Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 15.10.2021

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.04.2021 - I-1 U 122/20   

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https://dejure.org/2021,10878
OLG Düsseldorf, 20.04.2021 - I-1 U 122/20 (https://dejure.org/2021,10878)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.04.2021 - I-1 U 122/20 (https://dejure.org/2021,10878)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. April 2021 - I-1 U 122/20 (https://dejure.org/2021,10878)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • verkehrslexikon.de

    Kollision zwischen Rettungswagen und Kurvenparker

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Verkehrsunfall Rettungswagen mit in Kurve abgestellten KFZ

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Kollidiert ein Rettungswagen bei seiner Einsatzfahrt aufgrund von Unaufmerksamkeit mit einem in einer scharfen Kurve geparkten Kfz, ist eine Haftungsverteilung von 75 : 25 zulasten des Rettungswagens gerechtfertigt. 2. Bei der Haftungsabwägung bleibt allerdings das ...

  • rechtsportal.de

    1. Kollidiert ein Rettungswagen bei seiner Einsatzfahrt aufgrund von Unaufmerksamkeit mit einem in einer scharfen Kurve geparkten Kfz, ist eine Haftungsverteilung von 75 : 25 zulasten des Rettungswagens gerechtfertigt. 2. Bei der Haftungsabwägung bleibt allerdings das ...

  • rechtsportal.de

    1. Kollidiert ein Rettungswagen bei seiner Einsatzfahrt aufgrund von Unaufmerksamkeit mit einem in einer scharfen Kurve geparkten Kfz, ist eine Haftungsverteilung von 75 : 25 zulasten des Rettungswagens gerechtfertigt.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Unfallschaden: Kollision mit einem Rettungswagen während der Einsatzfahrt, oder: Haftungsverteilung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kollision eines Rettungswagens mit in scharfer Kurve geparkten Pkw

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Rettungswagens mit verbotswidrig in Kurve abgestelltem Fahrzeug

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Erhöhe Betriebsgefahr wegen Parkens im Bereich einer Straßenkurve

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kollision eines Rettungswagens mit in scharfer Kurve geparkten Pkw aufgrund von Unaufmerksamkeit rechtfertigt Haftungsverteilung von 75 zu 25 % - Mitverschulden wegen verbotswidrigen Parkens des Pkw in scharfer Kurve

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Ansprüche aus einem Verkehrsunfall Kollision eines Rettungswagens mit einem verbotswidrig geparkten PKW Haftungsverteilung von 75 zu 25 zulasten des Rettungswagens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 608
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.12.2015 - VI ZR 6/15

    Verkehrsunfallhaftung: Unanwendbarkeit des Anscheinsbeweises gegen den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2021 - 1 U 122/20
    Die Vorschrift des § 9 Abs. 5 StVO ist im Falle der Kollision eines rückwärtsfahrenden Pkw mit einem geparkten Pkw zumindest mittelbar im Rahmen der Pflichtenkonkretisierung nach § 1 Abs. 2 StVO anwendbar (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 6/15, juris Rn. 11 m. w. N.; Urteil vom 26. Januar 2016 - VI ZR 179/15, juris Rn. 11, jeweils zu Unfällen auf einem Parkplatzgelände).

    Die Vorschrift des § 9 Abs. 5 StVO ist im Falle der Kollision eines rückwärtsfahrenden Pkw mit einem geparkten Pkw zumindest mittelbar im Rahmen der Pflichtenkonkretisierung nach § 1 Abs. 2 StVO anwendbar (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 6/15, juris Rn. 11 m. w. N.; Urteil vom 26. Januar 2016 - VI ZR 179/15, juris Rn. 11, jeweils zu Unfällen auf einem Parkplatzgelände).

  • BGH, 26.01.2016 - VI ZR 179/15

    Haftung bei Parkplatzunfall: Anscheinsbeweis bei Kollision eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2021 - 1 U 122/20
    Die Vorschrift des § 9 Abs. 5 StVO ist im Falle der Kollision eines rückwärtsfahrenden Pkw mit einem geparkten Pkw zumindest mittelbar im Rahmen der Pflichtenkonkretisierung nach § 1 Abs. 2 StVO anwendbar (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 6/15, juris Rn. 11 m. w. N.; Urteil vom 26. Januar 2016 - VI ZR 179/15, juris Rn. 11, jeweils zu Unfällen auf einem Parkplatzgelände).

