klage gegen die Gesellschaft wahren und er weder auf den Zeitpunkt der Zustellung noch auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Einfluss nehmen kann (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2012 - I ZR 86/11, NJW 2013, 1730 Rn. 27).
- LG Stuttgart, 27.02.2025 - 30 O 239/17
Kartellabsprache - Geltendmachung des Preishöheschadens aufgrund kartellbedingter …
Rn. 85 aa) Für die Berechtigung ist der Zeitpunkt der Klageerhebung maßgeblich (vgl. BGH…, Urteil vom 24.02.2022 - VII ZR 13/20, NZBau 2022, 458 Rn. 27; BGH NJW 2013, 1730 Rn. 26), was aus § 265 ZPO folgt (…vgl. Ellenberger in Grüneberg, BGB, 83. Aufl., § 204 Rn. 9 mwN). - LG Stuttgart, 09.01.2025 - 30 O 223/17
Begehren auf Schadensersatz wegen kartellbedingter Preisüberhöhung im LKW-Kartell
Rn. 66 1.1.3 Für die Berechtigung ist der Zeitpunkt der Klageerhebung maßgeblich (vgl. BGH…, Urteil vom 24.02.2022 - VII ZR 13/20, NZBau 2022, 458 Rn. 27; BGH NJW 2013, 1730 Rn. 26), was aus § 265 ZPO folgt (…vgl. Ellenberger in Grüneberg, BGB, 83. Aufl., § 204 Rn. 9 m.w.N.). - LG Düsseldorf, 27.04.2017 - 14d O 10/14
Schadensersatzbegehren wegen eines Kartellrechtsverstoßes; Begründung des …
Durch diese Regelung sollen die Parteien bei der Zustellung von Amts wegen vor Nachteilen durch Verzögerungen innerhalb des gerichtlichen Geschäftsablaufs bewahrt werden, weil sie auf den Geschäftsbetrieb keinen Einfluss nehmen können (BGH NJW 2013, 1730). - OLG Hamburg, 05.06.2015 - 6 U 33/11
Schadensersatzklage eines französischen Versicherungsunternehmens wegen einer …
Die Klägerin hat zwar mit ihrem Hauptantrag Zahlung an sich beantragt, was nur begründet wäre, wenn die Forderung der Versicherungsnehmerin an sie abgetreten worden wäre oder wenn die M.A.C.I.F. der Klägerin neben der Prozessführungsermächtigung auch eine Einziehungsermächtigung bezüglich der von ihr geltend gemachten Forderung erteilt hätte (vgl. dazu BGHZ 125, 196,204 = NJW 1994, 2549, 2551; BGH TranspR 2013, 398 Tz 23). - OLG Frankfurt, 20.10.2020 - 14 U 103/11
Mehrstufige Kausalitätsprüfung bei Diagnosefehler des …
Durch diese Regelung sollen die Parteien bei der Zustellung von Amts wegen vor Nachteilen durch Verzögerungen innerhalb des gerichtlichen Geschäftsablaufs bewahrt werden, weil sie auf den Geschäftsbetrieb keinen Einfluss nehmen können (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. November 2012, NJW 2013, S. 1730 ff. Rn. 27;… Musielak/Voit/Wittschier, ZPO, 17. Auflage 2020, § 167 Rn. 1). - OLG Frankfurt, 12.06.2019 - 19 U 67/18
Unterbliebene Ermittlung ausländischen Rechts als Verstoß gegen Anspruch auf …
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Entscheidungen des BGH vom 24.02.1994, VII ZR 34/93 und 15.11.2012, I ZR 86/11, da es im vorliegenden Fall - anders als in den vom BGH entschiedenen Fällen - nicht auf die Wirksamkeit einer Abtretung ankommt, deren Voraussetzungen sich nach dem Recht richten, das auf die abgetretene Forderung anwendbar ist. - OLG Köln, 07.03.2016 - 19 U 109/15
Anspruch auf Vorschusszahlung für eine Mängelbeseitigung; Auslegung des …
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