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Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.11.2003

Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.11.2001 - 16 U 187/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11604
OLG Celle, 20.11.2001 - 16 U 187/99 (https://dejure.org/2001,11604)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.11.2001 - 16 U 187/99 (https://dejure.org/2001,11604)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. November 2001 - 16 U 187/99 (https://dejure.org/2001,11604)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 133 BGB; § 151 S. 1 BGB; § 157 BGB; § 242 BGB; § 254 BGB; § 278 BGB; § 635 BGB; § 27 Abs. 2 Nr. 5 WEG; § 13 Nr. 5 VOB/B
    Recht eines Verwalters von Eigentumswohnungen zur gerichtlichen Geltendmachung von Rechten der Wohnungseigentümer; Annahme eines lediglich vorteilhaften Angebots; Hinreichende Bestimmbarkeit von Abtretungserklärungen; Architektenvertrag als Werkvertrag; Haftung des ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht eines Verwalters von Eigentumswohnungen zur gerichtlichen Geltendmachung von Rechten der Wohnungseigentümer; Annahme eines lediglich vorteilhaften Angebots; Hinreichende Bestimmbarkeit von Abtretungserklärungen; Architektenvertrag als Werkvertrag; Haftung des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauüberwachender Architekt haftet als Gesamtschuldner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftung - Planungsmängel: Wer haftet bei getrennter Vergabe?

Besprechungen u.ä. (3)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Klausel zur Begrenzung der Haftung nur bei objektangemessener Versicherungssumme wirksam.

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Muss Bauherr sich Verschulden des Planers bei Inanspruchnahme des Bauleiters anrechnen lassen?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Planungsfehler: Bauüberwachender Architekt haftet als Gesamtschuldner voll! (IBR 2004, 26)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 385 (Ls.)
  • IBR 2004, 26
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter …

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2001 - 16 U 187/99
    Rn. 68 Der Kläger muss sich jedoch nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung die Vorteile der Sanierungsmaßnahmen anrechnen lassen, die den Wohnungseigentümern im adäquaten Zusammenhang mit dem Schaden zugeflossen sind (BGH in NJW 1984, 2457 f. mit zahlreichen Nachweisen).

    Deren vorrangiges Ziel besteht darin, dem Besteller zumindest nachträglich zu einem vertragsgemäßen Werk zu verhelfen, und zwar ohne zusätzliche Kosten und grundsätzlich ohne Rücksicht auf die inzwischen ohne sein Zutun vergangene Zeit (BGH in NJW 1984, 2457 f.).

  • OLG Köln, 12.09.1996 - 18 U 171/95

    Architektenhaftung: Einerseits Planung, andererseits Bauüberwachung

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2001 - 16 U 187/99
    Hierzu gehört die Verpflichtung, die ihm vom Bauherrn überlassene Ausführungsplanung auf ihre technische Richtigkeit zu überprüfen (OLG Köln, NJW-RR 1997, 597 [OLG Köln 12.09.1996 - 18 U 171/95]).

    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung der Oberlandesgerichte Köln (NJW-RR 1997, 597 [OLG Köln 12.09.1996 - 18 U 171/95]), Düsseldorf ( BauR 1998, 582ff) und Bamberg (NJW-RR 1992, 91) an (…so auch: Löffelmann/ Fleischmann, Architektenrecht, 4. Aufl., Rn. 396;… a. A. Werner/Pastor, 9. Aufl., Rn. 1975), wonach der bauleitende Architekt im Verhältnis zum Bauherrn, für den er ja gerade eine risikoentlastende Funktion ausübt, nicht darauf vertrauen darf, dass die ihm zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen die anerkannten Regeln der Technik berücksichtigen.