    Die Vorschrift des § 9 Abs. 5 StVO ist im Falle der Kollision eines rückwärtsfahrenden Pkw mit einem geparkten Pkw zumindest mittelbar im Rahmen der Pflichtenkonkretisierung nach § 1 Abs. 2 StVO anwendbar (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 6/15, juris Rn. 11 m. w. N.; Urteil vom 26. Januar 2016 - VI ZR 179/15, juris Rn. 11, jeweils zu Unfällen auf einem Parkplatzgelände).

  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 231/17

    Auf der anderen Straßenseite vom Fahrbahnrand Anfahrender als "Anderer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2021 - 1 U 122/20
    Ob die Vorschrift darüber hinaus auch unmittelbare Anwendung finden kann, oder ob dem entgegensteht, dass sie primär dem Schutz des fließenden Verkehrs dient, dessen Gefährdung im Falle einer Kollision mit einem geparkten Fahrzeug nicht in Betracht kommt (so Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke-Burmann, StVO § 9 Rn. 67; OLG Jena, Beschluss vom 01.02.2005 - 1 Ss 80/04, juris Rn. 11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.05.2004 - 1 Ss 182/04; juris, Rn. 7 f.; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.1999 - 2 Ss 266/99, juris, Rn. 10 f.) kann dahinstehen (gegen eine generelle Beschränkung des Schutzzwecks der Vorschrift auf den fließenden Verkehr allerdings BGH, Urteil vom 15.05.2018 - VI ZR 231/17, juris Rn. 12).

    Ob die Vorschrift darüber hinaus auch unmittelbare Anwendung finden kann, oder ob dem entgegensteht, dass sie primär dem Schutz des fließenden Verkehrs dient, dessen Gefährdung im Falle einer Kollision mit einem geparkten Fahrzeug nicht in Betracht kommt (so Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke-Burmann, StVO § 9 Rn. 67; OLG Jena, Beschluss vom 01.02.2005 - 1 Ss 80/04, juris Rn. 11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.05.2004 - 1 Ss 182/04; juris, Rn. 7 f.; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.1999 - 2 Ss 266/99, juris, Rn. 10 f.) kann dahinstehen (gegen eine generelle Beschränkung des Schutzzwecks der Vorschrift auf den fließenden Verkehr allerdings BGH, Urteil vom 15.05.2018 - VI ZR 231/17, juris Rn. 12).

  • OLG Stuttgart, 17.05.2004 - 1 Ss 182/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Sorgfaltsmaßstab beim Ausparken aus einer Parkbucht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2021 - 1 U 122/20
    Ob die Vorschrift darüber hinaus auch unmittelbare Anwendung finden kann, oder ob dem entgegensteht, dass sie primär dem Schutz des fließenden Verkehrs dient, dessen Gefährdung im Falle einer Kollision mit einem geparkten Fahrzeug nicht in Betracht kommt (so Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke-Burmann, StVO § 9 Rn. 67; OLG Jena, Beschluss vom 01.02.2005 - 1 Ss 80/04, juris Rn. 11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.05.2004 - 1 Ss 182/04; juris, Rn. 7 f.; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.1999 - 2 Ss 266/99, juris, Rn. 10 f.) kann dahinstehen (gegen eine generelle Beschränkung des Schutzzwecks der Vorschrift auf den fließenden Verkehr allerdings BGH, Urteil vom 15.05.2018 - VI ZR 231/17, juris Rn. 12).

    Ob die Vorschrift darüber hinaus auch unmittelbare Anwendung finden kann, oder ob dem entgegensteht, dass sie primär dem Schutz des fließenden Verkehrs dient, dessen Gefährdung im Falle einer Kollision mit einem geparkten Fahrzeug nicht in Betracht kommt (so Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke-Burmann, StVO § 9 Rn. 67; OLG Jena, Beschluss vom 01.02.2005 - 1 Ss 80/04, juris Rn. 11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.05.2004 - 1 Ss 182/04; juris, Rn. 7 f.; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.1999 - 2 Ss 266/99, juris, Rn. 10 f.) kann dahinstehen (gegen eine generelle Beschränkung des Schutzzwecks der Vorschrift auf den fließenden Verkehr allerdings BGH, Urteil vom 15.05.2018 - VI ZR 231/17, juris Rn. 12).

