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Rechtsprechung
   BGH, 04.12.1967 - II ZR 155/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,2143
BGH, 04.12.1967 - II ZR 155/65 (https://dejure.org/1967,2143)
BGH, Entscheidung vom 04.12.1967 - II ZR 155/65 (https://dejure.org/1967,2143)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1967 - II ZR 155/65 (https://dejure.org/1967,2143)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schaden auf Grund eines Verkehrsunfalles mit einem Mietwagen - Inanspruchnahme einer Haftpflichtversicherung - Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1968, 81
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.03.1956 - II ZR 180/54

    Rückgriff bei Haftpflichtversicherung

    Auszug aus BGH, 04.12.1967 - II ZR 155/65
    Hinsichtlich der Beträge, welche die Beklagte schon vor Ablauf der Klagefrist an die Geschädigten gezahlt hat, kann sie dagegen ihre Leistungsfreiheit nach der zutreffenden Ansicht des Berufungsgerichts nicht aus § 12 Abs. 3 VVG herleiten (BGHZ 20, 234; BGH VersR 1967, 942).

    Zwar trifft es zu, daß der Versicherer zu einer Leistung, die er schon erbracht hat, nicht mehr verurteilt werden kann und deshalb auch die Feststellung, daß eine entsprechende Verpflichtung bestehe , begrifflich ausgeschlossen ist (BGHZ 20, 234, 238 [BGH 26.03.1956 - II ZR 180/54]; BGH VersR 1966, 577; 1956, 485).

  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50

    Beginn der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BGH, 04.12.1967 - II ZR 155/65
    In diesem Sinne war und ist der Klageantrag auszulegen; diese Auslegung hat auch noch das Revisionsgericht vorzunehmen (BGHZ 4, 328, 334) [BGH 24.01.1952 - III ZR 196/50].
  • BGH, 29.04.1958 - VIII ZR 198/57

    Lastenausgleichsprätendentenstreit

    Auszug aus BGH, 04.12.1967 - II ZR 155/65
    Daß eine Klage auf Feststellung eines vor Ablauf der Klagefrist begründet gewesenen, aber durch Erfüllung erloschenen Versicherungsanspruchs durch § 12 Abs. 3 VVG nicht geboten war, wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, schließt die Zulässigkeit einer solchen Klage ebensowenig aus wie der Umstand, daß die Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses begehrt wird; denn dieses Rechtsverhältnis wirkt mit Rücksicht auf § 158 f VVG im Verhältnis zwischen den Parteien noch weiter fort (BGHZ 27, 190, 196) [BGH 29.04.1958 - VIII ZR 198/57].
  • BGH, 31.01.1952 - II ZR 259/51

    Kraftfahrversicherung

    Auszug aus BGH, 04.12.1967 - II ZR 155/65
    Die vom Berufungsgericht aufgeworfene Frage, ob der Kläger "durch die Teilleistungen an die Geschädigten seitens der Beklagten ... hinsichtlich des nicht befriedigten Versicherungsanspruchs klaglos gestellt worden sei", beantwortet sich von selbst damit, daß der Versicherer nach § 158 c VVG im Verhältnis zum Geschädigten in jedem Fall leisten muß und darum in seinen Zahlungen an den Geschädigten regelmäßig kein Anerkenntnis gegenüber dem Versicherungsnehmer liegt (BGHZ 4, 369, 380 [BGH 31.01.1952 - II ZR 259/51]; vgl. auch BGH VersR 1967, 942).
  • BGH, 21.04.1966 - II ZR 239/63

    Vollständige und endgültige Abfindung einer Drittgeschädigten vor Erhebung der …

    Auszug aus BGH, 04.12.1967 - II ZR 155/65
    Zwar trifft es zu, daß der Versicherer zu einer Leistung, die er schon erbracht hat, nicht mehr verurteilt werden kann und deshalb auch die Feststellung, daß eine entsprechende Verpflichtung bestehe , begrifflich ausgeschlossen ist (BGHZ 20, 234, 238 [BGH 26.03.1956 - II ZR 180/54]; BGH VersR 1966, 577; 1956, 485).
  • BGH, 06.06.1966 - II ZR 66/64

