Rechtsprechung
| OVG Berlin, 05.10.1978 - II S 105.78 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Art. 14 GG; § 123 VwGO; §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 6, 31 BBauG; §§ 21, 22, 67, 87 BauOBln.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung eines Gebietes im Baunutzungsplan als Mischgebiet; Verursachung erheblicher Lärmentwicklung und Abgasentwicklung durch die Zufahrt zu einer Tiefgarage; Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes hinsichtlich eines genehmigten Bauvorhabens; Schutz der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 09.06.1978 - XIII A 112.78
- OVG Berlin, 02.10.1978 - II S 105.78
- OVG Berlin, 05.10.1978 - II S 105.78
Papierfundstellen
- NJW 1979, 282
- DVBl 1980, 496
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68
Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der …
Auszug aus OVG Berlin, 05.10.1978 - II S 105.78
Erforderlich ist eine förmliche Bauleitplanung dann, wenn sich anders die nach der planerischen Konzeption der Gemeinde gewünschte Entwicklung des Gemeindegebietes nicht befriedigend ordnen läßt (h.M., vgl. z.B. BVerwG in BRS 24 Nr. 15; Schlichter/Stich/Tittel, BBauG, § 1 RdNr. 7; Brügelmann/Grauvogel, Bundesbaugesetz, § 1 IV 1 a aa; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Bundesbaugesetz, § 1 RdNr. 27).Erst wenn sich das Vorhaben nach Art und Maß der beabsichtigten baulichen Nutzung im Rahmen der geltenden Bauleitplanung nicht verwirklichen läßt, muß die städtebauliche Entwicklung durch eine förmliche Änderung der Bauleitplanung angepaßt und neu geordnet werden (vgl. BVerwG BRS 24 Nr. 15; VGH Baden-Württemberg, BRS 22 Nr. 2 und 10, BRS 24 Nr. 18; BRS 25 Nr. 4).
- BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 51.75
Vorbeugender Rechtsschutz gegen Maßnahmen kommunaler Rechtsetzung; Bekanntmachung …
Auszug aus OVG Berlin, 05.10.1978 - II S 105.78
Für ein aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ( Art. 2 Abs. 1 GG ) herzuleitendes Abwehrrecht bedürfte es einer besonderen Schutznorm, durch die der Gesetzgeber dem Einzelnen eine dahingehende Rechtsstellung eingeräumt hat (vgl. BVerwGE 54, 211 [220 f.]).Auch die Voraussetzungen für ein grundsätzlich denkbares Abwehrrecht (vgl. BVerwGE 54, 222, 223) [BVerwG 29.07.1977 - IV C 51/75] der Antragstellerinnen gegen das Fällen der Bäume aus Art. 2 Abs. 2 GG wegen einer damit verbundenen Gefährdung ihrer Gesundheit ist nicht glaubhaft gemacht.
- BVerwG, 26.11.1976 - IV C 69.74
Ausnahmen von der Bindung an die tatsächlichen Feststellungen des …
Auszug aus OVG Berlin, 05.10.1978 - II S 105.78
Die in der Rechtsprechung wiederholt verwendete Formel, Vorhaben von einer gewissen Größenordnung an könnten nur im Wege förmlicher Bauleitplanung ermöglicht werden, wird dort nur auf solche Bauvorhaben bezogen, die in einem bisher planungsrechtlich grundsätzlich nicht für Bebauungszwecke vorgesehenen Gebiet aufgrund von Einzelbaugenehmigungen - gegebenenfalls in Verbindung mit entsprechenden Befreiungen - verwirklicht werden sollen (vgl. für Vorhaben im Außenbereich: BVerwG in DVBl. 1969 S. 359 = BRS 20 Nr. 83; DVBl. 71, 588; BVerwGE 41, 73 [BVerwG 24.10.1972 - IV C 30/71] ; BRS 29 Nr. 53 und BauR 77, 104; OVG Münster ZMR 76, 247; VGH Baden-Württemberg ESVGH 23, 38; Saarl.Vor allem im Fall der Genehmigung eines größeren Bauvorhabens in einem nicht beplanten Gebiet besteht die Gefahr, daß die Planung letztlich dem Bauherrn und der Genehmigungsbehörde unter Umgehung der Planungshoheit der Gemeinde überlassen wird und in umfassendem Maße gewichtige planungsrechtlich relevante Fakten geschaffen werden, von denen der örtliche Plangeber später als vorgegeben auszugehen hat (vgl. BVerwG in Baurecht 77, 104 und OVG Münster ZMR 76, 247).