  • OLG Koblenz, 09.11.1999 - 2 Ss 266/99

    Gesteigerte Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2021 - 1 U 122/20
    Ob die Vorschrift darüber hinaus auch unmittelbare Anwendung finden kann, oder ob dem entgegensteht, dass sie primär dem Schutz des fließenden Verkehrs dient, dessen Gefährdung im Falle einer Kollision mit einem geparkten Fahrzeug nicht in Betracht kommt (so Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke-Burmann, StVO § 9 Rn. 67; OLG Jena, Beschluss vom 01.02.2005 - 1 Ss 80/04, juris Rn. 11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.05.2004 - 1 Ss 182/04; juris, Rn. 7 f.; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.1999 - 2 Ss 266/99, juris, Rn. 10 f.) kann dahinstehen (gegen eine generelle Beschränkung des Schutzzwecks der Vorschrift auf den fließenden Verkehr allerdings BGH, Urteil vom 15.05.2018 - VI ZR 231/17, juris Rn. 12).

    Ob die Vorschrift darüber hinaus auch unmittelbare Anwendung finden kann, oder ob dem entgegensteht, dass sie primär dem Schutz des fließenden Verkehrs dient, dessen Gefährdung im Falle einer Kollision mit einem geparkten Fahrzeug nicht in Betracht kommt (so Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke-Burmann, StVO § 9 Rn. 67; OLG Jena, Beschluss vom 01.02.2005 - 1 Ss 80/04, juris Rn. 11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.05.2004 - 1 Ss 182/04; juris, Rn. 7 f.; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.1999 - 2 Ss 266/99, juris, Rn. 10 f.) kann dahinstehen (gegen eine generelle Beschränkung des Schutzzwecks der Vorschrift auf den fließenden Verkehr allerdings BGH, Urteil vom 15.05.2018 - VI ZR 231/17, juris Rn. 12).

  • OLG Jena, 01.02.2005 - 1 Ss 80/04

    Die Beschädigung eines geparkten Fahrzeugs fällt nicht in den Schutzbereich des §

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2021 - 1 U 122/20
    Ob die Vorschrift darüber hinaus auch unmittelbare Anwendung finden kann, oder ob dem entgegensteht, dass sie primär dem Schutz des fließenden Verkehrs dient, dessen Gefährdung im Falle einer Kollision mit einem geparkten Fahrzeug nicht in Betracht kommt (so Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke-Burmann, StVO § 9 Rn. 67; OLG Jena, Beschluss vom 01.02.2005 - 1 Ss 80/04, juris Rn. 11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.05.2004 - 1 Ss 182/04; juris, Rn. 7 f.; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.1999 - 2 Ss 266/99, juris, Rn. 10 f.) kann dahinstehen (gegen eine generelle Beschränkung des Schutzzwecks der Vorschrift auf den fließenden Verkehr allerdings BGH, Urteil vom 15.05.2018 - VI ZR 231/17, juris Rn. 12).

    Ob die Vorschrift darüber hinaus auch unmittelbare Anwendung finden kann, oder ob dem entgegensteht, dass sie primär dem Schutz des fließenden Verkehrs dient, dessen Gefährdung im Falle einer Kollision mit einem geparkten Fahrzeug nicht in Betracht kommt (so Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke-Burmann, StVO § 9 Rn. 67; OLG Jena, Beschluss vom 01.02.2005 - 1 Ss 80/04, juris Rn. 11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.05.2004 - 1 Ss 182/04; juris, Rn. 7 f.; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.1999 - 2 Ss 266/99, juris, Rn. 10 f.) kann dahinstehen (gegen eine generelle Beschränkung des Schutzzwecks der Vorschrift auf den fließenden Verkehr allerdings BGH, Urteil vom 15.05.2018 - VI ZR 231/17, juris Rn. 12).

  • VG Düsseldorf, 17.02.2010 - 14 K 2614/09

    Zu den erforderlichen Maßnahmen der Behörde vor Einleitung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2021 - 1 U 122/20
    Eine scharfe Kurve liegt jedenfalls dann vor, wenn der Winkel der Kurve - wie hier - 90 Grad oder weniger beträgt (VG Düsseldorf, Urteil vom 17. Februar 2010 - 14 K 2614/09, juris Rn. 13; Freymann/Wellner-Müther, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, § 12 StVO, Rn. 33).

    Eine scharfe Kurve liegt jedenfalls dann vor, wenn der Winkel der Kurve - wie hier - 90 Grad oder weniger beträgt (VG Düsseldorf, Urteil vom 17. Februar 2010 - 14 K 2614/09, juris Rn. 13; Freymann/Wellner-Müther, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, § 12 StVO, Rn. 33).

