Rechtsprechung
   BFH, 05.03.2012 - III B 236/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,9401
BFH, 05.03.2012 - III B 236/11 (https://dejure.org/2012,9401)
BFH, Entscheidung vom 05.03.2012 - III B 236/11 (https://dejure.org/2012,9401)
BFH, Entscheidung vom 05. März 2012 - III B 236/11 (https://dejure.org/2012,9401)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,9401) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Erheblicher Grund für Terminsverlegung bei Bestellung eines Haupt- und eines Unterbevollmächtigten - erstmalige Geltendmachung der Befangenheit im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • openjur.de

    Erheblicher Grund für Terminsverlegung bei Bestellung eines Haupt- und eines Unterbevollmächtigten; erstmalige Geltendmachung der Befangenheit im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • Bundesfinanzhof

    GG Art 103 Abs 1, ZPO § 227 Abs 1 S 1, ZPO § 42 ff, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 96 Abs 2, FGO § 119 Nr 2, FGO § 51
    Erheblicher Grund für Terminsverlegung bei Bestellung eines Haupt- und eines Unterbevollmächtigten - erstmalige Geltendmachung der Befangenheit im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • Bundesfinanzhof

    Erheblicher Grund für Terminsverlegung bei Bestellung eines Haupt- und eines Unterbevollmächtigten - erstmalige Geltendmachung der Befangenheit im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 227 Abs 1 S 1 ZPO, § 42 ff ZPO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 96 Abs 2 FGO
    Erheblicher Grund für Terminsverlegung bei Bestellung eines Haupt- und eines Unterbevollmächtigten - erstmalige Geltendmachung der Befangenheit im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rewis.io

    Erheblicher Grund für Terminsverlegung bei Bestellung eines Haupt- und eines Unterbevollmächtigten - erstmalige Geltendmachung der Befangenheit im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Aufhebung eines Termins durch das Gericht aus "erheblichen Gründen"

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Aufhebung eines Termins durch das Gericht aus "erheblichen Gründen"

  • datenbank.nwb.de

    Darlegung eines erheblichen Grundes für eine Terminsverlegung; Geltendmachung der Befangenheit der an der FG-Entscheidung beteiligten Richter im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Terminsverlegung bei Verhinderung eines Unterbevollmächtigten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 12.03.1981 - III ZR 60/80

    Anspruch auf Übertragung des Eigentums an mehreren Grundstücken - Berechtigung

    Auszug aus BFH, 05.03.2012 - III B 236/11
    Denn auch der Unterbevollmächtigte eines Prozessvertreters ist Vertreter der Partei, in deren Namen er handelt (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. März 1981 III ZR 60/80, Neue Juristische Wochenschrift 1981, 1727).
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 05.03.2012 - III B 236/11
    Der Beschwerdeführer muss vielmehr konkret auf die Rechtsfrage und ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingehen (vgl. BFH-Beschluss vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 25.11.2008 - III B 161/07

    Terminsverlegung wegen Erkrankung des zuständigen Partners

    Auszug aus BFH, 05.03.2012 - III B 236/11
    Hinderungsgründe für eine Wahrnehmung des Termins durch eine andere Person müssen in einem solchen Fall, sofern sie nicht offenkundig sind, im Einzelnen vorgetragen werden; ohne einen solchen Vortrag darf das Gericht von dem Bestehen einer Vertretungsmöglichkeit ausgehen und demgemäß das Vorliegen "erheblicher Gründe" für eine Terminsverlegung verneinen (vgl. BFH-Beschluss vom 7. April 2004 I B 111/03, BFH/NV 2004, 1282, sowie Senatsbeschluss vom 25. November 2008 III B 161/07, BFH/NV 2009, 406, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 27.01.2010 - VIII B 221/09

    Verlegung eines anberaumten Verhandlungstermins aus erheblichen Gründen -

    Auszug aus BFH, 05.03.2012 - III B 236/11
    Dies gilt jedoch nur, falls eine Vertretung nicht in Betracht kommt oder als nicht zumutbar erscheint (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Januar 2010 VIII B 221/09, juris, m.w.N.).
  • BFH, 18.05.2005 - X B 107/04

    Grundsätzliche Bedeutung; Richterablehnung; Befangenheit

    Auszug aus BFH, 05.03.2012 - III B 236/11
    Denn die Besorgnis der Befangenheit kann nur bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung innerhalb des dafür vorgesehenen Zwischenverfahrens (vgl. § 51 FGO i.V.m. §§ 42 ff. ZPO) geltend gemacht werden (BFH-Beschlüsse vom 10. Juni 1998 IV B 114/97, BFH/NV 1999, 57; vom 18. Mai 2005 X B 107/04, BFH/NV 2005, 1617; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 51 Rz 29, m.w.N.).
  • BFH, 04.11.2010 - VII B 60/10

