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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.02.1977 - II B 60.76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,36
BVerwG, 24.02.1977 - II B 60.76 (https://dejure.org/1977,36)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.1977 - II B 60.76 (https://dejure.org/1977,36)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 1977 - II B 60.76 (https://dejure.org/1977,36)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (162)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1977 - 2 B 60.76
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, daß diese Grundrechtsnorm subjektive Zulassungsvoraussetzungen nicht ausschließt, wenn sie zu dem angestrebten Zweck der ordnungsgemäßen Erfüllung der Berufstätigkeit nicht außer Verhältnis stehen (BVerfGE 7, 377 [407]); entsprechendes gilt für die Zulassung zur Ausbildungsstätte.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1977 - 2 B 60.76
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO innerhalb der Beschwerdefrist dargelegt werden, und dies erfordert, daß innerhalb der Beschwerdefrist wenigstens eine bisher höchstrichterlich ungeklärte Rechtsfrage, die sich im Revisionsverfahren als entscheidungserheblich erwreisen würde, konkret bezeichnet und außerdem der Grund angeführt wird, der die Anerkennung der "grundsätzlichen Bedeutung" rechtfertigen soll (BVerwGE 13, 90 [91] und ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 23.01.1970 - II B 50.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung …

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1977 - 2 B 60.76
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie mindestens eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschlüsse vom 23. Januar 1970 - BVerwG II B 50.69 - und vom 24. November 1970 - BVerwG VI B 32.70 -).
  • BVerwG, 23.12.1971 - II B 48.71

    Berechnung der Weihnachtszuwendung eines Beamten - Grundsätzliche Bedeutung einer …

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1977 - 2 B 60.76
    Mit bloßen Angriffen gegen die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts kann die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache aber nicht dargelegt werden; dies auch dann nicht, wenn der Beschwerdeführer zur Begründung seiner abweichenden Rechtsauffassung verfassungsrechtliche Erwägungen - hier insbesondere zu Art. 6 Abs. 4, Art. 33 Abs. 2, Art. 12 und Art. 3 GG - anführt (u.a. Beschlüsse des Senats vom 23. Dezember 1971 - BVerwG II B 48.71 - und vom 12. Juni 1975 - BVerwG II B 80.74 -) Entsprechendes gilt, soweit die vorliegende Beschwerdebegründung ihren sachlich-rechtlichen Angriffen gegen die Begründung des Berufungsurteils die formelhaften Wendungen vorausschickt, es sei "die nachstehend noch mehr zu umreißende Rechtsfrage" zu beantworten, und es bestehe ein abstraktes Interesse der Gesamtheit an der Klärung der "nachstehend näher darzulegenden Rechtsfrage".
  • BVerwG, 12.06.1975 - II B 80.74

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1977 - 2 B 60.76
    Mit bloßen Angriffen gegen die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts kann die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache aber nicht dargelegt werden; dies auch dann nicht, wenn der Beschwerdeführer zur Begründung seiner abweichenden Rechtsauffassung verfassungsrechtliche Erwägungen - hier insbesondere zu Art. 6 Abs. 4, Art. 33 Abs. 2, Art. 12 und Art. 3 GG - anführt (u.a. Beschlüsse des Senats vom 23. Dezember 1971 - BVerwG II B 48.71 - und vom 12. Juni 1975 - BVerwG II B 80.74 -) Entsprechendes gilt, soweit die vorliegende Beschwerdebegründung ihren sachlich-rechtlichen Angriffen gegen die Begründung des Berufungsurteils die formelhaften Wendungen vorausschickt, es sei "die nachstehend noch mehr zu umreißende Rechtsfrage" zu beantworten, und es bestehe ein abstraktes Interesse der Gesamtheit an der Klärung der "nachstehend näher darzulegenden Rechtsfrage".
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2021 - 1 L 47/19

    Eignungsnachweis mittels Formblatt

    Mit bloßen Angriffen gegen die tatsächliche oder rechtliche Würdigung des Verwaltungsgerichts bzw. einem reinen zur Überprüfung stellen der erstinstanzlichen Rechtsauffassung kann die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nicht ausreichend dargelegt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. September 1995 - 6 B 61.95 -, Der Personalrat 1996, 27; Beschluss vom 24. Februar 1977 - II B 60.76 -, Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2).
  • BVerwG, 21.02.1990 - 5 B 94.89

    Ablehnung der Einholung von Sachverständigengutachten durch das …

    Dies gilt auch dann, wenn der Beschwerdeführer zur Begründung seiner abweichenden Ansicht verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (BVerwG. Beschlüsse vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - und vom 18. März 1980 - BVerwG 6 B 69.79 - ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.12.2013 - 1 L 112/13

    Wiedergestattung der Ausübung der selbständigen Gewerbetätigkeit - …

    Rn. 10 Soweit die Antragsbegründungsschrift in Bezug auf Zeitablauf und Insolvenzverfahren eine vermeintlich abweichende Rechtsauffassung geltend macht, kann mit bloßen Angriffen gegen die tatsächliche oder rechtliche Würdigung des Verwaltungsgerichtes bzw. einem reinen Zurüberprüfungstellen der erstinstanzlichen Rechtsauffassung die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nicht ausreichend dargelegt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. September 1995 - 6 B 61.95 -, Der Personalrat 1996, 27; Beschluss vom 24. Februar 1977 - II B 60.76 -, Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2).
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