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Rechtsprechung
   BGH, 20.09.2016 - II ZR 25/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,29203
BGH, 20.09.2016 - II ZR 25/15 (https://dejure.org/2016,29203)
BGH, Entscheidung vom 20.09.2016 - II ZR 25/15 (https://dejure.org/2016,29203)
BGH, Entscheidung vom 20. September 2016 - II ZR 25/15 (https://dejure.org/2016,29203)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB § 25; ZPO § 256

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Vereinsgerichtsbarkeit im Sport: Umsetzung einer von einem übergeordneten Dachverband vorgesehenen Disziplinarmaßnahme gegenüber dem Mitglied eines nachgeordneten Vereins

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 BGB
    Vereinsgerichtsbarkeit im Sport: Umsetzung einer von einem übergeordneten Dachverband vorgesehenen Disziplinarmaßnahme gegenüber dem Mitglied eines nachgeordneten Vereins

  • IWW

    § 1059 ZPO, §§ 1025 ff. ZPO, Art. 9 GG, Art. 45 AEUV, § 256 Abs. 1 ZPO, § 1061 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 25
    Voraussetzung für Disziplinarmaßnahmen, die von einem übergeordneten Dachverband vorgesehen sind, gegenüber dem Mitglied eines nachgeordneten Vereins

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umsetzung einer von einem übergeordneten Dachverband vorgesehenen Disziplinarmaßnahme gegenüber dem Mitglied eines nachgeordneten Vereins

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 25; ZPO § 256
    Umsetzung einer von einem übergeordneten Dachverband vorgesehenen Disziplinarmaßnahme gegenüber dem Mitglied eines nachgeordneten Vereins

  • rechtsportal.de

    BGB § 25 ; BGB § 256
    Umsetzung einer von einem übergeordneten Dachverband vorgesehenen Disziplinarmaßnahme gegenüber dem Mitglied eines nachgeordneten Vereins

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Disziplinarmaßnahme eines Dachverbands gegen Mitglied eines nachgeordneten Vereins ohne satzungsmäßige oder sonstige Anerkennung durch diesen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Vom Norddeutschen Fußballverband e.V. verhängten Zwangsabstieg des SV Wilhelmshaven e.V. aus der Regionalliga Nord

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zwangsabstieg der ersten Fußballmannschaft des SV Wilhelmshaven aus der Regionalliga Nord war rechtswidrig - keine entsprechende Disziplinarbefugnis des Norddeutschen Fußballverbandes

  • lto.de (Pressebericht, 20.09.2016)

    Fußballvereine nicht automatisch an FIFA-Reglement gebunden: Zürich endet in Wilhelmshaven

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Amateurfußball - und das FIFA-Reglement

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Disziplinarmaßnahmen im mehrgliedrigen Verbandswesen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Feststellungsklage - und das erforderliche Rechtsverhältnis

  • archive.is (Pressebericht, 20.09.2016)

    BGH verwirft Zwangsabstieg des SV Wilhelmshaven: Sieg in der Nachspielzeit

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    ZPO § 3
    Verein, Zwangsabstieg

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    BGH entscheidet über den vom Norddeutschen Fußballverband e.V. verhängten Zwangsabstieg des SV Wilhelmshaven e.V. aus der Regionalliga Nord

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    SV Wilhelmshaven contra FIFA - Der Norddeutsche Fußballverband hat einen Fußballzwerg zu Unrecht wegen Verstoßes gegen FIFA-Regeln zum Zwangsabstieg verdonnert

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Zwangsabstieg des SV Wilhelmshaven e.V. aus Regionalliga war rechtswidrig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Regeln eines übergeordneten Verbands über Zwangsabstieg gelten grundsätzlich nur für dessen Mitglieder

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • spiegel.de (Pressemeldung, 20.09.2016)

    Fußball: SV Wilhelmshaven gewinnt vor dem BGH

  • spiegel.de (Pressebericht, 20.09.2016)

    Streit mit DFB und Fifa: Das bedeutet der Gerichtserfolg des SV Wilhelmshaven

  • sz-online.de (Pressebericht, 20.09.2016)

    Zwangsabstieg ungültig: Fußballzwerg Wilhelmshaven gewinnt gegen Fifa

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Strafe ohne Gesetz gilt auch im Vereinsrecht

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Klage des SV Wilhelmshaven e.V. gegen den vom Norddeutschen Fußball-Verband e.V. verhängten Zwangsabstieg aus der Regionalliga Nord

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 05.07.2016)

    Streit um Ausbildungsentschädigungen beim SV Wilhelmshaven: "BGH hat offenbar Zweifel am Zwangsabstieg"

  • archive.is (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 19.09.2016)

    Zwangsabstieg: Was erlauben FIFA - und was erlaubt der BGH?