- BVerwG, 27.10.1975 - 2 B 28.75
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichtverschulden einer Fristversäumung
Auszug aus OVG Berlin, 05.10.1978 - II S 105.78
Zu Unrecht leitet das Verwaltungsgericht einen derartigen Anspruch der Antragstellerinnen aus einer mit dem Betrieb des Seniorenzentrums verbundenen Verletzung der in § 7 Nr. 5 in Verbindung mit Nr. 8 der Bauordnung für Berlin vom 21. November 1958 (GVBl. S. 1087/1104) - BauO 58 - enthaltenen planungsrechtlichen Vorschriften über die zulässige Art der baulichen Nutzung her, die gemäß § 173 Abs. 3 des Bundesbaugesetzes - BBauG - in Verbindung mit der im Baunutzungsplan von Berlin in der Fassung vom 28./30. Dezember 1960 (ABl. 1961, 742) getroffenen Festsetzung des Baugrundstücks als allgemeines Wohngebiet sowie den Fluchtlinienfestsetzungen insoweit als übergeleiteter qualifizierter Bebauungsplan fortgelten (vgl. das Urteil des Senats vom 14. Mai 1976 - OVG II B 28.75 -).Soweit der Antragsgegner die erhebliche Überschreitung der nach § 8 Nr. 1 BauO 58 höchstzulässigen Bebaunngstiefe von 13 m genehmigt hat, könnte eine Schutzfunktion dieser planungsrechtlichen Bestimmung zugunsten der Antragstellerinnen allenfalls erwogen werden, wenn sie dadurch in eine akut gesundheitsgefährdende "Hinterhofsituation" versetzt werden würden, deren Entstehung die Vorschrift aus primär städtebaulichen und gestalterischen Gründen entgegenwirken soll (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 14. Mai 1976 - OVG II B 28.75 -).
- BVerwG, 09.06.1978 - 4 C 54.75
Nachbarschützende Festsetzungen eines Bebauungsplans; Einfacher und …
Auszug aus OVG Berlin, 05.10.1978 - II S 105.78
Darüber hinaus zählt hierzu in gewissem Umfang auch die Möglichkeit zur Erteilung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BBauG , soweit es sich um bloße "Randkorrekturen" der planerischen Festsetzung handelt (vgl. BVerwG Urteil vom 9. Juni 1978 - 4 C 54.75 - ferner das Urteil des Senats vom 24. September 1971, BRS 24 Nr. 164 und OVG Lüneburg in BB 64, 665). - OVG Berlin, 24.09.1971 - II B 12.71
Zulässigkeit eines Abenteuerspielplatzes im allgemeinen Wohngebiet
Auszug aus OVG Berlin, 05.10.1978 - II S 105.78
Darüber hinaus zählt hierzu in gewissem Umfang auch die Möglichkeit zur Erteilung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BBauG , soweit es sich um bloße "Randkorrekturen" der planerischen Festsetzung handelt (vgl. BVerwG Urteil vom 9. Juni 1978 - 4 C 54.75 - ferner das Urteil des Senats vom 24. September 1971, BRS 24 Nr. 164 und OVG Lüneburg in BB 64, 665). - BVerwG, 07.05.1971 - IV C 19.70
Rechtsmittelbefugnis des Beigeladenen; Erforderlichkeit einer Bauleitplanung als …
Auszug aus OVG Berlin, 05.10.1978 - II S 105.78
Die in der Rechtsprechung wiederholt verwendete Formel, Vorhaben von einer gewissen Größenordnung an könnten nur im Wege förmlicher Bauleitplanung ermöglicht werden, wird dort nur auf solche Bauvorhaben bezogen, die in einem bisher planungsrechtlich grundsätzlich nicht für Bebauungszwecke vorgesehenen Gebiet aufgrund von Einzelbaugenehmigungen - gegebenenfalls in Verbindung mit entsprechenden Befreiungen - verwirklicht werden sollen (vgl. für Vorhaben im Außenbereich: BVerwG in DVBl. 1969 S. 359 = BRS 20 Nr. 83; DVBl. 71, 588; BVerwGE 41, 73 [BVerwG 24.10.1972 - IV C 30/71] ; BRS 29 Nr. 53 und BauR 77, 104; OVG Münster ZMR 76, 247; VGH Baden-Württemberg ESVGH 23, 38; Saarl. - BVerwG, 22.11.1968 - IV C 98.65