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 15.10.2021 - 1 U 122/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,44155
OLG Schleswig, 15.10.2021 - 1 U 122/20 (https://dejure.org/2021,44155)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15.10.2021 - 1 U 122/20 (https://dejure.org/2021,44155)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15. Oktober 2021 - 1 U 122/20 (https://dejure.org/2021,44155)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de

    BGB § 355 ; BGB § 357 ; BGB § 312c
    Fernabsatzvertrag; Verwendung von Fernkommunikationsmitteln; Vertragsverhandlungen

  • rechtsportal.de

    BGB § 355 ; BGB § 357 ; BGB § 312c
    Fernabsatzvertrag; Verwendung von Fernkommunikationsmitteln; Vertragsverhandlungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertragsschluss geht Ortstermin voraus: Kein Fernabsatzvertrag, kein Widerruf!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Hausbesitzerin will Gartenbauarbeiten nicht bezahlen - Ein Vertragswiderruf ist nur bei "Fernabsatzverträgen" möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf bei Vertragsschluss per Mail nach persönlichem Termin

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Fernabsatzvertrag nach Ortstermin! (IBR 2022, 239)

Verfahrensgang

  • LG Itzehoe - 4 O 31/20
  • OLG Schleswig, 15.10.2021 - 1 U 122/20

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 341
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.11.2020 - IX ZR 133/19

    Abschluss eines Anwaltsvertrags unter ausschließlicher Verwendung von

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.10.2021 - 1 U 122/20
    Nur Geschäfte, die unter gelegentlichem, eher zufälligem Einsatz von Fernkommunikationsmitteln geschlossen werden, sollen aus dem Anwendungsbereich des Fernabsatzwiderrufs ausscheiden (BT-Drucks. 14/2658, S. 30; BGH NJW 2021, 304, 305, Rn. 13).

    Die Darlegungs- und Beweislast, dass ein ausschließlich mit Fernkommunikationsmitteln zustande gekommener Vertrag nicht im Rahmen eines hierauf gerichteten Vertriebs- und Dienstleistungssystems abgeschlossen worden ist, liegt mithin bei ihm (BT-Drucks. 17/12637, S. 50; BT-Drucks. 14/2658, S. 31; BGH NJW 2021, 304, 305, Rn. 12).

  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 380/03

    Anbahnung eines Fernabsatzvertrages durch einen Boten; Einholung der Unterschrift

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.10.2021 - 1 U 122/20
    Angesichts dieses Schutzzwecks hat der BGH einerseits in einem Fall, in dem der Verbraucher nur mit einem Mitarbeiter des Unternehmers Kontakt hatte, der zu Einzelheiten der angebotenen Leistungen keine nähere Auskunft geben konnte, einen Fernabsatzvertrag bejaht (BGH NJW 2004, 3699, 3700 f unter Ziffer II 3 b).

    Er hat hingegen einen Fernabsatzvertrag in Fällen verneint, in denen der Verbraucher während der Vertragsanbahnung persönlichen Kontakt zu einem Mitarbeiter des Unternehmens hat, der in der Lage ist, Fragen des Verbrauchers zu beantworten und Unklarheiten auszuräumen (BGH NJW 2018, 1387, 1388 f, Rnrn. 20 f; s. a. BGH NJW 2004, 3699, 3700 unter lit. B; OLG Stuttgart BeckRS 2015, 10512, Rn. 40).

  • BGH, 27.02.2018 - XI ZR 160/17

    Vorliegen eines Vertragsschlusses "unter ausschließlicher Verwendung von

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.10.2021 - 1 U 122/20
    Er hat hingegen einen Fernabsatzvertrag in Fällen verneint, in denen der Verbraucher während der Vertragsanbahnung persönlichen Kontakt zu einem Mitarbeiter des Unternehmens hat, der in der Lage ist, Fragen des Verbrauchers zu beantworten und Unklarheiten auszuräumen (BGH NJW 2018, 1387, 1388 f, Rnrn. 20 f; s. a. BGH NJW 2004, 3699, 3700 unter lit. B; OLG Stuttgart BeckRS 2015, 10512, Rn. 40).
  • BGH, 23.11.2017 - IX ZR 204/16