  • BGH, 10.03.1977 - VII ZR 278/75

    Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn und des Architekten

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2001 - 16 U 187/99
    Der die Bauaufsicht führende Architekt hat die wichtigen Bauabschnitte persönlich oder durch erprobte Erfüllungsgehilfen zu überwachen und sich nach Erledigung von ihrer Ordnungsmäßigkeit zu überzeugen (BGH NJW 1977, 898).
  • BGH, 25.02.1999 - VII ZR 208/97

    Umfang des Schadensersatzanspruchs eines Bauherrn einer Bauherrengemeinschaft …

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2001 - 16 U 187/99
    Im Rahmen der Leistungsphase Objektüberwachung, die zwischen ihm und der Beklagten zu 1 vertraglich vereinbart war, gehört es zu den Aufgaben des Architekten, darauf hinzuwirken, dass ein mangelfreies Bauwerk entsteht (BGH NJW 1999, 1705).
  • BGH, 16.04.1973 - VII ZR 140/71

    Wirksamkeit des § 18 Abs. 1 GOI 1956?

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2001 - 16 U 187/99
    Dieser Rechtsgedanke folgt aus dem in § 242 BGB festgelegten Grundsatz von Treu und Glauben (BGHZ 60, 353, 358) [BGH 16.04.1973 - VII ZR 140/71].
  • OLG Bamberg, 08.07.1991 - 4 U 24/91

    Haftung des aufsichtsführenden Architekten bei Planungsfehlern des planenden …

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2001 - 16 U 187/99
    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung der Oberlandesgerichte Köln (NJW-RR 1997, 597 [OLG Köln 12.09.1996 - 18 U 171/95]), Düsseldorf ( BauR 1998, 582ff) und Bamberg (NJW-RR 1992, 91) an (…so auch: Löffelmann/ Fleischmann, Architektenrecht, 4. Aufl., Rn. 396;… a. A. Werner/Pastor, 9. Aufl., Rn. 1975), wonach der bauleitende Architekt im Verhältnis zum Bauherrn, für den er ja gerade eine risikoentlastende Funktion ausübt, nicht darauf vertrauen darf, dass die ihm zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen die anerkannten Regeln der Technik berücksichtigen.
  • OLG Düsseldorf, 19.12.1997 - 22 U 68/97

    Prüfungspflicht des Architekten

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2001 - 16 U 187/99
    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung der Oberlandesgerichte Köln (NJW-RR 1997, 597 [OLG Köln 12.09.1996 - 18 U 171/95]), Düsseldorf ( BauR 1998, 582ff) und Bamberg (NJW-RR 1992, 91) an (…so auch: Löffelmann/ Fleischmann, Architektenrecht, 4. Aufl., Rn. 396;… a. A. Werner/Pastor, 9. Aufl., Rn. 1975), wonach der bauleitende Architekt im Verhältnis zum Bauherrn, für den er ja gerade eine risikoentlastende Funktion ausübt, nicht darauf vertrauen darf, dass die ihm zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen die anerkannten Regeln der Technik berücksichtigen.
  • BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99

    Annahme eines lediglich vorteilhaften Angebots; Bestimmbarkeit der …

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2001 - 16 U 187/99
    Rn. 43 Für die Annahme eines lediglich vorteilhaften Angebots (wie hier einer Abtretung) ist es nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. Urteil vom 12. Oktober 1999 zu XI ZR 24/99) nach § 151 Satz 1 BGB ausreichend, dass das Angebot zugeht und nicht durch eine nach außen erkennbare Willensäußerung des Begünstigten abgelehnt wird.
  • BGH, 20.06.1985 - IX ZR 173/84

    Übergang der Rechte aus Mietbürgschaft

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2001 - 16 U 187/99
    Rn. 46 Diese Erklärung ist vor dem Hintergrund, dass eine isolierte Abtretung nicht möglich ist und der Gläubiger der Hauptforderung und der Bürgschaftsgläubiger ein und dieselbe Person sein müssen (vgl. nur BGHZ 95, 88 [93]; 115, 177 [180]), auszulegen.
  • BGH, 22.10.1981 - VII ZR 310/79

    Bauführung des Architekten: Werkvertrag

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2001 - 16 U 187/99
    Rn. 51 Der Architektenvertrag, der nur die Bauausführung umfasst, unterfällt dem Werkvertragsrecht (BGHZ 82, 100).
  • BGH, 19.09.1991 - IX ZR 296/90

