Rechtsprechung
| BGH, 06.07.1961 - II ZR 161/60 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Folge der Zwangsversteigerung eines Schiffes in Schweden - Anknüpfungspunkt von Bereicherungsansprüchen infolge dinglicher Wertverschiebung - Bestehen eines Rechtsverhältnisses zwischen mehreren dinglichen Berechtigten an einer Sache - Bereicherung eines ...
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 06.07.1961 - II ZR 161/60
- BGH, 21.09.1961 - II ZR 161/60
Papierfundstellen
- BGHZ 35, 267
- NJW 1961, 1672
- MDR 1961, 831
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (5)
- RG, 20.01.1937 - V 194/36
1. Über die Grenzen der Auslegungs- und Berichtigungsmöglichkeit bei einem …
Auszug aus BGH, 06.07.1961 - II ZR 161/60
Der bei Verteilung nach der Rangordnung des deutschen Rechts auf die Klägerin entfallende Erlös ist nach Behauptung der Klägerin an die Beklagten gelangt, gegen die Ansprüche des besser Berechtigten aus ungerechtfertigter Bereicherung erwachsen sein können, wenn deutsches Recht zugrunde gelegt wird (vgl. RGZ 153, 252, 256).Ihr steht daher ein Anspruch gemäß § 812 BGB gegen die Beklagten zu (RGZ 153, 252, 256; BGHZ 4, 84, 87) [BGH 29.11.1951 - IV ZR 40/50].
- BGH, 29.11.1951 - IV ZR 40/50
Teilungsversteigerung. Aufrechnung gegen Meistgebot
Auszug aus BGH, 06.07.1961 - II ZR 161/60
Ihr steht daher ein Anspruch gemäß § 812 BGB gegen die Beklagten zu (RGZ 153, 252, 256; BGHZ 4, 84, 87) [BGH 29.11.1951 - IV ZR 40/50]. - BGH, 30.05.1956 - V ZR 200/54
Anmeldung bei Zwangsversteigerung
Auszug aus BGH, 06.07.1961 - II ZR 161/60
Dieser endgültige materielle Rangverlust durch Säumnis des Berechtigten (vgl. BGHZ 21, 30, 34) [BGH 30.05.1956 - V ZR 200/54] tritt aber nur ein, wenn in der öffentlich bekanntgemachten Terminsbestimmung die Aufforderung gemäß § 37 Nr. 4 ZVG enthalten war, aus dem Schiffsregister nicht ersichtliche Rechte anzumelden (…Jaeckel/Güthe, ZVG 7. Aufl. §§ 37, 38 Anm. 1; § 110 Anm. 1). - BGH, 15.04.1959 - V ZR 5/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 06.07.1961 - II ZR 161/60
Insbesondere ist die Frage, ob die Beklagten etwas ohne rechtlichen Grund auf Kosten der Klägerin erlangt haben, nach deutschem Recht als dem für die umstrittene Rechtsbeziehung maßgeblichen Statut zu beurteilen (vgl. BGH NJW 1959, 1317, 1318) [BGH 15.04.1959 - V ZR 5/58]. - BGH, 04.02.1960 - VII ZR 161/57
Auszug aus BGH, 06.07.1961 - II ZR 161/60
So ist die Rechtsordnung des Ortes maßgebend, an welchem sich die Sache im Zeitpunkt ihrer Veräußerung befunden hat, wenn der Verlust des Eigentums durch unberechtigte Verfügung infolge gutgläubigen Erwerbs durch einen Dritten eintritt und daraus Bereicherungsansprüche des früheren Eigentümers abgeleitet werden (BGH NJW 1960, 774 Nr. 8).
- BGH, 22.09.1994 - IX ZR 251/93
Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts bei einem Grundstückskaufvertrag
Nachdem der Teilungsplan ausgeführt ist, hat die Klägerin einen auf § 812 Abs. 1 BGB, § 878 Abs. 2 ZPO gegründeten Anspruch auf die Beträge, die ihrem Recht am Erlös entsprechen (vgl. BGHZ 4, 84, 87; 35, 267, 272;… BGH, Urt. v. 14. April 1987 - IX ZR 237/86, WM 1987, 878, 879). - BGH, 14.04.1987 - IX ZR 237/86
Aufteilung des Versteigerungserlöses unter mehreren Berechtigten
Ein solcher Bereicherungsanspruch ist nicht nur anzuerkennen, wenn in einem unwidersprochen gebliebenen Teilungsplan die Rangordnung von Grundpfandrechten unrichtig bestimmt und dementsprechend ein Gläubiger gegenüber dem anderen durch Auszahlung des Erlöses benachteiligt worden ist (vgl. RGZ 58, 156; 145, 343, 349; 153, 252, 256; BGHZ 4, 84, 87; 35, 267, 272). - BGH, 04.06.1996 - IX ZR 291/95
Erwerb des Grundstücks in der Zwangsversteigerung durch den Gläubiger einer …
Die Früchte aus dieser Rechtsstellung hat sich die Beklagte auf Kosten des Klägers in Höhe der vom Berufungsgericht zugesprochenen Klageforderung ohne rechtlichen Grund verschafft, indem sie die Auszahlung eines entsprechenden Hinterlegungsbetrages aufgrund ihrer Zwangsvollstreckung wegen einer - gemäß §§ 53 Abs. 1, 180 Abs. 1 ZVG - nicht mehr bestehenden Forderung erwirkt hat (§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB; vgl. BGHZ 32, 240, 245; 35, 267, 272); deswegen ist die Beklagte zum Wertersatz verpflichtet (§ 818 Abs. 2 BGB).