    Tarifierung von TFT-Farbmonitoren als solche "von der hauptsächlich in einem

    Auszug aus BFH, 05.03.2012 - III B 236/11
    Mit Einwänden gegen die materielle Richtigkeit des Urteils kann die Zulassung der Revision jedoch grundsätzlich nicht erreicht werden (z.B. BFH-Beschluss vom 4. November 2010 VII B 60/10, BFH/NV 2011, 869).
  • BFH, 08.10.2008 - II B 42/08

    Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Zwangsversteigerung - Darlegung der

    Auszug aus BFH, 05.03.2012 - III B 236/11
    Es genügt nicht, wenn ein Beteiligter erstmals mit der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision die Befangenheit der Mitglieder des erkennenden Senats des FG geltend macht (BFH-Beschluss vom 8. Oktober 2008 II B 42/08, BFH/NV 2009, 46).
  • BFH, 07.04.2004 - I B 111/03

    Terminsverlegung - Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BFH, 05.03.2012 - III B 236/11
    Hinderungsgründe für eine Wahrnehmung des Termins durch eine andere Person müssen in einem solchen Fall, sofern sie nicht offenkundig sind, im Einzelnen vorgetragen werden; ohne einen solchen Vortrag darf das Gericht von dem Bestehen einer Vertretungsmöglichkeit ausgehen und demgemäß das Vorliegen "erheblicher Gründe" für eine Terminsverlegung verneinen (vgl. BFH-Beschluss vom 7. April 2004 I B 111/03, BFH/NV 2004, 1282, sowie Senatsbeschluss vom 25. November 2008 III B 161/07, BFH/NV 2009, 406, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 10.06.1998 - IV B 114/97

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Befangenheit - Erstmalige

    Auszug aus BFH, 05.03.2012 - III B 236/11
    Denn die Besorgnis der Befangenheit kann nur bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung innerhalb des dafür vorgesehenen Zwischenverfahrens (vgl. § 51 FGO i.V.m. §§ 42 ff. ZPO) geltend gemacht werden (BFH-Beschlüsse vom 10. Juni 1998 IV B 114/97, BFH/NV 1999, 57; vom 18. Mai 2005 X B 107/04, BFH/NV 2005, 1617; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 51 Rz 29, m.w.N.).
  • BFH, 13.05.2011 - V B 60/10

    Kein absoluter Revisionsgrund bei Durchführung eines Erörterungstermins durch den

    Auszug aus BFH, 05.03.2012 - III B 236/11
    Entgegen ihrer Ansicht gilt die Vertretungsmöglichkeit nicht nur im Fall der Beauftragung einer Sozietät, sondern auch bei separater Beauftragung von mehreren Bevollmächtigten bzw. --wie im Streitfall-- bei Haupt- und Unterbevollmächtigung (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 17. November 1987 IX R 56/83, BFH/NV 1988, 317, zur Verhandlung in Abwesenheit des Unterbevollmächtigten; BFH-Beschluss vom 13. Mai 2011 V B 60/10, BFH/NV 2011, 1886).
  • BFH, 05.06.2007 - VI B 132/06

    NZB: Terminsverlegung wegen Erkrankung

  • BFH, 08.03.2006 - VII B 266/05

    NZB: Antrag auf Terminsverlegung "in letzter Minute"

  • BFH, 17.11.1987 - IX R 56/83

    Verschulden der Fristversäumnis durch mangelnde Organisation der Fristenkontrolle

  • BFH, 16.10.2020 - VI B 13/20

    Anwendungsvoraussetzungen der 1 %-Regelung beim

    Ohne einen solchen Vortrag darf das Gericht von dem Bestehen einer Vertretungsmöglichkeit ausgehen und demgemäß das Vorliegen "erheblicher Gründe" für eine Terminsverlegung verneinen (BFH-Beschlüsse vom 07.04.2004 - I B 111/03, BFH/NV 2004, 1282; vom 25.11.2008 - III B 161/07, BFH/NV 2009, 406, und vom 05.03.2012 - III B 236/11, Rz 9).
  • BFH, 06.04.2021 - VIII B 108/20

    Zur Terminverlegung bei Zugangsbeschränkungen aus Gründen des Infektionsschutzes

    Welche Gründe als erheblich anzusehen sind, richtet sich nach den Verhältnissen des Einzelfalls (z.B. BFH-Beschluss vom 05.03.2012 - III B 236/11, BFH/NV 2012, 973, m.w.N.).
  • BFH, 22.03.2023 - XI B 112/21

    Zur Ausübung des Ermessens bei Entscheidung über einen während der

    Welche Gründe als erheblich anzusehen sind, richtet sich nach den Verhältnissen des Einzelfalls (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 05.03.2012 - III B 236/11, BFH/NV 2012, 973; in BFH/NV 2021, 1078, Rz 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht