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   OLG Hamm, 19.12.2022 - I-22 U 97/17   

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OLG Hamm, 19.12.2022 - I-22 U 97/17 (https://dejure.org/2022,39809)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.12.2022 - I-22 U 97/17 (https://dejure.org/2022,39809)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Dezember 2022 - I-22 U 97/17 (https://dejure.org/2022,39809)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Grundstücksübertragungsvertrag mit Pflegevereinbarung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 313 Abs. 1, 3 Satz 2
    Rückübertragung eines Grundstücks nach Kündigung des Übertragungsvertrags mit Pflegeverpflichtung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage ("zerrüttetes Verhältnis")

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 313
    Wegfall der Geschäftsgrundlage; Grundstücksübertragung; Pflegeverpflichtung

  • rechtsportal.de

    BGB § 313
    Wegfall der Geschäftsgrundlage; Grundstücksübertragung; Pflegeverpflichtung

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rückgängigmachung eines Grundstücksübertragungsvertrags mit Pflegvereinbarung wegen heilloser Zerrüttung des Verhältnisses - Rückübertragung des Grundstücks wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 09.07.2021 - V ZR 30/20

    Übertragungsvertrag über ein Grundstück mit Pflegevereinbarung unter

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2022 - 22 U 97/17
    Auf die hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 9. Juli 2021 - V ZR 30/20 - das Urteil des Senats insoweit aufgehoben, als die Berufung hinsichtlich des Hilfsantrags (Rückauflassung und Zustimmung zur Eigentumsübertragung) zurückgewiesen worden ist und die Sache in diesem Umfang zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9. Juli 2021 - V ZR 30/20 (im Folgenden Revisionsurteil) - ist für das vorliegende Verfahren gemäß § 563 Abs. 2 ZPO zugrunde zu legen, dass ein Anspruch auf Rückübertragung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage des Grundstücksübertragungsvertrags mit Pflegeverpflichtung dann in Betracht kommt, wenn das Verhältnis zwischen dem Übertragenden und dem Übernehmenden "heillos zerrüttet" ist.

    Folge ist, dass die Beklagte an den Kläger das Grundstück zurückzuübertragen hat und von ihrer Pflegeverpflichtung befreit wird (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2021 - V ZR 30/20 -, Rn. 16, juris).

  • BGH, 11.07.2000 - X ZR 89/98

    Grober Undank durch Nichterfüllung einer bestehenden Zahlungspflicht

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2022 - 22 U 97/17
    Im Falle des Schenkungswiderrufs ist der Schenker als Anspruchsteller für die Umstände, aus denen der grobe Undank hergeleitet werden kann, also ein dem Beschenkten anzulastendes Fehlverhalten, darlegungs- und beweispflichtig (vgl. nur BGH, Urteil vom 11. Juli 2000 - X ZR 89/98 -, NJW 2000, 3201, beck-online).
  • BGH, 22.10.2019 - X ZR 48/17

    Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2022 - 22 U 97/17
    Aus diesem Grunde kann nach den Umständen des Einzelfalls selbst eine tätliche Auseinandersetzung zwischen Schenker und Beschenktem nicht genügen, um einen Schenkungswiderruf zu begründen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2019 - X ZR 48/17, beck-online, Rn. 36 - 41).
  • BGH, 29.11.1965 - VII ZR 202/63

    Rechte der Vertragsparteien eines gekündigten Handelsvertretervertrages bei

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2022 - 22 U 97/17
    Denn ist bei beiderseitiger Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses die Kündigung des Dauerschuldverhältnisses durch einen Vertragsteil wirksam, hat der andere Teil, der am Vertrag festhält, wegen des ihm durch die Kündigung entstandenen Schadens keinen Ersatzanspruch; seinem Schadensersatzverlangen steht der Einwand treuwidrigen Verhaltens (§ 242 BGB) entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 1965 - VII ZR 202/63 -, BGHZ 44, 271-279, Rn. 29 - 32; BGH, Urteil vom 11. Februar 1981 - VIII ZR 312/79 -, Rn. 46, juris MüKoBGB/Gaier, 9. Aufl. 2022, BGB § 314 Rn. 50).
  • BGH, 12.06.1987 - V ZR 91/86

    Zulässiger Inhalt eines Erbbaurechts; Risiko der Bebaubarkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2022 - 22 U 97/17
    Die insoweit notwendige Kündigungserklärung des Klägers (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 1987 - V ZR 91/86 -, BGHZ 101, 143-153, Rn. 28) liegt vor.
  • BGH, 08.08.2017 - X ZR 101/16

    Berufungsbeschwer: Abweisung einer Klage gegen eine Fluggesellschaft auf

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2022 - 22 U 97/17
    Nach der in der Rechtsprechung entwickelten "Identitätsformel" besteht zwischen dem Gegenstand des Haupt- und eines Hilfsantrags wirtschaftliche Identität, wenn beiden, das durch die Antragstellung hergestellte Eventualverhältnis hinweggedacht, nicht gleichzeitig stattgegeben werden könnte, sondern die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen nach sich zöge (vgl. BGH, Urteil vom 8.August 2017 - X ZR 101/16, NJW-RR 2017, 1453, beck-online).
  • BGH, 12.04.2010 - II ZR 34/07