    Widerruflichkeit eines Rechtsanwaltsvertrags als Fernabsatzgeschäft; Vorliegen

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.10.2021 - 1 U 122/20
    Der Begriff sollte dagegen nicht Fälle erfassen, in denen Webseiten nur Informationen über den Unternehmer, seine Waren oder Dienstleistungen und seine Kontaktdaten anbieten (Erwägungsgrund 20 RL 2011/83/EU; BT-Drucks. 17/12637, S. 49 f.; BGH NJW 2018, 690, 691, Rn. 19).
  • OLG Stuttgart, 29.04.2015 - 9 U 176/14

    Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung; Anspruch der

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.10.2021 - 1 U 122/20
    Er hat hingegen einen Fernabsatzvertrag in Fällen verneint, in denen der Verbraucher während der Vertragsanbahnung persönlichen Kontakt zu einem Mitarbeiter des Unternehmens hat, der in der Lage ist, Fragen des Verbrauchers zu beantworten und Unklarheiten auszuräumen (BGH NJW 2018, 1387, 1388 f, Rnrn. 20 f; s. a. BGH NJW 2004, 3699, 3700 unter lit. B; OLG Stuttgart BeckRS 2015, 10512, Rn. 40).
  • OLG Köln, 21.01.2019 - 22 U 140/18

    Begriff des Fernabsatzgeschäfts i.S. von § 312b BGB a.F.

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.10.2021 - 1 U 122/20
    Die das Widerrufsrecht rechtfertigende Schutzbedürftigkeit des Verbrauchers entfällt, wenn die Situation der "Unsichtbarkeit des Vertragspartners und des Produkts" beseitigt ist (OLG Köln WM 2019, 825, 826, Zitat).
  • OLG Celle, 26.04.2022 - 6 U 6/22

    Folgeentscheidung zu OLG Celle v. 28.03.2022, 6 U 6/22

    Dabei haben hier die von dem Beklagten angeführten Arbeiten an Außenanlagen (Hof/Terrasse/Pflasterung) unberücksichtigt zu bleiben, da sie nie § 650i BGB unterfallen (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 15. Oktober 2021 - 1 U 122/20).
  • LG Frankfurt/Main, 02.04.2024 - 31 O 78/23

    Rückzahlung geleisteter Architektenvergütung

    Ein Fernabsatzvertrag liegt aber nur vor, wenn die Parteien auch für die Vertragsverhandlungen ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet haben (OLG Schleswig, NJW-RR 2022, 341 Rn. 24).

    Bei einem Planervertrag ist zu beachten, dass - anders als OLG Schleswig (NJW-RR 2022, 341 Rn. 29) pauschal für alle Dienst- und Werkleistungen anführt - auch ein Fall der Zielfindungsphase, § 650p Abs. 2 BGB, vorliegen kann, wonach bei Fehlen wesentlicher Planungs- und Überwachungsziele zunächst eine Planungsgrundlage mit einer Kostenschätzung zu erstellen ist (mit der Möglichkeit eines Sonderkündigungsrechts des Bestellers).

    Insoweit ist die Schutzbedürftigkeit der Klägerin als Verbrauchern nicht mehr vorhanden, wenn die Situation der " Unsichtbarkeit des Vertragspartners und des Produkts " beseitigt ist (OLG Köln WM 2019, 825, 826; so auch OLG Schleswig, NJW-RR 2022, 341 Rn. 33); hiervon geht das Gericht aus den zuvor dargelegten Umständen indes nicht aus.

    Dieses hatte nämlich eine Ausrichtung des Geschäftsbetriebs des Unternehmers auf den Fernabsatz dann verneint, wenn der Unternehmer seine Angebote regelmäßig erst nach vorhergehendem Ortstermin abgibt (vgl. OLG Schleswig, NJW-RR 2022, 341 [Leitsatz 2 und Rn. 35-38]).

  • LG Saarbrücken, 22.07.2022 - 1 O 161/21

    Vorliegen eines Fernabsatzvertrages bei einem persönlichen Kontakt vor

    Maßgeblich ist somit die Qualität des persönlichen Kontakts zwischen Unternehmer und Verbraucher, wobei im Einzelfall die Abgrenzung zwischen Information und Verhandlungen schwierig sein kann (MüKoBGB/Wendehorst, 9. Aufl. 2022, BGB § 312c Rn. 20; BeckOGK/Busch, 1.6.2021, BGB § 312c Rn. 20, 20.1; insg. dazu auch OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.10.2021 - 1 U 122/20, juris).
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