Besprechungen u.ä. (9)

  • faz.net (Interview mit Bezug zur Entscheidung, 21.09.2016)

    "Die Fifa ist mit ihrer Art der Führung des Sports an Grenzen gestoßen"

  • zeit.de (Pressekommentar, 20.09.2016)

    Bravo, Wilhelmshaven!

  • janforth.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Die Fußballwelt nach Wilhelmshaven (RiLG Jan F. Orth; SpuRt 2017, 9)

  • zeitspiel-magazin.de (Entscheidungsanmerkung)

    "Fall Wilhelmshaven"

  • noz.de (Pressekommentar, 20.09.2016)

    SV Wilhelmshaven für den langen Marsch belohnt

  • stuttgarter-nachrichten.de (Pressekommentar, 20.09.2016)

    Noch viel Arbeit

  • taz.de (Pressekommentar mit Bezug zur Entscheidung, 16.12.2016)

    Willkommen im Mittelalter

  • rechtsverkehr.de (Kurzanmerkung)

    Die Bosmans aus Wilhelmshaven?

  • janforth.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verhandlungsnachlese SV Wilhelmshaven, BGH am 05.07.2016

Sonstiges (2)

  • bundesgerichtshof.de (Terminmitteilung)

    Klage des SV Wilhelmshaven e.V. gegen den vom Norddeutschen Fußball-Verband e.V. verhängten Zwangsabstieg aus der Regionalliga Nord

  • weser-kurier.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 17.12.2016)

    Keine Wiedereingliederung in Regionalliga: SV Wilhelmshaven bleibt unten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 212, 70
  • NJW 2017, 402
  • ZIP 2016, 2158
  • MDR 2016, 1393
  • WM 2016, 2130
  • SpuRt 2017, 25
  • SpuRt 2017, 9
  • NZG 2016, 1315
 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (22)

  • BGH, 28.11.1994 - II ZR 11/94

    Unterwerfung von Nichtmitgliedern eines Sportverbandes unter die …

    Auszug aus BGH, 20.09.2016 - II ZR 25/15
    Beschlüsse, die in Ausübung der aus der Vereinsautonomie gemäß Art. 9 GG hergeleiteten Sanktionsgewalt (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1994 - II ZR 11/94, BGHZ 128, 93, 99) Disziplinarmaßnahmen zum Gegenstand haben, bedürfen einer hinreichend bestimmten Grundlage, damit der Regelunterworfene einen eventuell drohenden Rechtsnachteil erkennen und entscheiden kann, ob er diesen hinnehmen beziehungsweise ob er sein Verhalten danach einrichten will (BGH, Urteil vom 6. März 1967 - II ZR 231/64, BGHZ 47, 172, 175).

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Unterwerfung unter die Disziplinargewalt kraft Vereinsmitgliedschaft unmittelbar aus der Satzung des Vereins oder - etwa bei Maßnahmen gegenüber Nichtmitgliedern - aus einer Unterwerfung durch rechtsgeschäftlichen Einzelakt (BGH, Urteil vom 28. November 1994 - II ZR 11/94, BGHZ 128, 93, 105 f.) folgt.

    Rn. 49 ee) Darauf, ob eine sogenannte dynamische Verweisung auf die Satzung des in der Verbandspyramide übergeordneten Vereins wirksam wäre (zweifelnd BGH, Urteil vom 10. Oktober 1988 - II ZR 51/88, WM 1988, 1879, 1882; Urteil vom 28. November 1994 - II ZR 11/94, BGHZ 128, 93, 100), kommt es nach alledem für die Entscheidung des Rechtsstreits nicht an.

    Rn. 51 aa) Zwar ist eine Unterstellung unter die Disziplinargewalt eines Vereins durch vertragliche Vereinbarung möglich (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1994 - II ZR 11/94, BGHZ 128, 93, 97 mwN).

    Selbst wenn eine Delegation der Disziplinargewalt in Betracht käme, oder wenn der die Disziplinargewalt Ausübende Regularien eines übergeordneten Dachverbands heranziehen wollte, so müsste dies für den Regelunterworfenen hinreichend deutlich und ohne Zweifel im Voraus erkennbar sein (BGH, Urteil vom 24. November 1994 - II ZR 11/94, BGHZ 128, 93, 105 ff.).