Bodenverkehrsgenehmigung für eine Auflassung im Außenbereich; …
Auszug aus OVG Berlin, 05.10.1978 - II S 105.78
Die in der Rechtsprechung wiederholt verwendete Formel, Vorhaben von einer gewissen Größenordnung an könnten nur im Wege förmlicher Bauleitplanung ermöglicht werden, wird dort nur auf solche Bauvorhaben bezogen, die in einem bisher planungsrechtlich grundsätzlich nicht für Bebauungszwecke vorgesehenen Gebiet aufgrund von Einzelbaugenehmigungen - gegebenenfalls in Verbindung mit entsprechenden Befreiungen - verwirklicht werden sollen (vgl. für Vorhaben im Außenbereich: BVerwG in DVBl. 1969 S. 359 = BRS 20 Nr. 83; DVBl. 71, 588; BVerwGE 41, 73 [BVerwG 24.10.1972 - IV C 30/71] ; BRS 29 Nr. 53 und BauR 77, 104; OVG Münster ZMR 76, 247; VGH Baden-Württemberg ESVGH 23, 38; Saarl. - BVerwG, 24.10.1972 - IV C 30.71
Grunderwerb als Merkmal der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage; …
Auszug aus OVG Berlin, 05.10.1978 - II S 105.78
Die in der Rechtsprechung wiederholt verwendete Formel, Vorhaben von einer gewissen Größenordnung an könnten nur im Wege förmlicher Bauleitplanung ermöglicht werden, wird dort nur auf solche Bauvorhaben bezogen, die in einem bisher planungsrechtlich grundsätzlich nicht für Bebauungszwecke vorgesehenen Gebiet aufgrund von Einzelbaugenehmigungen - gegebenenfalls in Verbindung mit entsprechenden Befreiungen - verwirklicht werden sollen (vgl. für Vorhaben im Außenbereich: BVerwG in DVBl. 1969 S. 359 = BRS 20 Nr. 83; DVBl. 71, 588; BVerwGE 41, 73 [BVerwG 24.10.1972 - IV C 30/71] ; BRS 29 Nr. 53 und BauR 77, 104; OVG Münster ZMR 76, 247; VGH Baden-Württemberg ESVGH 23, 38; Saarl. - OVG Berlin, 25.05.1973 - II B 20.72
Auszug aus OVG Berlin, 05.10.1978 - II S 105.78
Der von der Rechtsprechung entwickelte individuelle Nachbarrechtsschutz im Rahmen des Bauplanungsrechts, welches primär im Interesse der Allgemeinheit dem Ziel einer ausgewogenen städtebaulichen Gestaltung des Gemeindegebietes dient, findet seine rechtliche Grundlage in dem aus Artikel 14 des Grundgesetzes - GG - hergeleiteten Prinzip eines Ausgleichs der wechselseitig gerantierten Nutzungseinschränkungen und -berechtigungen zwischen den durch die planerische Festsetzung zu einer bodenrechtlichen Nutzungsgemeinschaft zusammengefaßten Grundstackseigentümern und vergleichbar dinglich Berechtigten im Plangebiet (vgl. die ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Urteil vom 14. Juni 1967 - OVG II B 42.66 - = JR 1968, 478 und vom 25. Mai 1973 - OVG II B 20.72 - = Der Städtetag 1974, 143; ferner Zinkahn/Bielenberg, Komm. zum BBauG, RdNr. 118 zu § 31).
- VG Berlin, 26.05.1995 - 19 A 831.95
Baurecht: Abwehransprüche des Kunstschaffenden gegen eine den Umgebungsschutz …
Mieter haben nach ständiger Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin keine Klagebefugnis, weil sie nur obligatorisch Berechtigte sind (OVG Berlin, NJW 1979, 282, NvWZ 1986, 848 und NVwZ 1989, 267). - VG Berlin, 21.07.2025 - 19 K 455.20 Zugrunde liegt eine städtebauliche Ordnungsvorstellung, die im Gegenstück zu der für die Wohnbauten der Gründerzeit typischen Hinterhofsituation kontrastierend gebildet worden ist (OVG Berlin, Beschluss vom 5. Oktober 1980 - OVG II S 105.78 - juris Rn. 37).