    Begriff des Gegenstands i.S.d. § 45 Abs. 1 S. 3 GKG als selbständiger

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2022 - 22 U 97/17
    Eine Zusammenrechnung hat dort zu erfolgen, wo eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht und nicht ein wirtschaftlich identisches Interesse betroffen ist (BGH, Beschluss vom 12. April 2010 - II ZR 34/07 - juris Rn. 4).
  • BGH, 10.10.1984 - IVa ZR 75/83

    Rückabwicklung einer Grundstücksschenkung nach Eintritt des Nacherbfalles

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2022 - 22 U 97/17
    In diesem Falle fehlt es an dem Vorliegen einer notwendigen Vindikationslage (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 1984 - IVa ZR 75/83 -, Rn. 18, juris; vgl. Grüneberg/Herrler, BGB, 81. Auflage 2022, vor § 994, Rn. 2).
  • BGH, 06.10.2004 - IV ZR 287/03

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage und Widerklage

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2022 - 22 U 97/17
    Bei dem Begriff des Gegenstands in § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG handelt es sich um einen selbständigen kostenrechtlichen Begriff, der eine wirtschaftliche Betrachtung erfordert (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03 -, NJW-RR 2005, 506).
  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 108/03

    Grundsätze der ergänzenden Vertragsauslegung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2022 - 22 U 97/17
    Die vom Revisionsgericht befürwortete Beweislastverteilung steht zudem im Widerspruch zu der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Falle des Widerrufs einer Schenkung wegen groben Undanks nach §§ 530 ff. BGB, die einen Sonderfall des Wegfalls der Geschäftsgrundlage regeln (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 2005 - X ZR 108/03; NJW-RR 2006, 699, beck-online, Rn. 18).
  • BGH, 23.09.1994 - V ZR 113/93

    Störungen bei der Abwicklung eines Übergabevertrages

  • BGH, 11.02.1981 - VIII ZR 312/79

    Kündigung - Dauerschuldverhältnis - Würdigung - Zerrüttung - Unzumutbarkeit der

  • BayObLG, 09.04.1981 - BReg. 2 Z 21/81

    Zum Inhalt einer Reallast und zu ihrer Abgrenzung von einem Wohnungsrecht

  • BGH, 21.10.2011 - V ZR 57/11

    Unentgeltliches dingliches Wohnungsrecht: Verpflichtung des Berechtigten zur

  • BGH, 16.03.2018 - V ZR 60/17

    Betriebskosten bei Wohnungsberechtigen: Auch ohne Vorauszahlungen muss innerhalb

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.01.2019 - 22 U 97/17   

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https://dejure.org/2019,58625
OLG Hamm, 17.01.2019 - 22 U 97/17 (https://dejure.org/2019,58625)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.01.2019 - 22 U 97/17 (https://dejure.org/2019,58625)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Januar 2019 - 22 U 97/17 (https://dejure.org/2019,58625)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 894 Abs. 1 ; BGB § 530 ; BGB § 531
    Abweisung der Klage auf Grundbuchberichtigung, da die einer eingetragenen Rechtsänderung zugrunde liegenden Rechtsgeschäfte wirksam sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.04.2000 - X ZR 246/98

    Rückabwicklung eines Grundstücksübertragungsvertrages mit Wohnrecht und

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2019 - 22 U 97/17
    Wie das Landgericht im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend ausgeführt hat, geht im Falle groben Undanks der in § 531 Abs. 2 BGB eingeräumte Anspruch nur dann auf Rückübertragung des überlassenen Gegenstandes, wenn es sich bei dem widerrufenen Geschäft um eine - zumindest gemischte - Schenkung handelte, bei der, soweit eine Gegenleistung in Betracht kommt, der unentgeltliche Charakter des Geschäfts überwog, was dann anzunehmen ist, wenn der Wert der Gegenleistung weniger als die Hälfte des effektiven Wertes des Geschenkes betrug (vgl. BGH, Urteil vom 11.04.2000 - X ZR 246/98 -, juris).

    Denn dies setzt voraus, dass eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar wäre, was der Bundesgerichtshof im Fall einer (gemischten) Schenkung eines Grundstücks unter der Voraussetzung bejaht hat, dass "gerade dies zur Vermeidung untragbarer, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin unvereinbarer Folgen unabweisbar erscheint" (vgl. BGH, Urteil vom 11.04.2000 - X ZR 246/98 -, juris).

  • BGH, 30.03.1990 - V ZR 113/89

    Vollstreckung eines Grundstückskaufvertrages betreffend ein landwirtschaftliches

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2019 - 22 U 97/17
    Aus der eindeutigen Regelung in § 7 des Übertragungsvertrages, wonach unter bestimmten, engen Voraussetzungen ein Rücktritt des Klägers erfolgen kann, ergibt sich im Gegenteil, dass aus anderen Gründen dies eben nicht möglich sein sollte, so dass diese Regelung als bewusst abschließend konzipiert anzusehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 30.03.1990 - V ZR 113/89 -, juris).
  • BGH, 17.04.2002 - VIII ZR 297/01

    Auslegung eines Unternehmenskaufvertrages; Übernahme von Schulden durch den

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2019 - 22 U 97/17
    Eine solche liegt dann vor, wenn die Parteien einen Punkt übersehen oder wenn sie ihn bewusst offen gelassen haben, weil sie ihn im Zeitpunkt des Vertragsschlusses für nicht regelungsbedürftig gehalten haben, und wenn sich diese Annahme nachträglich als unzutreffend herausstellt (vgl. BGH, Urteil vom 17.04.2002 - VIII ZR 297/01 -, juris).
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