    Auch betrifft dies nach der Rechtsprechung des Senats nicht nur Spielregeln der jeweiligen Sportart im engsten Sinne, sondern auch solche Regeln, die der Gewährleistung der körperlichen Integrität der Teilnehmer, der Regelung von Klassifikations- und Qualifikationsfragen, der Herstellung gleicher Start- und Wettkampfbedingungen, dem Ansehen der jeweiligen Sportart in der Öffentlichkeit und der Sicherstellung der organisatorischen Durchführung eines geregelten Sport- und Wettkampfbetriebs dienen und von deren Befolgung durch alle am organisierten Sport Teilnehmenden gleichermaßen jeder aktive Sportler ausgeht; diese wiederum gewinnen, da mit ihrer ausschließlich freiwilligen Befolgung nicht gerechnet werden kann, Sinn und Bedeutung erst durch die Sanktionen, mit denen die einschlägige Spiel- oder Sportordnung einen Regelverstoß belegt (BGH, Urteil vom 28. November 1994 - II ZR 11/94, BGHZ 128, 93, 97 f.).

  • BGH, 06.03.1967 - II ZR 231/64

    Ausschluß aus einem Verein

    Auszug aus BGH, 20.09.2016 - II ZR 25/15
    Die zutreffenden Ausführungen des Berufungsgerichts dazu, dass der Kläger den verbandsinternen Rechtsweg mit der Anrufung des Verbandsgerichts erschöpft habe (vgl. zu diesem grundsätzlichen Erfordernis BGH, Urteil vom 27. Februar 1954 - II ZR 17/53, BGHZ 13, 5; Urteil vom 6. März 1967 - II ZR 231/64, BGHZ 47, 172, 174), greift die Revision zu Recht nicht an.

    Beschlüsse, die in Ausübung der aus der Vereinsautonomie gemäß Art. 9 GG hergeleiteten Sanktionsgewalt (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1994 - II ZR 11/94, BGHZ 128, 93, 99) Disziplinarmaßnahmen zum Gegenstand haben, bedürfen einer hinreichend bestimmten Grundlage, damit der Regelunterworfene einen eventuell drohenden Rechtsnachteil erkennen und entscheiden kann, ob er diesen hinnehmen beziehungsweise ob er sein Verhalten danach einrichten will (BGH, Urteil vom 6. März 1967 - II ZR 231/64, BGHZ 47, 172, 175).

    Rn. 38 b) Dahinstehen kann unter dem Gesichtspunkt eines Verstoßes des Zwangsabstiegsbeschlusses gegen die Satzung des Beklagten, ob der Beklagte den in seiner Satzung in Verbindung mit seiner RuVO vorgesehenen Weg zur Verhängung einer Vereinsstrafe eingehalten hat (vgl. zur gerichtlichen Nachprüfbarkeit des satzungsgemäßen Verfahrens BGH, Urteil vom 6. März 1967 - II ZR 231/64, BGHZ 47, 172, 176).

  • BGH, 23.04.2013 - II ZR 74/12

    Lizenzentzug eines Berufsboxers

    Auszug aus BGH, 20.09.2016 - II ZR 25/15
    Rn. 22 a) Rechtsfehlerfrei und insoweit auch von der Revision nicht angegriffen ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass die Bestätigung des Zwangsabstiegs durch das Verbandsgericht des Beklagten kein den §§ 1025 ff. ZPO unterfallender Schiedsspruch ist, dessen Beseitigung einen Aufhebungsantrag gemäß § 1059 ZPO erforderte (vgl. BGH, Urteil vom 23. April 2013 - II ZR 74/12, BGHZ 197, 162 Rn. 17 f. mwN).

    Dazu können einzelne auf einem umfassenderen Rechtsverhältnis beruhende Ansprüche oder Rechte gehören, wie etwa auch die Mitgliedschaft in einem Verein oder Verband und das sich hieraus ableitende Verhältnis eines Vereins- oder Verbandsmitglieds zu dem Verband (BGH, Urteil vom 23. April 2013 - II ZR 74/12, BGHZ 197, 162 Rn. 27 mwN).

    Für den mit ihm angeordneten Zwangsabstieg fehlt es in der hier maßgeblichen Fassung der Satzung des Beklagten, die der Senat selbst auslegen kann (vgl. BGH, Urteil vom 23. April 2013 - II ZR 74/12, BGHZ 197, 162 Rn. 24 mwN), an einer Grundlage.

