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   OLG Düsseldorf, 15.06.2009 - I-24 U 210/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2610
OLG Düsseldorf, 15.06.2009 - I-24 U 210/08 (https://dejure.org/2009,2610)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.06.2009 - I-24 U 210/08 (https://dejure.org/2009,2610)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Juni 2009 - I-24 U 210/08 (https://dejure.org/2009,2610)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung der Frist für die Annahme eines Angebotes auf Abschluss eines Gewerberaum-Mietvertrages; Rechtsfolgen des Verlustes der Annahmeerklärung auf dem Postwege; Anforderungen an den Nachweis einer auf dem Postwege übermittelten Willenserklärung; ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Annahmefrist für Abschluss eines Mietvertrages

  • Judicialis

    BGB § 146; ; BGB § 147; ; BGB § 148; ; BGB § 150; ; BGB § 154; ; BGB § 162; ; BGB § 535

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung der Frist für die Annahme eines Angebotes auf Abschluss eines Gewerberaum-Mietvertrages; Rechtsfolgen des Verlustes der Annahmeerklärung auf dem Postwege; Anforderungen an den Nachweis einer auf dem Postwege übermittelten Willenserklärung; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Annahme des Angebots zum Abschluss eines Gewerberaum-Mietvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mietvertrag muss zeitig vom Vermieter unterschrieben werden!

  • mietrechtsinfo.de (Leitsatz)

    Annahmefrist für Gewerbemietvertrag

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 6 (Kurzinformation)

    Die Annahme eines Mietvertragsangebotes nach 4 ½ Wochen ist verspätet

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewerberaummietvertrag: Keine Annahme eines Vertragsangebots nach viereinhalb Wochen! (IMR 2010, 230)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Gewerberaummietvertrag: Schadensersatz bei gescheiterten Vertragsverhandlungen? (IMR 2010, 280)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1385
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 21.01.2009 - VIII ZR 107/08

    Einhaltung der Abrechnungsfrist für Betriebskosten durch den Wohnungsvermieter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.06.2009 - 24 U 210/08
    Es besteht kein Anschein, dass diese den Empfänger auch erreichen (BGH NZM 2009, 274; NJW 1996, 2033; 1964, 1176; BAG NJW 1961, 2132; OLG Schleswig SchlHA 2005, 50; OLG Thüringen OLGR Jena 2006, 197 f.; Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 130 Rn. 21).
  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 332/94

    Voraussetzungen des Schadensersatzes wegen des Abbruchs von Verhandlungen vor

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.06.2009 - 24 U 210/08
    Nur wenn der Abschluss als sicher anzunehmen war und in dem hierdurch begründeten Vertrauen Aufwendungen gemacht oder Nutzungen nicht gezogen werden können, können diese vom Vertragspartner zu erstatten sein, wenn er später den Vertragsschluss ohne triftigen Grund ablehnt (BGH NJW 2001, 2713 f.; 1996, 1884; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 311 Rn. 32 m.w.N.).
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 88/95

    Begriff der Verwendungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.06.2009 - 24 U 210/08
    Ist - wie hier - keine Frist bestimmt, kann ein Antrag zwischen Abwesenden gemäß § 147 Abs. 2 BGB nur innerhalb einer Zeitspanne angenommen werden, in der der Eingang einer Antwort unter Berücksichtigung der Dauer der Übermittlung von Antrag und Annahme sowie einer angemessenen Überlegungs- und Bearbeitungszeit unter regelmäßigen Umständen erwartet werden kann (BGH NJW 1996, 921; Bub/Treier, a.a.O., II Rn. 338).
  • BGH, 24.02.2016 - XII ZR 5/15

    Mietvertrag über eine Freifläche zur Errichtung eines Mobilfunkmastes:

    (a) In der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass die Annahmefrist des § 147 Abs. 2 BGB bei Mietverträgen - selbst solchen über Gewerberaum mit hohen Mieten und Unternehmen mit komplexer Struktur als Annehmenden - in der Regel zwei bis drei Wochen nicht übersteigt (vgl. etwa OLG Düsseldorf MDR 2009, 1385; OLG Oldenburg Urteil vom 14. Februar 2008 - 8 U 165/07 - juris Rn. 56; KG ZMR 2008, 615, 616 und NZM 2007, 731, 733; OLG Naumburg NZM 2004, 825, 826; OLG Dresden NZM 2004, 826, 828; Bub/Treier/Bub Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 4. Aufl. II Rn. 767; Ghassemi-Tabar/Guhling/Weitemeyer/Makowski Gewerberaummiete Vor § 535 BGB Rn. 456; Palandt/Ellenberger BGB 75. Aufl. § 147 Rn. 6; Schmidt-Futterer/Blank Mietrecht 12. Aufl. Vor § 535 BGB Rn. 24).
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