- BGH, 31.03.1977 - VII ZR 336/75
Zuvielzahlung des Grundstücksersteigerers - § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB; keine …
Er wird gewährt, weil sich das dingliche Recht der Gläubiger am Grundstück als Recht auf Befriedigung aus dem Versteigerungserlös fortsetzt (BGHZ 4, 84, 87; 25, 27, 33; 35, 267, 272).Auch dieser Rangverlust ist endgültig und gewährt den dadurch benachteiligten Gläubigern keinen Bereicherungsanspruch gegen die Begünstigten (BGHZ 21, 30, 34; 35, 267, 270).
- BGH, 09.03.1979 - V ZR 85/77
Heilung des Formmangels beim Verkauf eines ausländischen Grundstücks
Zutreffend führt das Berufungsgericht aus, der von den Klägern geltend gemachte Bereicherungsanspruch folge dem Vertragsstatut, d.h. der Rechtsordnung, welche das Verpflichtungsgeschäft beherrsche (BGHZ 35, 267, 269;… Kegel, IPR 3. Aufl. 1971, S. 264). - BGH, 23.06.1967 - V ZR 109/64 Von diesem letzteren Gedanken ist hier das Berufungsgericht ausgegangen, indem es - unter Bezugnahme auf BGHZ 35, 267, 269 - darauf abgestellt hat, ob zwischen den Parteien in dem Zeitpunkt, als der Kläger jene Zahlung an den Beklagten leistete, "bereits eine unmittelbare Rechtsbeziehung bestanden" habe, die als Anknüpfungspunkt für das anzuwendende Recht dienen könne.
Daß die Schlußfolgerungen, die der Berufungsrichter aus der Entscheidung BGHZ 35, 267 sowie aus der Tatsache der Scheckbegebung gezogen hat, nicht frei von rechtlichen Bedenken waren, ist bereits erörtert worden; dadurch wird jedoch die Richtigkeit seiner auf den hypothetischen Parteiwillen abstellenden Hilfserwägung nicht beeinträchtigt; infolgedessen kommt es insbesondere auch auf die Ausführungen der Revision zu Art. 62 Schecks nicht an.
- BGH, 25.02.1966 - V ZR 126/64
Siedlungsverfahren. Formnichtigkeit
Die Entscheidungen, in denen ausnahmsweise die Nichtbeachtung zwingender gesetzlicher Formvorschriften, namentlich des § 313 BGB, aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben als unschädlich angesehen wurde, betrafen, soweit feststellbar, nur - von den Besonderheiten der sogenannten formlosen Hoferbenbestimmung im Landwirtschaftsrecht abgesehen (BGHZ 12, 286; 23, 249) [BGH 05.02.1957 - V BLw 25/56]- solche Fälle, in denen es zwischen den Beteiligten bereits zum Abschluß eines bestimmten, inhaltlich festgelegten, meist schriftlich abgefaßten Vertrages gekommen war (vgl. z.B. RGZ 153, 59; BGHZ 16, 334 [BGH 18.02.1955 - V ZR 108/53]; 20, 172 [BGH 07.03.1956 - V ZR 106/54]; 29, 6 [BGH 01.12.1958 - II ZR 238/57]; 35, 272), [BGH 06.07.1961 - II ZR 161/60]um einen solchen Sachverhalt handelt es sich hier ; nicht. - BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 563/84
Verpflichtung zur Rückzahlung eines vor dem saudi-arabischen Arbeitsgericht …
Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGHZ 35, 267, 269; BGH Urteil vom 20. Januar 1977 - WM 1977, 398, 399; BGHZ 73, 391, 393) ist für einen derartigen Bereicherungsanspruch das Recht maßgebend, welches die der Wertverschiebung zugrundeliegenden schuldrechtlichen Beziehungen beherrscht oder beherrschen würde. - OLG Koblenz, 29.03.1985 - 10 U 919/84
Anwendung deutschen Rechts bei Vertragsschluss zwischen zwei deutschen …
Der Bundesgerichtshof BGHZ 35, 267 [269] hält das Recht des Heimathafens für maßgebend.
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Berichtigung einer Kostenentscheidung
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