  • BGH, 18.09.1958 - II ZR 332/56

    Ausschluß aus einem Verband

    Auszug aus BGH, 20.09.2016 - II ZR 25/15
    Entscheidungen des Reichsgerichts könnte entnommen werden, dass eine Regel- und Sanktionsunterworfenheit des Mitglieds des nachgeordneten Vereins unter die Regeln des übergeordneten Verbands allein aus der Mitgliedschaft des Vereins in einem Dachverband folgen soll (JW 1906, 416, 417; RGZ 143, 1, vgl. aber auch BGH, Urteil vom 18. September 1958 - II ZR 332/56, BGHZ 28, 131, 133 ff.).

    Indem der Kläger versucht hat, zunächst auf die Entscheidung über die Ausbildungsentschädigungen Einfluss zu nehmen, sich sodann gegen deren Festsetzung durch die FIFA vor dem CAS zu wehren und ebenso, namentlich mit der Anrufung des CAS, den Ausspruch des Zwangsabstiegs durch die FIFA zu beseitigen, hat er sich nicht - ex post - der Strafgewalt des Beklagten wegen eines Verstoßes gegen die Regeln der FIFA zur Zahlung von Ausbildungsentschädigungen unterworfen (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 1958 - II ZR 332/56, BGHZ 28, 131, 134 f.).

  • BGH, 09.11.1972 - II ZR 63/71

    Fehlerhafte Vereinswahlen

    Auszug aus BGH, 20.09.2016 - II ZR 25/15
    Der dem Kläger mit Schreiben vom 13. Januar 2014 mitgeteilte Beschluss des Präsidiums des Beklagten vom 7. Dezember 2013 ist nichtig (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 1972 - II ZR 63/71, BGHZ 59, 369, 371 f.); dies war zur Klarstellung auszusprechen.

    Rn. 37 a) Ein Vereinsbeschluss ist nichtig, wenn die Beschlussfassung gegen das Gesetz, die guten Sitten oder zwingende Vorschriften der Satzung verstößt (BGH, Urteil vom 9. November 1972 - II ZR 63/71, BGHZ 59, 369, 372).

  • BGH, 17.06.2014 - VI ZR 281/13

    Kein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms

    Auszug aus BGH, 20.09.2016 - II ZR 25/15
    Rn. 40 bb) Das OLG Karlsruhe vertritt die Auffassung, es genüge für eine Disziplinarmaßnahme eines Vereins eine Grundlage in der Satzung des übergeordneten Verbands (OLG Karlsruhe, OLGZ 1970, 300, 303 f.; siehe auch LG Heilbronn, NZG 1998, 783; wohl auch OLG Koblenz, SpuRt 2015, 29, 30).
  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus BGH, 20.09.2016 - II ZR 25/15
    Dies unterscheide sich nicht wesentlich von den Abfindungsregeln, die der EuGH in den Entscheidungen "Bosman" (ZIP 1996, 42) und "Olympique Lyonnais" (NJW 2010, 1733) als mit dem Recht auf Freizügigkeit nicht vereinbar eingestuft habe.
  • BGH, 13.10.2015 - II ZR 23/14

    Auslegung von Nominierungsrichtlinien eines Sportverbands und Schadensersatz für …

    Auszug aus BGH, 20.09.2016 - II ZR 25/15
    Rn. 48 (b) Die Umsetzung von Sanktionen der FIFA wegen der Nichtzahlung von Ausbildungsentschädigungen lässt sich bei der gebotenen objektiven Auslegung, die eine Berücksichtigung von außerhalb der Satzung liegenden Umständen nur unter engen Voraussetzungen zulässt (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2015 - II ZR 23/14, ZIP 2015, 2217 Rn. 24, zVb in BGHZ 207, 144), keinem der in § 3 der Satzung des Beklagten genannten Aufgabenbereiche zuordnen.
  • EuGH, 16.03.2010 - C-325/08

    Fußballvereine dürfen für von ihnen ausgebildete Nachwuchsspieler eine …

    Auszug aus BGH, 20.09.2016 - II ZR 25/15
    Dies unterscheide sich nicht wesentlich von den Abfindungsregeln, die der EuGH in den Entscheidungen "Bosman" (ZIP 1996, 42) und "Olympique Lyonnais" (NJW 2010, 1733) als mit dem Recht auf Freizügigkeit nicht vereinbar eingestuft habe.
  • BGH, 10.10.1988 - II ZR 51/88