- VG Frankfurt/Main, 15.02.2002 - 4 G 4722/01
Eilrechtsschutz für einen Landkreis gegen Baugenehmigung für Windkraftanlage in …
Rn. 31 Da der spezifisch baurechtliche Nachbarschutz - insbesondere das Gebot der Rücksichtnahme, das etwa in § 35 Abs. 3 Nr. 3 BauGB verkörpert ist - von der Rechtsprechung nur dinglich Berechtigten zuerkannt wird (vgl. BVerwG NJW 1968, 2393; VGH Baden-Württemberg VBlBW 1970, 44; OVG Berlin NJW 1979, 282; BVerwGE 82, 75), und der Antragsteller kein Abwehrrecht als Grundstückseigentümer geltend gemacht hat, kann sich seine Antragsbefugnis nur aus einer möglichen Verletzung seines Rechts auf Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz (GG), Art. 137 Abs. 2 der Verfassung des Landes Hessen und § 1 Abs. 1 Satz 2 Hessische Landkreisordnung (HKO) ergeben. - OVG Berlin, 01.11.1988 - 2 S 8.88
Errichtung einer Schule ; Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ; Vorläufige …
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 14. September 1967 - JR 68, 478; Beschluß vom 5. Oktober 1978 - NJW 79, 282, 283 und Beschluß vom 18. April 1986 - OVGE 17, 211 = BRS 46, Nr. 172), von der abzuweichen er auch bei erneuter Prüfung keinen Anlaß sieht. - VG Frankfurt/Main, 04.02.2002 - 4 G 4720/01
Nachbarschutz bei der Errichtung von Windkraftanlagen
Nach der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte werden als Nachbarn in diesem Sinne nur Grundstückseigentümer oder die Inhaber eigentumsähnlicher Rechtspositionen anerkannt (BVerwG NJW 1968, 2393; VGH Baden-Württemberg, VBlBW 1970, 44; OVG Berlin NJW 1979, 282; BVerwGE 82, 75;… Kopp/Schenke aaO § 42 Rdnr. 97 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| OVG Berlin, 02.10.1978 - II S 105.78 |
Verfahrensgang
- VG Berlin, 09.06.1978 - XIII A 112.78
- OVG Berlin, 02.10.1978 - II S 105.78
- OVG Berlin, 05.10.1978 - II S 105.78
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 01.04.2022 - 15 CS 22.642
Nachbarschutz des dinglich Berechtigten
Dinglich Berechtigte sind nur dann Inhaber einer eigentümerähnlichen Stellung, die sie zu Nachbarn im Sinne des Bauplanungsrechts macht, wenn das dingliche Recht hinsichtlich Inhalt und Auswirkungen dem Eigentum nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts nahekommt (…zum Ganzen: BVerwG, U.v. 29.10.1982 - 4 C 51.79 - NJW 1983, 1626 = juris Rn. 22 ff.; U.v. 11.5.1989 - 4 C 1.88 - BVerwGE 82, 61 = juris Rn 43;… BayVGH, B.v. 11.8.2014 - 15 CS 14.740 - juris Rn. 17;… B.v. 9.5.2017 - 9 CS 16.1241 - juris Rn. 19 m.w.N.; OVG Berlin, B.v. 2.10.1978 - OVG II S 105.78 - BeckRS 2014, 7095;… OVG Saarl., B.v. 18.3.2003 - 1 W 7/03 - BauR 2004, 821 = juris Rn. 10 ff.;… OVG NW, U.v. 15.10.1993 - NVwZ 1994, 696 = juris Rn. 29 ff.; B.v. 11.4.1997 - 7 A 879/97 - BRS 59;… B.v. 8.1.2008 - 7 B 1775/07 - juris Rn. 5;… VG München, B.v. 16.8.2011 - M 8 SN 11.2458 - juris Rn. 41 f.;… VG Gießen, B.v. 20.9.1994 - 1 G 883/94 - NVwZ-RR 1995, 367 = juris Rn. 31;… Dirnberger in Busse/ Kraus, BayBO, Stand: September 2021, Art. 66 Rn. 85;… Edenharter in Spannowsky/ Manssen, BeckOK Bauordnungsrecht Bayern, Stand: Februar 2022, Art. 66 Rn. 23; im Verhältnis zwischen Eigentümer einerseits und Mieter bzw. Pächter andererseits vgl. auch Art. 66 Abs. 3 Satz 3 BayBO).
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