    Rechtsfolgen der Versäumung der Klagefrist

    Auszug aus BGH, 04.12.1967 - II ZR 155/65
    Das hat zur Folge, daß die Beklagte von ihrer Leistungspflicht, wenn und soweit diese bei Ablauf der Frist überhaupt noch bestanden hat, frei ist, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob sie den Versicherungsschutz mit Recht oder Unrecht abgelehnt hat (BGH VersR 1966, 723).
  • BGH, 28.06.1965 - II ZR 31/63

    Gefahrerhöhung durch ständige Überbeanspruchung eines Fernfahrers mit der …

    Auszug aus BGH, 04.12.1967 - II ZR 155/65
    Die hiernach erforderliche Entscheidung, ob die Beklagte mit ihren Leistungen vor Ablauf der Klagefrist zugleich eine damals noch bestehende Vertragspflicht gegenüber dem Kläger erfüllt hat, hängt davon ab, wie das Vorbringen der Beklagten zu beurteilen ist, sie sei von Anfang an wegen einer Gefahrerhöhung nach den §§ 23, 25 VVG von ihrer Leistungspflicht frei gewesen; um dies geltend machen zu können, brauchte die Beklagte entgegen den Ausführungen der Revision den Versicherungsvertrag nicht zu kündigen (BGH VersR 1965, 846).
  • BGH, 25.11.1977 - V ZR 102/75

    Vorliegen eines Feststellungsinteresses - Widerlegung einer Vermutung - Nachweis …

    Dabei schließt der Umstand allein, daß das Feststellungsbegehren sich auf ein vergangenes Rechtsverhältnis bezieht, das Feststellungsinteresse nicht aus; auch eine Klage auf Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses ist zulässig, soweit eine Partei daraus noch Wirkungen herleitet (BGHZ 27, 190, 196; BGH Urt. vom 4. Dezember 1967, II ZR 155/65, VersR 1968, 81, 82).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.1980 - 6 UF 177/79
    Diese Auslegung vermeidet die Nachteile der vorgenannten Meinungen, trägt den Interessen beider Ehegatten hinreichend Rechnung und steht im Einklang mit dem Normzweck des § 1408 Abs. 2 S. 2 BGB; sie entspricht auch dem System all derjenigen gesetzlichen Regelungen, die die Unterbrechung einer Verjährungsfrist oder die Wahrung einer Ausschlußfrist von der Klageerhebung bzw. von der "gerichtlichen Geltendmachung« des Anspruchs abhängig machen (…vgl. unter anderem § 209 Abs. 1 und § 1002 Abs. 1 BGB, dazu Mühl in Soergel/Siebert, BGB 11. Aufl. § 1002 Rdn. 3 unter Hinweis auf § 209 Abs. 1 und 2 Nr. 1 bis 3, §§ 1594 Abs. 1, 1599 Abs. 1 BGB, dazu BGHZ 31, 342 ff; § 35 Abs. 1 EheG; § 12 Abs. 3 VVG, dazu BGH VersR 1968, 81; Art. 12 Abs. 3 des Gesetzes zum NATO- Truppenstatut [NTS-AG]).
  • BGH, 26.01.1970 - II ZR 70/68

    Grundlagen und Voraussetzungen der Ausschlussfrist der § 612 Handelsgesetzbuch …

    Er mußte daher besonders darauf bedacht sein, daß diese Einzahlung beizeiten erfolgte (Urt. des erk. Senats vom 4. Dezember 1967 - II ZR 155/65 -, VersR 1968, 81).
  • LG Frankfurt/Main, 02.06.1981 - 16 S 275/80

    Übernahme der entstandenen Kosten wegen Beschädigung von Mittelleitplanken auf …

    Wird dieser Anspruch vor Ablauf der Klagefrist seitens der Versicherung erfüllt, indem an den Geschädigten gezahlt wird, besteht für eine Leistungsklage des Versicherungsnehmers kein Anlaß; Leistungsfreiheit des Versicherers kann deshalb in diesen Fällen nicht durch Ablauf der Klagefrist eintreten (vgl. BGHZ 20, 234 = VersR 56, 284; BGH VersR 68, 81; BGH VersR 75, 229; OLG Frankfurt, VersR 70, 73; OLG München VersR 76, 237; Proells-Martin, VVG, § 12 Anm. 8 g;… Stiefel-Hofmann, AKB, § 8 Rdn. 66 ff).
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