    Eventualeinberufung einer Wiederholungsversammlung

    Auszug aus BGH, 20.09.2016 - II ZR 25/15
    Rn. 49 ee) Darauf, ob eine sogenannte dynamische Verweisung auf die Satzung des in der Verbandspyramide übergeordneten Vereins wirksam wäre (zweifelnd BGH, Urteil vom 10. Oktober 1988 - II ZR 51/88, WM 1988, 1879, 1882; Urteil vom 28. November 1994 - II ZR 11/94, BGHZ 128, 93, 100), kommt es nach alledem für die Entscheidung des Rechtsstreits nicht an.
  • BayObLG, 23.12.1986 - BReg. 3 Z 126/86

    Ausschließung eines Mitglieds aus einem Verein

  • LG Heilbronn, 16.07.1998 - 3 S 124/98

    Zuständiges Vereinsorgan für einen Mitgliederausschluss; Wirkung einer …

  • RG, 02.11.1933 - IV 183/33

    Kann durch die Satzung eines nichtrechtsfähigen Vereins bestimmt werden, daß …

  • BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05

    Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer …

  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 351/08

    Wohnraummiete: Feststellungsinteresse des Mieters hinsichtlich der Unwirksamkeit …

  • BGH, 07.02.2012 - II ZR 230/09

    Gesellschafterbeschlüsse einer Immobilien-GbR mit Beteiligung einer …

  • OLG Bremen, 30.12.2014 - 2 U 67/14

    Unvereinbarkeit der nach dem Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern …

  • BGH, 09.04.2013 - II ZR 3/12

    Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten: Feststellungsinteresse eines …

  • BGH, 02.12.2002 - II ZR 1/02

    Rechtsnatur der Verbandsstrafe einer Genossenschaft; Verhängung nach Beendigung …

  • LG Bremen, 25.04.2014 - 12 O 129/13

    Der klagende S.V. Wilhelmshaven e.V. unterliegt im Rechtsstreit gegen den …

  • BGH, 23.09.1996 - II ZR 126/95

    Vertretung einer Genossenschaft in einem Rechtsstreit mit Mitgliedern; Wirkung …

  • BGH, 27.02.1954 - II ZR 17/53

    Ausschließung aus einem Verein

  • BGH, 04.11.2021 - I ZB 54/20

    Zur Haftung der Fußballvereine für das Verhalten ihrer Anhänger

    Rn. 52 a) Vereinsrechtliche Disziplinarmaßnahmen bedürfen einer hinreichend bestimmten Grundlage, damit die Regelunterworfenen einen eventuell drohenden Rechtsnachteil erkennen und entscheiden können, ob sie diesen hinnehmen beziehungsweise ob sie ihr Verhalten danach einrichten wollen (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2016 - II ZR 25/15, BGHZ 212, 70 Rn. 37;… BeckOK.BGB/Schöpflin, 58. Edition [Stand 1. Mai 2021], § 25 Rn. 46;… BeckOGK.BGB/Segna aaO § 25 Rn. 21;… Soergel/Hadding, BGB, 13. Aufl., § 25 Rn. 49;… aA MünchKomm.BGB/Leuschner aaO § 25 Rn. 68).
  • OLG Stuttgart, 22.11.2023 - 4 U 20/23

    Schadensersatz für Datenleck bei Facebook

    Dazu können einzelne auf einem umfassenderen Rechtsverhältnis beruhende Ansprüche oder Rechte gehören (BGH NJW 2017, 402 [403 Rn. 25]).
  • OLG Schleswig, 16.12.2020 - 9 U 238/19

    Vereinsausschluss des NPD-Landesvorsitzenden bestätigt

    Die Mitgliedschaft ist ein gegenwärtiges vereinsinternes Rechtsverhältnis i.S.d. § 256 Abs. 1 ZPO (BGH, Urteil vom 20. September 2016 - II ZR 25/15 -, BGHZ 212, 70 ff., juris Rn. 25; BGH…, Urteil vom 23. April 2013 - II ZR 74/12 -, BGHZ 197, 162 ff., juris Rn. 27).

    Denn es ist Sache des unter Berufung auf die Vereinsautonomie im Sinne von Art. 9 Abs. 1 GG Vereinsgewalt ausübenden Vereins, seinen insoweit unterworfenen Mitgliedern zu verdeutlichen, welche Rechte und gegebenenfalls Verpflichtungen er im Zusammenhang mit Regeln eines Dachverbands und bei Verstößen gegen dieselben hat (BGH, Urteil vom 20. September 2016 - II ZR 25/15 -, BGHZ 212, 70 ff., Rn. 46).

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