    Getrennte Abtretung von Bürgschaft und Hauptforderung

  • BGH, 25.10.1952 - I ZR 48/52

    Vorausabtretung. Verlängerter Eigentumsvorbehalt

  • BGH, 03.04.2000 - II ZR 194/98

    Auslegung eines Vertrages; Aufhebung und Zurückverweisung wegen eines …

  • BGH, 16.12.1957 - VII ZR 402/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.05.1981 - V BLw 30/80

    Zum Begriff des landwirtschaftlichen Grundstücks

  • BGH, 27.11.2008 - VII ZR 206/06

    Zurechenbarkeit eines Verschuldens des vom Bauherrn eingesetzten Planers i.R.d. …

    Einerseits wird vertreten, der planende Architekt sei insoweit nicht als Erfüllungsgehilfe des Bauherrn anzusehen, da dieser nicht verpflichtet sei, dem bauaufsichtsführenden Architekten mangelfreie Pläne zur Verfügung zu stellen, um Baumängel zu verhindern (OLG Karlsruhe, BauR 2004, 363 ; OLG Celle, IBR 2004, 26 - Volltext bei ibronline - mit Anmerkung Schwenker; OLG Stuttgart, BauR 2003, 1062, 1064 ; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 582 ; OLG Köln, BauR 1997, 505 ; OLG Bamberg, BauR 1991, 791 ; Glöckner, BauR 2005, 251, 269; Klein/Moufang, Jahrbuch Baurecht 2006, 165, 176).
  • OLG Celle, 28.09.2016 - 7 U 77/16

    Architekt muss auf erforderlich werdenden Witterungsschutz hinweisen!

    Demgegenüber genügt es nicht, bereits entstandene Mängel festzustellen und auf deren Beseitigung zu dringen (vgl. Senatsurteil vom 18. Oktober 2006 - 7 U 69/06; OLG Celle, Urteil vom 20. November 2001 - 16 U 187/99; BGH, Urteil vom 27. November 2008 - XII ZR 606/06 -, BGHZ 179, 55).
  • OLG Celle, 28.03.2006 - 14 U 168/05

    Anspruch des Bauherrn bei einer gesamtschuldnerischen Haftung von Bauunternehmer …

    Als bauüberwachende Architekt kann sie sich auch gegenüber ihrem Auftraggeber nicht auf ein Mitverschulden wegen einer fehlerhaften Planung eines anderen Architekten berufen, weil der bauleitende Architekt gegebenenfalls die Planungsfehler erkennen muss (vgl. OLG Celle, BauR 2004, 385).
  • LG Magdeburg, 13.01.2009 - 31 O 149/08

    Keine Haftung für unzureichende Planung?

    So kann der allein mit der Bauüberwachung beauftragte Architekt gegenüber dem Bauherrn einen Planungsmangel nicht haftungsmindernd geltend machen, da er nicht darauf vertrauen darf, dass die ihm zur Verfügung gestellten Pläne und sonstigen Ausführungsunterlagen die anerkannten Regeln der Technik berücksichtigen (vgl. OLG Köln, IBR 1997, 207; OLG Düsseldorf, IBR 1998, 72; OLG Celle, BauR 2004, 385).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.11.2003 - VII ZR 439/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,36756
BGH, 13.11.2003 - VII ZR 439/01 (https://dejure.org/2003,36756)
BGH, Entscheidung vom 13.11.2003 - VII ZR 439/01 (https://dejure.org/2003,36756)
BGH, Entscheidung vom 13. November 2003 - VII ZR 439/01 (https://dejure.org/2003,36756)
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Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Planungsfehler: Bauüberwachender Architekt haftet als Gesamtschuldner voll! (IBR 2004, 26)

Papierfundstellen

  • IBR 2004, 26
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 27.11.2008 - VII ZR 206/06

    Zurechenbarkeit eines Verschuldens des vom Bauherrn eingesetzten Planers i.R.d. …

    Er hat die Frage der Anwendbarkeit der §§ 254, 278 BGB auf die am Bau Beteiligten lediglich in anderen Konstellationen erörtert (Der von Schwenker, aaO, zitierte Hinweis in demSenatsbeschluss vom 13. November 2003 - VII ZR 439/01 betraf die Zurechnung des Mitverschuldens in einem Einzelfall).
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