Rechtsprechung
| BFH, 16.04.2014 - II B 59/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Leistungsklage auf Rückzahlung eines auf die Steuerschuld eines Dritten gezahlten Betrags - Abgrenzung zwischen Sachurteil und Prozessurteil - Beurteilung der Zulässigkeit des Finanzrechtswegs durch das FG - Keine Prüfung durch den BFH - Verpflichtung zur Entscheidung ...
- openjur.de
Leistungsklage auf Rückzahlung eines auf die Steuerschuld eines Dritten gezahlten Betrags; Abgrenzung zwischen Sachurteil und Prozessurteil; Beurteilung der Zulässigkeit des Finanzrechtswegs durch das FG; Keine Prüfung durch den BFH; Verpflichtung zur Entscheidung über ...
- Bundesfinanzhof
AO § 37 Abs 2, BGB § 812 ff, FGO § 33, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, GVG § 17 Abs 2, GVG § 17 Abs 5, BGB § 812, GG Art 101 Abs 1 S 2, FGO § 118
Leistungsklage auf Rückzahlung eines auf die Steuerschuld eines Dritten gezahlten Betrags - Abgrenzung zwischen Sachurteil und Prozessurteil - Beurteilung der Zulässigkeit des Finanzrechtswegs durch das FG - Keine Prüfung durch den BFH - Verpflichtung zur Entscheidung ... - rechtsinformationen.bund.de
Leistungsklage auf Rückzahlung eines auf die Steuerschuld eines Dritten gezahlten Betrags - Abgrenzung zwischen Sachurteil und Prozessurteil - Beurteilung der Zulässigkeit des Finanzrechtswegs durch das FG - Keine Prüfung durch den BFH - Verpflichtung zur Entscheidung ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 37 Abs 2 AO, § 812 ff BGB, § 33 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
Leistungsklage auf Rückzahlung eines auf die Steuerschuld eines Dritten gezahlten Betrags - Abgrenzung zwischen Sachurteil und Prozessurteil - Beurteilung der Zulässigkeit des Finanzrechtswegs durch das FG - Keine Prüfung durch den BFH - Verpflichtung zur Entscheidung ... - IWW
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 ; FGO § 110
Umfang der Rechtskraft eines Prozessurteils - datenbank.nwb.de
Ausführungen in den Entscheidungsgründen für die Abgrenzung zwischen Sachurteils und Prozessurteil maßgebend; Verpflichtung des Gerichts zur Entscheidung über sämtliche Klagegründe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Erstattungsanspruch
Verfahrensgang
- FG Münster, 07.05.2013 - 13 K 3148/10
- BFH, 16.04.2014 - II B 59/13
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BFH, 22.03.2011 - VII R 42/10
Anrechnung der Vorauszahlungen eines Ehegatten auf die Steuerschulden beider …
Auszug aus BFH, 16.04.2014 - II B 59/13
Aufgrund dieser für den Senat bindenden tatsächlichen Feststellungen (§ 118 Abs. 2 FGO) ist die fragliche Zahlung des Klägers i.S. des § 37 Abs. 2 Satz 1 AO "auf Rechnung" des X bewirkt worden; im Rahmen des § 37 Abs. 2 AO kommt es nicht darauf an, von wem und mit wessen Mitteln gezahlt worden ist (z.B. BFH-Urteil vom 22. März 2011 VII R 42/10, BFHE 233, 10, BStBl II 2011, 607;… Drüen in Tipke/Kruse, a.a.O., § 37 AO Rz 58, m.w.N.). - BFH, 11.12.2012 - VII R 13/12
Kein Abrechnungsbescheid über Rückzahlungsanspruch der Bank wegen versehentlicher …
Auszug aus BFH, 16.04.2014 - II B 59/13
Nach § 17a Abs. 5 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) prüft der BFH bei der Entscheidung über eine Revision oder eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gegen ein finanzgerichtliches Urteil nicht, ob das FG den beschrittenen Finanzrechtsweg zutreffend als zulässig beurteilt hat (z.B. BFH-Urteil vom 11. Dezember 2012 VII R 13/12, BFH/NV 2013, 897). - BFH, 12.02.2014 - V B 39/13
Rüge der örtlichen Unzuständigkeit des Bundesamtes für Zentrale Dienste in …
Auszug aus BFH, 16.04.2014 - II B 59/13
Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn die unzutreffende Annahme der Zuständigkeit auf Gründen beruht, die offensichtlich unhaltbar und unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Grundsätze nicht mehr verständlich sind und sich deshalb in einer nicht mehr hinnehmbaren, willkürlichen Weise von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes) entfernt (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Februar 2014 V B 39/13, nicht veröffentlicht). - BFH, 04.07.2007 - IV B 43/06
Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber der Gestaltungsklage; Vorliegen …
Auszug aus BFH, 16.04.2014 - II B 59/13
In einem solchen Fall ist aber maßgeblich auf die Ausführungen in den Entscheidungsgründen abzustellen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juli 2007 IV B 43/06, BFH/NV 2007, 2127).
- BFH, 12.12.2023 - VII R 60/20
Unzulässigkeit einer Leistungsklage mangels Rechtsschutzbedürfnisses
Die Rechtskraft eines Prozessurteils steht damit einer erneuten Entscheidung, in der erstmals in der Sache entschieden wird, nicht entgegen (von Beckerath in Gosch, FGO § 33 Rz 36.5; Brandt in Gosch, FGO § 110 Rz 115; vgl. ferner Senatsurteil vom 30.08.1988 - VII R 149/85, unter 1. der Entscheidungsgründe; BFH-Beschluss vom 16.04.2014 - II B 59/13, Rz 4 und 10). - FG Schleswig-Holstein, 06.09.2017 - 5 K 42/15
Verpflichtung des Insolvenzverwalters als Leistungsempfänger i.S.d. § 37 Abs. 2 …
- FG Hessen, 20.02.2024 - 6 K 978/23
Unzulässigkeit einer Klage im Zusammenhang mit einer Auszahlung von Kindergeld …
Eine auf Zahlung gerichtete Leistungsklage kann nur Erfolg haben, wenn der geltend gemachte Anspruch aufgrund eines abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens bestandskräftig festgesetzt worden ist und nur seine Verwirklichung i.S.d. § 218 AO noch aussteht (BFH vom 12.06.1986 - VII R 103/86, BStBl. II 1986, 702; BFH vom 16.04.2014 - II B 59/13, BFH/NV 2014, 1504). - FG Berlin-Brandenburg, 06.05.2025 - 6 K 6184/21
Zur Aufhebung eines Versäumnisurteils durch das Finanzgericht, welches vor der …
Eine auf Zahlung gerichtete Leistungsklage kann deshalb nur dann Erfolg haben, wenn aufgrund eines abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens der geltend gemachte Anspruch durch Verwaltungsakt festgestellt ist und nur seine Erfüllung im Sinne des § 218 Abs. 1 AO noch aussteht (BFH-Urteile vom 12.6.1986 VII R 103/83, BStBl. II 1986, 702;… vom 30.11.1999 VII R 97/98, BFH/NV 2000, 412;… BFH, Beschlüsse vom 7.7.1998 VII B 312/97, BFH/NV 1999, 150; vom 16.4.2014 II B 59/13, BFH/NV 2014, 1504).
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